RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/Ständige Antragsfabrik/Aufstellungsversammlung
Antragsteller:
- Manuel Biertz
Titel:
- Aufstellungsversammlung
Antragstext:
- Der Kreisparteitag möge folgende Satzungsänderungen beschließen:
Ergänzung des §10 Abs. 1 um Ziff. C: "C. Aufstellungsversammlung".
Ergänzung der Satzung um den folgenden §16a:
"§16a Aufstellungsversammlung
(1) Die Aufstellungsversammlung ist die beschlussfähige Mitgliederversammlung der Piraten eines Wahlkreises innerhalb des Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes.
(2) Die Aufstellungsversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit.
(3) Die Organisation der Aufstellungsversammlung wird vom Kreisvorstand durchgeführt.
(4) Die Aufgabe der Aufstellungsversammlung ist die Aufstellung von Bewerben für Wahlen zu Volksvertretungen.
(5) Antrags- und stimmberechtigt sind Piraten mit Wohnsitz im Wahlkreis, die bereits das Wahlrecht zur jeweils nächsten Bundestags- oder Landtagswahl besitzen.
(6) Die Aufstellungsversammlung gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung. Sie wird vom Kreisvorstand in angemessener Form, mindestens aber im Piratenwiki, veröffentlicht.
(7) Über die Aufstellungsversammlung wird ein Protokoll angefertigt, das als Beschlussprotokoll geführt wird. Das Protokoll wird von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter unterschrieben.
(8) Über Wahlen auf der Kreismitgliederversammlung wird ein Wahlprotokoll angefertigt, das durch den Wahlleiter und mindestens einen Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt wird. Der Kreisvorstand veröffentlicht das Protokoll angemessen, mindestens jedoch im Piratenwiki.
(9) Auf Antrag
1. von mindestens Fünf vom Hundert der Mitglieder des Wahlkreises, mindestens aber drei oder
2. des Kreisvorstands oder
3. auf Beschluss des Kreisparteitags
wird vom Kreisvorstand innerhalb von zwei Wochen nach Antragsstellung eine Aufstellungsversammlung einberufen.
(10) Die Einladung zur Aufstellungsversammlung an die Piraten des Wahlkreises muss höchstens sechs, jedoch mindestens vier Wochen vor dem Termin durch den Kreisvorstand erfolgen. Die Einladung erfolgt nach §5.1 Abs. 4 der Landessatzung."
Begründung:
- Die Satzung des Kreisverbandes Trier/Trier-Saarburg kennt bisher keine Regelungen zur Aufstellungsversammlung. Diese Adaption der Regelungen des Kreisverbandes Rheinhessen behebt diesen Missstand.