NRW:Landesparteitag 2012.3/Anträge/Programmanträge

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Programmantrag Nr.
Beantragt von
Philipp Blum (Citrullin)
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Religionsunterricht, Philosophie und Ethikunterricht

Der Landesparteitag NRW der Piratenpartei möge den nachfolgenden Teil an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufnehmen:

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht steht unter dem Schutz des Grundgesetzes und muss auch weiterhin gefördert und geschützt werden. Statt des bisherigen einseitigen Religionsunterricht fordert die Piratenpartei NRW allerdings einen neutralen und umfangreichen Religionsunterricht an Schulen. Der zukünftige Religionsunterricht ab der 5. Klasse muss sich mit den größten Weltreligionen auseinandersetzen und darf nicht zur verherrlichung einer einzigen Religion dienen. Im Vordergrund dieses Unterrichtes steht der Gedanke der Toleranz und Akzeptanz. Daher müssen die Gemeinsamkeiten aller Religionen erarbeitet und gefördert werden. Dieser Religionsunterricht dient nicht als Alternative zu den bisherig angebotenen Religionsfächern, sondern soll diese ersetzen. Im Einklang mit den regionalen Vertretungen der Religionsgemeinschaften soll gemeinsam mit den unterrichtenden Lehrern ein Unterrichtsplan erarbeitet werden. Auf Interesse kleinerer Religionsgemeinschaften muss Rücksicht genommen werden. Daher soll es die Möglichkeit geben, diese auch in den Unterricht mit einzubeziehen. Dieses Interesse muss allerdings durch eine regionale Vertretung dieser Religionsgemeinschaft erfolgen.

Philosophie und Ethikunterricht

Alternativ zum Religionsunterricht, setzt sich die Piratenpartei NRW für Philosophie und einen Ethikunterricht ein. Diese Alternative muss vom jeweiligen Schüler selbst getroffen werden. Diese Wahl darf nicht von einer Erziehungsberechtigten Person getroffen werden. Diese Alternative muss auf belangen des jeweiligen Schülers zur Verfügung stehen. Grundsätzlich muss jeder Schüler am Religionsunterricht teilnehmen.

Begründung

Zurzeit ist der Religionsunterricht mehr als nur einseitig. Oft gibt es nur den katholischen und evangelischen Unterricht. Um allerdings ein Verständnis für andere Religionen zu schaffen, muss es einen Religionsunterricht geben, der alle Religionsgemeinschaften beinhaltet. Es kann nicht sein, dass Schüler dazu verpflichtet werden, am Religionsunterricht teilzunehmen, um ein einseitiges Wissen vermittelt zu bekommen. Jeder Schüler muss alle Religionsgemeinschaften vorgestellt bekommen, um die richtige Entscheidung der Religionsfindung treffen zu können. Grundsätzlich, egal in welchem Alter, darf kein Schüler zum Religionsunterricht gezwungen werden. Daher muss es eine Alternative geben.

Diskussion
https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2499.html


Programmantrag Nr.
GP001
Beantragt von
Mike Nolte
Typ 
Grundsatzprogramm
Text 
Es wird beantragt, das Grundsatzprogramm der Piratenpartei NRW um ein Kapitel zur Geschlechter- und Familienpolitik zu erweitern. Dieses Kapitel soll eine kurze Einleitung und alle Teilanträge zur Geschlechter- und Familienpolitik enthalten, soweit diese Zustimmung finden.

Die Piratenpartei NRW möge hierfür den folgenden Bestandteil als Einleitungstext für die weiteren Module des Kapitels in ihr Grundsatzprogramm aufnehmen:

Geschlechter- und Familienpolitik

Die Piratenpartei NRW steht für eine zeitgemäße Geschlechter- und Familienpolitik. Diese basiert auf dem Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens, das sich ableiten lässt aus Artikel 1 des Grundgesetzes. Die Piraten setzen sich dafür ein, dass Politik der Vielfalt der Lebensstile gerecht wird. Jeder Mensch muß sich frei für den selbstgewählten Lebensentwurf und die von ihm gewünschte Form gleichberechtigten Zusammenlebens entscheiden können. Das Zusammenleben von Menschen darf nicht auf der Vorteilnahme oder Ausbeutung Einzelner gründen.

Begründung

Dies ist Beschlusslage gemäß Antrag GP008 des Bundesparteitages 2010.2 der Piratenpartei Deutschland. Im Landtagswahlkampf 2012 wurde die Piratenpartei NRW dafür kritisiert, weder in ihrem Wahlprogramm noch im Grundsatzprogramm ein Kapitel zur LGBT-Thematik vorweisen zu können. Dieser Missstand soll mit diesem und den folgenden Anträgen behoben werden.



Programmantrag Nr.
GP002
Beantragt von
Mike Nolte
Typ 
Grundsatzprogramm
Text 
Die Piratenpartei NRW möge den folgenden Wortlaut in ihr Grundsatzprogramm aufnehmen:

Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung

Die Piratenpartei steht für eine Politik, die die freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung respektiert und fördert. Fremdbestimmte Zuordnungen zu einem Geschlecht oder zu Geschlechterrollen lehnen wir ab. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht. Gesellschaftsstrukturen, die sich aus Geschlechterrollenbildern ergeben, werden dem Individuum nicht gerecht und müssen überwunden werden.

  • Die Piratenpartei lehnt die Erfassung des Merkmals "Geschlecht" durch staatliche Behörden ab. Übergangsweise kann die Erfassung seitens des Staates durch eine von den Individuen selbst vorgenommene Einordnung erfolgen.
  • Der Zwang zum geschlechtseindeutigen Vornamen ist abzuschaffen.
  • Geschlechtszuordnende Operationen bei Kindern sind abzulehnen, wenn deren Selbstbestimmung dadurch eingeschränkt wird.
Begründung

Dies ist Beschlusslage gemäß Antrag GP009 des Bundesparteitages 2010.2 der Piratenpartei Deutschland. Im Landtagswahlkampf 2012 wurde die Piratenpartei NRW dafür kritisiert, weder in ihrem Wahlprogramm noch im Grundsatzprogramm ein Kapitel zur LGBT-Thematik vorweisen zu können. Dieser Missstand soll mit diesem und den weiteren Anträgen dieses Themenkreises behoben werden.



Programmantrag Nr.
GP003
Beantragt von
Mike Nolte
Typ 
Grundsatzprogramm
Text 
Die Piratenpartei NRW möge den folgenden Wortlaut in ihr Grundsatzprogramm aufnehmen:

Weltweite Anerkennung und Schutz selbstbestimmter geschlechtlicher oder sexueller Identität und Orientierung

Verfolgung aufgrund der geschlechtlichen oder sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht. Wenn solche Verfolgung im Herkunftsland offiziell oder inoffiziell von staatlicher oder nichtstaatlicher Seite betrieben wird, muss sie als Asylgrund anerkannt werden. Die Betroffenen müssen ihre Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung hierfür nicht nachweisen.

In vielen Ländern der Welt werden Menschen wegen ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung diskriminiert oder kriminalisiert, wenn sie von der dort jeweils gültigen Norm abweicht. Eine solche Diskriminierung oder Kriminalisierung lehnen wir ab.

Abweichende geschlechtliche oder sexuelle Identität bzw. Orientierung darf ferner nicht als Krankheit oder Perversion eingestuft werden.

Begründung

Dies ist Beschlusslage gemäß Antrag GP010 des Bundesparteitages 2010.2 der Piratenpartei Deutschland. Im Landtagswahlkampf 2012 wurde die Piratenpartei NRW dafür kritisiert, weder in ihrem Wahlprogramm noch im Grundsatzprogramm ein Kapitel zur LGBT-Thematik vorweisen zu können. Dieser Missstand soll mit diesem und den weiteren Anträgen dieses Themenkreises behoben werden.



Programmantrag Nr.
GP004
Beantragt von
Mike Nolte
Typ 
Grundsatzprogramm
Text 
Die Piratenpartei NRW möge den folgenden Wortlaut in ihr Grundsatzprogramm aufnehmen:

Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens

Die Piraten bekennen sich zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen. Eine bloß historisch gewachsene strukturelle und finanzielle Bevorzugung ausgewählter Modelle lehnen wir ab.

