NRW:Landesparteitag 2012.3/Anträge

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Es können nach Satzung keine neuen Satzungsänderungsanträge für diesen Parteitag gestellt werden.
Es können nach Satzung keine neuen Programmänderungsanträge für diesen Parteitag gestellt werden.


Satzungsänderungsanträge

Kandidaturen von Nichtpiraten

Änderungsantrag Nr.
001
Beantragt von
Thomas Weinbrenner, Rudolf Lörcks
Betrifft
Satzung des Landesverbandes NRW / §7 Absatz 1
Beantragte Änderungen

Die Versammlung möge beschließen, den Satz „Bewerber müssen Mitglied im Landesverband sein.“ aus §7 Absatz 1 der Satzung unseres Landesverbandes zu streichen.

Begründung

Die Piratenpartei versteht sich von Anfang an als eine Mitmachpartei, wir versuchen die politische Partizipation so weit wie möglich auszuweiten. Weisen wir nicht immer wieder stolz darauf hin, dass unsere Partei – anders als die anderen großen Parteien – Mitgliedschaften in anderen Parteien erlaubt, dass in unseren AGs auch Nichtmitglieder die Gelegenheit haben an unseren politischen Positionen mitzuarbeiten?

Trotzdem werden an dieser Stelle Nichtmitglieder ausgegrenzt, sind wir hier engstirniger als der Gesetzgeber, der ausdrücklich auch die Kandidatur von Nichtmitgliedern erlaubt (z.B. §18 Abs. 3 Landeswahlgesetz), schränken wir die politische Partizipation unnötig ein!

Dieser Satz widerspricht unseren Idealen und sollte deswegen aus der Satzung gestrichen werden.

Es ist auch nicht so, dass uns diese Einschränkung vor einer unbemerkten feindlichen Unterwanderung schützt. Zum einen muss man davon ausgehen, dass es Leute, die so etwas versuchen, auch gelingt bei uns Mitglied zu werden – es ist schwierig einen Mitgliedsantrag abzulehnen. Zum anderen haben wir inzwischen eine solche Mitgliederstärke, dass eine Unterwanderung durch eine wenige Leute keinen Einfluss auf das Wahlergebnis haben sollte.

Vertrauen wir unseren Mitgliedern, dass sie weise entscheiden können, ob sie von einem Nichtmitglied repräsentiert werden wollen. Jeder der als Nichtmitglied kandidieren möchte, wird eine gute Begründung vorbringen müssen, um in den kritischen Augen unserer Piraten zu bestehen. Auf dem Parteitag in Münster haben wir bewiesen, dass wir auch mit großen Mengen an Bewerbern umgehen und dabei eine gute Wahl treffen können.


Antrag 1 PG UBoot Trockendock zu genauen Vorgaben für Vorstand

Änderungsantrag Nr.
002
Beantragt von
PG Uboot Trockendock NRW
Betrifft
Satzung / 6b (7)
Beantragte Änderungen

Ändern von §6b (7) von:

(7) Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen.

in:

(7) Der Landesvorstand gibt sich unter Beachtung von Absatz 13 eine Geschäftsordnung.

sowie hinzufügen von einem Absatzes (13) unter §6b mit dem Wortlaut:

(13) Der Landesvorstand
a) unterhält eine Internetpräsenz, die der Landesverband zur Verfügung stellt,
b) veröffentlich seine Geschäftsordnung mindestens auf der Organisationsliste, der NRW-Info Mailingliste und seiner Internetpräsenz,
c) dokumentiert jede Sitzung,
d) veröffentlicht die Dokumentation seiner Sitzungen mindestens auf der Organisationsliste und seiner Internetpräsenz,
e) hält seine Beschlüsse mindestens in der Dokumentation der Sitzung fest,
f) lädt mindestens 6 Tage vorher auf seiner Internetpräsenz und der Organisationsliste zu Sitzungen ein,
g) hält die Sitzungen mindestens einmal im Monat ab und
h) fasst Beschlüsse mit mindestens einfacher Mehrheit.
Begründung

Der neue Absatz 13 legt dem Vorstand Mindestregeln auf durch die eine ordentliche Arbeitsweise gewährleistet ist.


Antrag 2 PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
003
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Satzung / 6a (4) und 8 (3)
Beantragte Änderungen

Ändern von:

§6a (4) Die Antragsfrist für ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Spätestens 14 Tage vor ordentlichen Parteitagen sind die 
Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut
zu veröffentlichen. Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen.


Sowie von:

§8 (3) Über einen Antrag zur Änderung der Satzung, der Programme und Wahlprogramme wird nur dann abgestimmt, wenn er den Mitgliedern 
des Landesverbandes mit der Einladung zum Landesparteitag im Wortlaut bekannt gegeben wurde.

in:

§6a (4) Die Antragsfrist für ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Spätestens 14 Tage vor ordentlichen Parteitagen sind die 
Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu
veröffentlichen. Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen, sie sind mit der Einladung
zum Landesparteitag zu veröffentlichen. Ein Antrag, der nicht fristgerecht eingereicht wurde und kein Satzungs- oder Programmänderungsantrag ist, kann auf dem Landesparteitag nur behandelt werden, wenn der Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit beschließt sich mit dem Antrag zu befassen.

sowie in:

§8 (3) Entfällt
Begründung
  • Durch das hinzufügen des letzten Satzes ist es wieder möglich auf dem Landesparteitag Anträge zu stellen.
  • Da die Einladungsfrist zu einem regulären LPT 28 Tage beträgt (§6a (3)) aber nach §6a (4) Anträge erst 14 Tag vor dem LPT veröffentlicht werden MÜSSEN, kann durch §8 (3) Schindluder getrieben werden da die "Satzungskommission" somit Einfluss hat über welche Satzungs, Programm und Wahlprogrammanträge NICHT abgestimmt werden darf, da sie nicht fristgerecht veröffentlichtwurden. Durch die Veröffentlichung der Satzungs- und Programmänderungsanträge mit der Einladung sind diese spätestens 28 Tage und nicht erst 14 Tage (normale Anträge) vor dem LPT einsehbar. §8 (3) wird dadurch überflüssig.
  • Das Streichen von §8 (3) ermöglich auch Urabstimmungen zu Satzung- und Programmänderungsanträgen.


Antrag 3 PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
004
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Satzung / 6a (7)
Beantragte Änderungen

Ändern von:

§6a (7) Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes 
für den folgenden Landesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das Parteiengesetz eingehalten werden. Sie haben
das Recht, Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen und auf Wunsch Kopien persönlich ausgehändigt zu bekommen.
Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Landesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Ihre Amtszeit endet
durch Austritt, Rücktritt, Entlassung durch den Landesparteitag oder mit Wahl ihrer Nachfolger

in:

§6a (7) Der Landesparteitag wählt auf dem ersten ordentlichen Landesparteitag eines Geschäftsjahres mindestens zwei Kassenprüfer. 
Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Landesparteitag und die Vorprüfung, ob die
Finanzordnung und das Parteiengesetz eingehalten werden. Sie haben das Recht, Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu
verlangen und auf Wunsch Kopien persönlich ausgehändigt zu bekommen. Sie sind angehalten im Zeitraum von 14 bis 7 Tagen vor einem
ordentlichen Landesparteitag oder bis zu Beginn eines außerordentlichen Landesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen
durchzuführen. Ihre Amtszeit endet durch Austritt, Rücktritt, Entlassung durch den Landesparteitag oder mit Wahl ihrer Nachfolger.
Begründung

1) In Kombination von:

SA §6b
(11) Fällt die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die ihren Aufgaben nachkommen können, auf weniger als fünf oder erklärt sich der Landesvorstand selbst für handlungsunfähig, ist zwecks Neubesetzung freier Posten unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, bis zu dem die verbleibenden Vorstandsmitglieder die Geschäfte führen.

mit

SA § 6a - Der Landesparteitag
(7) Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Landesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das Parteiengesetz eingehalten werden. Sie haben das Recht, Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen und auf Wunsch Kopien persönlich ausgehändigt zu bekommen. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Landesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Ihre Amtszeit endet durch Austritt, Rücktritt, Entlassung durch den Landesparteitag oder mit Wahl ihrer Nachfolger.

und

SA § 6a
(3) Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage. Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden.

ist es möglich, dass ein außerordentlicher Parteitag anfällt (Satzung §6b.11) und dieser somit mit 7 Tagen Vorlaufzeit angekündigt wird (Satzung §6a (3)). Allerdings müssen die Kassenprüfer 14 Tage vor dem Parteitag das letzte Mal geprüft haben (Satzung §6a (7)). Somit müssen sie entweder Hellseher sein, was die Prüfung natürlich sehr vereinfachen würde, oder jede Woche prüfen.

2) Durch das Hinzufügen von "auf dem ersten ordentlichen Landesparteitag eines Geschäftsjahres " müssen nicht "auf JEDEM Landesparteitag" Kassenprüfer gewählt werden sondern nur wenn nötig und regulär "nach getaner Arbeit" also NACH dem Geschäftsjahr.


Antrag 4 PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
005
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Satzung / §6b (12)
Beantragte Änderungen

Ändern von:

§6b (12) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht ein Misstrauensvotum zu fordern. Der Antrag dazu muss mindestens 30 Tage 
vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand eingegangen sein. Über die Durchführung einer so beantragten Wahl eines neuen
Vorstandes entscheidet der Landesparteitag zu Beginn der Sitzung nach der Besetzung der Versammlungsämter mit einfacher Mehrheit.
Die Amtszeit des so abgewählten Vorstands endet mit der abgeschlossenen Neuwahl des neuen Vorstands.

in:

§6b (12) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht ein Misstrauensvotum zu fordern. Der Antrag dazu kann bis zum Ende des 
Landesparteitags gestellt werden. Über die Durchführung einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes entscheidet der
Landesparteitag mit einfacher Mehrheit.
Begründung
  • Misstrauensvotum muss jederzeit möglich sein denn sollte der Vorstand ein Misstrauensvotum (30 Tage vorher) erhalten, kann er "vergessen" eine Einladung (28 Tage vorher) für einen Landesparteitag zu schicken.
  • In der Einladung muss dementsprechend darauf hingewisen werden.
  • Passus über die Amtszeit ist doppelt, da in §6b Absatz 3 geregelt ist, dass der Vorstand bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt bleibt.)


