Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA544
<- Zurück zum Antragsportal
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | PA544 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Eric Manneschmidt |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (aktuell 7%) und die Erhöhung des Einheitssatzes (von heute 19%) auf 25% ein. |
Schlagworte | Umsatzsteuer |
Datum der letzten Änderung | 11.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelVereinfachung und Erhöhung der Umsatzsteuer, Abschaffung des ermäßigten Satzes, Umsatzsteuerbonus AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm einzufügen: Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (aktuell 7%) und die Erhöhung des Einheitssatzes (von heute 19%) auf 25% ein. Zugleich soll monatlich in der Höhe der Mehreinnahmen ein Umsatzsteuerbonus an die Bevölkerung gezahlt werden, und zwar als individuelle Geldzahlung zu gleichen Teilen je Einwohner. Dieser Umsatzsteuerbonus übernimmt die Funktion eines individuellen Freibetrages und führt in Bezug auf die Inanspruchnahme von Leistungen (Konsum) zu einer indirekten Progression der Umsatzsteuer. Durch die sozialere Verteilungswirkung und den Bürokratieabbau wird eine Entlastung der Sozialsysteme und des Staatshaushaltes erreicht. Die heutige Staffelung der Umsatzsteuer dagegen hilft nicht den weniger Begüterten, sondern erzeugt große Mitnahmeeffekte, unglaubliche Bürokratie und völlig unnötige Rechtsstreitigkeiten. Außerdem bietet sich bei der letztlich willkürlichen Festlegung der verschiedenen Steuersätze ein vermeidbares Einfallstor für Lobbyisten, beispielhaft sei die Ermäßigung auf 7% USt. für Hotelübernachtungen genannt. AntragsbegründungDer ermäßigte Steuersatz sollte vornehmlich sozialen Zwecken dienen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme darf allerdings bezweifelt werden, die Unterscheidung macht andererseits das System unnötig kompliziert und anfällig für die Einflussnahme von Lobbygruppen und Partikularinteressen. Letztlich ist die Einteilung sowieso ziemlich willkürlich, u.a. weil "Grundbedarf" auch eine Frage der Menge ist und vielleicht in viel höherem Maße durch den Verbraucher selbst definiert werden sollte (Karoffeln versus Süsskartoffeln [1], Krabben versus Hummer [2]). Durch die Auszahlung eines Umsatzsteuerbonus wird dagegen die Steuerbelastung bzw. Mehrbelastung eines geringen Konsums kompensiert. Davon profitieren Menschen mit geringer Inanspruchnahme der gesellschaftlich erzeugten Wertschöpfung (also alle Menschen mit geringem Einkommens und/oder Vermögen), da die Bonuszahlung bei ihnen besonders ins Gewicht fällt. Auf der anderen Seite werden die Teile der Bevölkerung, welche mehr konsumieren (das sind naturgemäß die vermögenderen bzw. einkommensstärkeren), stärker an der Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben bzw. am sozialen Ausgleich beteiligt. Da der Umsatzsteuerbonus an alle gezahlt wird, ist er mit keinem Stigma und keinem Kontrollaufwand verbunden. Der Verwaltungsaufwand ist überschaubar, da sich das Verfahren problemlos automatisieren lässt. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer stellt im Gegensatz zu einer Erhöhung der Abgabenlast z.B. auf Arbeit kein Problem für Deutschlands globale Wettbewerbsfähigkeit dar, da sie auch auf importierte Waren gezahlt wird. Innerhalb Europas ermöglicht sie schwächeren Ländern ein Mitziehen bei ihren Steuersätzen und hilft damit, diese Länder zu stabilisieren. Damit wird mittelbar auch der deutsche Haushalt entlastet. (Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer#Umsatzsteuer_in_EU-L.C3.A4ndern) Außerdem profitieren die öffentlichen Haushalt durch den Abbau von Bürokratie und Gerichtskosten. Da unser heutiges Sozialsystem auf Einzelfallgerechtigkeit und damit den individuellen Bedarf abstellt, wird der Mehrwertsteuerbonus angerechnet werden. Nachdem man auch die Erhöhung der Preise eingerechnet hat, wird aufgrund der besseren Verteilung durch die Reform dennoch eine Kostenersparnis im Sozialsystem anfallen. Wichtig ist, dass die Reform insbesondere den Menschen hilft, die heute vom Sozialsystem nicht richtig erfasst werden. Den Mehrwertsteuerbonus bekommen alle Menschen, also auch jene, die mit der Sozialbürokratie Schwierigkeiten welcher Art auch immer haben. Zudem ist diese Zahlung mit keinem Stigma behaftet, da eben alle Menschen sie erhalten. Der Vorschlag kann als kleiner Schritt in Richtung BGE gewertet werden, da hier psychologische und administrative Voraussetzungen dafür geschaffen werden (bedingungslose individuelle Geldzahlung des Staates an alle Einwohner). Er ist inhaltlich allerdings nicht abhängig von einer Entscheidung für oder gegen ein BGE oder ein konkretes Modell. Disclaimer Das Bedingungslose Grundeinkommen wird oft zusammen mit einer Steuerreform diskutiert, die alle Steuern durch die Umsatzsteuer ersetzen soll. Der Autor distanziert sich ausdrücklich von solchen Vorschlägen. Es geht hier ausschließlich um eine moderate Erhöhung der Umsatzsteuer bei gleichzeitiger Vereinfachung (!) derselben. Insbesondere kann keine Reform der Umsatzsteuer eine Korrektur der extrem und zunehmen ungleichen Vermögensverteilung leisten, dies ist folglich nicht Bestandteil dieses Antrags. Diskussion
Konkurrenzanträge |