RP:AG Satzung/2013-03-23 Protokoll

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Treffen der rheinland-pfälzischen Arbeitsgemeinschaft Satzung am 23. März 2013

  • Beginn: 14:30 Uhr
  • Ende: 20:00
  • Ort: Mumble-Server NRW, Raum Rheinland-Pfalz/Landesparteitag/Lästerecke
ANMERKUNG:
Server: mumble.piratenpartei-nrw.de
Port: 64738 (standard)
Weitere Informationen zu Mumble gibt es hier:
http://wiki.piratenpartei.de/Mumble
  • Anwesend: Roland, Stefan, guru, Bodo
  • Protokollant: guru, Bodo

I Organisatorisches

I.1 Pad-Gruppe

  • Pad-Gruppe angelegt?/anlegen: rp-ag-satzung.piratenpad.de
bisher existiert keine; wer kann das machen? (Patrick, M.)?
  • Mumble-Raum der AG einrichten
wer kann das machen? (Patrick?)

I.2 Fahrtkostenerstattungen

  • wurde nicht weiter erörtert, da Antragsteller nicht anwesend

I.3 Sonstiges

  • Pflege der Wiki-Seite
Vorschlag: Protokolle stellt der Protokollant selber ein; Rest nach Bedarf
  • Antragsfrist: Bis zum 08. Mai müssen unsere Satzungsänderungsanträge eingereicht worden sein, damit sie auf der Landesmitgliederversammlung 2013.2 behandelt werden können.
im heutigen Treffen wurden keine Einreichungen zum LPT 2013.2 angedacht

II Baustellen

II.1

Neue Anregungen

  • Offenlegung aller Kontakte der Vorstandsmitglieder zu anderen Parteien (Stefan)
Idee wurde als gut, aber nicht umsetzbar angesehen
  • Versetzte Wahl der Rechnungsprüfer
wurde verworfen, da ihre Amstszeit parallel zu der des Landesschatzmeisters dauern sollte

II.2

  • Durchforsten der aktuellen Satzung:
Satzung im Wiki ist nicht aktuell
in §4.1 (2) muss laut

https://wiki.piratenpartei.de/RP:Antrag/2012.2/006/Wahl_von_Rechnungs-_und_Kassenpr%C3%BCfer_II noch der Text "die Wahl von Rechnungs- und Kassenprüfern" eingefügt werden.

-> LVor/StopSecret informieren
  • Angenommene Anträge des LPT 2013.1 wurden einzeln durchgegangen, und der Wikieintrag überprüft:
  • SDMV durchgegangen; Absatznumierung in Konflikt zu anderem Antrag
  • sonstige angenomme Satzungsanträge sind bisher noch nicht eingearbeitet
  • Arbeitsergebnis: https://rlp.piratenpad.de/RP-AG-Satzung-Arbeitsversion

II.3 Baustellen vom letzten Treffen

II.3.a - Streichung des Landesfinanzausschusses / Alternativ: rein beratende Funktion / Haushaltsplanabsegung durch LPT

Mögliche Änderungen:

  1. LFA ganz raus
  2. LFA bleibt aber ohne "Erstellung der mittelfristigen Finanzplanung und Verabschiedung des Landeshaushaltsplanes (LHP)". Dann mit Änderungen für Abs. 3 alternativ auch Streichung von 3.
  3. nur wenn LFA raus oder ohne Verabschiedung LHP: Landesvorstand schlägt LHP vor, Landesparteitag segnet ab.

-> Wenn §4.5 Abs 3 bleibt, umformulieren Jetzt: »(3) Der Landesfinanzausschuss hat ein aufschiebendes Veto bis zur nächsten Sitzung bei finanzwirksamen Beschlüssen aller Gremien, die Ausgaben betreffen, welche nicht durch entsprechende Etattitel gedeckt sind bzw. welche nicht durch Umwidmung anderer Etatposten ermöglicht werden.« In: »(3) Der Landesfinanzausschuss hat ein aufschiebendes Veto bis zur nächsten Sitzung aller Gremien des Landesverbandes alternativ inkl. Untergliederungen bei finanzwirksamen Beschlüssen dieser, die Ausgaben betreffen, welche nicht durch entsprechende Etattitel gedeckt sind bzw. welche nicht durch Umwidmung anderer Etatposten ermöglicht werden.« --> Mit AG Recht klären: Nach §37 PartG gilt §54 Satz 2 BGB für Parteien NICHT. Daraus ergibt sich: Satz 1 gilt grundsätzlich schon, außer die Partei sei ein e.V.. Frage: Wer sind die »Gesellschafter« nach §54 Satz 1 BGB? Alle Parteimitglieder? Wenn ja, ist die Folge, dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch für jede Handlung der Vorstände haften? Falls nein: Warum?

