NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Anfragen

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

Anfragen

(1) Die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und Gruppen und jede/jeder Ratsfrau/Ratsherr ist berechtigt, eine Anfrage von allgemeinem Interesse über jede Angelegenheit des Rates und der Verwaltung an die/den Oberbürgermeister/in zu richten. Die Anfragen müssen knapp und sachlich sagen, worüber Auskunft gewünscht wird. Eine Anfrage soll außer der Begründung nicht mehr als drei Fragesätze enthalten.

(2) Die Anfragen sind drei Arbeitstage vor der Sitzung bei der/dem Oberbürgermeister/in einzureichen. Bei der Berechnung der Frist ist der Tag der Ratssitzung nicht mitzurechnen.

(3) Für Anfragen, Zusatzfragen und deren Beantwortung steht je Ratssitzung ein Zeitraum von 30 Minuten zur Verfügung. Anfragen sind ohne Debatte zu beantworten. Nach der Beantwortung sind Wortmeldungen für zwei Zusatzfragen zulässig. Darüber hinaus steht dem Fragesteller/der Fragestellerin eine weitere Zusatzfrage zur Verfügung.

(4) In der Sitzung nicht beantwortete Anfragen sind von der/dem Oberbürgermeister/in schriftlich zu beantworten. Allen Mitgliedern des Rates ist ein Abdruck der Antwort zuzuleiten.

(5) Dringliche Anfragen müssen spätestens drei Stunden vor Sitzungsbeginn schriftlich bei dem/der Ratsvorsitzenden vorliegen. Die Dringlichkeit muss ausreichend begründet sein. Über die Zulassung dringlicher Anfragen entscheidet die/der Oberbürgermeister/in nach Anhörung der Fraktionssprecher(innen). Dringliche Anfragen sind vor den übrigen Anfragen zu behandeln.

(6) Anfragen in Personal- und Grundstücksangelegenheiten sowie in Darlehens-, Bürgschafts- und Steuerangelegenheiten können nur in nichtöffentlicher Sitzung gestellt werden.