Antrag 5 PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
006
Beantragt von
Pg Uboot Trockendock
Betrifft
Satzung / §13
Beantragte Änderungen

Hinzufügen eines §13 in die Satzung:

§13 – Urabstimmung
(1) Über Satzungsänderungen und das Grundsatzprogramm kann eine Urabstimmung einberufen werden. 
(2) Die Einladung zur Abstimmung erfolgt auf Antrag
a) von mindestens einem Zehntel der Mitglieder des Landesverbandes,
b) des Landesparteitages.
(3) Die Antragsschrift legt den Inhalt der Urabstimmung fest.
(4) Der Landesvorstand stellt nach Eingang des Antrages fest, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Urabstimmung erfüllt 
sind. Er ist für die unverzügliche Durchführung derselben zuständig und hat alle Mitglieder hierzu einzuladen. (5) Die Kosten der Urabstimmung trägt der Landesverband. (6) Die Durchführung regelt eine gesondere Verordnung.
Begründung

Die Satzung wird um die Möglichkeit eriner Urabstimmung erweitert.


Antrag 6 PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
007
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Finanzordnung / §6 (4)
Beantragte Änderungen

Ändern der Finanzordnung §6 (4) von:

§6 (4) Liefert eine Untergliederung bis zum Stichtag keinen Rechenschaftsbericht oder keine Steuererklärung, friert der 
Landesverband alle weiteren Zahlungen an die Gliederung ein und übernimmt automatisch kommissarisch die Verwaltung ihrer Finanzen,
bis der Bericht verfasst wurde. Gleichzeitig kann durch den Landesschatzmeister beim Landesparteitag der Antrag auf Auflösung des
jeweiligen Verbandes gestellt werden. Bei Auflösung fallen alle Mittel dieses Verbandes an die nächsthöhere Gliederung.

in:

§6 (4) Liefert eine Untergliederung bis zum Stichtag keinen Rechenschaftsbericht oder keine Steuererklärung, friert der 
Landesverband alle weiteren Zahlungen an die Gliederung ein und übernimmt automatisch kommissarisch die Verwaltung ihrer Finanzen,
bis der Bericht verfasst wurde. Gleichzeitig kann durch den Landesschatzmeister zum Landesparteitag der Antrag auf Auflösung des
jeweiligen Verbandes gestellt werden. Bei Auflösung fallen alle Mittel dieses Verbandes an die betreffenden virtuellen oder
tatsächlichen Kreisverbandsbudgets.
Begründung
  • Der "Antrag" muss vorher gestellt werden daher "zum" und nicht "beim" Landesparteitag
  • Der letzter Satz widerspricht im Geist des virtuellen Kreisverbandsbudget, da die Mittel eines Aufgelösten Verbandes nicht in die entsprechenden virtuellen Konten übergehen, sondern an den übergeordneten Verband fließen. Das kommt eine Strafe gleich. Durch die neuformulierung des letzten Satzes fallen die Mittel an das Virtuellen Kreisverband Konto bzw. Kreisverbände (wenn ein Regionalverband aufgelöst wird) zurück. (Ein KV kann nach der Satzung unterhalb eines Regionalverbandes existieren.)


Antrag 7 PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
008
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Strukturordnung / §5 (3)
Beantragte Änderungen

Ändern von:

§5 (3) Sollte sich die Organisationseinheit keine eigenen Regelungen diesbezüglich gegeben haben, können ihre Mitglieder über den 
begründeten Ausschluss eines anderen Mitglieds entscheiden, wenn mindestens doppelt so viele gültige Stimmen dafür wie gültige
Stimmen dagegen abgegeben werden. Diese Entscheidung ist zu protokollieren und auf der Internetpräsenz zu veröffentlichen.

in:

§5 (3) Sollte sich die Organisationseinheit keine eigenen Regelungen diesbezüglich gegeben haben, können ihre Mitglieder über den 
begründeten Ausschluss eines Mitglieds entscheiden, wenn sich mindestens doppelt so viele ihrer Mitglieder dafür wie dagegen
aussprechen. Diese Entscheidung ist zu protokollieren und auf der Internetpräsenz und auf der Organisationsliste zu veröffentlichen.
Mitglieder, die drei Mal in Folge den Treffen der Organisationseinheit unentschuldigt fernbleiben, bekunden damit ihren
Willen zum Austritt aus der Organisationseinheit.
Begründung
  • Genaue und hohe Anforderungen zum Ausschluss eines Mitgliedes. (2/3 Mehrheit aller Mitglieder der Organisationseinheit)
  • Einführung der alten "3 mal unentschuldigt Fehlen" Regel aus der alten Satzung

Somit genießen aktive aber ungeliebte Mitglieder einen gewissen Schutz und die Organisationseinheit bleibt trotzdem Handlungsfähig da "Karteileichen" automatisch aus der Organisationseinheit rausfiegen.


Antrag 8a PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
009
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Satzung / §6b (2)
Beantragte Änderungen

Ändern von:

§6b (2) Der Landesvorstand vertritt den Landesverband Nordrhein-Westfalen nach innen und außen im Sinne der Entscheidungen seiner 
Parteiorgane.

in:

§6b (2) Der Landesvorstand vertritt den Landesverband Nordrhein-Westfalen nach innen und außen im Sinne der Entscheidungen des 
Landesparteitags und des Landesschiedsgerichtes.
Begründung

Der Landesvorstand ist ein Parteiorgan. Er soll aber im Sinne der Organe entscheiden, also kann er auch in seinem eigenen Sinne entscheiden. Das widerspricht massiv der Gewaltenteilung. Die Vorgeschlagenen alternativen Änderungen (Antrag 8a-c) sollen besser ausformulieren das dies nicht der Fall sein soll.


Antrag 8b PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
010
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Satzung / §6b (2)
Beantragte Änderungen

Ändern von:

§6b (2) Der Landesvorstand vertritt den Landesverband Nordrhein-Westfalen nach innen und außen im Sinne der Entscheidungen seiner 
Parteiorgane.

in:

§6b (2) Der Landesvorstand vertritt den Landesverband Nordrhein-Westfalen nach innen und außen im Sinne der Entscheidungen des 
Landesparteitags und Urabstimmungen sowie den Anforderungen des Landesschiedsgerichts.
Begründung

Der Landesvorstand ist ein Parteiorgan. Er soll aber im Sinne der Organe entscheiden, also kann er auch in seinem eigenen Sinne entscheiden. Das widerspricht massiv der Gewaltenteilung. Die Vorgeschlagenen alternativen Änderungen (Antrag 8a-c) sollen besser ausformulieren das dies nicht der Fall sein soll.


Antrag 8c PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
011
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Satzung / §6b (2)
Beantragte Änderungen

Ändern Von:

§6b (2) Der Landesvorstand vertritt den Landesverband Nordrhein-Westfalen nach innen und außen im Sinne der Entscheidungen seiner 
Parteiorgane.

in:

§6b (2) Der Landesvorstand vertritt den Landesverband Nordrhein-Westfalen nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der 
Grundlage der Beschlüsse der Organe der Landespartei.
Begründung

Der Landesvorstand ist ein Parteiorgan. Er soll aber im Sinne der Organe entscheiden, also kann er auch in seinem eigenen Sinne entscheiden. Das widerspricht massiv der Gewaltenteilung. Die Vorgeschlagenen alternativen Änderungen (Antrag 8a-c) sollen besser ausformulieren das dies nicht der Fall sein soll.


Antrag 9 PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
012
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Satzung / §5 (2)
Beantragte Änderungen

Ändern von:

§5 (2) Zusammenschlüsse von geografisch angrenzenden Kreisverbänden sind innerhalb von Bezirksgrenzen erlaubt und heißen 
Regionalverbände. Diese zeichnen sich durch einen gemeinsamen Vorstand, eine gemeinsame Verwaltung und eine gemeinsame
Mitgliederversammlung aus.

In:

§5 (2) Zusammenschlüsse von geografisch angrenzenden Kreisen und kreisfreien Städten sind innerhalb von Bezirksgrenzen erlaubt und 
heißen Regionalverbände. Diese zeichnen sich durch einen gemeinsamen Vorstand, eine gemeinsame Verwaltung und eine gemeinsame
Mitgliederversammlung aus.
Begründung

Ein Regionalverband kann nach aktueller Satzung nur durch bestehende Verbände gegründet werden. Das konterkariert die Idee sich zusammenzuschließen, da so strukturschwache Regionen am Beitritt eines Regionalverbandes gehindert werden. Denn es muss jeweils immer zunächst ein Vorstand für den Verband der danach in dem Regionalverband aufgehen soll gewählt werden. Diese Änderung setzt für die Gründung eines Regionalverbandes nicht mehr die Gründung eines Kreisverbandes vorraus.


Antrag "On Block" 1 der PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
013
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Satzung / §12
Beantragte Änderungen

Ändern von

§12 (1) Die Bundespartei führt ein zentrales  Piratenverzeichnis. Der Landesverband kann ein eigenes Landesverzeichnis  der 
Mitglieder mit Wohnsitz in NRW führen. Die Gebietsverbände können eigene Verzeichnisse Ihrer Mitglieder führen. Für die sichere
Aufbewahrung, die parteigebundene Verwendung und Nutzung unter besonderer Berücksichtigung der Privatsphäre und der Aktualisierung
jeglicher Art von Daten ist Sorge zu tragen.

In:

§12 (1) Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Der Landesverband kann ein eigenes Landesverzeichnis seiner 
Mitglieder führen. Die Gebietsverbände können eigene Verzeichnisse Ihrer Mitglieder führen. Für die sichere Aufbewahrung, die
parteigebundene Verwendung und Nutzung unter besonderer Berücksichtigung der Privatsphäre und der Aktualisierung jeglicher Art von
Daten ist Sorge zu tragen.
Begründung

Es gibt Mitglieder des Landesverbandes die Ihren Wohnsitzt nicht in NRW haben oder der Wohnsitz unbekannt ist. Diese dürfen durch die änderung ebenfalls verwaltet werden.


Antrag "On Block" 2 der PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
014
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Strukturordnung / §4 (1)
Beantragte Änderungen

Ändern von:

§4 (1) Jede Organisationseinheit kann sich ein eigenes Entscheidungsmodell geben, welches auf der Internetpräsenz zu veröffentlichen 
ist.

In:

§4 (1) Jede Organisationseinheit kann sich ein eigenes, basisdemokratisches Entscheidungsmodell geben, welches auf der 
Internetpräsenz zu veröffentlichen ist.
Begründung

Sind wirklich alle Entscheidungsmodelle legitim? Es sollte doch wenigsten ein basisdemokratisches sein.


Antrag "On Block" 3 der PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
015
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Struckturordnung / §3 (4)
Beantragte Änderungen

Ändern von:

§3 (4) Aus dem Namen von Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und Projektgruppen ist der Zweck dieser Organisationseinheit zu erkennen. 
Ihr Name beginnt mit dem Präfix „PG“, „AG“ oder „AK“ und hat das Suffix „NRW“

in:

§3 (4) Aus dem Namen von Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und Projektgruppen ist der Zweck dieser Organisationseinheit zu erkennen. 
Sie wird entsprechend mit dem Präfix „AK“, „AG“ oder „PG“ abgekürzt und hat das Suffix „NRW“.
Begründung
  • Kleine Korrektur der Reihenfolge der Präfixe
  • Präfixe sind nur eine Abkürzung und müssen somit nicht genannt werden die Art der Organisationseinheit ausgeschrieben wird. (Verhindert die Schreibweise "Arbeitsgruppe AG Satzungsfoo NRW"


Antrag "On Block" 4 der PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
016
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Strukturordnung / §1 (2) sowie §3 (1)
Beantragte Änderungen

Ändern von:

§1 (2) Die Organisationsliste ist eine Mailingliste der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Sie dient nicht der Diskussion, sondern 
einzig dem Informationsaustausch und der Koordination der Organisationseinheiten. Die Organisationsliste wird archiviert und ist
öffentlich lesbar.

sowie:

§3 (1) Die Absicht zur Gründung sowie der erste Sitzungstermin eines Arbeitskreises, einer Arbeitsgruppe bzw. einer Projektgruppe 
ist mit einer Frist von 7 Tagen auf der NRW-Info Mailingliste mit Angabe des Themas der Gruppe zu veröffentlichen.

in:

§1 (2) Die Organisationsliste ist eine Mailingliste der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Sie dient nicht der Diskussion, sondern 
einzig dem Informationsaustausch und der Koordination der Organisationseinheiten. Die Organisationsliste ist unmoderriert, wird
archiviert und ist öffentlich lesbar.

und:

§3 (1) Die Absicht zur Gründung sowie der erste Sitzungstermin eines Arbeitskreises, einer Arbeitsgruppe bzw. einer Projektgruppe 
ist auf der NRW-Info Mailingliste und mit einer Frist von 7 Tagen auf der Organisationsliste mit Angabe des Themas der Gruppe zu
veröffentlichen.
Begründung

Laut Strukturordung §3 (1) muss eine Gründung der Organisationseinheit über die NRW Info Mailingliste angekündigt werden. Da die Liste auf Moderation gestellt ist, ist es nicht sichergestellt, dass diese E-Mail fristgerecht weitergeleitet wird. Die Organisationliste kann unmoderriert betrieben werden was durch die Änderung an §1 (2) der Strukturordnung sichergestellt wird. Durch diese Änderungen wird sichergestellt das die Information fristegerecht auf der Organisationsliste und zusätzlich evtl. nicht fristgerecht auf der NRW Info Liste veröffentlicht wird.


Antrag "On Block" 5 der PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
017
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Satzung / §6b (9)
Beantragte Änderungen

Ändern von:

§6b (9) Jedes Vorstandsmitglieder schreibt laufend einen Tätigkeitsbericht, der jederzeit über die Internetseiten des Vorstands 
abrufbar ist und zum nächsten Parteitag zu einem gemeinsamen Vorstandsbericht zusammen gefasst wird.

In:

§6b (9) Jedes Vorstandsmitglieder schreibt laufend einen Tätigkeitsbericht, der über die Internetseiten des Vorstands abrufbar ist 
und zum nächsten Parteitag zu einem gemeinsamen Vorstandsbericht zusammen gefasst wird.
Begründung

Durch das Streichen des Wortes "jederzeit" werden nicht so hohe Anforderungen an die verfügbarkeit des Servers gestellt.


Antrag "On Block" 6 der PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
18
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Satzung / §6a (1)
Beantragte Änderungen

Ändern von:

§6a (1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene. Er tagt mindestens einmal jährlich, grundsätzlich 
öffentlich und unter Zulassung von Gästen.

In:

§6a (1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene. Er tagt 
a) mindestens einmal jährlich,
b) mindestens innerhalb der ersten 6 Monate eines Geschäftsjahres zur Neuwahl des Landesvorstandes,
c) grundsätzlich öffentlich und
d) grundsätzlich unter Zulassung von Gästen.
Begründung
  1. Die Unterteilung erleichtert die Lesbarkeit.
  2. Durch das Hinzufügen von "mindestens innerhalb der ersten 6 Monate eines Geschäftsjahres zur Neuwahl des Landesvorstandes," werden folgende Punkte behoben.
    1. "innerhalb der ersten 6 Monate" verhindert das der Landesparteitag bis zum ende des Jahres verschleppt wird lässt aber noch genug Spielraum um geeignete Örtlichkeiten zu finden. Eine Begrenzung auf das erste Quartal hatte sich in den letzten Jahren als eine zu knappe Einschränkung erwiesen.
    2. "zur Neuwahl des Landesvorstandes" verhindert das zwar ein Landesparteitag durchgeführt wird, jedoch nicht zu Vorstandswahlen sodas der Vorstandseine Amtszeit bis zum ende des Jahres verlängern kann.
    3. "eines Geschäftsjahres" verhindert das Vorstandswahlen zwar am Jahresanfang jedoch vor Ende des Geschäftsjahres stattfinden wenn das Geschäftsjahr nicht mehr dem Kalenderjahr entspricht.


Antrag "On Block" 7 der PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
019
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Satzung / §6a (5)
Beantragte Änderungen

Ändern von:

§6a (5) Der Landesparteitag nimmt den Bericht der Kassenprüfer und den Tätigkeitsbericht des Landesvorstandes entgegen und 
entscheidet auf Antrag der Kassenprüfer über seine Entlastung.

In:

§6a (5) Der Landesparteitag nimmt den Bericht der  Kassenprüfer und den Tätigkeitsbericht des Landesvorstandes entgegen, sofern 
Vorstandsämter neu gewählt werden. In diesem Fall entscheidet der Landesparteitag auf Empfehlung der Kassenprüfer über die
Entlastung des Landesvorstandes.
Begründung
  • Die Kassenprüfer stellen nicht mehr den "Antrag" (Fristgerecht vor dem Landesparteitag) auf Entlastung sonder sprechen eine Empfehlung an den Parteitag aus.
  • Kassenprüferbericht und Tätigkeitsbericht sind somit nur noch bei Wahlen von Vorstandsämtern nötig und nicht bei Programmparteitagen.


Antrag "On Block" 8 der PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
020
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Strukturordnung / §3 (2)
Beantragte Änderungen

Ändern von:

§3 (2) Zur Gründung einer Organisationseinheit müssen mindestens drei Mitglieder des Landesverbandes Ihren Willen dazu bekunden. 
Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung dem Landesvorstand per E-Mail oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde.

in:

§3 (2) Zur Gründung einer Organisationseinheit müssen mindestens drei Mitglieder des Landesverbandes Ihren Willen dazu bekunden 
und als Gründungsmitglieder der Organisationseinheit beitreten. Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung dem Landesvorstand per
E-Mail oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde.
Begründung

Wer seinen "Willen dazu bekundet" ist noch lange kein Mitglied der Organisationseinheit


Antrag "On Block" 9 der PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
21
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Strukturordnung / §4 (3)
Beantragte Änderungen

Ändern von:

§4 (3) Die Organisationseinheiten Arbeitskreis,  Arbeitsgruppe und Projektgruppe benennen zu jeder Zeit mindestens einen  
Koordinator, der Ansprechpartner für den Vorstand und den Landesparteitag ist.

in:

$4 (3) Die Organisationseinheiten Arbeitskreis,  Arbeitsgruppe und Projektgruppe benennen zu jeder Zeit mindestens ein Mitglied 
ihrer Organisationseinheit als Koordinator. Der Koordinator wird gewählt und ist der Ansprechpartner für den Vorstand und den
Landesparteitag.
Begründung

Der Koordinator sollte wenigsten Mitglied der Organisationseinheit


Antrag "On Block" 10 der PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
022
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Satzung / §2 (4)
Beantragte Änderungen

Hinzufügen von:

§2 (4) Als alternative Bezeichnung für die Mitglieder des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen wird im folgenden die Kurzform 
NRW-Piraten verwendet.
Begründung

NRW-Pirat ist eine brauchbare und nützliche Kurzform von Mitgliedern des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen. Das erleichtert das definieren von Satzungsteilen.


Antrag "On Block" 11 der PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
023
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Struckturordnung / §6 (1)
Beantragte Änderungen

Hinzufügen von:

(f) der Vorstand Aktivitäten einer Organisationseinheit feststellt, die sich gegen die Prinzipien und den parteiinternen Frieden 
richten.

an den Bestehenden Satz:

§6 (1) Eine Organisationseinheit löst sich auf, wenn 
a) sie dies mit einer 2/3-Mehrheit der  bei einem Treffen anwesenden Mitglieder beschließt und sich die  Organisationseinheit 
diesbezüglich keine anderslautenden eigenen Regelungen gegeben hat, b) weniger als drei ihrer Mitglieder Mitglieder des Landesverbandes sind, c) sie sich nicht auf mindestens einen Koordinator verständigen kann, d) der Landesvorstand die Inaktivität selbiger feststellt, e) der Landesparteitag dies mit 2/3-Mehrheit beschließt,
Begründung

Eine Möglichkeit für den Vorstand eine Organisationseinheit aufzulösen, die sich gegen die Prinzipien und den parteiinternen Frieden der wendet und agiert.


Antrag "On Block" 12 der PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
024
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Finanzordnung / §9 (3)
Beantragte Änderungen

Ändern von:

§9 (3) Über die Auflösung eines nachgeordneten Verbandes entscheidet der Landesparteitag mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen 
Stimmen.

in:

§9 (3) Über die Auflösung eines nachgeordneten Verbandes entscheidet der Landesparteitag mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen 
Stimmen.
Begründung

3/4 entspricht dem Quorum, das auch in der Bundessatzung für nachfolgende Landesverbände angewendet wird.


Antrag "On Block" 13 der PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
025
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Finanzordnung / §4 (4)
Beantragte Änderungen

Ändern von:

§4 (4) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände 
a) kann jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im 
virtuellen Kreisverband haben beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen. Der Landesvorstand soll der Budgetzuteilung in der
Regel zustimmen, b) müssen in ihrer Verwendung dem zugeordneten Kreis zu Gute kommen, c) gehen bei Gründung entsprechender Kreisverbände in deren Besitz über, d) des jeweils letzten Geschäftsjahres können vom Landesparteitag ganz oder teilweise anderweitig zugewiesen werden, wenn dort im
Vorjahr keine Verwendung zu verzeichnen war. Wird spätestens eine Woche vor dem Landesparteitag dem Landesvorstand eine
zukünftige Verwendung von Finanzmitteln in Textform angezeigt, soll in der Regel von dieser Zuweisung abgesehen werden.

in:

§4 (4) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände 
a)  kann jede Gruppe von  mindestens drei Piraten des  Landesverbandes beim Landesvorstand  zweckgebunden beantragen, wenn 
mindestens zwei ihren Wohnsitz in dem Kreis haben, dem der virtuelle Kreisverband zugeordnet ist. Der Landesvorstand soll der
Budgetzuteilung in der Regel zustimmen. b) müssen in ihrer Verwendung dem zugeordneten Kreis zu Gute kommen; c) gehen bei Gründung entsprechender Kreisverbände in deren Besitz über; d) des jeweils letzten Geschäftsjahres können vom Landesparteitag teilweise anderweitig zugewiesen werden, wenn dort im Vorjahr
keine Verwendung zu verzeichnen war. Wird spätestens eine Woche vor dem Landesparteitag dem Landesvorstand eine zukünftige
Verwendung von Finanzmitteln in Textform angezeigt, soll in der Regel von dieser Zuweisung abgesehen werden.
Begründung
  • Bessere und eindeutigere Lesbarkeit.
  • Wenn ein Virtueller KV ohne Geld (nach einem LPT) existiert, müssen neue Piraten in diesem Virtuellen KV erst einmal warten bis sich wieder etwas Geld angehäuft hat. Nach FO §4.4b können andere Virtuelle VK´s auch nicht aushelfen. Das Streichen von "ganz oder" lässt einem inaktiven virtuellem KV wenigstens etwas Geld übrig.


Antrag "On Block" 14 der PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
026
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Finanzordnung / §4 (6)
Beantragte Änderungen

Ändern von:

§4 (6) Der Landesparteitag, die Kassenprüfer und der  Landesvorstand können jederzeit Rechenschaft über Ausgaben aller  Gliederungen 
verlangen.

in:

§4 (6) Alle Organe des Landesverbandes sowie die Kassenprüfer können jederzeit Rechenschaft über Ausgaben aller Gliederungen 
verlangen.
Begründung

Das Landesschiedsgericht kann keine Rechenschaft über Ausgaben der Gliederungen verlangen. Mit der Änderung auf "Alle Organe.... sowie die Kassenprüfer" ist dies sichergestellt.


Antrag "On Block" 15 der PG Uboot Trockendock

Änderungsantrag Nr.
027
Beantragt von
PG Uboot Trockendock
Betrifft
Strukturordnung / §7 (1)
Beantragte Änderungen

Ändern von:

§7 (1) Crews sind die kleinste Organisationseinheit des Landesverbandes und bilden flexible und tatkräftige Teams. 

In:

§7 (1) Crews sind kleine Organisationseinheiten des Landesverbandes und bilden flexible und tatkräftige Teams.
Begründung

Folgende annahme ist weit hergeholt aber durchaus möglich:

  • Nach Struckturordnung § 6 (1b) müssen sich alle Organisationseinheiten (Crew, AKs, AGs, PGs) auflösen die weniger als 3 Mitglieder (NRW-Piraten) haben.
  • Nach Struckturordnung § 7 (1) ist die Crew die kleinste Organisationseinheit und somit kleiner als AKs, AGs und PGs)

Daraus folgt, dass alle AKs, AGs und PGs mit unter 3 Mitgliedern aufgelöst werden und Crews unter der Mitgliederzahl der kleinsten verbleibenden AK/AG/PG bleiben müssen.

Hat ein AK/AG/PG nur drei Mitglieder, so müssen sich alle Crews auf 2 Mitglieder reduzieren, da sie ja nach §7 (1) die kleinste Einheit sein müssen, woraufhin sie sich nach §6 1b auflösen müssen.

Die Änderung um Text von "die kleinste" auf "kleine" löst das Problem.


Antrag 28 - Erweiterung des Vorstands (feste Größe)

Änderungsantrag Nr.
028
Beantragt von
Kai Blöcker
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §6b Abs. 1
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt in der Satzung des Landesverbandes den §6b Abs. 1 wie folgt zu ändern.

Aktuelle Fassung:

(1) Dem Landesvorstand gehören fünf bis sieben Mitglieder des Landesverbandes an: 
Ein Vorsitzender, 
ein stellvertretender Vorsitzender, 
der politische Geschäftsführer, 
der Landesschatzmeister, 
der Generalsekretär und 
bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder.

Neue Fassung:

(1) Dem Landesvorstand gehören neun Mitglieder des Landesverbandes an: 
Ein Vorsitzender, 
zwei stellvertretende Vorsitzende, 
der politische Geschäftsführer, 
der Landesschatzmeister, 
der Generalsekretär und 
drei Beisitzer.
Begründung

tl;dr: Vergößerung des Vorstands analog zum Bundesvorstand.

Mit dem Einzug in den Landtag kommt eine Menge Arbeit auf den Landesverband zu. Insbesondere auf den Vorstand in Sachen Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltung. Als Organisation von Ehrenamtlichen sollten wir die Arbeit auf möglichst viele Schultern verteilen um nicht einzelne zu überfordern/auszubrennen.

Daher schlage ich vor den Landesvorstand analog zum Bundesvorstand zu vergrößern, d.h. mit zwei stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Beisitzer.

In diesem Antrag wird die Zahl der Vorstandsmitglieder auf neun festgesetzt. In einem anderen Antrag ist die Zahl der Vorstandsmitglieder zwischen fünf und neun variabel.


Antrag 29 - Erweiterung des Vorstands (variable Größe)

Änderungsantrag Nr.
029
Beantragt von
Kai Blöcker
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §6b Abs. 1
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt in der Satzung des Landesverbandes den §6b Abs. 1 wie folgt zu ändern.

Aktuelle Fassung:

(1) Dem Landesvorstand gehören fünf bis sieben Mitglieder des Landesverbandes an: 
Ein Vorsitzender, 
ein stellvertretender Vorsitzender, 
der politische Geschäftsführer, 
der Landesschatzmeister, 
der Generalsekretär und 
bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder.

Neue Fassung:

(1) Dem Landesvorstand gehören fünf bis neun Mitglieder des Landesverbandes an: 
Ein Vorsitzender, 
ein oder zwei stellvertretende Vorsitzende, 
der politische Geschäftsführer, 
der Landesschatzmeister, 
der Generalsekretär und 
bis zu drei Beisitzer.
Begründung

tl;dr: Optionale Vergößerung des Vorstands analog zum Bundesvorstand

Mit dem Einzug in den Landtag kommt eine Menge Arbeit auf den Landesverband zu. Insbesondere auf den Vorstand in Sachen Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltung. Als Organisation von Ehrenamtlichen sollten wir die Arbeit auf möglichst viele Schultern verteilen um nicht einzelne zu überfordern/auszubrennen.

Daher schlage ich vor den Landesvorstand analog zum Bundesvorstand zu vergrößern, d.h. mit zwei stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Beisitzer.

In diesem Antrag ist die Zahl der Vorstandsmitglieder variabel zwischen fünf und neun. In einem anderen Antrag wird die Zahl der Vorstandsmitglieder auf neun festgesetzt.


Programmanträge

Programmantrag Nr.
Beantragt von
Philipp Blum (Citrullin)
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Religionsunterricht, Philosophie und Ethikunterricht

Der Landesparteitag NRW der Piratenpartei möge den nachfolgenden Teil an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufnehmen:

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht steht unter dem Schutz des Grundgesetzes und muss auch weiterhin gefördert und geschützt werden. Statt des bisherigen einseitigen Religionsunterricht fordert die Piratenpartei NRW allerdings einen neutralen und umfangreichen Religionsunterricht an Schulen. Der zukünftige Religionsunterricht ab der 5. Klasse muss sich mit den größten Weltreligionen auseinandersetzen und darf nicht zur verherrlichung einer einzigen Religion dienen. Im Vordergrund dieses Unterrichtes steht der Gedanke der Toleranz und Akzeptanz. Daher müssen die Gemeinsamkeiten aller Religionen erarbeitet und gefördert werden. Dieser Religionsunterricht dient nicht als Alternative zu den bisherig angebotenen Religionsfächern, sondern soll diese ersetzen. Im Einklang mit den regionalen Vertretungen der Religionsgemeinschaften soll gemeinsam mit den unterrichtenden Lehrern ein Unterrichtsplan erarbeitet werden. Auf Interesse kleinerer Religionsgemeinschaften muss Rücksicht genommen werden. Daher soll es die Möglichkeit geben, diese auch in den Unterricht mit einzubeziehen. Dieses Interesse muss allerdings durch eine regionale Vertretung dieser Religionsgemeinschaft erfolgen.

Philosophie und Ethikunterricht

Alternativ zum Religionsunterricht, setzt sich die Piratenpartei NRW für Philosophie und einen Ethikunterricht ein. Diese Alternative muss vom jeweiligen Schüler selbst getroffen werden. Diese Wahl darf nicht von einer Erziehungsberechtigten Person getroffen werden. Diese Alternative muss auf belangen des jeweiligen Schülers zur Verfügung stehen. Grundsätzlich muss jeder Schüler am Religionsunterricht teilnehmen.

Begründung

Zurzeit ist der Religionsunterricht mehr als nur einseitig. Oft gibt es nur den katholischen und evangelischen Unterricht. Um allerdings ein Verständnis für andere Religionen zu schaffen, muss es einen Religionsunterricht geben, der alle Religionsgemeinschaften beinhaltet. Es kann nicht sein, dass Schüler dazu verpflichtet werden, am Religionsunterricht teilzunehmen, um ein einseitiges Wissen vermittelt zu bekommen. Jeder Schüler muss alle Religionsgemeinschaften vorgestellt bekommen, um die richtige Entscheidung der Religionsfindung treffen zu können. Grundsätzlich, egal in welchem Alter, darf kein Schüler zum Religionsunterricht gezwungen werden. Daher muss es eine Alternative geben.

Diskussion
https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2499.html


Programmantrag Nr.
GP001
Beantragt von
Mike Nolte
Typ 
Grundsatzprogramm
Text 
Es wird beantragt, das Grundsatzprogramm der Piratenpartei NRW um ein Kapitel zur Geschlechter- und Familienpolitik zu erweitern. Dieses Kapitel soll eine kurze Einleitung und alle Teilanträge zur Geschlechter- und Familienpolitik enthalten, soweit diese Zustimmung finden.

Die Piratenpartei NRW möge hierfür den folgenden Bestandteil als Einleitungstext für die weiteren Module des Kapitels in ihr Grundsatzprogramm aufnehmen:

Geschlechter- und Familienpolitik

Die Piratenpartei NRW steht für eine zeitgemäße Geschlechter- und Familienpolitik. Diese basiert auf dem Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens, das sich ableiten lässt aus Artikel 1 des Grundgesetzes. Die Piraten setzen sich dafür ein, dass Politik der Vielfalt der Lebensstile gerecht wird. Jeder Mensch muß sich frei für den selbstgewählten Lebensentwurf und die von ihm gewünschte Form gleichberechtigten Zusammenlebens entscheiden können. Das Zusammenleben von Menschen darf nicht auf der Vorteilnahme oder Ausbeutung Einzelner gründen.

Begründung

Dies ist Beschlusslage gemäß Antrag GP008 des Bundesparteitages 2010.2 der Piratenpartei Deutschland. Im Landtagswahlkampf 2012 wurde die Piratenpartei NRW dafür kritisiert, weder in ihrem Wahlprogramm noch im Grundsatzprogramm ein Kapitel zur LGBT-Thematik vorweisen zu können. Dieser Missstand soll mit diesem und den folgenden Anträgen behoben werden.



Programmantrag Nr.
GP002
Beantragt von
Mike Nolte
Typ 
Grundsatzprogramm
Text 
Die Piratenpartei NRW möge den folgenden Wortlaut in ihr Grundsatzprogramm aufnehmen:

Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung

Die Piratenpartei steht für eine Politik, die die freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung respektiert und fördert. Fremdbestimmte Zuordnungen zu einem Geschlecht oder zu Geschlechterrollen lehnen wir ab. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht. Gesellschaftsstrukturen, die sich aus Geschlechterrollenbildern ergeben, werden dem Individuum nicht gerecht und müssen überwunden werden.

  • Die Piratenpartei lehnt die Erfassung des Merkmals "Geschlecht" durch staatliche Behörden ab. Übergangsweise kann die Erfassung seitens des Staates durch eine von den Individuen selbst vorgenommene Einordnung erfolgen.
  • Der Zwang zum geschlechtseindeutigen Vornamen ist abzuschaffen.
  • Geschlechtszuordnende Operationen bei Kindern sind abzulehnen, wenn deren Selbstbestimmung dadurch eingeschränkt wird.
Begründung

Dies ist Beschlusslage gemäß Antrag GP009 des Bundesparteitages 2010.2 der Piratenpartei Deutschland. Im Landtagswahlkampf 2012 wurde die Piratenpartei NRW dafür kritisiert, weder in ihrem Wahlprogramm noch im Grundsatzprogramm ein Kapitel zur LGBT-Thematik vorweisen zu können. Dieser Missstand soll mit diesem und den weiteren Anträgen dieses Themenkreises behoben werden.



Programmantrag Nr.
GP003
Beantragt von
Mike Nolte
Typ 
Grundsatzprogramm
Text 
Die Piratenpartei NRW möge den folgenden Wortlaut in ihr Grundsatzprogramm aufnehmen:

Weltweite Anerkennung und Schutz selbstbestimmter geschlechtlicher oder sexueller Identität und Orientierung

Verfolgung aufgrund der geschlechtlichen oder sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht. Wenn solche Verfolgung im Herkunftsland offiziell oder inoffiziell von staatlicher oder nichtstaatlicher Seite betrieben wird, muss sie als Asylgrund anerkannt werden. Die Betroffenen müssen ihre Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung hierfür nicht nachweisen.

In vielen Ländern der Welt werden Menschen wegen ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung diskriminiert oder kriminalisiert, wenn sie von der dort jeweils gültigen Norm abweicht. Eine solche Diskriminierung oder Kriminalisierung lehnen wir ab.

Abweichende geschlechtliche oder sexuelle Identität bzw. Orientierung darf ferner nicht als Krankheit oder Perversion eingestuft werden.

Begründung

Dies ist Beschlusslage gemäß Antrag GP010 des Bundesparteitages 2010.2 der Piratenpartei Deutschland. Im Landtagswahlkampf 2012 wurde die Piratenpartei NRW dafür kritisiert, weder in ihrem Wahlprogramm noch im Grundsatzprogramm ein Kapitel zur LGBT-Thematik vorweisen zu können. Dieser Missstand soll mit diesem und den weiteren Anträgen dieses Themenkreises behoben werden.



Programmantrag Nr.
GP004
Beantragt von
Mike Nolte
Typ 
Grundsatzprogramm
Text 
Die Piratenpartei NRW möge den folgenden Wortlaut in ihr Grundsatzprogramm aufnehmen:

Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens

Die Piraten bekennen sich zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen. Eine bloß historisch gewachsene strukturelle und finanzielle Bevorzugung ausgewählter Modelle lehnen wir ab.

  • Die Piraten setzen sich ein für die vollständige rechtliche Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft.
  • Die eingetragene Partnerschaft ist für alle Formen der Partnerschaft zu öffnen; Konzepte der Erweiterung der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu einer eingetragenen Lebensgemeinschaft auch von mehr als zwei Personen müssen erarbeitet und verwirklicht werden.
  • Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist – angelehnt an das französische PACS-Modell – als ziviler Solidarpakt zu gestalten. Dieser zivile Pakt soll eine flexiblere Übertragung von Rechten ermöglichen und vereinfachte und kostengünstigere Auflösungsverfahren sowie die Verlagerung des Vertragsschlusses von der staatlichen auf eine notarielle Ebene erlauben.
Begründung

Dies ist Beschlusslage gemäß Antrag GP011 des Bundesparteitages 2010.2 der Piratenpartei Deutschland. Im Landtagswahlkampf 2012 wurde die Piratenpartei NRW dafür kritisiert, weder in ihrem Wahlprogramm noch im Grundsatzprogramm ein Kapitel zur LGBT-Thematik vorweisen zu können. Dieser Missstand soll mit diesem und den weiteren Anträgen dieses Themenkreises behoben werden.



Programmantrag Nr.
GP005
Beantragt von
Mike Nolte
Typ 
Grundsatzprogramm
Text 
Die Piratenpartei NRW möge den folgenden Wortlaut in ihr Grundsatzprogramm aufnehmen:

Freie Selbstbestimmung und Familienförderung

Die Piratenpartei setzt sich für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Unabhängig vom gewählten Lebensmodell genießen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder schwache Menschen versorgt werden, einen besonderen Schutz. Unsere Familienpolitik ist dadurch bestimmt, dass solche Lebensgemeinschaften als gleichwertig und als vor dem Gesetz gleich angesehen werden müssen.

  • Gleichberechtigte Möglichkeit der Kinderversorgung: Kinder zu haben, darf nicht zu Diskriminierung oder Benachteiligung führen. Aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung darf sich weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben. Wir Piraten setzen uns ein für den Abbau noch bestehender gesellschaftlicher Erwartungshaltungen, die eine tatsächlich freie, individuelle Entscheidung verhindern oder erschweren.
  • Das Ehegattensplitting ist abzuschaffen. Steuerliche Vergünstigungen für Einzelpersonen oder Lebensgemeinschaften sind an die Versorgung von Kindern und schwachen Menschen zu binden.
  • Um die freie Selbstbestimmung eines Lebensentwurfes zu ermöglichen, sind ausreichende Betreuungsangebote für Kinder zu schaffen. Auf die prinzipielle Verfügbarkeit solcher Betreuungsangebote muss es einen Rechtsanspruch von Geburt an geben.
  • Kinder haben zu dürfen, muss von geschlechtlicher Identität bzw. Orientierung unabhängig sein. Auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften müssen zusammen Kinder bekommen, adoptieren und aufziehen dürfen.
Begründung

Dies ist Beschlusslage gemäß Antrag GP012 des Bundesparteitages 2010.2 der Piratenpartei Deutschland. Im Landtagswahlkampf 2012 wurde die Piratenpartei NRW dafür kritisiert, weder in ihrem Wahlprogramm noch im Grundsatzprogramm ein Kapitel zur LGBT-Thematik vorweisen zu können. Dieser Missstand soll mit diesem und den weiteren Anträgen dieses Themenkreises behoben werden.



Programmantrag Nr.
030
Beantragt von
Roy Siek
Typ 
Grundsatzprogramm
Text 
Anti-Lobbyismusgrundsatz
Begründung

Lobbyismus verhindert in unzulässiger Weise die Berücksichtigung der Interessen der Bürger und begünstigt optimal die Zielsetzung kapitalstarker Unternehmen wie z.B. in vorderster Linie den Banken.

Solche Einflußnahme muß verhindert und genauso wie etwa Bestechung gesetzlich geahndet werden. Nur so kann sichergestellt werden das Politik auch für Bürger und nicht ausschlieslich für das Grosskapital und sonstige Einflussreiche Kreise gemacht wird.

Im wesentlichen sind dabei folgende Maßnahmen zu treffen:

 - Lobbyberater sind in jeglichen politischen Gremien, die Einfluss auf die Gesetzgebung haben, strikt untersagt
 - Sämtliche Kommunikation von Lobbyverbänden mit der Politik ist zeitgleich im Internet zu veröffentlichen (beispielsweise auf der Internetpräsenz des Bundestages)
 - Vorschläge für einen Gesetzestext seitens der Lobbyverbände sind strikt untersagt und das auch in beispielhafter Form, sowie deren wortwörtlicher Umsetzung politischerseits in ein Gesetz
 - Nachgewiesenen Lobbyverbänden sind Parteispenden in jeglichem Umfang untersagt
 - Lobbyverbände die mit politischen Amtsträgern Kontakt aufnehmen und sich nicht als Lobbyverband zu erkennen geben, werden unter Strafe gestellt
 - Einladungen, Incentives oder sonstige Zuwendungen von Lobbyverbänden an Parteien oder deren Mitglieder sind strengstens untersagt

Mit diesen Massnahmen sollte es gesetzgebenden Politikern wieder möglich sein transparent für das Volk und in deren Interesse Politik und Gesetzgebung zu gestalten, wie es unser Grundgesetz vorsieht.



Programmantrag Nr.
30
Beantragt von
Roy Siek (bluedroid)
Typ 
Grundsatzprogramm
Text 
Bezahlbare Rechtsstreitigkeiten für Bürger
Begründung

Wer kennt es nicht das Problem: Man wird eindeutig ungerecht behandelt von der Regierung/Verwaltung oder gar betrogen von der Firma die man beauftragt hat und die gar nicht; nur mangelhaft lieferte oder ausführte.

In dieser Ohnmacht hofft man auf den Rechtsstaat, der einem hilft seine grunddemokratischen Rechte durchzusetzen. ABER: Justiz kostet! Vor allem für die, die nicht unter die Prozesskostenhilfe fallen und auch keine Rechtsschutzversicherung für diesen speziellen Fall besitzen (und wer kann sich schon gegen ALLES versichern).

Der Gang zum Gericht kann dann schnell alles Kosten was man sich ein Leben lang mühsam aufgebaut bzw. erspart hat.

Auf diese Einsicht bauen sowohl Regierungsinstitutionen/Verwaltungen, als auch viele Firmen, die sich sehr bewusst darüber sind, das nur wenige Bürger die monitären Mittel besitzen um ein Gerichtsverfahren zu bestreiten das Ihnen ihr Recht verschaft.

Somit bekommen immer weniger Menschen ihr eigentlich vom Staat verbrieftes Recht, da man um den privaten Ruin fürchten muss.

Es muss also ein Weg geschaffen werden, der es den Menschen in Deutschland erlaubt sein Recht zu erstreiten, ohne Gefahr zu laufen in die private Insolvenz zu geraten.

Ohnehin erscheinen Gerichtskosten an vielen Stellenbereits "uferlos" und orientieren sich nicht am Einkommen der strittigen Parteien, was allerdings dringlich nötig währe, um endlich Recht sprechen zu lassen und nicht die monitären Mittel.



Programmantrag Nr.
05
Beantragt von
Dahlendorf, Frank
Typ 
Wahlprogramm, Grundsatzprogramm
Text 
Gleichstellung von Angestellten und Beamten

Im Vergleich zu den Beamten ist bei den Tarifbeschäftigten trotz identischer Qualifikation und Ausbildung ein steigender Nettolohnnachteil festzustellen. So erhalten tarifbeschäftigte Lehrer/innen derzeit durchschnittlich ca. 600,- Euro im Monat weniger, was eine ungerechtfertigte Lohndiskrimminierung darstellt. Quelle: http://www.schall-nrw.de/


Dass Handlungsbedarf besteht, ist auch im Koaliationsvertrag NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen NRW festgestellt worden. Der Koalitionsvertrag kann hier als pdf heruntergeladen werden. https://www.dropbox.com/s/wlocij3894z8vhp/Koalitionsvertrag_2012-2017.pdf So heißt es in den Zeilen 8527 - 8534 unter der Überschrift "Dienstrechtsreform":

"Die demografische Entwicklung, die zunehmende Belastung des Landeshaushaltes durch nichtbeeinflussbare Ausgabenblöcke und die fortwährende Ungleichbehandlung von Beamtinnen/Beamten und Tarifbeschäftigten stellen auch veränderte Anforderungen an das Dienstrecht. Die Landesverwaltung muss als Arbeitgeberin attraktiv und finanzierbar bleiben. Deshalb werden wir das Dienstrecht ausgabenneutral optimieren.

Begründung

In der Landesverfassung des Landes NRW (Artikel 24 Abs.) steht: "Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn." Dieser Anspruch muss umgesetzt werden.




Sonstige Anträge

Sonstiger Antrag Nr.
GO001
Beantragt von
Marcus Ripkens
Thema
Änderung der Geschäftsordnung - Einfügen eines neuen GO Antrags
Antragstext

Es wird beantragt in die GO an geeigneter Stelle einzufügen:

Antrag auf sofortige Abstimmung

Mit diesem Antrag, der mündlich mit gehobenen Armen gestellt werden kann, soll das Plenum darüber abstimmen, ob weitere Wortbeiträge gehört werden sollen oder sofort abgestimmt werden soll.

Sollte noch KEIN Redebeitrag gehört worden sein hat die Rednerliste, sofern vorhanden, 2 Minuten Zeit einen Fürredner und einen Gegenredner auszuwählen und Ihre Fragen abzustimmen. Es sind nur diese beiden Reden zulässig und diese können zusätzlich im Vorfeld mit einer Redezeitbeschränkung behaftet sein oder durch einen weiteren GO Antrag eingeschränkt werden. Sind bereits Redebeiträge gehört worden, wird die Rednerliste bei Annahme dieses GO Antrags, egal ob bereits Für- und/oder Gegenrede erfolgt ist, aufgelöst und der behandelte Antrag wird sofort abgestimmt.

Begründung

Leider werden, obwohl die Versammlungsleitung Nachfragen anstellt, in der Rednerliste Beiträge wiederholt, oder Aussagen getroffen die nicht Zielführend sind. Ausserdem stellen sich bei offensichtlich unsinnigen, falsch formulierten oder Anträgen die vorraussichtlich eindeutig angenommen oder abgelehnt werden sehr viele Redner in die Rednerliste. Dieser Antrag beschleunigt die Behandlung von Anträgen.



Sonstiger Antrag Nr.
GO002
Beantragt von
Artur Barth
Thema
Reihenfolge der Kandidatenvorstellung
Antragstext

Es wird beantragt in die GO an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Reihenfolge in der sich Kandidaten bei Personenwahlen vorstellen wird durch Los entschieden.

Begründung

Es kann nicht ausgeschlossen werden, das die Reihenfolge in der sich Kandidaten vorstellen Einfluss auf die Wahl hat. Deshalb ist es fairer die Reihenfolge auszulosen anstatt z.B alphabetisch vorzugehen.



Sonstiger Antrag Nr.
Positionspapier 001
Beantragt von
Fabian Hoff aka Spiff, TheHitPirate, Melanie Kalkowski (Coxsackievirus), SuddenGrey
Thema
Keine Frauenquote im LV NRW
Antragstext

Die Piratenpartei NRW lehnt eine wie auch immer geartete Frauenquote im Landesverband NRW ab. Desweiteren fordern wir alle anderen Landesverbände und den Bundesverband zum bedingungslosen Verzicht auf eine Frauenquote auf!

Begründung

Die Frauenquote ist in der Piratenpartei berechtigterweise ein vieldiskutiertes Thema. Jedoch löst die Frauenquote nicht das grundlegende Problem: Sie bevorzugt ein biologisches Geschlecht! Die Piratenpartei ist stolz darauf, eine vielseitige Diskussion zu männlich und weiblich sozialisierten Menschen, sowie transsexuellen Eichhörnchen, zu führen. Diese möchten wir beibehalten und eine Gleichberechtigung, nicht eine "Besserstellung" von bestimmten Personenkreisen, erreichen. Das übergeordnete Ziel ist und bleibt die freie Selbstbestimmung von allen Menschen.



Sonstiger Antrag Nr.
Positionspapier 002
Beantragt von
Oemer Tuku
Thema
Transparenz und Offenlegung der Daten über Bergbauschäden
Antragstext

Die Piratenpartei NRW fordert die Offenlegung und das Maximum an Transparenz von Daten, die zur Schadenregulierung von Bergschäden erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die vorliegenden Störungsinformationen, Höhen-Messdaten, Lage-Messdaten, Daten zu Grundwasserstandänderungen, Erdstoßmessungen, Tagesbruchereignisse sowie Bergschadensfälle in einem Bergschadenskataster.

1. Alle Karten und Daten zu Störungsverläufen sollten der zuständigen Gemeindeverwaltung übergeben werden. Damit haben endlich auch die Kommunen alle für Planungen notwendigen Informationen und können den Bürgern detaillierte Information über Grundstücke geben, ob sie davon betroffen sind.

2. Alle Höhenzeitfolgen mit relativen und absoluten (NHN-Höhen) sollten der zuständigen Gemeindeverwaltung übergeben werden. Auch hier könnten damit die Kommunen alle für Planungen notwendigen Informationen selber nutzen und Bürgern detaillierte Information über Grundstücke geben, ob sie davon betroffen sind.

Die Kommunen erhalten mit dieser Lösung bessere Entscheidungsgrundlagen bei der Prüfung von Bergschadensanteilen an öffentlichen Bauten und Infrastruktur.

3. Alle Daten der Lagemesspunkte sollten der zuständigen Gemeindeverwaltung, hier evtl. dem Katasteramt übergeben werden. Auch hier könnten die Kommunen alle für Planungen notwendigen Informationen selber nutzen, z.B. bei der Problematik der sich lagemäßig bergbaubedingt verändernden Flächen in den Katasterkarten, deren ständige Korrekturen bisher vom Steuerzahler finanziert wird. Diese RWE-Power-Daten sollten ebenfalls an das zuständige Landesamt (Geodaten Bez.-Reg. Köln) übergeben werden, damit alle im Land verfügbaren Daten auch durch das Land und deren Bürger genutzt werden können.

4. Alle Pegel- und Brunnendaten sollten dem zuständigen Landesumweltamt (LANUV) nicht nur, wie bisher schon gehandhabt, zur Verfügung gestellt werden. RWE Power sollte auch zu diesen RWE-Eignen Messstellen die Zusage geben, dass diese Daten bei Anfragen von Firmen und Privaten genutzt werden dürfen. Bisher verweigert RWE Power eben diese Nutzung.

5. RWE-Power beauftragt u.a. die Erdbebewarte Bensberg eigene Erdstoßmessungen durchzuführen, z.B. am Rande des Tagebaus Garzweiler, deren Einsichtnahme von Bergschäden betroffenen Bürgern regelmäßig verweigert wird. Auch hierzu fordern wir die Daten-Übergabe an die zuständigen Kommunen, die den Bürgern detaillierte Information über Grundstücke geben, ob sie davon betroffen sind.

6. Innerhalb des Braunkohle-Reviers treten häufig entlang von Störungszonen- aber auch außerhalb solcher Linien - wiederkehrende Einbrüche an der Tagesoberfläche auf. Aktuelle Beispiele sind aus Titz, Aldenhoven und Niederzier bekannt. Da für Braunkohletagebau im Gegensatz zum Steinkohlenbergbau eine Pflicht zur Dokumentation im Grubenbild hierrüber nicht besteht, gibt es derzeit keinerlei Möglichkeit der Nutzung solcher Risikofaktoren bei der Planung von Baugebieten, bei der Bewertung von Bergschadensfällen bzw. bei der Abgrenzung von möglichen Auswirkungen früherer Mergelgruben. Diese Tagesbruchinformationen sollten ebenfalls in das von der Bergbehörde Abt. 6 Dez. 63 neu aufgebaute Unstetigkeitskataster vollständig übertragen werden.

7. RWE Power sollte alle bisher bearbeiteten, regulierten und anerkannten Schadensfälle in einem Bergschadenskataster auf Basis der DGK5 dokumentieren und den zugehörigen Kommunen regelmäßig aktualisiert zur Verfügung stellen. Nur so ist eine Bewertung von Schäden möglich und nur so kann Kontrolle über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Bergbaubetreibers ausgeübt werden. Viele Schadensfälle werden reguliert aber nicht anerkannt. Anerkannte Totalschadensfälle werden später auf dem freien Markt übernommen und können dann wieder aus der offiziellen Bergschadens-Statistik von RWE Power herausfallen.

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wird ein Maximum an Transparenz geschafften, verbunden mit einem Maximum an öffentlichem und privatem Nutzen mit dem geringen Aufwand.

PS: Der Bürger-Initiative der Bergbauschäden 50189 hat mir dabei geholfen





Sonstiger Antrag Nr.
Positionspapier 003
Beantragt von
Oemer Tuku
Thema
Die Menschenrechte und das Asylbewerberleistungsgesetz
Antragstext

Die Piratenpartei NRW fordert die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes und tritt für die Sicherung des Existenzminimums von Flüchtlingen und ihren Familien in der Bundesrepublik Deutschland ein. Die Piratenpartei NRW ruft die 20Piraten im Landtag NRW und in den anderen Landtagen auf, die vereinbarte Initiative im Koalitionsvertrag zwischen der SPD und den Grünen im Land NRW für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu unterstützen.

Begründung

Das seit 1993 geltende AsylbLG sichert kein menschenwürdiges Leben. Die Sozialgerichte haben die Leistungssätze im AsylbLG für verfassungswidrig gehalten und dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Gerichte und Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass das AsylbLG gegen Artikel 1, 2 und 20 des Grundgesetzes (Menschenwürde, Diskriminierungsverbot und Sozialstaatsprinzip) verstößt. Es besteht keinen Zweifel, dass das Bundesverfassungsgericht eine Änderung verlangen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat erheblichen Zweifel am 20. Juni 2012 bei der mündlichen Verhandlung angemeldet, dass die Zuwendungen zum Leben reichen und sagt: „ Es geht um das menschenwürdige Existenzminimum.“

Ursprünglich galt das AsylbLG nur für Flüchtlinge während des Asylverfahrens; die Anwendung wurde aber inzwischen auf andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht ausgeweitet. Gegenwärtig sind etwa 130.000 Menschen betroffen, zwei Drittel von ihnen leben seit mehr als sechs Jahren in Deutschland.

Flüchtlinge und ihre Kinder in Deutschland erhalten ca. 38,88 % weniger Zuwendungen als die im Sozialgesetzbuch beschriebenen Leistungen. Diese Zuwendungen sind seit 1993 nicht erhöht worden. Deutschland verletzt damit auch die eingegangenen Verpflichtungen im Sozialpakt der Vereinigten Nationen und der Kinderrechtskonvention.



Sonstiger Antrag Nr.
Positionspapier 004
Beantragt von
Petra Brandt (AG-Inklusion)
Thema
UN-Behindertenrechtskonvention
Antragstext

Die NRW-Piratenpartei möge folgendes an geeigneter Stelle ins als Positionspapier zum Parteiprogramm aufnehmen:

Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken (UN-Behindertenkonvention) Wir wollen eine Gesellschaft gestalten, in der niemand ausgegrenzt wird, in der alle ihre Chancen zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten bekommen, in der Kinder willkommen sind, Alte nicht aufs Altenteil abgeschoben werden und Menschen mit Behinderungen nicht ausgesondert, in der Armut der Vergangenheit angehört, in der die Zukunft nicht verplant, sondern aktiv gestaltet wird.

Wir wollen allen Menschen – unabhängig von Geschlecht, gesundheitlicher Beeinträchtigung, physischer und psychischer Behinderung, Alter, Armut, sexueller Identität oder Herkunft – Zugang zu den zentralen gesellschaftlichen Ressourcen verschaffen: zu Arbeit, Bildung, kulturellem Leben und demokratischer Mitbestimmung.

Auf dem Weg dahin ist noch viel zu tun, damit Barrierefreiheit erreicht wird, also Menschen mit Behinderungen Zugang zu bestmöglicher Bildung, existenzsichernder Erwerbsarbeit und ungehinderter Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

Wir streben ein inklusives Schulsystem an, wie es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung einfordert. Schulen müssen generell barrierefrei ausgebaut sein. Wir wollen Schulen personell und räumlich so ausstatten, dass sie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen umsetzen können. Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung haben ein Recht auf inklusive Bildung.

Zur Umsetzung wollen wir die Rahmenbedingungen insbesondere den Finanziellen Rahmen deutlich verbessern und Klar regeln, zudem wollen wir eine vollständige und zeitnahe Umsetztung der UN-Behindertenrechtskonvention uns zum Ziel setzten.

Begründung

Leider gibt es im Bundesparteiprogramm und auch nicht in der Mehrheit der Landesparteiprogramme der Piraten irgendeinen Absatz zu diesem wichtigen Thema.

Das ist doch schon sehr traurig und ich daher denke ich das, das was ich da entworfen habe sollte in das BundesParteiProgramm und mit sichetheit auch in alle Landesparteiproramme aufgenommen werden. 2013 stehen Bundestagswahlen und in Hessen auch noch Landtagswahlen an daher sollten wir uns langsam aber sicher auf den Weg machen uns auch zu dieser wichtigen gesellschaftlichen Frage Stellung beziehen.