II.3.b - Aufstellungsversammlung

Mögliche Regelungen:

  1. Antrag aus Trier für KV als Vorlage - neues Organ: Aufstellungsversammlung (siehe: https://wiki.piratenpartei.de/RP:Kreisverband_Trier_Trier-Saarburg/St%C3%A4ndige_Antragsfabrik/Aufstellungsversammlung ) (plenk ist Absicht, sonst wird ")" Teil des Links)
  2. Alter Antrag von Vincent - Regelungen ohne eigenes Organ: https://wiki.piratenpartei.de/RP:Antrag/2012.1/S05/Aufstellungsversammlung_zu_Wahlen
  3. Alter Antrag von Bodo - Spezialregelungen für LMV: https://wiki.piratenpartei.de/RP:Antrag/2012.1/S08/Aufstellungsversammlung
  4. -> S08 (Bodo) wurde gegenüber S05 (Vincent) bevorzugt, scheiterte dann dennoch an der 2/3-Mehrheit

Fazit: Thema wird nach Bundestagswahl nochmal aufgegriffen.

II.3.c - Schiedsgerichtsordnung (möglicherweise widersprechende Regelungen)

Motivation für Doppelverweis von LSG -> LSGO -> BSGO erklärt, anschließend wurde Streichung des Doppelverweises als nicht sinnvoll bewertet.

II.3.d - Hürde für Gründungen von Untergliederungen

  • Wurde als nicht sinnvoll erachtet, Empfehlung ok (hat dann aber nichts in der Satzung zu suchen) aber Selbstbestimmungsrecht wird als ausreichend hoch angesehen. Gegen Unterwanderung durch bestimmte[TM] Gruppierungen ist kein Kraut gewachsen, dafür sind wir definitiv zu klein, jede notwendige Hürde wäre zu Hoch für reguläre Arbeit/Gründungen.
  • Alternativvorschlag: Passives Wahlrecht erst nach Jahresgrenze, damit nicht mit 3 bzw sogar nur 1 Euro pro Person ein KV übernommen bzw. gegründet werden kann, dadurch mindestens 13 bis 51 Euro nötig. Wegen Diskriminierung je nach Beitrittsmonat Vorschlag, nicht Jahresgrenze sondern Jahresfrist zu nehmen. Wurde ebenfalls als nicht sinnvoll erachtet.

II.3.e: §4.2 Abs. 5

  • Zurückgestellt, da Hinweisgeber nicht anwesend, und unklar, was gemeint ist:

Ende der Diskussion

Wurde wegen Zeitmangels nicht mehr behandelt:

  • Ordnung zur Durchführung von Urabstimmungen §5.6 Abs. 9 – existent?
    • Notwendigkeit der Urabstimmung in der Satzung?
  • Sitz des Landesverbandes (§1 Abs. 3)
    • Notwendigkeit der Angabe eines solchen Sitzes? Klärung mit der Arbeitsgemeinschaft Recht
  • Personalunion von Akkreditierendem und Kandidaten
  • §4 Abs. 4 Satz 2 Bundessatzung (Von uns in der Umsetzung abänderbar?)
  • Konkretisierung der Regelungen über die Kassen- und Rechnungsprüfer
    • Wahl von 2 Personen im Wechsel, sodass es stets vier Prüfer gibt, derer die Erfahreneren den beiden "Neuen" bei der Einarbeitung helfen. Nicht sinnvoll, da Amtszeit parallel zum Landesschatzmeister laufen sollte
  • Wenn wir Kapazitäten über haben: Mustersatzung für Kreisverbände

II.4 Einladungsversand

Unsere Landessatzung schreibt uns bei §5.1 Abs. 4 eine Einladung per Brief vor, sofern kein anderslautender, expliziter Wunsch des jeweiligen Piraten vorliege. Die bloße Angabe einer E-Mail-Adresse reicht als Willensbekundung nicht aus, und diese Willensbekundungen werden bisher auch nicht anderweitig gepflegt. Ein Antragsvorschlag: |Antragstext= Die Landesmitgliederversammlung beschließt, die Satzung wie folgt zu ändern: Der bisherige §5.1 Abs. 4

         "Die Einladung kann per E-Mail, per Fax oder per Brief entsprechend dem  Wunsch des Piraten erfolgen. Hat der Pirat keinen Wunsch geäußert, wird  die Einladung per Brief verschickt."

wird vollständig ersetzt durch einen neuen §5.1 Abs. 4, der wie folgt lautet:

         "Die Einladung erfolgt vorrangig per E-Mail, nachrangig per Brief. Die  Vorrangigkeit nach Satz 1 wird durch den Wunsch des Piraten, per Brief  eingeladen zu werden, aufgehoben."

|Begründung= Die Kosten der postalischen Einladung aller Mitglieder betragen einen nicht unerheblichen Anteil des dem Kreisverbandes zur Verfügung stehenden Vermögens. Durch diesen Antrag kann ein Gros dieses Geldes künftig beispielsweise für den Bundestagswahlkampf, wichtige Investitionen und Ähnliches verwendet werden. Für den Fall, dass eine Einladung per Brief ausdrücklich gewünscht ist, bietet der Antrag eine "Opt-in"-Möglichkeit an.

III Nächstes Treffen

Samstag, 18.5.2013, 14 Uhr, im Mainzer Piratenbüro