NRW:Dortmund/Kreisverband/Protokolle/2012-02-12-MV

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Wappen Dortmund.svg
Protokolle

zurück zu den Protokollen

Protokoll PIRATEN Dortmund Kreisversammlung am 12. Februar 2012


Organisatorisches

  • Datum: 12.02.2012
  • Versammlungsbeginn: 16:30 Uhr
  • Kulturhaus Taranta Babu, Amalienstraße, Ecke Wilhelmstraße
  • Versammlungsleiter: Manon Heiland
  • Protokollant: Jonas Voelcker
  • Wahlleiter: Christoph Cech
  • Wahlhelfer: Dietrich Terrahe, Martin Bettermann

Anwesende

  • Zu Beginn der Versammlung 21 akkreditierte Piraten
    • ab 18:33 Uhr nur noch 20 Stimmberechtigte.
    • ab 18:36 Uhr nur noch 19 Stimmberechtigte.
    • ab 18:39 Uhr nur noch 17 Stimmberechtigte.

Abstimmungen

  • Antrag auf Änderung der Tagesordnung
    • Überspringen von TOP3
    • zurückgezogen
  • Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes "Wer ist für den Antrag zu Ordnungsmaßnahmen?"
    • Meinungsbild ergab: mehrheitlich dagegen
  • Antrag auf sofortige Abstimmung "Umbenennung §4 und Ordnungsmaßnahmen"
    • angenommen
  • Antrag auf 5-minütige Pause (18:40 Uhr)
    • angenommen

Tagesordnung

TOP1: Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden

  • Christian begrüßt kurz die Anwesenden
  • Wahl des Versammlungsleiters
  • Bestimmung und Annahme mindestens eines Protokollanten
  • Wahl des Wahlleiters und Annahme der Wahlhelfer
  • Abstimmung über Änderungen der Geschäftsordnung
    • Mit den Änderungen aus TOP6 einstimmig angenommen.

TOP2: Wahlwiederholung in Dortmund

TOP3: Kandidatenvorstellung

TOP4: Satzungsänderungsanträge

Umbenennung §1 (zusammen abgestimmt mit "Änderung der Kurzbezeichnung")

Datum
  • 28.01.2012

Antragsteller

Änderung: §5

ist: § 1 Name und Tätigkeitsgebiet

Soll: § 1a Name und Tätigkeitsgebiet

Begründung: Ohne 1a kein 1b.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür: Einstimmig
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



Änderung der Kurzbezeichnung (zusammen abgestimmt mit "Umbenennung §1")

Datum
  • 29.01.2012

Antragsteller


Änderung: § 1a Name und Tätigkeit

(2) ist? Die Kurzbezeichnung lautet PIRATEN Dortmund.

(2) soll? Die Kurzbezeichnung lautet PIRATEN Dortmund. Die Kurzbezeichnung muss nicht durchgängig in Versalien geschrieben werden.


Begründung: Erleichtert die Arbeit des Vorstandes. Anpassung an das eh schon praktizierte. Die Origianlregelung verbessert die Sichtbarkeit auf Wahlbögen. Da dort die offizielle Kurzbezeichnung verwendet wird, sollte diese weiter groß geschrieben werden, man aber davon abweichen können. Allerdings wuerde is die Version mit den Versalien gerne in der Satzung beibehalten, und nicht wie hier bereits in einigen SÄA, die "neue" Kurzbezeichnung....sieht einfach schoener aus und sollte sowieso einheitlich in der Satzung sein. Ansonsten muesste sich noch jemand dazu durchringen einen SÄA zu stellen dass es ueberall "klein" geschrieben wird

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür: Einstimmig
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



Erwerb der Mitgliedschaft

Datum
  • 28.01.2012

Antragsteller

Neu: § 1b Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft bei den Piraten Dortmund wird auf Grundlage dieser Satzung erworben.

(2) Mitglied der Piraten Dortmund kann jede natürliche Person werden, die

a) das 16. Lebensjahr vollendet,

b) ihren angezeigten Wohnsitz im Tätigkeitsgebiet der Piraten Dortmund hat oder durch Beschluss des Vorstandes der nächsthöheren Gliederung der Piratenpartei Deutschland trotz angezeigtem Wohnsitz andernorts die Mitgliedschaft bei den Piraten Dortmund erwerben darf,

c) die Grundsätze sowie die Satzungen und Ordnungen der Piraten Dortmund und ihrer übergeordneten Verbände anerkennt,

d) nicht infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht verloren hat und

e) nicht gleichzeitig bei einer Organisation oder Vereinigung Mitglied ist, deren Zielsetzung oder Vorgehensweise den Zielen oder Werten der Piratenpartei Deutschland widerspricht.

(3) Der Erwerb der Mitgliedschaft bei den Piraten Dortmund führt zu einer Mitgliedschaft im Landesverband Nordrhein-Westfalen sowie im Bundesverband der Piratenpartei Deutschland; die Mitgliedschaft in diesen Verbänden unterliegt den jeweils dort geltenden Bestimmungen.

(4) Über den Antrag auf Mitgliedschaft bei den Piraten Dortmund entscheidet der Kreisvorstand.

Begründung: Gibt uns die auch formal benötigte Grundlage, Mitglieder aufzunehmen oder auch abzulehnen. Eine zusätzliche Versicherung, dass man nicht in einer Organisation tätig ist, die unseren Zielen entgegenarbeitet, ist hiermit nicht mehr notwendig.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür: Einstimmig
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



Gliederungen

Datum
  • 28.01.2012

Antragsteller

Neu: § 1c Gliederungen

(1) Der Kreisverband kann sich in Ortsverbände gliedern.

(2) Der Kreisvorstand muss eine Gründungsversammlung eines Ortsverbandes einberufen, wenn die gesetzliche Mindestanzahl von Mitgliedern eines Stadtbezirkes oder eines Stadtteiles dies in Textform beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand muss dann innerhalb von 28 Tagen zu einer Gründungsversammlung in diesem Stadtteil/Stadtbezirk einladen.

(3) Ortsverbänden ist die in der Landessatzung festgelegte Finanzausstattung anteilig der Anzahl der in ihm organisierten Mitglieder zu gewähren. Die nach der Anzahl der im Ortsverband organisierten Mitglieder anteilig zu zahlenden Gelder werden zu jedem 1.1. berechnet. An den Ortsverband wird erst dann Geld ausgezahlt, bzw. überwiesen, wenn der Landesverband seinen Verpflichtungen dem Kreisverband gegenüber nachgekommen ist.

(4) Sollte der Ortsverband über den Zeitraum von zwei Jahren keine Mitgliederversammlung einberufen, wird in der nächsten Kreismitgliederversammlung über eine Auflösung des Ortsverbandes abgestimmt. Um den Ortsverband auflösen zu können, müssen sich zwei Drittel der auf der Kreismitgliederversammlung anwesenden, akkreditierten Piraten für diese Auflösung aussprechen. Diese Abstimmung muss geheim durchgeführt werden.

Begründung(3): Ortsverbände sind unsere kleinste Gliederung und werden, wenn wir als Partei weiter wachsen, an Bedeutung gewinnen. Allerdings steht in unserer Landessatzung, dass dem OV 70% und dem Kreisverband 30% der Gelder dieser Gliederungsebene zusteht. Es macht in der Anfangsphase allerdings keinen Sinn, einen einzelnen Ortsverband 70% der lokalen Gelder auszustatten. Daher sollte das anteilig berechnet werden. Beispiel: KV hat 160 Mitglieder, OV hat 10 Mitglieder, kein weiterer OV, 2.400,- Euro Zuteilung vom LV. Rechnung ohne Regelung:

KV bekommt 30% = 720,- Euro

OV bekommt 70% = 1.680,- Euro.

Rechnung nach o.g. Aufteilung:

KV bekommt 30% + (70% : 160 * 150) = 95,625% = 2.295,- Euro

OVs bekommen 70% : 160 * 10 = 4,375% = 105,- Euro

An der Stelle wird auch deutlich, das eine weitere Untergliederung erst mit genügend Piraten Sinn macht- :-)

Begründung (4): Wir müssen die Möglichkeit haben, Leichen abzuwickeln. Ob das rechtlich zulässig ist, kann ich nicht sagen. Ja, vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__16.html An der Stelle müssen wir sogar dem Parteiengesetz genüge tun, das eine Mitglieder versammlung alle zwei Jahre vorschreibt. Vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__9.html

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür: Einstimmig
    • Dagegen:
    • Enthaltung: 2



Zusammensetzung des Vorstands

Datum
  • 28.01.2012

Antragsteller


Änderung: § 4a Der Vorstand

Ist: (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und einem Beisitzer.

Soll: (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und einem Beisitzer. Der Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinschaftlich, die Kontoführung obliegt dem Schatzmeister, der Verwaltungspirat hat ebenfalls eine Kontovollmacht zu erhalten.

Begründung: Es ist erheblich praktischer wenn es für die Bank einen Ansprechpartner gibt. Bisher muss nach jeder Vorstandswahl der komplette Vorstand zur Bank laufen und unterschreiben, wer mit der Kontoführung betraut ist.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür: Einstimmig
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



Umbenennung §4 (zusammen abgestimmt mit "Ordnungsmaßnahmen")

Datum
  • 28.01.2012

Antragsteller

Änderung §$:

Ist: § 4 Der Vorstand

Soll: § 4a Der Vorstand

Begründung: Ohne 4a kein 4b

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür: 4
    • Dagegen: 12
    • Enthaltung: 5



Ordnungsmaßnahmen (zusammen abgestimmt mit "Umbenennung §4")

Datum
  • 28.01.2012

Antragsteller

Neu: § 4b Ordnungsmaßnahmen

(1) Zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder sind: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung des passiven Wahlrechts.

(2) Zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände sind: Verwarnung, Auflösung, Amtsenthebung des Vorstandes.

(3) Der Vorstand verhängt die Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder bzw. nachgeordnete Gebietsverbände bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnungen der Piraten Dortmund oder bei parteischädigendem Verhalten. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Vorstandes.

(4) Gegen nachgeordnete Gebietsverbände verhängte Ordnungsmaßnahmen treten außer Kraft, wenn die nächste Hauptversammlung diese nicht mit Zwei-Drittel-Mehrheit bestätigt.

(5) Das Verhängen von Ordnungsmaßnahmen ist zu begründen und dem betroffenen Mitglied oder dem Vorstand des betroffenen Gebietsverbandes in Textform zu eröffnen. Vor Verhängung der Ordnungsmaßnahme ist dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zur Sache zu äußern. Gegen die Ordnungsmaßnahme ist die Anrufung des nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgerichtes zugelassen.

Begründung: Die Ordnungsmaßnahmen sind in unserer Satzung bisher überhaupt nicht erwähnt, sollten aber für jedes Mitglied hier einsehbar sein. ohne dass man erst zu den Satzungen der übergeordneten Gliederungen oder zum Parteiengesetz wechseln muss.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür: 4
    • Dagegen: 12
    • Enthaltung: 5



Abhandlung von Kreisparteitagen und Wahlen

Datum
  • 28.01.2012

Antragsteller

Änderung §3:

alt:

(2) Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal pro Jahr. Die Berufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Mitglieder der PIRATEN Dortmund es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich mindestens 10 Tage vorher ein. Die Einladung enthält die Bezeichnung der zu beschließenden Gegenstände und weitere Einzelheiten wie Ort und Beginn des Kreisparteitags. Anträge zur Satzung oder zu Programmen sind im Wortlauf enthalten.

neu:

(2) Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal pro Jahr. Die Berufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Mitglieder der PIRATEN Dortmund es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform mindestens 10 Tage vorher ein. Die Einladung enthält die Bezeichnung der zu beschließenden Gegenstände und weitere Einzelheiten wie Ort und Beginn des Kreisparteitags. Anträge zur Satzung oder zu Programmen sind im Wortlauf enthalten.

Neu:

§3 Der Kreisparteitag (füge ein)

6a Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung. Die Aufstellung von Bewerbern soll im Rahmen eines Kreisparteitags stattfinden.

Begründung: Derzeit ist die Zuständigkkeit eines Kreisparteitags zur Kandidatenaufstellung nicht festgeschrieben. Die Soll-Regelung erlaubt jedoch reine Kandidaturparteitage. Keine Regelung zu solchen Aufstellungen sind aber imo ein Satzungsmangel.

Neu:

§3 Der Kreisparteitag (füge ein)

6b Der Kreisparteitag kann grundsätzlich dezentral durch Onlinezusammenschluss von gleichzeitig stattfindenden Versammlungen durchgeführt werden. Die Gesamtheit dieser Versammlungen gilt als gemeinsame Versammlung. Alle Versammlungsorte ermöglichen eine gleichwertige Teilnahme der dort versammelten Mitglieder an der gemeinsamen Versammlung. Näheres zu den Durchführungsbestimmungen regelt die Geschäftsordnung der Versammlung. Der Vorstand benennt in der Einladung der Versammlung die dezentralen Versammlungsorte.

Begründung: Hiermit soll die Möglichkeit dezentraler Versammlungen geschaffen werden, der "klassische" Parteitag bleibt davon jedoch unberührt [kann-Regelung]

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür: Einstimmig
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



Kreisschiedsgericht

Datum
  • 28.01.2012

Antragsteller

Neu: §9 Kreisschiedsgericht

1. Der Kreisparteitag kann ein Kreisschiedsgericht bestellen. Für die Bestellung gelten die Regelungen der Bundessatzung. Das Schiedsgericht unterliegt den Regelungen der Bundesschiedsgerichtsordnung. Die Befugnisse und Zuständigkeiten des Schiedsgerichts in der Bundessatzung gelten im Wortlaut auf Kreisebene.

2. Gegen die Beschlüsse des Kreisschiedsgerichtes können die Betroffenen Berufung beim Schiedsgericht des Landesverbandes einlegen.

3. Hat der Kreisparteitag kein Schiedsgericht berufen, überträgt der Kreisverband durch diesen Verzicht die Befugnisse und Zuständigkeit auf das Landesschiedsgericht.

Begründung: Bei Einrichtung eines KSG kann auf Kreisebene gehandelt werden. Existiert kein KSG ist automatisch das LSG zuständig - ist es ansonsten eh, aber dient der Klarstellung. Die Nummerierung der Paragraphen kann in einem späteren Durchlauf angepasst werden.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür: Einstimmig
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



TOP5: Anträge an die MV

Antrag auf Abstimmung über die eigenverantwortliche Beschaffung von Werbemittel (einstimmig vertagt)

Datum
  • 21:11:2011

Antragsteller

Beschreibung:

  • Auf dem Landesparteitag NRW 2011.2 der Piratenpartei Deutschland ist eine neue Satzung verabschiedet worden. Diese Satzung beinhaltet u.a. die generelle Abgabe von 20% (Ursprungsschlüssel, vom Budget der staatlichen Parteienfinanzierung des Landesverbandes, inkl. aller Untergliederungen gesehen) der dem KV Dortmund zustenhenden Gelder aus der staatlichen Parteienfinanzierung an den Landesverband (U04). Wenn man eigenverantwortlich und lokal agieren will, fehlen genau diese Gelder dringend. Auch kann man problemlos weiter Material beim Landesverband einkaufen und an Sammelbestellungen teilnehmen. Daher möchte ich auf dieser KMV über den Antrag abstimmen lassen, auf die Werbemittelverwaltung des Landesverbandes zu verzichten (U03).

Antrag

  • Ich beantrage die Werbemittel und Events eigenverantwortlich im Kreisverband zu verwalten und nicht generell 40% (realer Budgetanteil der staatlichen Parteienfinanzierung im KV) des Kreisbudgets unter die Verwaltung des Landesvorstandes zu stellen. (Ja -> selber verwalten, Nein -> Verwaltung an den Landesvorstand abgeben)



Synchronisieren der Mailingliste

Datum
  • 12.12.2011

Antragsteller

Beschreibung:

  • Unter news.piratenpartei.de gibt es ein sog. Sync-Forum wo man die Mailinglisten der Partei auch ohne sie zu abonnieren, lesen kann. Dies kann man mit jeder Mailingliste machen, würde diesbezüglich aber gerne einen MV Beschluss dazu haben. Um die Umsetzung, bei einem positiven Beschluss, würde ich mich kümmern.

Antrag

  • Ich beantrage hiermit, die Dortmunder Mailingliste mit dem Sync-Forum synchronisieren zu lassen.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür: Einstimmig
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



TOP6: Sonstiges

Änderung von Abschnitt 1 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung

Datum
  • 28.01.2012

Antragsteller

Änderung: Abschnitt 1

Ist: 1 Rahmenbedingungen

(1) Zur Akkreditierung zur Versammlung wird vor Ort eine Registrierung eingerichtet. Diese besteht aus einem Verwaltungspiraten des Landesverbandes oder einem von diesem hierzu bevollmächtigten Vertreter. Der akkreditierende Pirat stellt fest, ob es sich bei der sich anmeldenden Person um einen Piraten mit Stimmrecht, einen Piraten ohne Stimmrecht oder einen Gast handelt und gibt entsprechend Material aus. Ein Pirat mit Stimmrecht erhält eine Stimmkarte.

Soll: 1 Rahmenbedingungen

(1) Zur Akkreditierung zur Versammlung wird vor Ort eine Registrierung eingerichtet. Diese besteht aus einem Verwaltungspiraten des Landesverbandes oder des Kreisverbandes oder einem von diesem hierzu bevollmächtigten Vertreter. Der akkreditierende Pirat stellt fest, ob es sich bei der sich anmeldenden Person um einen Piraten mit Stimmrecht, einen Piraten ohne Stimmrecht oder einen Gast handelt und gibt entsprechend Material aus. Ein Pirat mit Stimmrecht erhält eine Stimmkarte.


Begründung: Präzisiert die Legitimation der der gegenwärtigen Handhabung.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür: Einstimmig
    • Dagegen:
    • Enthaltung: 1



Änderung von Abschnitt 2.1 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung

Datum
  • 28.01.2012

Antragsteller

Änderung: Abschnitt 2.1

Ist: 2 Versammlungsablauf / 2.1 Grundsätze

(1) Die erste Amtshandlung der Versammlung ist die Wahl des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und mindestens zweier Wahlhelfer. Deren Aufgaben werden weiter unten definiert.

Soll: 2 Versammlungsablauf / 2.1 Grundsätze

(1) Die erste Amtshandlung der Versammlung ist die Abstimmung über die Geschäftsordnung. Es folgt die Wahl des Versammlungsleiters. Dieser bestimmt mindestens einen Protokollanten, der von der Versammlung bestätigt wird. Es folgt die Wahl des Wahlleiters, der mindestens zwei Wahlhelfer bestimmt, die von der Versammlung bestätigt werden. Bis zur jeweiligen Wahl übernimmt je ein Mitglied des Kreis- oder des Landesvorstandes oder ein von diesen bestimmter Vertreter das jeweilige Amt kommissarisch.

Begründung: Protokollant bislang nicht vorgesehen. Wahlhelfer können schneller bestimmt werden. Präzisiert die Legitimation der der gegenwärtigen Handhabung.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür: Einstimmig
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



Änderung von Abschnitt 4.2 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung

Datum
  • 28.01.2012

Antragsteller

Änderung: Abschnitt 4.2

Ist: 4 Anträge zur Geschäftsordnung / 4.2 Anträge zur Geschäftsordnung

(1) Anträge zur Geschäftsordnung sind:

  • der Antrag auf Änderung der Tagesordnung
  • der Antrag auf Vertagung eines einzelnen Tagesordnungspunktes
  • der Antrag auf Begrenzung der Redezeit bzw. deren Aufhebung
  • der Antrag auf Schließung der Rednerliste
  • der Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung
  • der Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes
  • der Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter
  • der Antrag auf geheime Abstimmung
  • der Antrag auf Auszählung
  • der Antrag auf Unterbrechung der Sitzung
  • der Antrag auf Vertagung der Sitzung

(2) Bei der Schließung der Rednerliste wird der vortragende oder debattenstartende Pirat automatisch an das Ende der Rednerliste gesetzt, um ihm Gelegenheit zu geben, seinen Standpunkt zu verteidigen.

(3) Beim Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung bekommt der vortragende oder debattenstartende Pirat noch ein letztes Rederecht, um ihm Gelegenheit zu geben, seinen Standpunkt zu verteidigen.

Soll: 4 Anträge zur Geschäftsordnung / 4.2 Anträge zur Geschäftsordnung

(1) Anträge zur Geschäftsordnung sind:

  • der Antrag auf Änderung der Tagesordnung
  • der Antrag auf Vertagung eines einzelnen Tagesordnungspunktes
  • der Antrag auf Begrenzung der Redezeit bzw. deren Aufhebung
  • der Antrag auf Schließung der Rednerliste
  • der Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung
  • der Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes
  • der Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter
  • der Antrag auf geheime Abstimmung
  • der Antrag auf Auszählung
  • der Antrag auf Unterbrechung der Sitzung
  • der Antrag auf Vertagung der Sitzung
  • der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
  • der Antrag auf Entlassung aus einem Versammlungsamt

(2) Bei der Schließung der Rednerliste wird der vortragende oder debattenstartende Pirat automatisch an das Ende der Rednerliste gesetzt, um ihm Gelegenheit zu geben, seinen Standpunkt zu verteidigen.

(3) Beim Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung bekommt der vortragende oder debattenstartende Pirat noch ein letztes Rederecht, um ihm Gelegenheit zu geben, seinen Standpunkt zu verteidigen.

(4) Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung werden mündlich gestellt, sind aber schriftlich oder zur Niederschrift beim Protokollanten einzureichen. Sie werden in der Tagesordnung hinter den aktuellen Tagesordnungspunkt oder -unterpunkt eingefügt.

(5) Der Antrag auf Entlassung aus einem Versammlungsamt wird unverzüglich abgestimmt. Der Antragsteller kann seinen Antrag vorher begründen und Gelegenheit zu Erwiderungen geben. Die Tagesordnung wird am Punkt der antragsbedingten Unterbrechung fortgeführt.

Begründung: Änderungen der GO bislang nicht vorgesehen. Entlassungen aus Versammlungsämtern bislang nicht näher geregelt.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür: Einstimmig
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



Aufnahme von Änderungen der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung in die Tagesordnung

Datum
  • 28.01.2012

Antragsteller

Änderung der veröffentlichten Tagesordnung

Die Tagesordnung wird um den festen Punkt Änderungsanträge zur Geschäftsordnung erweitert. Zur fristgerechten Veröffentlichung mit der Einladung wird die Frist der Satzungsänderungsanträge übernommen. Die Möglichkeit, die Geschäftsordnung während der Versammlung zu ändern, bleibt hiervon unberührt. Die Maßnahme dient nur der Möglichkeit zur besseren Vorbereitung auf die Inhalte der Versammlung.

Begründung: Änderungen der GO bislang nicht vorgesehen. Ein Einordnen unter Anträge an die MV oder Sonstiges ist unzureichend.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür: Einstimmig
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



Diskussion: ATTAC und PPP

  • Informationsveranstaltung am 14.03.2012 in der Auslandsgesellschaft in der Steinstraße
    • Beteiligung ca. 10 Personen
    • Stammtisch sollte ausfallen.


Vorstellung weiterer Kommunalkandidaten

  • Es haben sich 2 weitere Kandidaten vorgestellt.

Ende der Sitzung

  • 19:15 Uhr