  • Die Piraten setzen sich ein für die vollständige rechtliche Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft.
  • Die eingetragene Partnerschaft ist für alle Formen der Partnerschaft zu öffnen; Konzepte der Erweiterung der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu einer eingetragenen Lebensgemeinschaft auch von mehr als zwei Personen müssen erarbeitet und verwirklicht werden.
  • Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist – angelehnt an das französische PACS-Modell – als ziviler Solidarpakt zu gestalten. Dieser zivile Pakt soll eine flexiblere Übertragung von Rechten ermöglichen und vereinfachte und kostengünstigere Auflösungsverfahren sowie die Verlagerung des Vertragsschlusses von der staatlichen auf eine notarielle Ebene erlauben.
Begründung

Dies ist Beschlusslage gemäß Antrag GP011 des Bundesparteitages 2010.2 der Piratenpartei Deutschland. Im Landtagswahlkampf 2012 wurde die Piratenpartei NRW dafür kritisiert, weder in ihrem Wahlprogramm noch im Grundsatzprogramm ein Kapitel zur LGBT-Thematik vorweisen zu können. Dieser Missstand soll mit diesem und den weiteren Anträgen dieses Themenkreises behoben werden.



Programmantrag Nr.
GP005
Beantragt von
Mike Nolte
Typ 
Grundsatzprogramm
Text 
Die Piratenpartei NRW möge den folgenden Wortlaut in ihr Grundsatzprogramm aufnehmen:

Freie Selbstbestimmung und Familienförderung

Die Piratenpartei setzt sich für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Unabhängig vom gewählten Lebensmodell genießen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder schwache Menschen versorgt werden, einen besonderen Schutz. Unsere Familienpolitik ist dadurch bestimmt, dass solche Lebensgemeinschaften als gleichwertig und als vor dem Gesetz gleich angesehen werden müssen.

  • Gleichberechtigte Möglichkeit der Kinderversorgung: Kinder zu haben, darf nicht zu Diskriminierung oder Benachteiligung führen. Aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung darf sich weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben. Wir Piraten setzen uns ein für den Abbau noch bestehender gesellschaftlicher Erwartungshaltungen, die eine tatsächlich freie, individuelle Entscheidung verhindern oder erschweren.
  • Das Ehegattensplitting ist abzuschaffen. Steuerliche Vergünstigungen für Einzelpersonen oder Lebensgemeinschaften sind an die Versorgung von Kindern und schwachen Menschen zu binden.
  • Um die freie Selbstbestimmung eines Lebensentwurfes zu ermöglichen, sind ausreichende Betreuungsangebote für Kinder zu schaffen. Auf die prinzipielle Verfügbarkeit solcher Betreuungsangebote muss es einen Rechtsanspruch von Geburt an geben.
  • Kinder haben zu dürfen, muss von geschlechtlicher Identität bzw. Orientierung unabhängig sein. Auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften müssen zusammen Kinder bekommen, adoptieren und aufziehen dürfen.
Begründung

Dies ist Beschlusslage gemäß Antrag GP012 des Bundesparteitages 2010.2 der Piratenpartei Deutschland. Im Landtagswahlkampf 2012 wurde die Piratenpartei NRW dafür kritisiert, weder in ihrem Wahlprogramm noch im Grundsatzprogramm ein Kapitel zur LGBT-Thematik vorweisen zu können. Dieser Missstand soll mit diesem und den weiteren Anträgen dieses Themenkreises behoben werden.



Programmantrag Nr.
030
Beantragt von
Roy Siek
Typ 
Grundsatzprogramm
Text 
Anti-Lobbyismusgrundsatz
Begründung

Lobbyismus verhindert in unzulässiger Weise die Berücksichtigung der Interessen der Bürger und begünstigt optimal die Zielsetzung kapitalstarker Unternehmen wie z.B. in vorderster Linie den Banken.

Solche Einflußnahme muß verhindert und genauso wie etwa Bestechung gesetzlich geahndet werden. Nur so kann sichergestellt werden das Politik auch für Bürger und nicht ausschlieslich für das Grosskapital und sonstige Einflussreiche Kreise gemacht wird.

