NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA011
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA011 |
Antragsteller: |
Susanne Holzgraefe |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Miracee | letzte Änderung: | 29.06.2016 14:43:58 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | "Altlasten" Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details | ||
Konkurrenzanträge: | SÄA016 |
Antrag | |
Antragstitel: | Budget statt Konten für vKVs |
Antragstext: | |
§16 - Virtuelle Kreisverbände
(1) Basierend auf den politischen Grenzen werden für alle Kreise ohne existierenden Kreisverband Konten in der Buchhaltung geschaffen (virtuelle Kreisverbände). Auf diese Konten werden alle Finanzen gebucht, die einem tatsächlich existierenden Kreisverband zustünden.
Daher beantrage ich die Änderung von §16 zu: (1) Basierend auf den politischen Grenzen werden für alle Kreise ohne existierenden Kreisverband Budgets bereitgestellt (virtuelle Kreisverbände). Die Budgets entsprechen der Höhe, die einem tatsächlich existierenden Kreisverband zustünden. Für die Ausgabe des Budgets ist ein Finanzantrag beim Landesvorstand einzureichen.
... Alt: (4) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände a) kann jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen. Der Landesvorstand soll der Budgetzuteilung in der Regel zustimmen, Neu: (4) Mittel der Budgets virtueller Kreisverbände a) kann jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen. Dem Landesvorstand obliegt die Beschlussgewalt über die Budgets virtueller Kreisverbände - er soll der Budgetzuteilung in der Regel zustimmen,
Alt: (2) Der Landesschatzmeister verwaltet alle virtuellen Kreisverbände und beschlossenen Budgets auf Finanzkonten. (3) Die Buchführung und die Verwaltung von Bankkonten haben unter Berücksichtigung des Datenschutzes möglichst transparent zu erfolgen. Der aktuelle Kontostand aller Bankkonten soll regelmäßig veröffentlicht werden. Mitglieder des Landesverbandes können über den Kontostand eines nicht personenbezogenen Finanzkontos jederzeit Auskunft verlangen.
(2) Der Landesschatzmeister verwaltet alle virtuellen Kreisverbände und beschlossene Finanzanträge auf Budgets virtueller Kreisverbände. (3) Die Buchführung und die Verwaltung von Bankkonten haben unter Berücksichtigung des Datenschutzes möglichst transparent zu erfolgen. Der aktuelle Kontostand aller Bankkonten soll regelmäßig veröffentlicht werden. Mitglieder des Landesverbandes können über den Kontostand des Budgets eines virtuellen Kreisverbandes jederzeit Auskunft verlangen. | |
Antragsbegründung: | |
Wird das Budget nicht ausgegeben, fällt das Geld automatisch an den LV zurück. |
Zusätzliche Angaben | ||||||||||||||||||||||||||||
Zusammenfassung des Antrags: | vKVs sollen keine Konten, sondern ein Budget bekommen, dass sie nur mit Zustimmung des LaVo ausgeben dürfen. | |||||||||||||||||||||||||||
Schlagworte: | Budget | |||||||||||||||||||||||||||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | |||||||||||||||||||||||||||
§ 16 – Virtuelle Kreisverbände
17 - Verteilung und Verwendung der Finanzmittel edit
18 - Verwaltung und Buchführung edit
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Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |
Diskussion |
Geänderte Version unter: SÄA011.2 |