NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/SÄA022
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA022 |
Antragsteller: |
AG Struktur NRW |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | MacGyver1977 | letzte Änderung: | 27.06.2016 11:56:40 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details | ||
Abhängig von Antrag: | SÄA002 |
Antrag | |
Antragstitel: | Mögliche Anträge Definieren |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschließen:
1. in §6a Absatz (4) den ersten Satz streichen. 2. in §6a Absatz (4) wird bei Annahme von SÄA002 der Text "Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen" gestrichen und bei ablehnung von SÄA002 wird der Text "gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen, sie" sowei das Wort "Für" gestrichen. 3. Den §8 in "Satzungs- / Programmänderungen und Anträge" umzubenennen. 4.. Den Text in $8 Absatz (1) gegen folgenden Text zu ersetzten: "(1) Änderungen
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanzan- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 42 Tage." 5. Einen Weiteren Absatz in §8 anhängen mit dem Text:
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Antragsbegründung: | |
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Zusätzliche Angaben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zusammenfassung des Antrags: | Alle zum LPT erlaubten Anträge werden definiert und die Antragsfristen zusammengefasst. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schlagworte: | Anträge, Fristen, Quorum | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
§6a - Der Landesparteitag
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Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |