SN:Dokumente/Geschäftsordnung 2010 10 06

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Landesverband Sachsen

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Diese Geschäftsordnung regelte die Geschäfte des Vorstandes der Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen (PIRATEN SACHSEN).

Der Vorstand

besteht aus regulär fünf Mitgliedern und zwar

  • Vorstandsvorsitze/-r
  • Generalsekretär/-in
  • Schatzmeister/-in
  • 2 Beisitzer

Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen per Telefon oder Internet wird in der Regel mit einer Frist von mindestens 2 Tagen eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Die physischen Vorstandssitzungen nach §6a (4) bleiben davon unberührt.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstandes gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Jeder ordentliche Antrag benötigt einen Antragsteller, und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Der Antrag ist per Mail an vorstand@piraten-sachsen.de zu richten oder auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite einzutragen. Generell ist es besser, seinen Antrag zunächst als Anregung zu formulieren, insbesondere, wenn man noch mit keinem Vorstandsmitglied oder sonst Zuständigen darüber gesprochen hat. Antragsberechtigt sind alle Piraten des Landesverbandes Sachsen.

  • Anträge, die Ressourcen anfordern, sollten ff. Punkte beeinhalten:
    • Ziel/Zweck (Ressourcen für...)
    • Begründung (Warum *soviel* Ressourcen für..., warum nicht weniger?)
    • Risiken (Was kann schiefgehen? Folgekosten?)
    • Alternativen (Was könnte man machen, wenn Ressourcen nicht verfügbar sind?)
    • Zeitraum/Zeitpunkt (Ressourcen ab wann, bis wann? Ggf. bis wann zurück?)
    • Ist zu überprüfen, ob Ziel/Zweck erreicht, wenn ja wie? Wann?

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

Leitung der Vorstandssitzungen

Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.

Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Der Vorstand gilt als beschlussfähig wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird auf der nächsten Sitzung besprochen und genehmigt Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied innerhalb einer Woche in das Wiki einzustellen

Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Die für Sachsen relevanten Datensätze werden vom Landesvorstand verwaltet. Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben der Generalsekretär und der Schatzmeister. Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden und sollte auf ausgewählte Daten beschränkt werden.

Aufgabenverteilung

gemeinsame Aufgaben aller Vorstände:
  • Einberufung der Vorstandssitzungen
  • Aufsicht über die Landesgeschäftsstelle
  • Einberufung der Mitgliederversammlung
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Moderation politische Themen
  • Zusammenführung der Arbeiten verschiedener Projekte
  • Hinwirkung auf Zusammenarbeit Bund/Land/Kreis auf thematischer Ebene
  • Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption
Vorsitzender
  • Vertretung der Partei nach außen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Pressearbeit
  • Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption
Generalsekretär
  • Vertretung der Partei nach außen (bei Ausfall des Vorsitzenden)
  • Führung der laufenden Geschäfte inkl. Mitgliederverwaltung
  • Verwaltung der Kontakte der Landesverbände und nachgeordneter Gebietsverbände
  • Führen der zu archivierenden Unterlagen
  • Geschäftspost
  • Pflege der Kalender
Schatzmeister
  • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Zuschüsse, Mitgliederbeiträge
  • laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
  • Spendenwesen
Beisitzer
  • Verantwortlich für Geschäftsstelle
  • Vertretung der Partei im ländlichen Raum
  • Schaffung Treffen und Neuanwerbung von Mitgliedern.
  • Ansprechpartner für nicht existente Kreise
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Einberufung der Vorstandssitzungen
  • Logistik, Eventmanagement
  • Pflege der innerparteilichen Kultur

Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Jeder Vorstand fertigt einen Bericht über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit an. Dieser hat in Textform zu erfolgen und ist dem Generalsekretär spätestens 2 Tage vor dem nächsten Landesparteitag zuzuleiten.

Änderungen

Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen der einfachen,relativen Mehrheit aller Vorstände (Nichtanwesende miteingeschlossen). Diese Änderungen sind zu begründen.

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung wurde am 06.10.2010 in dieser Form beschlossen und tritt sofort in Kraft.