NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Redeordnung/(3)

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

(3) Alle Ratsmitglieder einschließlich des/der Vorsitzenden haben sich beim Sprechen zu erheben. Die Reden sind zum/zur Vorsitzenden gewandt zu halten; die/der Ratsvorsitzende und die Ratsmitglieder sind besonders anzureden.