Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA157
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA157 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Friedenspolitik„Friedenspolitik“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Ergänzung Positionspapier http://wiki.piratenpartei.de/01-CIBFFM
Unser Antrag wurde von der AG Friedenspolitik in Zusammenarbeit mit der IALANA e.V. (International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms)diskutiert und entwickelt. |
Schlagworte | Kernwaffen, Abruestung |
Datum der letzten Änderung | 29.01.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKernwaffenabrüstung_UNO - Durchsetzung der Pflichten der Nuklearwaffenstaaten aus Art. VI NVV (Nuklear Nichtweiterverbreitungsvertrag) AntragstextDer BundesParteiTag möge folgendes Positionspapier beschließen:
Antragsbegründung
Artikel VI NVV (englisch NPT) verlangt von allen Vertragsstaaten, namentlich gerade von den Atomwaffenstaaten, „in redlicher Absicht“ Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen - Zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft - Zur nuklearen Abrüstung - Über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger wirksamer internationaler Kontrolle. Nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift können die Vertragsstaaten hinsichtlich dieser ihnen aufgegebenen Verhandlungen über deren Art, deren Modalitäten und deren Dauer streiten. Dagegen dürfen sie das in Art. VI NVV normierte Verhandlungsziel als solches nicht in Frage stellen und nicht ignorieren, wollen sie nicht vertragsbrüchig werden: „In redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen … zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und VOLLSTÄNDIGEN Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle“. {Neue Untersuchung die zu dem Ergebnis kommen, dass USA aufrüstet siehe http://www.bits.de/public/researchreport/rr12-1-1.htm. Ähnliche Aufrüstungsbestrebungen werden inzwischen auch aus Russland gemeldet (http://blog.heritage.org/2012/10/10/despite-arms-reduction-treaty-russia-is-increasing-its-nuclear-capability/). Untersuchungen hinsichtlich der Aufrüstung in China sind im Gange.} Das grundsätzliche Ablehnen von Verhandlungen über einen vollständigen Verzicht auf Nuklearwaffen und erst recht das grundsätzliche weitere Beharren auf der Option des Einsatzes oder gar des Ersteinsatzes von Nuklearwaffen stellt die verbindliche völkerrechtliche Verpflichtung aus Art. VI NPT in Abrede und ist völkerrechtswidrig. Die NATO-Staaten und die anderen Atomwaffenstaaten, die bislang prinzipiell Verhandlungen über eine Abschaffung der Atomwaffen und einen Verzicht auf deren Einsatz ablehnen, müssen den Verpflichtungen aus Art. VI NPT / NVV endlich Rechnung tragen, ansonsten der Vertrag von immer mehr Staaten als einseitig und nicht mehr tragfähig angesehen werden wird. http://de.wikipedia.org/wiki/Atomwaffensperrvertrag Diskussion
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