NRW:Schatzmeister/Mitgliedsbeitrag
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Inhaltsverzeichnis
Grundsätzliches
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 72 € pro Jahr bzw. 6 € pro Monat für jeden angefangenen Monat bei Eintritt während des Jahres. Wer im jetzt laufenden Monat beitritt, zahlt also 12 € für den Rest dieses Jahres.
Gemäß Bundessatzung empfiehlt die Piratenpartei zusätzlich einen freiwilligen Beitrag in Höhe von 1 % des Nettogehaltes[1] – das Wort freiwillig nehmen wir dabei sehr ernst, es ensteht keinerlei sozialer Druck, wenn ein Pirat dieser Empfehlung nicht Folge leisten kann oder will.
- Der Mitgliedsbeitrag ist im voraus für das ganze Jahr zu entrichten (aber bitte nicht vor Dezember des Vorjahres überweisen!).
- Er ist auf das zentrale Beitragskonto des Bundes zu überweisen:
- Empfänger: Piratenpartei Deutschland
- Bank: GLS Bank
- IBAN: DE79 4306 0967 7006 0279 02
- BIC: GENODEM1GLS
Neumitglieder
Bitte bezahle den ersten Mitgliedsbeitrag erst dann, wenn du die Aufnahmebestätigung und deine persönliche Mitgliedsnummer von uns erhalten hast. Ohne Mitgliedsnummer können wir Zahlungen nicht zuordnen. Für den ersten Mitgliedsbeitrag können wir leider keinen Lastschrifteinzug durchführen.
Jährliche Zahlung
Grundsätzlich ist der Mitgliedsbeitrag zum 1. Januar jeden Jahres fällig.
Lastschrifteinzug
Wer bei seinem Aufnahmeantrag eine Einzugsermächtigung erteilt hat, der muss im Regelfall nach der manuellen ersten Überweisung nichts weiter tun. Der Einzug der Mitgliedsbeiträge wird i. d. R. im Januar eines jeden Jahres stattfinden. In der Vergangenheit ist es allerdings bereits häufiger zu Verzögerungen gekommen. Das ist kein Grund zur Besorgnis, dass etwas schief gelaufen sein könnte.
Selbstzahler
Selbstzahler sollten zwischen Dezember des laufenden Jahres und Januar den Beitrag auf folgendes Konto überweisen:
- Empfänger: Piratenpartei Deutschland
- Bank: GLS Bank
- IBAN: DE79 4306 0967 7006 0279 02
- BIC: GENODEM1GLS
Als Verwendungszweck bitte Mitgliedsnummer und Beitragsjahr angeben
Barzahlung auf einer Versammlung
Bei einigen Versammlungen sind nur Piraten stimmberechtigt, die Ihren Mitgliedsbeitrag bezahlt haben. Genauer: Piraten, die mit ihrem Mitgliedsbeitrag nicht mehr als 3 Monate im Verzug sind.
Bei einem Teil dieser Versammlungen ist es möglich, im Rahmen der Akkreditierung seinen Mitgliedsbeitrag notfalls bar zu bezahlen um auf der entsprechenden Versammlung stimmberechtigt zu sein. Im Fall von Landes- oder Bundesparteitagen verläuft das in der Regel - abgesehen vor der Warteschlange an der Akkreditierung - unproblematisch und wird zeitnah gebucht. Bei Zahlungen auf kleineren lokalen Versammlungen kommt es allerdings immer mal wieder zu Problemen, die im Nachhinein teilweise erhebliche Verwirrung und Arbeitsaufwände verursachen. Bitte achte bei Zahlungen in bar unbedingt darauf, dass du eine Quittung erhältst.
Verminderter / Ermäßigter Mitgliedsbeitrag
Wir bieten für Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige, Schwerbehinderte & Arbeitslosengeld II-Empfänger einen verminderten Beitrag von 1 Euro pro Monat an. Der verminderte Mitgliedsbeitrag muss aber extra beantragt und vom Vorstand genehmigt werden. Benutze dazu bitte dieses Formular. Ganz wichtig, Du musst den verminderten Beitrag jedes Jahr neu beantragen; ansonsten wird automatisch der normale Beitrag fällig. Die erneute Beantragung muss auch vor dem Beginn des kommenden Jahres beantragt werden.
Rücklastschriften & Rückerstattungen
Rückerstattungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen - auch wenn man mitten im Jahr austritt oder der jährlich erforderliche Minderungsantrag nicht fristgerecht eingegangen ist. Die Bundessatzung stellt hierzu in § 4 Abs. 5 explizit fest: „Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.“[2] Ausnahmen von dieser Regel sind nur in begründeten Härte-/Ausnahmefällen durch Beschluss des zuständigen Landesvorstandes möglich.
Kosten - durch vom Piraten - verursachte Rücklastschriften sind von diesem selbst zu zahlen.[3]
Weiterführende Links
Bundesweit gültige Informationen zum Mitgliedsbeitrag:
- Mitgliedsbeitrag
- Mitgliedsbeitrag in der Finanzordnung
- Festsetzung des (jetzigen) Mitgliedsbeitrages (Archivseite)
Einzelnachweise
- ↑ Freiwilliger Zusatzbeitrag gem. § 5 (3) der Finanzordnung
- ↑ Behandlung von (später) im lfd. Jahr austretenden Piraten. Vorstandssitzung vom 1. Feburar 2010.
- ↑ Behandlung von Rücklastschriftkosten. Vorstandssitzung vom 1. Feburar 2010.