NRW:Landesparteitag 2015.1/Satzungsänderungsübersicht/B 1

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Ist SÄA002 SÄA014
Nicht genutzte, beim Landesverband für Werbemittel zweckgebundene Mittel sind nach zwei Jahren entsprechend der ursprünglichen Aufteilung an die jeweiligen Verbände auszuschütten. Für die solidarische Finanzierung von Werbemitteln und Events mit Bezug zu Landesthemen in einem Jahr zweckgebunde aber nicht abgerufene Mittel eines Geschäftsjahres stehen im Folgejahr dem Landesverband im LV-Budget zur freien Verfügung. Für die für die solidarische Materialbeschaffung und zur Unterstützung politischer Aktivitäten innerhalb NRWs in einem Jahr zweckgebundene, aber nicht abgerufene Mittel eines Geschäftsjahres stehen im Folgejahr dem Landesverband im LV-Budget zur freien Verfügung.