NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA002

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2015.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Satzungsänderungsantrag Antragsnummer: SÄA002
Antragsteller:

Piratenschlumpf

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Piratenschlumpf letzte Änderung: 29.06.2016 15:42:27 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: System-search.svg "Altlasten" Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Konkurrenzanträge: SÄA014


Antrag
Antragstitel: Satzungsfix solidarisches Werbemittelbudget
Antragstext:
Der Landesparteitag möge beschliessen, in ANHANG B, "VERTEILUNG DER MITTEL AUS DER STAATLICHEN TEILFINANZIERUNG" der Satzung, den Satz

"Nicht genutzte, beim Landesverband für Werbemittel zweckgebundene Mittel sind nach zwei Jahren entsprechend der ursprünglichen Aufteilung an die jeweiligen Verbände auszuschütten."

durch folgenden Satz zu ersetzen:

"Für die solidarische Finanzierung von Werbemitteln und Events mit Bezug zu Landesthemen in einem Jahr zweckgebunde aber nicht abgerufene Mittel eines Geschäftsjahres stehen im Folgejahr dem Landesverband im LV-Budget zur freien Verfügung."

Der Landesparteitag trifft diesen Beschluss in der Absicht, diese Regelung bereits vollumfänglich für die im solidarischen Werbemittelbudget der Geschäftsjahre 2014 und 2015 zweckgebundenen Mittel anzuwenden.

Antragsbegründung:
Zunächst einmal gibt es keine dediziert "für Werbemittel zweckgebundene Mittel". Die Satzung definiert nur "für die solidarische Finanzierung von Werbemitteln und Events mit Bezug zu Landesthemen" zweckgebundene Mittel. Allein darum ist der betreffende Satz bereits unklar bis fragwürdig.

Weiterhin verlangt der Satz ungenutze Mittel "entsprechend der ursprünglichen Aufteilung an die jeweiligen Verbände auszuschütten". Was mit "ursprünglicher Aufteilung" gemeint ist erschliesst sich allerdings nicht vollständig: So ist nach §17 Abs. 1(c) ein Teil der Parteienfinanzierung in den Länderfinanzausgleichs abzuführen. Weiterhin würden nach einer strengen Verteilung ungenutzer Mittel gemäß ANHANG B Teile an den LV, an Kreise sowie erneut in das solidarische Werbemittelbudget verteilt - eine merkwürdige Rekursion und dieser Anteil würde auch nicht wie gefordert an einen "jeweiligen Verband" fließen.

In dem Satzungsabschnitt oberhalt des betreffenden Satzung ist weiterhin von virtuellen und echten Untergliederungen die Rede. Der betreffende Satz bezieht sich aber nur auf "jeweilige Verbände" - hier ist unklar ob virtuelle KVs ausgeschlossen und damit benachteiligt sind.

Die Satzungsregelung ist entsprechend unklar und eine Aufteilung wie von der Satzung gefordert erscheint mir unmöglich durchführbar.

Schlussendlich ist die Rückführung ungenutzter Gelder nach zwei Jahren ausgesprochen unpraktikabel und von der Schatzmeisterei schwer nachzuhalten. In der Praxis funktioniert das Prinzip der Wiedervorlage nicht mal zuverlässig von einer LaVoSitzung zur nächsten.

Sinnvoll ist viel mehr, in Jahren ohne Wahlkämpfen Gelder ohne komplizierte unklare Regeln anzusparen, z.B. für die LTW 2017. Auch bereits 2012 hat der LV großzügig Mittel aus dem LV-Budget für den Wahlkampf eingesetzt und sich nicht nur auf das solidarische Werbemittel-Budget beschränkt.

Die Regelung soll vollumfänglich für die im solidarischen Werbemittelbudget reservierten Mittel gelten. Klagen gegen den LV, dass der geänderte Satzungspassus erst seit heute gilt und daher die Monate vorher anders verrechnet zu sind sollen mit dieser Bemerkung verhindert werden.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Streichung Satz über Ausschüttung von nicht verbrauchten aber als Werbemittel zweckgebundene Mittel
Satzungsänderungsübersicht:

(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden)
Text entfällt - neuer Text - alte Textpassage an neuer Stelle - alte Wörter an neuer Stelle - Rechtschreibkorrektur

Anhang B VERTEILUNG DER MITTEL AUS DER STAATLICHEN TEILFINANZIERUNG

edit

Ist SÄA002 SÄA014
Nicht genutzte, beim Landesverband für Werbemittel zweckgebundene Mittel sind nach zwei Jahren entsprechend der ursprünglichen Aufteilung an die jeweiligen Verbände auszuschütten. Für die solidarische Finanzierung von Werbemitteln und Events mit Bezug zu Landesthemen in einem Jahr zweckgebunde aber nicht abgerufene Mittel eines Geschäftsjahres stehen im Folgejahr dem Landesverband im LV-Budget zur freien Verfügung. Für die für die solidarische Materialbeschaffung und zur Unterstützung politischer Aktivitäten innerhalb NRWs in einem Jahr zweckgebundene, aber nicht abgerufene Mittel eines Geschäftsjahres stehen im Folgejahr dem Landesverband im LV-Budget zur freien Verfügung.
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden !


Folgenden toten Link bitte ignorieren: SÄA014