NDS:Northeim/KWNOM2011

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Kommunalwahl Niedersachsen / Landkreis Northeim

Diese Wiki Seite dient als Informations- und Linksammlung zur Kommunalwahl am 11. September 2011 im Landkreis Northeim.

Link zum Aufbau des Kommunalwahlprogramms: http://goettingen.piratenpad.de/KWNOM11Programm

Ergänzungen und Anpassungen der Orga der Kommunalwahl (darunter fallen im Moment alle Mitglieder der Piratenpartei Landkreis Northeim und alle Unterstützer) sind ausdrücklich erwünscht.

Herzlichen Dank für jede Hilfe!


WB 5; Stadt Uslar (Stand: 25.07.2011 / Deadline: 25.07.2011)
50 bestätigt 0 unbestätigt 50 von 50 gesammelt
WB 1-4 (Stand: 25.07.2011 / Deadline: 25.07.2011)
0 % 28.33 %
0 bestätigt 34 unbestätigt 34 von 120 gesammelt

Wahlbereich V Bad Gandersheim / Kreiensen / Kalefeld vom Wahlleiter angenommen; Stadt Uslar vom Wahlleiter angenommen; Die Wahlbereiche I - IV für die Kreiswahl bleiben unbesetzt.


Kandidaten

Protokoll zur Wahl der Wahlbewerber zur Kommunalwahl Niedersachsen 2011 im Landkreis Northeim: Northeim/KWNOM2011/WahlProtokoll

Christoph Fanelsa

Kandidat für den Landkreis Northeim Kreistag-Wahlbereich V (Kreiensen, Kalefeld, Bad Gandersheim).

Unterstützerstimmen Kreistag (Stand: 21.07.2011 / Deadline: 25.07.2011)
31 bestätigt 0 unbestätigt 31 von 30 gesammelt (Puffer: 1)

Statistik BW2009: Northeim/KWNOM2011#Wahlbereich_V



Martin Fischer

Kandidat für den Landkreis Northeim Kreistag-Wahlbereich III (Northeim) und für den Stadtrat Moringen.

Unterstützerstimmen Kreistag (Stand: 25.06.2011 / Deadline: 01.07.2011)
0 % 20 %
0 bestätigt 6 unbestätigt 6 von 30 gesammelt
Unterstützerstimmen Stadtrat Moringen (Stand: 25.06.2011 / Deadline: 01.07.2011)
0 % 5 %
0 bestätigt 1 unbestätigt 1 von 20 gesammelt

Statistik BW2009: Northeim/KWNOM2011#Wahlbereich_III



Benjamin Richter

Kandidat für den Landkreis Northeim Kreistag-Wahlbereich IV (Einbeck) und für den Stadtrat Dassel.

Unterstützerstimmen Kreistag (Stand: 02.07.2011 / Deadline: 01.07.2011)
0 % 26.67 %
0 bestätigt 8 unbestätigt 8 von 30 gesammelt
Unterstützerstimmen Stadtrat Dassel (Stand: 13.04.2011 / Deadline: 01.07.2011)
0 % 25 %
0 bestätigt 5 unbestätigt 5 von 20 gesammelt

Statistik BW2009: Northeim/KWNOM2011#Wahlbereich_IV



Aljoscha Rittner

Kandidat für den Landkreis Northeim Kreistag-Wahlbereich I (Uslar, Dassel und Bodenfelde) und für den Stadtrat Uslar.

Unterstützerstimmen Kreistag (Stand: 22.07.2011 / Deadline: 02.07.2011)
0 % 80 %
0 bestätigt 24 unbestätigt 24 von 30 gesammelt
Unterstützerstimmen Stadtrat Uslar (Stand: 25.07.2011 / Deadline: 25.07.2011)
23 bestätigt 0 unbestätigt 23 von 20 gesammelt (Puffer: 3)

Statistik BW2009: Northeim/KWNOM2011#Wahlbereich_I

Wahlbereiche / Kreistag

Übersicht der Wahlkreise in Landkreis Northeim zum Kreistag

KreistagWahlkreiseNortheim2011.jpg

Wahlen 2011 im Landkreis Northeim, Bekanntmachung

Wahlleiter im Landkreis Northeim

Landrat Michael Wickmann (Fraktionslos/SPD)

