NRW:Landesparteitag 2015.1/Satzungsänderungsübersicht/17 4

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

edit

SÄA015 Ist SÄA011 & SÄA011.2
(4) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände
a) kann jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen. Der Landesvorstand soll der Budgetzuteilung in der Regel zustimmen,
(4) Mittel der Finanzkonten Budgets virtueller Kreisverbände
a) kann jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen. Dem Landesvorstand obliegt die Beschlussgewalt über die Budgets virtueller Kreisverbände - er soll der Budgetzuteilung in der Regel zustimmen,
b) müssen in ihrer Verwendung dem zugeordneten Kreis zu Gute kommen,
c) gehen bei Gründung entsprechender Kreisverbände in deren Besitz über,
d) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände des jeweils letzten Geschäftsjahres fallen an den Landesverband NRW zurück, wenn dort im Vorjahr keinerlei Verwendung zu verzeichnen war.
d) des jeweils letzten Geschäftsjahres können vom Landesparteitag ganz oder teilweise anderweitig zugewiesen werden, wenn dort im Vorjahr keine Verwendung zu verzeichnen war. Wird spätestens eine Woche vor dem Landesparteitag dem Landesvorstand eine zukünftige Verwendung von Finanzmitteln in Textform angezeigt, soll in der Regel von dieser Zuweisung abgesehen werden.