(8) Zur Geschäftsordnung muss dem Ratsmitglied das Wort als nächstem nach der/dem Sprechenden gegeben werden; nach Eröffnung der Abstimmung jedoch nur in bezug auf die Formulierung des Antrages. Einen Antrag auf Schluss der Debatte darf nur ein Ratsmitglied stellen, das sich nicht an der Debatte beteiligt hat. Ist der Antrag auf Schluss der Debatte angenommen, so ist die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt unter Beachtung des Abs. 9 endgültig abgeschlossen.