NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Redezeit/(4)

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

(4) Beschließt der Rat, anwesende Sachverständige zum Gegenstand der Beratung zu hören, gilt Abs. 1 entsprechend.