RP:Antrag/2013.4/002/Sorgerecht
Dies ist ein angenommener Wahlprogrammantrag für den Landesverband RLP.
- Wahlprogrammantrag Nr.
- 2013.4/002
- behandelt bei
- SDMV2013.2
- Beantragt von
- Sebastian Hochwarth
- Kurzbeschreibung
- gemeinsames Sorgerecht für nicht verheiratete Eltern
- Betrifft
- Familienpolitik
- Vermerk
- eingereicht mit Ticket #1061909 vom 26.05.2013 23:30 Uhr
- angenommen bei der SDMV2013.2 am 2013-06-30
Antrag
Hiermit beantrage ich, den folgenden Text im Wahlprogramm unter dem übergeordneten Punkt "Familienpolitik" einzufügen.
" Gemeinsames Sorgerecht für nicht verheiratete Eltern
Wir fordern die Gleichbehandlung nicht ehelicher und ehelicher Kinder sowie ein allgemeines gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile ab Geburt des Kindes.
Nicht verheirateten Vätern soll grundsätzlich mit der rechtlichen Anerkennung der Vaterschaft die Inhaberschaft der elterlichen Sorge von Amts wegen beurkundet werden. Explizit ausgenommen sind Fälle, in denen es erst durch eine Straftat zur Schwangerschaft kam. In diesem Fall sollte weiterhin eine gemeinsame Sorgerechtserklärung oder ein Beschluss des Familiengerichts bindend sein.
Der Staat hat darauf hinzuwirken, dass geschiedenen bzw. getrennt lebenden Eltern Hilfe angeboten wird, um sich bei Streitigkeiten im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung gegenüber ihren Kindern zu einigen. Der Staat ist in der Pflicht, Mediation zwischen den Eltern zu fördern und Entfremdung zu verhindern. Mit dem Sorgerecht geht auch die Sorgepflicht einher. Auch das Umgangsrecht muss stärker geschützt werden als bisher."
Begründung
- Die Erwähnung der Gleichbehandlung von ehelichen und nicht ehelichen Kindern ist bereits im Grundgesetz Art. 6 Abs 5 geregelt. Leider muss dies trotzdem erwähnt werden, weil das Grundgesetz zum Beispiel beim gemeinsamen Sorgerecht, aber auch bei der Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen im SGB II Bezug, ignoriert wird. (Beim Sorgerecht ist es offensichtlich. Als Beleg für die SGB II Geschichte kann ich interessierten Akteneinsicht in ein entsprechendes Verfahren geben. Aktuell habe ich gerade eine Vollstreckungsankündigung aus diesem Grund bekommen.)
- Nach der momentanen Regelung müssen Väter im Vergleich zu den Müttern das Sorgerecht beantragen. Wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht sollten sie es auch erhalten. Das Problem ist, dass es für Mütter ein leichtes ist eine Situation zu schaffen, in der sie argumentieren können, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl nicht zuträglich wäre. Auf Wunsch kann ich die genaue Anleitung natürlich schicken, allerdings möchte ich eigentlich keine Anleitungen zur Kinderentfremdung verbreiten.
- Natürlich kann das Sorgerecht auch weiterhin aus wichtigen Gründen aberkannt werden. (z.B. wenn sich der Vater nie um das Kind kümmert und somit wichtige Entscheidungen von der Mutter nicht alleine getroffen werden dürfen)
- Der dritte Absatz ist deshalb wichtig, weil oftmals Gespräche / Mediationen nicht angeboten werden oder nicht finanzierbar sind. Wenn sich ein Elternteil den gemeinsamen Gesprächen verweigert ist das immer zum Schaden des Kindes. Im schlimmsten Fall, kann die Mutter Gespräche verweigern und danach vor Gericht erfolgreich argumentieren, dass ein gemeinsames Sorgerecht nicht im Sinne des Kindeswohls ist, weil die Eltern nicht miteinander reden können. (Gerichtsurteil kann eingesehen werden)
- Das Umgangsrecht ist zwar nur kurz erwähnt aber sehr wichtig, weil auch eine Umgangsvereitelung eine psychische Misshandlung von Kindern und Vätern darstellt.
- Die Piraten setzten sich generell für die Gleichbehandlung aller Menschen ein, daher sollte das gemeinsame Sorgerecht auch für nichtverheiratete Eltern eine Selbstverständlichkeit sein.
- Jährlich werden tausende Kinder und Väter entfremdet und somit psychisch misshandelt. Das gemeinsame Sorgerecht ist zwar nur ein erster Schritt in die richtige Richtung aber der notwendige erste Schritt.
Unterstützung / Ablehnung
SDMV-Abstimmungsergebnis
Urne | ja | nein | enthalten |
---|---|---|---|
Kaiserslautern | 6 | 1 | 1 |
Koblenz | 4 | 5 | 0 |
Ludwigshafen | 6 | 2 | 1 |
Mainz | 6 | 0 | 0 |
Neustadt | 4 | 1 | 1 |
Neuwied | 7 | 0 | 0 |
Trier | 5 | 0 | 0 |
Worms | 5 | 0 | 0 |
gesamt | 43 | 9 | 3 |
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Susanne Bischoff
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
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- Sollte man™ nicht einen Paradigmenwechsel herbeiführen und den Begriff "Sorgerecht" generell durch den Begriff "Sorgepflicht" ersetzen? Fortuna27167
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