RP:Antrag/2013.5/014/Update SDMV-GO

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein angenommener Sonstiger Antrag für den Landesverband RLP.

Sonstiger Antrag Nr.
2013.5/014
behandelt bei
SDMV2013.3
Beantragt von
Sebastian Degenhardt
Kurzbeschreibung
-
Betrifft
Einzelne Absätze der SDMV-GO
Vermerk
Eingereicht mit Ticket #1095170.

Antrag

An der Geschäftsordnung zur ständigen dezentralen Mitgliederversammlung werden folgende Änderungen durchgeführt:

1: 2.1(3) wird geändert von

"Generalsekretäre von Untergliederungen sind ebenfalls zur Akkreditierung der Piraten innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs berechtigt, gehören aber nicht der Abstimmungsleitung an und müssen auch nicht vom Landesvorstand beauftragt werden."

in

"Vorstandsmitglieder von Untergliederungen, die für die Mitgliederverwaltung zuständig sind, sind ebenfalls zur Akkreditierung der Piraten innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs berechtigt, gehören aber nicht der Abstimmungsleitung an und müssen auch nicht vom Landesvorstand beauftragt werden."

2. 2.2(1) wird ergänzt um den Satz "Abstimmungshelfer müssen Piraten sein."

3. In 2.3(2) wird der Satz

"Das Protokoll ist von allen Abstimmungshelfern zu unterzeichnen und innerhalb von 5 Werktagen an die Abstimmungsleitung zu übermitteln."

geändert in

"Das Protokoll ist von allen bei der Abstimmung anwesenden Abstimmungshelfern zu unterzeichnen und innerhalb von 5 Werktagen an die Abstimmungsleitung zu übermitteln."

4. 3.2(2) wird geändert von

"Ist abzusehen, dass an einer Urne bei der Abstimmung weniger als zwei Abstimmungshelfer zur Verfügung stehen werden, so kann sich der verbleibende Abstimmungshelfer mit seiner Akkreditierungsliste auch einer anderen Urne anschließen, solange dadurch nicht das Ende der Abstimmung überschritten wird. Dies ist schnellstmöglich der Abstimmungsleitung und über die vereinbarte Mailingliste anzuzeigen."

in

"Ist abzusehen, dass an einer Urne am Tag der Abstimmung nur ein Abstimmungshelfer oder weniger als 5 stimmberichtigte Piraten zur Verfügung stehen werden, so kann sich diese Urne einer anderen Urne anschließen. Dazu muss mindestens ein Abstimmungshelfer der ersten Urne mit seiner Akkreditierungsliste an der zweiten Urne zugegen sein. Die erste Urne verliert dadurch bei dieser Abstimmung ihre Gültigkeit. Voraussetzung ist, dass an der ersten Urne noch keine Stimmabgabe erfolgt ist und dass durch die Zusammenlegung das Ende der Abstimmungszeit nicht überschritten wird. Eine Zusammenlegung ist schnellstmöglich der Abstimmungsleitung und über die vereinbarte Mailingliste anzuzeigen."

Begründung

Zu 1: Derzeit sind die Verwaltungspiraten der Kreisverbände behelfsweise per Vorstandsbeschluss zur Akkreditierung berechtigt, da nicht jeder Kreisverband einen eigenen Generalsekretär hat. Es wäre aber besser, wenn die Geschäftsordnung das unmittelbar regelt.

Zu 2: Es soll klargestellt werden, dass auch die Abstimmungshelfer, die bei der Urnengründung ernannt werden, Piraten sein müssen. Diesbezüglich gab es Verwirrungen, da das bislang nur in 3.3(1) für zusätzliche Ernennungen gilt:

"Nach einer Urnengründung können weitere Piraten zu Abstimmungshelfer ernannt werden, indem mindestens die Hälfte der an der Urne akkreditierten Piraten dies in Textform bei der Abstimmungsleitung beantragen."

Zu 3: Dieses Verfahren ist bereits gängige Praxis, da schließlich nur die anwesenden Abstimmungshelfer die Rechtmäßigkeit der Vorgänge an ihrer Urne bezeugen können. Allerdings steht es noch nicht explizit in der GO drin.

Zu 4: Die Neuregelung soll eine Urnenzusammenlegung auch dann ermöglichen, wenn zu wenig Abstimmende vorhanden sind. Die bisherige Regelung geht nur von dem Fall aus, dass zu wenig Abstimmungshelfer vor Ort sind.

Unterstützung / Ablehnung

SDMV-Abstimmungsergebnis

Urne ja nein enthalten
Kaiserslautern 4 1 0
Koblenz 8 0 0
Ludwigshafen 13 0 1
Mainz 7 0 0
Neustadt 8 1 1
Neuwied 4 0 1
Trier 9 0 0
Worms 4 1 0
gesamt 57 3 3

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Kleine Anmerkung: Du hast oben von § 3.1 (2) geschrieben. In Wahrheit heißt es "§ 3.2 (2)".
    • Stimmt. Danke für den Hinweis. Hab's korrigiert.