NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Anfragen/(5)

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(5) Dringliche Anfragen müssen spätestens drei Stunden vor Sitzungsbeginn schriftlich bei dem/der Ratsvorsitzenden vorliegen. Die Dringlichkeit muss ausreichend begründet sein. Über die Zulassung dringlicher Anfragen entscheidet die/der Oberbürgermeister/in nach Anhörung der Fraktionssprecher(innen). Dringliche Anfragen sind vor den übrigen Anfragen zu behandeln.