NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA004

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche


Informationen der Antragskommission
Tango-dialog-warning.svg Bei Problemen
mit der Anzeige
hilft es manchmal
Purge (?) zu drücken.
!
!
!
!
!
!
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2015.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
!
!
!
!
!
!

Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Satzungsänderungsantrag Antragsnummer: SÄA004
Antragsteller:

Piratenschlumpf

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Piratenschlumpf letzte Änderung: 29.06.2016 14:42:58 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: System-search.svg "Altlasten" Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Konkurrenzanträge: SÄA006


Antrag
Antragstitel: Flexibilität bei der Wahl des Landesvorstands
Antragstext:
Der Landesparteitag möge beschliessen,

in § 6b, Absatz (1)

 "zwei stellvertretende Vorsitzende,"

durch

 "ein bis zwei stellvertretende Vorsitzende,"

sowie

 "drei Beisitzer."

durch

 "bis zu drei Beisitzer."

zu ersetzen sowie in Absatz (11)

 "Fällt die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die ihren Aufgaben nachkommen können, auf weniger als fünf"

durch

 "Fällt die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die ihren Aufgaben nachkommen können, 
  bei sieben bis neun gewählten Vorständen auf weniger als fünf bzw. 
  bei fünf bis sechs gewählten Vorständen auf weniger als vier"

zu ersetzen.

Antragsbegründung:
Das ein Vorstand auch mit weniger als 9 Vorständen auskommt wurde in den letzten Jahren ausreichend oft bewiesen. Außerdem hat der LV NRW eine Geschichte von knappen Wahlergebnissen vorzuweisen:
  • Auf dem LPT 2014.3 war unter anderem ein Beisitzer nachzuwählen - nur einer der 4 Kandidaten erreichtete das Quorum.
  • Auf dem LPT 2014.2 erreichten genau die beiden benötigten zwei Kandidaten von drei Kandidaten das Quorum zum 2V.
  • Auf dem LPT 2014.2 erreichten genau die drei benötigten Kandidaten von sieben Kandidaten das Quorum zum 2V.

Falls demnächst nicht die bisher zwei 2V oder 3 Beisitzer Kandidaten das nötige Quorum erreichen, so müsste der LPT stets erneute neue Wahlgänge durchführen. Obige Umformulierung entschäft dies ein wenig zumindest für 2V und Beisitzer und ermöglicht dem LPT, auch weniger als 9 Landesvorstände zu wählen, sollten zum Beispiel nicht genügend Kandidaten eine Zustimmung von über 50% erreichen.

Der Landesvorstand hat in den letzen Jahren gezeigt, dass es möglich ist, Arbeit in LaVo-, GenSek- und Schatzsmeisterteams auszulagern. Auch ein ggf. reduzierter Vorstand wäre daher durch den Einsatz von Teams durchaus arbeitsfähig - es sind nicht zwingend 9 Landesvorstände nötig.

Der SÄA verschafft dem LPT mehr Flexibililität bei der Wahl des Landesvorstands, ermöglicht aber natürlich nach wie vor, das 9 Landesvorstände gewählt werden.

Entscheidet sich der LPT tatsächlich, nur 5 oder 6 Vorstände zu wählen, so wäre nach Absatz 11 §6b bereits bei weniger als 5 verbleibenden Vorständen (also möglicherweise nach einem einzigen Rücktritt!) ein außerordentlicher Landesparteitag zur Neubesetzung freier Posten nötig. Dieser SÄA ändert darum auch Absatz 11, so das bei 5 oder 6 gewählten Vorständen erst dies bei weniger als 4 (statt weniger als 5) verbleibenden Vorständen nötig ist. Bei 7 bis 9 gewählten Vorständen bleibt es bei der vorherigen "weniger als 5" Regelung.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Dem LPT ermöglichen 1-2 (statt zwei) 2V oder 0-3 (statt drei) Beisitzer zu wählen - je nach Kandidatenlage.
Schlagworte: LaVo, Landesvorstand, Zusammensetzung
Satzungsänderungsübersicht:

(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden)
Text entfällt - neuer Text - alte Textpassage an neuer Stelle - alte Wörter an neuer Stelle - Rechtschreibkorrektur

§ 6b - Der Landesvorstand

edit

Ist SÄA004 SÄA006
(1) Dem Landesvorstand gehören neun Mitglieder des Landesverbandes an:
Ein Vorsitzender,
(1) Dem Landesvorstand gehören neun fünf Mitglieder des Landesverbandes an:
Ein Zwei Vorsitzender,
zwei stellvertretende Vorsitzende,
ein bis zwei stellvertretende Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende,
der politische Geschäftsführer,
der Landesschatzmeister,
der Generalsekretär und
ein Landesschatzmeister,
ein politische Geschäftsführer und
ein Generalsekretär
drei Beisitzer.
bis zu drei Beisitzer.
drei Beisitzer.

edit

Ist SÄA004 SÄA006
(11) Fällt die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die ihren Aufgaben nachkommen können,
auf weniger als fünf bei sieben bis neun gewählten Vorständen auf weniger als fünf bzw. bei fünf bis sechs gewählten Vorständen auf weniger als vier auf weniger als fünf vier
oder erklärt sich der Landesvorstand selbst für handlungsunfähig, ist zwecks Neubesetzung freier Posten unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, bis zu dem die verbleibenden Vorstandsmitglieder die Geschäfte führen.
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden !


Folgenden toten Link bitte ignorieren: SÄA006