NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Anfragen/(1)

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(1) Die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und Gruppen und jede/jeder Ratsfrau/Ratsherr ist berechtigt, eine Anfrage von allgemeinem Interesse über jede Angelegenheit des Rates und der Verwaltung an die/den Oberbürgermeister/in zu richten. Die Anfragen müssen knapp und sachlich sagen, worüber Auskunft gewünscht wird. Eine Anfrage soll außer der Begründung nicht mehr als drei Fragesätze enthalten.