NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Mitglieder/(3)

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(3) Ausgenommen von der Regelung nach Abs. 2 sind der Ausschuss für Finanzen und Controlling und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Strategische Planung, in die keine weiteren Personen berufen werden.