NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA011

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2015.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Satzungsänderungsantrag Antragsnummer: SÄA011
Antragsteller:

Susanne Holzgraefe

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Miracee letzte Änderung: 29.06.2016 14:43:58 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: System-search.svg "Altlasten" Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Konkurrenzanträge: SÄA016


Antrag
Antragstitel: Budget statt Konten für vKVs
Antragstext:
§16 - Virtuelle Kreisverbände

(1) Basierend auf den politischen Grenzen werden für alle Kreise ohne existierenden Kreisverband Konten in der Buchhaltung geschaffen (virtuelle Kreisverbände). Auf diese Konten werden alle Finanzen gebucht, die einem tatsächlich existierenden Kreisverband zustünden.


Es ist mit weniger Aufwand verbunden, wenn vKV keine Konten sondern lediglich ein Budget bekommen.

Daher beantrage ich die Änderung von §16 zu:

(1) Basierend auf den politischen Grenzen werden für alle Kreise ohne existierenden Kreisverband Budgets bereitgestellt (virtuelle Kreisverbände). Die Budgets entsprechen der Höhe, die einem tatsächlich existierenden Kreisverband zustünden. Für die Ausgabe des Budgets ist ein Finanzantrag beim Landesvorstand einzureichen.


Daraus ergeben sich auch Änderungen in den Terminologien von §17 (2) und §18 (2) und (3)


§17 – Verteilung und Verwendung der Finanzmittel

...

Alt:

(4) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände

a) kann jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen. Der Landesvorstand soll der Budgetzuteilung in der Regel zustimmen,

Neu:

(4) Mittel der Budgets virtueller Kreisverbände

a) kann jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen. Dem Landesvorstand obliegt die Beschlussgewalt über die Budgets virtueller Kreisverbände - er soll der Budgetzuteilung in der Regel zustimmen,


§18 – Verwaltung und Buchführung

Alt:

(2) Der Landesschatzmeister verwaltet alle virtuellen Kreisverbände und beschlossenen Budgets auf Finanzkonten.

(3) Die Buchführung und die Verwaltung von Bankkonten haben unter Berücksichtigung des Datenschutzes möglichst transparent zu erfolgen. Der aktuelle Kontostand aller Bankkonten soll regelmäßig veröffentlicht werden. Mitglieder des Landesverbandes können über den Kontostand eines nicht personenbezogenen Finanzkontos jederzeit Auskunft verlangen.


Neu:

(2) Der Landesschatzmeister verwaltet alle virtuellen Kreisverbände und beschlossene Finanzanträge auf Budgets virtueller Kreisverbände.

(3) Die Buchführung und die Verwaltung von Bankkonten haben unter Berücksichtigung des Datenschutzes möglichst transparent zu erfolgen. Der aktuelle Kontostand aller Bankkonten soll regelmäßig veröffentlicht werden. Mitglieder des Landesverbandes können über den Kontostand des Budgets eines virtuellen Kreisverbandes jederzeit Auskunft verlangen.

Antragsbegründung:
Wird das Budget nicht ausgegeben, fällt das Geld automatisch an den LV zurück.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: vKVs sollen keine Konten, sondern ein Budget bekommen, dass sie nur mit Zustimmung des LaVo ausgeben dürfen.
Schlagworte: Budget
Satzungsänderungsübersicht:

(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden)
Text entfällt - neuer Text - alte Textpassage an neuer Stelle - alte Wörter an neuer Stelle - Rechtschreibkorrektur

§ 16 – Virtuelle Kreisverbände

edit

Ist SÄA011 & SÄA011.2
(1) Basierend auf den politischen Grenzen werden für alle Kreise ohne existierenden Kreisverband Konten in der Buchhaltung geschaffen (virtuelle Kreisverbände). Auf diese Konten werden alle Finanzen gebucht, die einem tatsächlich existierenden Kreisverband zustünden. (1) Basierend auf den politischen Grenzen werden für alle Kreise ohne existierenden Kreisverband Budgets bereitgestellt (virtuelle Kreisverbände). Die Budgets entsprechen der Höhe, die einem tatsächlich existierenden Kreisverband zustünden. Für die Ausgabe des Budgets ist ein Finanzantrag beim Landesvorstand einzureichen.

17 - Verteilung und Verwendung der Finanzmittel edit

SÄA015 Ist SÄA011 & SÄA011.2
(4) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände
a) kann jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen. Der Landesvorstand soll der Budgetzuteilung in der Regel zustimmen,
(4) Mittel der Finanzkonten Budgets virtueller Kreisverbände
a) kann jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen. Dem Landesvorstand obliegt die Beschlussgewalt über die Budgets virtueller Kreisverbände - er soll der Budgetzuteilung in der Regel zustimmen,
b) müssen in ihrer Verwendung dem zugeordneten Kreis zu Gute kommen,
c) gehen bei Gründung entsprechender Kreisverbände in deren Besitz über,
d) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände des jeweils letzten Geschäftsjahres fallen an den Landesverband NRW zurück, wenn dort im Vorjahr keinerlei Verwendung zu verzeichnen war.
d) des jeweils letzten Geschäftsjahres können vom Landesparteitag ganz oder teilweise anderweitig zugewiesen werden, wenn dort im Vorjahr keine Verwendung zu verzeichnen war. Wird spätestens eine Woche vor dem Landesparteitag dem Landesvorstand eine zukünftige Verwendung von Finanzmitteln in Textform angezeigt, soll in der Regel von dieser Zuweisung abgesehen werden.

18 - Verwaltung und Buchführung edit

Ist SÄA016 SÄA011 & SÄA011.2
(2) Der Landesschatzmeister verwaltet alle virtuellen Kreisverbände und beschlossenen Budgets auf Finanzkonten. (2) Der Landesschatzmeister verwaltet alle virtuellen Kreisverbände und beschlossenen Budgets auf jeweils gesonderten Buchhaltungskonten (2) Der Landesschatzmeister verwaltet alle virtuellen Kreisverbände und beschlossene Finanzanträge auf Budgets virtueller Kreisverbände.
(3) Die Buchführung und die Verwaltung von Bankkonten haben unter Berücksichtigung des Datenschutzes möglichst transparent zu erfolgen. Der aktuelle Kontostand aller Bankkonten soll regelmäßig veröffentlicht werden. Mitglieder des Landesverbandes können über den Kontostand eines nicht personenbezogenen Finanzkontos jederzeit Auskunft verlangen. (3) Die Buchführung und die Verwaltung von Bankkonten haben unter Berücksichtigung des Datenschutzes möglichst transparent zu erfolgen. Der aktuelle Kontostand aller Bankkonten soll regelmäßig veröffentlicht werden. Mitglieder des Landesverbandes können über den Kontostand eines nicht personenbezogenen Finanzkontos des Budgets eines virtuellen Kreisverbandes jederzeit Auskunft verlangen.
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden !


Diskussion
Geänderte Version unter: SÄA011.2

Folgenden toten Link bitte ignorieren: SÄA016