Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA551
<- Zurück zum Antragsportal
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | PA551 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Umwelt und Verbraucherschutz |
Zusammenfassung des Antrags | Wir streben an, für PCs, Smartphones, Tablets und andere computerähnliche Geräte die Möglichkeit der Installation von Software aus beliebigen Quellen gesetzlich vorzuschreiben. |
Schlagworte | Software, Softwarevertrieb, App Store, Installation, Monopol, Wettbewerb, Verbraucherschutz, Datenschutz, Plattformneutralität |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelFreie Softwareinstallation statt App-Store-Zwang AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm in den Bereich Verbraucherschutz aufzunehmen: Wir streben an, für PCs, Smartphones, Tablets und andere computerähnliche Geräte die Möglichkeit der Installation von Software aus beliebigen Quellen gesetzlich vorzuschreiben. Um weniger erfahrene Nutzer vor Schadsoftware zu schützen, muss dabei die freie Softwareinstallation im Auslieferungszustand nicht aktiviert sein. Es muss dafür jedoch eine einfache, über die Oberfläche des Betriebssystems im Auslieferungszustand zugängliche Option existieren. Frei installierte Software muss dabei auf alle Schnittstellen des Systems zugreifen können, auf die vom Systemhersteller zugelassene Software zugreifen kann. Weiterhin darf die freie Softwareinstallation nicht zu einem Verlust der Gewährleistung oder anderen Nachteilen für den Verbraucher führen. Die freie Softwareinstallation darf auch bei durch Netzbetreiber angepassten Geräten nicht eingeschränkt werden. Als "computerähnliche Geräte" sollen dabei alle digitalen informationsverarbeitenden Systeme aufgefasst werden, deren Betriebssystem grundsätzlich die Möglichkeit bietet, zusätzliche Software zu installieren. Ausgenommen sind Geräte für industrielle oder sicherheitskritische Anwendungen sowie Geräte, bei denen fehlerhafte oder bösartige Software unmittelbar physischen Schaden verursachen kann, wie z.B. Autos oder Haushaltsgeräte. Für diese Geräte kann der volle Zugriff auf alle Schnittstellen mit hohen Hürden versehen werden. Eine illegale Ansteuerung von Funkschnittstellen, z.B. mit am Betriebsort nicht zugelassenen Frequenzen, soll dabei nicht als pysischer Schaden betrachtet werden, der eine Erschwerung der freien Softwareinstallation rechtfertigen kann. Für solche Szenarien greifen bestehende Gesetze (§55 Telekommunikationsgesetz). AntragsbegründungImmer mehr Betriebssysteme erlauben die Installation weiterer Software nur über einen vom Hardware- oder Betriebssystemhersteller kontrollierten "App Store". Dies führt dazu, dass Nutzer immer mehr die Hoheit über die in ihrem Besitz befindlichen Geräte verlieren und der Hersteller eine Besorgnis erregende Marktmacht bekommt. Der von jedem Nutzer frei programmierbare Universalcomputer ist die beste Versicherung gegen DRM, Zensur von Inhalten und heimliche Nutzerüberwachung. Er garantiert außerdem Forschung und technische Innovation, da neue, vom Systemhersteller nicht vorgesehene Anwendungen sofort eine breite Installationsbasis vorfinden. Verbrauchern wird ermöglicht, erworbene Inhalte für beliebige Endgeräte zu konvertieren und auf neue Plattformen mitzunehmen, so dass Lock-In-Effekte vermieden werden. Netzneutralität sowie ein Überwachungs- und zensurfreies Internet funktionieren nicht ohne Plattformneutralität auf den Endgeräten. Außerdem wird durch die Möglichkeit der Portierung neuerer Software auf ältere Systeme "geplante Obsoleszenz" verhindert und ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Der Antrag ergänzt den Antrag PA 201 (Secure Boot). Diskussion
Konkurrenzanträge |