Nicht genutzte, beim Landesverband für Werbemittel zweckgebundene Mittel sind nach zwei Jahren entsprechend der ursprünglichen Aufteilung an die jeweiligen Verbände auszuschütten.
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Für die solidarische Finanzierung von Werbemitteln und Events mit Bezug zu Landesthemen in einem Jahr zweckgebunde aber nicht abgerufene Mittel eines Geschäftsjahres stehen im Folgejahr dem Landesverband im LV-Budget zur freien Verfügung.
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Für die für die solidarische Materialbeschaffung und zur Unterstützung politischer Aktivitäten innerhalb NRWs in einem Jahr zweckgebundene, aber nicht abgerufene Mittel eines Geschäftsjahres stehen im Folgejahr dem Landesverband im LV-Budget zur freien Verfügung.
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