Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA006

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA006
Einreichungsdatum
Antragsteller

DaK1lla

Mitantragsteller
  • Branleb
  • Kpeterl
  • Hilope
  • Tarzun
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §3
Zusammenfassung des Antrags Regelung der Wiederaufnahme von ausgeschlossenen Mitgliedern, Mitgliedern die ihr PAV umgehen wollen indem sie aus- und wieder eintreten und Personen, die schon einmal abgelehnt worden sind
Schlagworte Mitgliedschaft, Aufnahme, Wiederaufnahme, PAV
Datum der letzten Änderung 03.12.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt

Antragstitel

Regelung von Wiederaufnahmeverfahren

Antragstext

Es wird beantragt die Satzung beim Bundesparteitag 2013.2 wie folgt zu ändern: § 3 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Aufnahmeanträge von ehemaligen Piraten, die rechtswirksam aus der Partei ausgeschlossen wurden, oder die während eines gegen sie gerichteten Parteiausschlussverfahrens die Partei verlassen haben, sowie Aufnahmeanträge von Personen von denen ein früherer Aufnahmeantrag abgelehnt wurde, müssen zusätzlich vom Bundesvorstand genehmigt werden. Der Bundesvorstand soll dabei die zuständige Gliederung anhören. Die Mitgliedschaft beginnt nach Annahme des Aufnahmeantrages mit der Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages.

Antragsbegründung

Unser Aufnahmeprozedere ist löchrig. Schlupflöcher erlauben es etwa, dass man während eines PAV einfach austritt. Der Bundesvorstand ist hier "zweites Augenpaar" bzw. Veto-Instanz. Bundesvorstand weil der sowieso schuld ist und weil es die Regelung schön einfach macht.

  • Damit abgelehnte nicht einfach solange Aufnahmeanträge stellen, bis irgendein Ortsverband dann doch mal zustimmt: Zweites Augenpaar.
  • Gegen dich läuft ein PAV? Tritt einfach aus und wieder ein. Schwupps ist das PAV erledigt. Damit das nicht so einfach geht, dieser Punkt
  • Dass wir bei Ausgeschlossenen, die wieder mitmachen wollen, genauer hinschauen sollten, versteht sich von selbst.
  • Eine Begründung der Ablehnung sieht das PartG nicht vor, das kann weg

Der Mehraufwand für den Bundesvorstand ist dabei gering und in einem unproblematischen Rahmen. Aus- und Wiedereintritte gab es bisher insgesamt wenige. Ein sprunghafter Anstieg ist nicht zu erwarten. Erfolgreiche PAVs bisher zwei, laufende PAVs weniger als 10. Das packt der BuVo locker.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

SÄA001