NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Mitglieder

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Inhaltsverzeichnis

Mitglieder

(1) Die Ausschüsse bestehen jeweils aus 9 Mitgliedern; ausgenommen hiervon sind der Planungs- und Bauausschuss, dem 11 Mitglieder des Rates und der Ausschuss für Ausländerangelegenheiten, dem 7 Mitglieder des Rates angehören.

(2) Zu jedem der Ratsausschüsse werden zusätzlich zu den Ratsmitgliedern grundsätzlich 5, im Ausschuss für Bürgerdienste, Umweltschutz und Feuerwehren 3, möglichst fachkundige, Personen, die jedoch nicht Bedienstete der Stadt sein dürfen, gemäß § 51 Abs. 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung berufen.

(3) Ausgenommen von der Regelung nach Abs. 2 sind der Ausschuss für Finanzen und Controlling und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Strategische Planung, in die keine weiteren Personen berufen werden.

(4) Dem Planungs- und Bauausschuss gehören als weitere Personen 2 Beauftragte der Naturschutzverbände an.

(5) Dem Ausschuss für Bürgerdienste, Umweltschutz und Feuerwehren gehören als zusätzliche Mitglieder 2 Vertreter/innen der Wolfsburger Naturschutzverbände an sowie 2 Vertreter/innen des Feuerwehrverbandes.

(6) Dem Sportausschuss gehört als zusätzliches Mitglied ein/e Vertreter/in des Stadtsportbundes an.

(7) Die nach den Abs. 2, 4, 5, 6 und 9 berufenen weiteren Personen haben kein Stimmrecht.

(8) In den Schulausschuss, der gemäß § 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes sowohl für Allgemeinbildende als auch für Berufsbildende Schulen zuständig ist, werden neben den 9 Ratsmitgliedern 8 weitere stimmberechtigte Mitglieder berufen. Diese sind

2 Vertreter/innen der Lehrer/innen, davon 1 Lehrer/in der Berufsbildenden Schulen, 
2 Vertreter/innen der Schüler/innen, davon 1 Schüler/in der Berufsbildenden Schulen, 
2 Vertreter/innen der Eltern 
je 1 Vertreter/in der Organisation der Arbeitgeberverbände und der Arbeitnehmerverbände in Angelegenheiten, die Berufsbildende Schulen betreffen.

(9) Dem Sozial- und Gesundheitsausschuss gehören als zusätzliches Mitglied je ein/e Vertreter/in der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, des Seniorenringes Wolfsburg und des Behindertenbeirates Wolfsburg.

(10) Der Werksausschuss für den Eigenbetrieb Schwefelbad Fallersleben besteht aus 5 Mitgliedern des Rates, dem/der zuständigen Fachdezernenten/in sowie 3 stimmberechtigten Vertretern/innen der Bediensteten des Eigenbetriebes Schwefelbad