Im wesentlichen sind dabei folgende Maßnahmen zu treffen:

 - Lobbyberater sind in jeglichen politischen Gremien, die Einfluss auf die Gesetzgebung haben, strikt untersagt
 - Sämtliche Kommunikation von Lobbyverbänden mit der Politik ist zeitgleich im Internet zu veröffentlichen (beispielsweise auf der Internetpräsenz des Bundestages)
 - Vorschläge für einen Gesetzestext seitens der Lobbyverbände sind strikt untersagt und das auch in beispielhafter Form, sowie deren wortwörtlicher Umsetzung politischerseits in ein Gesetz
 - Nachgewiesenen Lobbyverbänden sind Parteispenden in jeglichem Umfang untersagt
 - Lobbyverbände die mit politischen Amtsträgern Kontakt aufnehmen und sich nicht als Lobbyverband zu erkennen geben, werden unter Strafe gestellt
 - Einladungen, Incentives oder sonstige Zuwendungen von Lobbyverbänden an Parteien oder deren Mitglieder sind strengstens untersagt

Mit diesen Massnahmen sollte es gesetzgebenden Politikern wieder möglich sein transparent für das Volk und in deren Interesse Politik und Gesetzgebung zu gestalten, wie es unser Grundgesetz vorsieht.



Programmantrag Nr.
30
Beantragt von
Roy Siek (bluedroid)
Typ 
Grundsatzprogramm
Text 
Bezahlbare Rechtsstreitigkeiten für Bürger
Begründung

Wer kennt es nicht das Problem: Man wird eindeutig ungerecht behandelt von der Regierung/Verwaltung oder gar betrogen von der Firma die man beauftragt hat und die gar nicht; nur mangelhaft lieferte oder ausführte.

In dieser Ohnmacht hofft man auf den Rechtsstaat, der einem hilft seine grunddemokratischen Rechte durchzusetzen. ABER: Justiz kostet! Vor allem für die, die nicht unter die Prozesskostenhilfe fallen und auch keine Rechtsschutzversicherung für diesen speziellen Fall besitzen (und wer kann sich schon gegen ALLES versichern).

Der Gang zum Gericht kann dann schnell alles Kosten was man sich ein Leben lang mühsam aufgebaut bzw. erspart hat.

Auf diese Einsicht bauen sowohl Regierungsinstitutionen/Verwaltungen, als auch viele Firmen, die sich sehr bewusst darüber sind, das nur wenige Bürger die monitären Mittel besitzen um ein Gerichtsverfahren zu bestreiten das Ihnen ihr Recht verschaft.

Somit bekommen immer weniger Menschen ihr eigentlich vom Staat verbrieftes Recht, da man um den privaten Ruin fürchten muss.

Es muss also ein Weg geschaffen werden, der es den Menschen in Deutschland erlaubt sein Recht zu erstreiten, ohne Gefahr zu laufen in die private Insolvenz zu geraten.

Ohnehin erscheinen Gerichtskosten an vielen Stellenbereits "uferlos" und orientieren sich nicht am Einkommen der strittigen Parteien, was allerdings dringlich nötig währe, um endlich Recht sprechen zu lassen und nicht die monitären Mittel.



Programmantrag Nr.
05
Beantragt von
Dahlendorf, Frank
Typ 
Wahlprogramm, Grundsatzprogramm
Text 
Gleichstellung von Angestellten und Beamten

Im Vergleich zu den Beamten ist bei den Tarifbeschäftigten trotz identischer Qualifikation und Ausbildung ein steigender Nettolohnnachteil festzustellen. So erhalten tarifbeschäftigte Lehrer/innen derzeit durchschnittlich ca. 600,- Euro im Monat weniger, was eine ungerechtfertigte Lohndiskrimminierung darstellt. Quelle: http://www.schall-nrw.de/


Dass Handlungsbedarf besteht, ist auch im Koaliationsvertrag NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen NRW festgestellt worden. Der Koalitionsvertrag kann hier als pdf heruntergeladen werden. https://www.dropbox.com/s/wlocij3894z8vhp/Koalitionsvertrag_2012-2017.pdf So heißt es in den Zeilen 8527 - 8534 unter der Überschrift "Dienstrechtsreform":

"Die demografische Entwicklung, die zunehmende Belastung des Landeshaushaltes durch nichtbeeinflussbare Ausgabenblöcke und die fortwährende Ungleichbehandlung von Beamtinnen/Beamten und Tarifbeschäftigten stellen auch veränderte Anforderungen an das Dienstrecht. Die Landesverwaltung muss als Arbeitgeberin attraktiv und finanzierbar bleiben. Deshalb werden wir das Dienstrecht ausgabenneutral optimieren.

Begründung

In der Landesverfassung des Landes NRW (Artikel 24 Abs.) steht: "Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn." Dieser Anspruch muss umgesetzt werden.