Details wie es später dan in einem "Gesetz" ausehen könnte muss aber auch noch folgen ... wichtig ist für mich und ich hoffe nicht nur für mich sondern für alle Piraten, das wir auch hierzu uns Programm-Technisch Stellung beziehen.

Hier sind links zu meinem Programmantrag und lqfb im Bund:

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3607.html

http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung_023

Ich hoffe, es ist keine weitergehende Begründung notwendig



Sonstiger Antrag Nr.
001
Beantragt von
Rainer Woldenga
Thema
Wahl des neuen Landesvorstand NRW 2013, erst 4 Wochen nach der Bundestagswahl im September 2013 abhalten
Antragstext

Ich beantrage ein Meinungsbild des Landesparteitages zu o.g. Thema.

Meinungsbild Text: Wer ist dafür, das die Wahl des neuen Landesvorstand NRW 2013, einmalig erst 4 Wochen nach der Bundestagswahl im September 2013 abgehalten wird ?

Begründung

Aktuell wäre nach heutiger Beschlusslage und erfolgreicher Neuwahl am 30. Juni 2012 bzw 1. Juli 2012, die Neuwahl 1 Jahr später am 30. Juni 2013 möglich.

Wenn im September planmässig die Bundestagswahl stattfindet und der Wahlkampf 2 Monate vorher statt findet, müsste ein neuer frisch gewählter Vorstand unvorbereitet direkt in den Wahlkampf einsteigen.

Ich denke, das es einfacher für einen Vorstand wäre, wenn er schon Zeit zum einarbeiten hatte und sich der Vorstand schon deutlich vorher für den kommenden Bundestagswahlkampf vorbereiten konnte. Zumal vieles schon im Vorfeld geregelt werden muss.


Ich empfehle deshalb jetzt, für den neu gewählten Vorstand, die Amtszeit von 12 Monaten in diesem speziellen Wahlkampfjahr 2013, einmalig so zu verlängern, das die Neuwahl des Landesvorstand 4 Wochen nach der Bundestagswahl in 2013 stattfindet.



Sonstiger Antrag Nr.
Beantragt von
Henry Gießwein LV Thüringen und Uwe Marl/NRW
Thema
gemeinsames Sorgerecht ab Geburt
Antragstext

Die PIRATEN NRW fordern ein allgemeines gemeinsames Sorgerecht ab Geburt auch bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen. Hierfür bedarf es einer Neuregelung des entsprechenden Sorgerechtsparagraphen §1626a Absatz 1 Nr. 1 BGB [1]. Dieser sieht bisher nur das gemeinsame Sorgerecht vor, wenn beide Eltern gemeinsam eine Sorgerechtserklärung abgeben.

Begründung

Das Positionspapier ist im Ursprung in der Zusammenarbeit der AG-Familie entstanden. Hierbei geht es darum, die Unterscheidung von verheirateten und nicht verheirateten Elternteilen aufzuheben. Bei Eltern, welche in einer Lebenspartnerschaft leben, bekommt der Vater nicht automatisch das Sorgerecht. Bei miteinander verheirateten Elternteilen, bekommt der Vater das Sorgerecht automatisch. Die Piratenpartei steht für Gleichbehandlung in ihren Grundsätzen. Die Unterscheidung, wie es das BGB 1626a macht, ist diskriminierend. Der Landesverband Saarland hat das Gemeinsame Sorgerecht im Programm. Die Landesverbände Thüringen und Brandenburg haben das beantragte Positionspapier zum gemeinsamen Sorgerecht ab Geburt jeweils mit großer Mehrheit beschlossen. Ich bitte um große Zustimmung des Positionspapiers, damit es als Vorlage für das Bundesprogramm dienen kann.



Sonstiger Antrag Nr.
Beantragt von
Andreas Rohde, Fabian Hoff (Koordinatoren: AK-Drogenpolitik-NRW + AG_Drogenpolitik (Bund))
Thema

Position zur Novellierung des Nichtraucherschutzgesetz NRW

Antragstext

Vorwort:
Das Einstehen für eine freiheitlich-selbstbestimmten Lebensführung aller Bürger ist Kernmerkmal piratiger Politik. Gesetze, die in die persönliche und wirtschaftliche Entfaltungfreiheit eingreifen, sollen sich alleine auf einen notwendigen Rahmen beschränken, der allen Bürgern ein problemloses Zusammenleben gewährleistet. Ideologische Motive dürfen hierbei keine Rolle spielen.

(Der Antragsteller möchte der Versammlung die Entscheidung überlassen, dieses Vorwort zum festen Teil der Positionsaussage zu machen oder nicht.)

Position (Hauptteil):
Die NRW-Piraten lehnen die von der Landesregierung geplante Novellierung des nordrhein westfälischen Nichtraucherschutzgesetzes (NiSchG NRW) in der Fassung vom 26.06.2012 [1] ab. Wir sehen im bestehenden Fassung von 2009 [2] alle notwendigen Regelungen als bereits getroffen und ausreichend an. Das angestrebte totale Rauchverbot sehen wir als Bevormundung von Bürgern und Gastronomie, die tief in die persönliche und wirtschaftliche Entfaltungfreiheit eingreift. Insbesondere lehnen wir die darin angestrebte Aufnahme so genannter E-Zigaretten in das Nichtraucherschutzgesetz ab, da diese Unterordnung jeder wissenschaftlich haltbaren Grundlage entbehrt.

Begründung

(Der AK_Drogenpolitik-NRW analysiert derzeit den Gesetzentwurf in gewohnt sorgfältiger Weise und kommt nach erster Sichtung zu einem vernichtenden Ergebnis. Viele der dieser Gesetzesinitiative zugrunde gelegten Tatssachenbehauptungen müssen und können angezweifelt werden. Die Fülle dieser Mängel ist derart groß, dass in der Kürze der Zeit hier nur die Wesentlichsten aufgeführt werden:)

1. Die E-Zigarette, bei deren Benutzung bisher keinerlei Gefährdung des Umfelds nachgewiesen werden konnte, wird ohne jede sachliche Grundlage der Tabakzigarette gleichgestellt. Dies steht nicht nur dem beschlossenen Wahlprogramm 2012 der NRW-Piraten vollkommen entgegen [3], sondern kann auch gesundheitspolitisch nur als Irrweg bezeichnet werden. Ferner liegen mittlerweile diverse hoch richterliche Urteile vor, die vorangegangenen Verbots- und Marktbeschränkungs-Bestrebungen des NRW-Gesundheitsministeriums bezüglich der E-Zigarette bereits für ungültig erklären.

2. Mit diesem Gesetz würde der Staat das Rauchen selbst auf Privatfeiern und in geschlossenen Gesellschaften verbieten. Spätestens an dieser Stelle sollten jedem Piraten die Haare zu Berge stehen.

3. Behauptung: "Nur das Totalverbot lässt sich auch kontrollieren."
Mit einer Erklärung der eigenen Unfähigkeit zur Durchsetzung eines bestehenden (einschränkenden) Gesetzes zu begründen, dass man daher auf die völlige Prohibition setzen müsse, das kann man wohl nur als schlechten Witz bezeichnen. Auch Zahlen, nach denen es im Alltag nachweisbare nennenswerte Probleme mit der bestehenden Gesetzgebung gibt, lässt das Ministerium vermissen. Hier werden kleinere Probleme einzelner kommunaler Ordnungsbehörden zum flächendeckenden Pauschalargument erhoben.

4. Behauptung: "Nichtraucher finden nicht genug rauchfreie Gastronomie vor."
Laut einer Umfrage des DEHOGA NRW (Gaststättenverband) bieten über 80% aller NRW-Gastrobetriebe ein rauchfreies Umfeld an. Tendenz (auch ohne Prohibition): steigend.

5. Die im Gesetzentwurf angestrebten teilweisen Verbote des Rauchens selbst unter freiem Himmel machen deutlich, dass es nicht alleine um Nichtraucherschutz, sondern um eine ideologisch motivierte völlige Raucherprohibition, und somit eine unzulässige Einschränkung der freien Entfaltung des selbstbestimmten Bürgers geht. Auch dies steht beschlossenen Grundpositionen der Piraten entgegen.

6. "In Bayern funktioniert es doch auch / keine Probleme in der Gastronomie erkennbar"
(Barbara Steffens, NRW-Gesundheitsministerin und Initiatorin dieses Gesetzes)
Dies kann als Falschbehauptung entlarvt werden. Die dieser Aussage zugrunde gelegte Studie ließ bewusst genau die Zielgruppengastronomie aus, die von den Verboten am deutlichsten betroffen waren. Eine Statistik-Schwindelei, wie folgende konkrete Studie genau dazu belegt: [4]

Nicht zuletzt sollte die Versammlung bei ihrer Entscheidung über dieses Positionspapier bedenken, dass es zu keinem Zeitpunkt und in keiner Umfrage eine Bürger-Mehrheit für eine weitere Verschärfung des Nichtraucherschutzes in NRW gab. Manche Regierungspoitiker (und nach der NRW-Neuwahl jetzt sogar die ganze Regierung) scheinen hier jedoch per Gesetz die eigene Ideologie über den klaren Bürgerwillen stellen zu wollen.

[1]: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-125.pdf
[2]: http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/gesundheit/Nichtraucherschutzgesetz_Juli_2009.pdf
[3]: https://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Wahlprogramm_Landtagswahl_NRW_2012#E-Zigarette
[4]: http://www.freiheit-toleranz.de/getfile.php?id=539

(Ich bitte eventuelle Rechtschreib- und Tippfehler zu verzeihen. Dieser Text ist unter großem Zeitdruck entstanden)