Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA567

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA567
Einreichungsdatum
Antragsteller

AG Steuerpolitik - Impyer

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Steuern„Steuern“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Zur Vereinfachung der Verbrauchsteuern ist eine konsequente Zusammenführung der einzelnen Steuern notwendig.
Schlagworte Biersteuer, Schaumweinsteuer, Branntweinsteuer, Tabaksteuer, Kaffeesteuer und Alkopopsteuer Steuerpolitik Steuer Steuern
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Verbrauchsteuern reformieren (Modulantrag)

Antragstext

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, die bisherigen Regelungen zu Verbrauchsteuern (z.B. Tabaksteuer, Kaffeesteuer, Biersteuer) grundlegend zu reformieren, um sie transparent und gerechter zu gestalten.

Wir sind der Ansicht, dass einerseits Lenkungsmaßnahmen und Marktsteuerungen/-Berichtigungen regelmäßig nicht über Ertragsteuern (Einkommen-, Lohn- oder Körperschaftsteuern) und nicht über die Umsatzsteuer, sondern über zielgerichtete Verbrauchsteuern erfolgen sollen, da die Zielrichtung und auch eine notwendige Erfolgskontrolle durch Verbrauchssteuern transparenter zu erreichen sind. Andererseits soll die Erhebung von Verbrauchsteuern mit der Begründung der reinen Haushaltsfinanzierung ausgeschlossen sein.

Aus diesen Gründen sollen Verbrauchsteuern nur erhoben werden, wenn und soweit der gewünschte Regulierungseffekt sachlich begründet ist und durch die Steuer in nachvollziehbarer Weise erreicht werden kann.

Zudem soll durch Verbrauchssteuern keine zusätzliche moralische Lenkung erfolgen, um die Entscheidungsfreiheit der Bürger nicht unnötig zu beeinträchtigen oder zu beeinflussen. Stattdessen soll die Besteuerung grundsätzlich aufgrund Empfehlungen wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen.

Modul A: Wir sind der Überzeugung, dass eine Vielzahl von Steuern nach diesen Kriterien entfallen könnten, nicht zuletzt zum Beispiel in ihrer Ausprägung die Schaumweinsteuer, die vor dem ersten Weltkrieg zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt wurde. Das Steueraufkommen aus solchen zielgerichtet Verbrauchssteuern soll zudem vorrangig der Marktsteuerungen oder der Deckung von Folgekosten des entsprechenden Verbrauchs (z.B. Gesundheits- oder Umweltschäden) verwendet werden.

Modul B: Um die Akzeptanz der Bürger zu erhöhen, möchte die Piratenpartei, dass alle erhobenen Verbrauchsteuern hinsichtlich ihrer Zielsetzung und Effizienz einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen. Zusätzlich sollen transparente Erläuterungen zur Zielsetzung und der Berechnung der Steuer(höhe) die Ausgestaltung der Gesetzgebung dem Bürger erklären.

Modul C: Die Entschlackung der Verbrauchsteuern könnten für Allgemeinheit und Wirtschaft erhebliche Einsparungen erbringen und auch die Finanzverwaltung sinnvoll entlasten. Konkret setzt sich die Piratenpartei ein für

  • eine Abschaffung der Kaffessteuer, da durch Kaffeekonsum keine Gefährdungswirkung ausgeht und es zu keinen gesellschaftlichen Kosten kommt. Sie ist deshalb unbegründet.
  • die Abschaffung der Bier-, Schaumwein-, Branntwein- und Alkopopsteuer und Überführung und Harmonisierung in ein allgemeines Gesetz zur Besteuerung alkoholischer Getränke.
  • die Abschaffung der Versicherungssteuer und Integration in das Umsatzsteuergesetz.

Antragsbegründung

Die heutige Gesetzgebung im Bereich der Verbrauchssteuern ist komplex und unübersichtlich. Viele dieser Steuern wurden schon vor Dekaden oder Jahrhunderte eingeführt und bestehen bis in die heutige Zeit.

Wir sind der Meinung, dass ein Großteil dieser Steuern heutzutage vor allem der Finanzierung des Bundeshaushaltes dient, weil der eigentliche Zweck, weshalb die Steuern eingeführt wurden, häufig völlig weggefallen ist oder die Steuerhöhe im Hinblick auf den Geldbedarf des Staates und nicht im Hinblick auf den Zweck festgesetzt ist.

Wir möchten für Verbrauchsteuern explizit zum Grundsatz erklären, dass diese immer durch Lenkungsmaßnahmen oder Marktsteuerungen/-Berichtigungen begründet sein müssen und ausschließen, dass sie nur zur zusätzlichen Finanzierung des Staatshaushaltes erhoben werden. Die Begründung einer Verbrauchsteuer soll also zunächst grundsätzlich auf der Erhebungsseite und nicht auf der Verwendungsseite liegen.

Da wir der Meinung sind, dass auf diese Weise ein Teil der Steuern entfallen, bzw. vereinheitlicht werden kann, gehen wir davon aus, dass auf diese Weise dazu beigetragen werden kann, einen Teil des Steuerrecht deutlich transparenter und einfacher zu gestalten.

Das wir trotz dieser schwerwiegenden Mängel nicht für eine völlige Abschaffung dieser Steuern sind, liegt in der Überlegung begründet, dass Verbrauchssteuern, richtig und sachgerecht geregelt, ein wirksames Mittel sind, um eine Umlegung von Kosten nach dem Verursacherprinzip zu ermöglichen. Es ist leider oftmals so, dass manche Kosten nicht in den Preis einfließen, sondern von Dritten oder der Allgemeinheit getragen werden müssen.

Der Verkauf von Tabak und Alkohol führt z.B. zu deutlich höheren Kosten im Gesundheitswesen, weil diese die Behandlung der Folgeschäden des Genusses tragen müssen und der zu hohe Ausstoß von CO2 führt mit großer Wahrscheinlichkeit zu Klimaänderungen, die auch erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

In der Volkswirtschaftslehre nennt man dies externe Kosten. (Zur genaueren Erklärung siehe [http://wiki.piratenpartei.de/AG_Steuerpolitik/Themen/Verbrauchsteuern Die volkwirtschaftliche Perspektive auf Verbrauchsteuern]) Wenn diese gesellschaftlichen Kosten eine signifikante Höhe erreichen, sind wir der Meinung, dass sie jedoch aus Gründen der Gerechtigkeit und zum Wohle aller nicht der Allgemeinheit aufgebürdet werden sollen, sondern dann möglichst von der Gruppe der Verursacher der Kosten selbst getragen werden (Verursacherprinzip).

Die Steuereinnahmen sollen dafür verwendet werden, diese Schäden auszugleichen oder gleich ganz zu vermeiden. Wie hoch die Steuer festzusetzen ist, soll dabei transparent und auf Grundlagen wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse ermittelt werden. Um eine hohe Transparenz und schließlich Akzeptanz zu gewährleisten, sollen Verbrauchsteuern regelmäßig überprüft und deutlich besser und nachvollziehbar erläutert werden. Infos, Vorschlag und Diskussion zur Kaffeesteuer: Kaffeesteuer Infos, Vorschlag und Diskussion zur Besteuerung alkoholischer Getränke: Alkoholbesteuerung (beide nicht Teil des Wahlprogrammantrags)

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge