NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Redeordnung/(7)

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(7) Der/die Vorsitzende soll das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen erteilen. Er/sie soll jedoch bei der Reihenfolge der Redner(innen) die Sorge für sachgemäße Erledigung und zweckmäßige Gestaltung der Beratung in den Vordergrund stellen.