NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Sitzungen des Verwaltungsausschusses/(4)

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(4) Die in Verwaltungsausschusssitzungen gefassten Beschlüsse sind bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Herüber hat der Verwaltungsausschuss im Einzelfall zu beschließen. Mitteilungen über den Gang der Beratungen sind in jedem Fall unzulässig.