NRW:Schatzmeister/HowTo Sachspenden

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Alle Informationen auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf Sachspenden. Für Geldspenden gibt es eine eigene Seite.

Was ist eine Sachspende?

Eine Sachspende muss man anfassen können. Die Schaltung von Anzeigen oder Bezahlung einer Gebühr ist also keine Sachspende sondern muss als Geldspende behandelt werden, d.h. insbesondere das ein Finanzbeschluss für die Geldspende vorliegen muss.

Sachspendenbeleg einreichen

Bitte schicke das ausgefüllte Formular Datei:Erklaerung einer Sachspende NRW.pdf mit Wertnachweisen pro einzelnem Wirtschaftsgut ein. Die gesetzlichen Regelungen für die Wertermittlung sind streng, daher müssen wir dabei leider auch penibel sein.

  • Lass dir am besten die Sachspende von einem anderen Piraten bestätigen - auf dem Formular ist Platz dafür.
  • Alle Originalquittungen und/oder Originalrechnungen für sich selbst als Nachweis kopieren oder einscannen.
  • Alle Originalquittungen und/oder Originalrechnungen per Post an das Postfach des LV schicken - die Originale verbleiben in der Schatzmeisterei.

Für Spender & Basispiraten, die etwas gespendet bekommen

Mögliche Motivation: Steuerminderung

Unabhängig von der Öffentlichkeitswirkung einer Spende und dem Willen, den Piraten etwas guten zu tun, erhalten Spender bis zu einer bestimmten Höhe für jeden gespendeten Euro vom Finanzamt 50 Cent Steuerminderung. Details in Spendenleitfaden/Steuererklärung.

Ablauf

Eine Spende ist erst dann offiziell eine Spende, wenn dies beim Schatzmeister bekannt gegeben und verbucht wurde.

1. Der erste Schritt ist daher das ausfindig machen des zuständigen Schatzmeisters. Ordentliche Gliederungen haben einen eigenen gewählten Schatzmeister. Für virtuelle Kreisverbände (vKVs) ist der Schatzmeister des Landesverbandes zuständig.

2. Als zweites muss geklärt werden, ob die Spende überhaupt rechtlich zulässig ist und welchen Wert die Spende hat. Unsicherheiten bzgl. der Zulässigkeit der Spende kann der Schatzmeister beantworten. Wenn der Punkt sicher geklärt ist, kann es weitergehen.

3. Der Schatzmeister muss wissen, welcher Betrag er als Wert auf der Spendenbescheinigung soll. Dafür braucht er einen Wertnachweis. Welche Anforderungen daran gestellt steht weiter unten.

4. Wenn die Formalien geklärt sind, kann man die Spende annehmen.

5. Wenn die Spende eingegangen ist und der Wertnachweis vorliegt, kann man sich mit der Bitte um das Ausstellen einer Spendenbescheinigung an den Schatzmeister wenden. Aus offensichtlichen Gründen, sollte man bei dieser Bitte auch Namen und Anschrift des Spenders vollständig mit angeben. Derjenige, der eine Sachspende entgegennimmt, kann selbstverständlich bei der Entgegennahme "den Empfang" quittieren. Diese vorläufige Quittung ist aber keine Spendenbescheinigung und sollte auch nicht den Anschein erwecken, eine zu sein. Die eigentliche Spendenbescheinigung folgt später vom Schatzmeister, ggf. per Post direkt an den Spender.

Für Schatzmeister

Wer darf Spendenbescheinigungen ausstellen ?

Spendenbescheinigungen stellt grundsätzlich nur der Schatzmeister der Gliederung aus, an die gespendet wurde. Weder Basispiraten noch irgendwie "Beauftragte" oder von einem vKV ernannte Finanzpiraten sind dazu berechtigt. Wer unberechtigt derartige Bescheinigungen ausstellt haftet nicht nur für die entgangene Steuer (34g Satz 3, 10b Abs. 4 EStG) sondern verursacht unter Umständen auch eine Fülle rechtlicher Probleme für die ganze Partei.

Prüfungspflichten

Nicht jede Spende ist zulässig. Vor dem Ausstellen einer Spendenbescheinigung sollte man Schatzmeister-Handbuch/Spenden#Sachspenden gelesen haben.

Das Formular

Die Bestätigung über Sachzuwendungen (Datei:Sach 01 form-1-.pdf) füllt der Schatzmeister aus und unterschreibt sie. Das unterschriebene Original geht dem Spender zu und ist dort die Grundlage für eine steuerliche Anerkennung der Spende. Eine Kopie des Dokumentes verbleibt zusammen mit dem Wertnachweis in den Unterlagen des Schatzmeisters und findet unter anderem Berücksichtigung bei der Erstellung des Rechenschaftsberichts und der Beantwortung der Frage, ob bestimmte Grenzen ab der Spenden veröffentlichungspflichtig sind erreicht sind. Zu diesem Zweck sind Spenden auch im SAGE System zu verbuchen.

Wertnachweis / Spendenhöhe

Bei Sachspenden gilt der Zeitwert. Dieser lässt sich bei gebrauchten Produkten zum Beispiel durch abgeschlossene Auktionen ermitteln, wenn der Gegenstand in Alter und Zustand der Spende entspricht (PDF/Ausdruck davon genügt). Bei neuen Produkten hilft eventuell die Preisangabe des Herstellers.

Etwas komplizierter wird es, wenn Spenden von Herstellern selbst kommen, die für das gespendete Produkt nirgendwo eine Preisliste veröffentlichen sondern ihre (vermeintliche) Spendenhöhe nur selbst in irgendeinem Begleitschreiben dokumentieren. Das Finanzamt unterstellt dem Spender hier möglicherweise einen im eigenen Interesse übertriebenen Spendenwert und verweigert möglicherweise die Anerkennung des Spendenbelegs. Es ist daher auch im eigenen Interesse des Spenders, den Wert der Spende rechtlich einwandfrei zu dokumentieren.

Weiterführende Links

Zu "Spenden" gibt es viele Wiki Seiten, ein paar ausgewählte Seiten:

Wie ihr spenden könnt, ist kurz in www.piratenpartei-nrw.de/mitmachen/spenden und ein weiteres Mal in NRW-Web:Spenden erläutert.


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