NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Ortsräte/Öffentlichkeit

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Ortsräte/Öffentlichkeit

(1) Die Sitzungen der Ortsräte sind in der Regel öffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn der Gegenstand der Beratung es erfordert. § 4 gilt entsprechend.

(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Ortsratssitzungen sind öffentlich bekannt zu machen. Dies gilt nicht, wenn die Ortsräte zu einer nichtöffentlichen Sitzung einberufen werden.