Ist
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SÄA004
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SÄA006
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(1) Dem Landesvorstand gehören neun Mitglieder des Landesverbandes an:
- Ein Vorsitzender,
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(1) Dem Landesvorstand gehören neun fünf Mitglieder des Landesverbandes an:
Ein Zwei Vorsitzender,
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- zwei stellvertretende Vorsitzende,
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ein bis zwei stellvertretende Vorsitzende,
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zwei stellvertretende Vorsitzende,
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- der politische Geschäftsführer,
- der Landesschatzmeister,
- der Generalsekretär und
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- ein Landesschatzmeister,
- ein politische Geschäftsführer und
- ein Generalsekretär
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- drei Beisitzer.
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bis zu drei Beisitzer.
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drei Beisitzer.
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