SN:Kreisverband/Chemnitz/Treffen/HVC143/Satzungsanträge

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Satzungsänderungsanträge zur HVC 14.3

SÄA 001 - Antragsfrist

Antragsteller: Thomas L.

Antragstext:
Die Versammlung möge folgende Änderung in §6 Punkt 4 der Satzung beschließen:

alt:
Sämtliche Anträge an die Hauptversammlung sind bis spätestens sieben Tage vor deren Beginn beim Kreisvorstand in Textform einzureichen. Spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Kreisvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

neu:
Sämtliche Anträge an die Hauptversammlung sind bis spätestens 120 Stunden vor deren Beginn beim Kreisvorstand in Textform einzureichen. Spätestens 96 Stunden vor der Hauptversammlung sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Kreisvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Begründung:
Hauptversammlungen finden in der Regel Samstags oder Sonntags statt. Mit der bisherigen Frist von 7 Tagen mussten Anträge meist schon freitags um Mitternacht eingereicht sein, obwohl am Wochenende erfahrungsgemäß die meiste Programmarbeit erledigt werden kann. Durch die Verkürzung auf 120 Stunden vor Versammlungsbeginn können sowohl das Wochenende als auch noch kreative Morgenstunden genutzt werden. Die Veröffentlichungsfrist wurde mit 96 Stunden der neuen Antragsfrist angepasst.