NRW:Landesparteitag 2014.1/Satzungsänderungsübersicht/8 1

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§ 8 – Satzungs- und Programmänderung

==§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge==
(1) Änderungen
der Landessatzung, Programme und Wahlprogramme des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen

gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für

  • der Landessatzung,
  • der Grundsatzprogramme,
  • des Parteiprogramms
  • und der Wahlprogramme

des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für

die Anhänge A und B dieser Landessatzung, die Anhänge A und B dieser Landessatzung,
  • die Anhänge A und B dieser Landessatzung,
  • die Anhänge A und B dieser Landessatzung,
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.
  • Positionspapiere,
  • Finanzanträge
  • und Sonstige Anträge

welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanzan- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 42 Tage.