NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Ortsräte/Öffentlichkeit/(2)

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(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Ortsratssitzungen sind öffentlich bekannt zu machen. Dies gilt nicht, wenn die Ortsräte zu einer nichtöffentlichen Sitzung einberufen werden.