NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA004
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA004 |
Antragsteller: |
Piratenschlumpf |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Piratenschlumpf | letzte Änderung: | 29.06.2016 14:42:58 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | "Altlasten" Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details | ||
Konkurrenzanträge: | SÄA006 |
Antrag | |
Antragstitel: | Flexibilität bei der Wahl des Landesvorstands |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschliessen,
in § 6b, Absatz (1) "zwei stellvertretende Vorsitzende," durch "ein bis zwei stellvertretende Vorsitzende," sowie "drei Beisitzer." durch "bis zu drei Beisitzer." zu ersetzen sowie in Absatz (11) "Fällt die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die ihren Aufgaben nachkommen können, auf weniger als fünf" durch "Fällt die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die ihren Aufgaben nachkommen können, bei sieben bis neun gewählten Vorständen auf weniger als fünf bzw. bei fünf bis sechs gewählten Vorständen auf weniger als vier" zu ersetzen. | |
Antragsbegründung: | |
Das ein Vorstand auch mit weniger als 9 Vorständen auskommt wurde in den letzten Jahren ausreichend oft bewiesen. Außerdem hat der LV NRW eine Geschichte von knappen Wahlergebnissen vorzuweisen:
Falls demnächst nicht die bisher zwei 2V oder 3 Beisitzer Kandidaten das nötige Quorum erreichen, so müsste der LPT stets erneute neue Wahlgänge durchführen. Obige Umformulierung entschäft dies ein wenig zumindest für 2V und Beisitzer und ermöglicht dem LPT, auch weniger als 9 Landesvorstände zu wählen, sollten zum Beispiel nicht genügend Kandidaten eine Zustimmung von über 50% erreichen. Der Landesvorstand hat in den letzen Jahren gezeigt, dass es möglich ist, Arbeit in LaVo-, GenSek- und Schatzsmeisterteams auszulagern. Auch ein ggf. reduzierter Vorstand wäre daher durch den Einsatz von Teams durchaus arbeitsfähig - es sind nicht zwingend 9 Landesvorstände nötig. Der SÄA verschafft dem LPT mehr Flexibililität bei der Wahl des Landesvorstands, ermöglicht aber natürlich nach wie vor, das 9 Landesvorstände gewählt werden. Entscheidet sich der LPT tatsächlich, nur 5 oder 6 Vorstände zu wählen, so wäre nach Absatz 11 §6b bereits bei weniger als 5 verbleibenden Vorständen (also möglicherweise nach einem einzigen Rücktritt!) ein außerordentlicher Landesparteitag zur Neubesetzung freier Posten nötig. Dieser SÄA ändert darum auch Absatz 11, so das bei 5 oder 6 gewählten Vorständen erst dies bei weniger als 4 (statt weniger als 5) verbleibenden Vorständen nötig ist. Bei 7 bis 9 gewählten Vorständen bleibt es bei der vorherigen "weniger als 5" Regelung. |
Zusätzliche Angaben | ||||||||||||||||||||||||||||||
Zusammenfassung des Antrags: | Dem LPT ermöglichen 1-2 (statt zwei) 2V oder 0-3 (statt drei) Beisitzer zu wählen - je nach Kandidatenlage. | |||||||||||||||||||||||||||||
Schlagworte: | LaVo, Landesvorstand, Zusammensetzung | |||||||||||||||||||||||||||||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | |||||||||||||||||||||||||||||
§ 6b - Der Landesvorstand
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Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |