SN:Kreisverband/Leipziger-Umland/Inhalte/Transparenz/Demokratie

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche


Hinweis: Diese Seite stammt aus dem Wiki und wird auf piralum.de gespiegelt. Die hier dargestellten Inhalte sind "work in progress" und wurden noch nicht beschlossen!

Allgemeines

Wir PIRATEN stehen für eine neue Art der Demokratie. Für mehr Mitbestimmung und für Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen. Sowohl in der Verwaltung als auch in den Volksvertretungen. Dazu zählen neben Bundestag und Landtag eben auch Kreis- Stadt- und Gemeinderäte.

Transparenz

Gläserne Verwaltung statt Gläserner Bürger als Voraussetzung für sinnvolle Bürgerbeteiligung

Verwaltungen sind aus Steuermitteln finanzierte Dienstleister, die von der Gemeinschaft erbrachte Mittel einsetzen. Handeln und Entscheidungen müssen nachvollziehbar sein. Das am 6. 10. 2012 verabschiedete Transparenzgesetz für Hamburg setzt Maßstäbe. Erst wenn Bürgerinnen und Bürgern ihr Informationsanspruch voll umfänglich gewährt wird, ist bürgerschaftliche Mitwirkung an Entscheidungen möglich. Transparenz ist die Grundlage für einen freien Zugang zu authentischer Information über das Handel der vom Bürger beauftragten und finanzierten Gremien und der Verwaltung. Ohne Transparenz gibt es keine Kontrolle durch die Öffentlichkeit, ohne Information gibt es keine qualifizierte Teilhabe.

Transparentes Handeln der Verwaltung schafft

  • effizientere Verwaltungsabläufe
  • Augenhöhe zwischen Bürger/In, Verwaltung und gewählten Vertretern
  • mehr Kontrolle und damit weniger Korruption
  • weniger Steuerverschwendung
  • neues Vertrauen in Verwaltung und Politik

Transparenz ist die Voraussetzung für politische Partizipation und Grundlage für bürgerschaftliche Mitwirkung auf allen Ebenen von Bürgerbeteiligung bis hin zur direkten Demokratie.

Deshalb fordern wir:

  • aktive Veröffentlichungspflicht
  • Orientierung am Interesse der Bürgerinnen und Bürger
  • Korruptionsprävention
  • effiziente Verwaltungsabläufe
  • Kostenbewusstsein
  • Akzeptanz von Verwaltungshandeln

Dadurch werden Willkür, Verwaltungsskandale, unkontrollierte Großprojekte und damit die Verschwendung von Steuermitteln in Zukunft erschwert und die Orientierung am Gemeinwohl gestärkt.


Entwurf einer kommunalen Transparenzsatzung am Beispiel der Stadt Leipzig auf: https://wiki.piratenpartei.de/Transparenzsatzung_für_Leipzig

Bürgerbeteiligung

Voraussetzung jeder Art von bürgerschaftlicher Mitwirkung ist frühzeitige und umfassende Information über Vorhaben, Fakten- und Interessenlage sowie der Austausch darüber – das ist informelle Bürgerbeteiligung. Dafür gibt es viele Wege: Online-Foren, Bürgerversammlungen, -befragungen, Runde Tische, Zukunftswerkstätten - informelle Verfahren erbringen im Wesentlichen Kenntnisse und Einblicke in unterschiedliche Positionen. Sie können dazu beitragen, Entscheidungen vorzubereiten.

Formelle Bürgerbeteiligungs-Verfahren kennzeichnen dagegen eine im Voraus klar geregelte Verbindlichkeit, wie die Ergebnisse dieser Beteiligung in Entscheidungen einfließen. Solche Verfahren sind: Bürgergutachten, Bürgerhaushalt, Petitionen, Mitspracheanträge. Auch die zuvor genannten Verfahren können formelle Qualität bekommen, wenn vor Beginn der gemeinsamen Arbeit festgelegt wird, wann und wie die Ergebnisse in die Gestaltung einfließen.

Die direkte Beteiligung gibt es nur in Abstimmungen: Bürgerbegehren und –entscheide, fakultative oder obligatorische Referenden – die Verfahren der direkten Demokratie. Hier entscheiden Bürgerinnen und Bürger über Sachfragen. Sie übernehmen damit auch selbst Verantwortung.

Bürgerbeteiligung ist politische Bildung! Sie dient dem Austausch und Ausgleich unterschiedlicher Interessen bei der Entwicklung und Förderung des Gemeinwohls und ist damit nicht nur ein wichtiges Element der politischen Gestaltung, sondern auch der sozialen Befriedung.

Idealer Ablauf eines Bürgerbegehrens in der Kommune

  • Schritt 1
    • Zu allen Themen, über die sonst der Stadt-/Gemeinderat abstimmt, können Bürger Vorschläge ausarbeiten.
  • Schritt 2: Bürgerbegehren
    • Unterschriften: mindestens 6 Monate freie Unterschriften - Sammlung.
  • Schritt 3
    • Stadt-/Gemeinderat behandelt Vorschlag. Die Initiative hat Rederecht. Der Rat kann im Sinn der Vorschläge beschließen.
  • Schritt 4
    • Wenn der Rat nicht im o.g. Sinn entscheidet, kommt es zum Bürgerentscheid. Ein umfassendes Informations-Material wird an alle Stimmberechtigten verschickt.
  • Schritt 5: Bürgerentscheid
    • Die Mehrheit entscheidet. (in Sachsen 20% der Wahlberechtigten)


Die Diskussionen der Bürgerwerkstatt „Bürgerbeteiligung“ in Leipzig förderten viele Fragen zutage: Unzufriedenheit über den Umgang mit Einwohneranfragen, Amtsblatt muss besser informieren, Ratsversammlungen sollten übertragen und / oder aufgezeichnet werden, der Umgang mit Aus-schreibungen und kommunalem Eigentum ist häufig intransparent und wenig im Interesse der Bürger.

Quellen