Wahlbekanntmachung Wahlleiter

Kontakt:

Michael Wickmann

Medenheimer Straße 6-8

37154 Northeim

mwickmann [at] landkreis [minus] northeim [pünktchen] de

Stadt- und Gemeinderäte

Gemeinderat Kalefeld

Link zum Gemeinderat

Rat der Stadt Moringen

Link zur Stadt Moringen dann Rathaus/Gremien (ist eine Frame-Seite, sorry)

Rat der Stadt Northeim

Ansprechpartner in Ratsangelegenheiten

Rats und Bürgerinformationssystem

Rat der Stadt Uslar

Link zum Stadtrat

Gesetzestexte, Verordnungen und externe Links

Informationen vom Landeswahlleiter zur Kommunalwahl

Termine

(noch nicht vollständig, Kandidaten: für Eure Orts- und Gemeinderäte bitte ergänzen!)

Abgabe der Kandidatenvorschläge für Kreistag

Die Wahlvorschläge für die Wahl zum Kreistag am 11. September 2011 sollten möglichst frühzeitig beim Kreiswahlleiter für den Landkreis Northeim, Medenheimer Straße 6/8, 37154 Northeim eingereicht werden. Spätester Termin für die Einreichung ist der 25. Juli, 18.00 Uhr.


Abgabe der Kandidatenvorschläge für Rat der Stadt Uslar

Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge bei der Wahlleitung der Stadt Uslar endet am 25. Juli 2011 um 18.00 Uhr. Adresse der Wahlleitung:

Stadt Uslar
- Wahlleitung -
Graftstraße 7
37170 Uslar

Wichtige Voraussetzungen

Parteizugehörigkeit

Nach aktueller Änderung des Kandidaten dürfen nur ausschließlich in der Piratenpartei sein:

"In den Wahlvorschlag einer Partei darf nur aufgenommen werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist." -§21 Absatz 7 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz

Anmeldung

  • Die Kandidaten für die Gemeinde- und Stadträte müssen selbst beim Rat vorstellig werden (siehe Adressensammlung bei Termine), um entsprechende Formulare abzuholen. Dafür wird idR. das Protokoll des Parteitages benötigt, auf der die Kandidaten gewählt wurden. (Was und ob überhaupt was abgeholt werden muss, sollte noch geklärt werden, da Formulare auch im Web zu bekommen sind)
  • Es dürfen nicht mehr als 13 Bewerber(innen) pro Wahlbereich angemeldet werden.
  • Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein.
  • Der/die Wahlberechtigte (Bewerber/in) muss eine Bescheinigung der Wohnsitzgemeinde beifügen, dass sie oder er für die Wahl der Vertretung in dem Wahlbereich, für den der Wahlvorschlag aufgestellt ist, wahlberechtigt ist.
  • Der Wahlvorschlag einer Partei muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan unterzeichnet sein.


Unterschriebene Protokolle des Parteitages erhalten wir zum Stammtisch am Donnerstag den 14. April. Deswegen sollten alle Kandidaten anwesend sein! Herzlichen Dank.

Für den Kreistag wird das gesondert vom Spitzenkandidaten geregelt (Formulare)

Unterstützerunterschriften

Je nach Kreistag, Gemeinde-, Stadt- oder Ortsrat gibt es unterschiedliche Anzahl an Unterstützerunterschriften die gesammelt werden müssen (zwischen 10 und 30). Auf jeden Fall mehr Stimmen sammeln, da in der nachfolgenden Prüfung einige Unterschriften raus fliegen können (Adresse nicht verifizierbar, Unterstützerunterschriftsgeber hat schon einer anderen Partei seine Unterschrift gegeben).

Für den Kreistag müssen mindestens 30 gültige Unterstützerstimmen pro Wahlbereich/Kandidat mit eingereicht werden (persönlich und handschriftlich ausgefüllt).

Wir gehen erst mal davon aus, dass für die Gemeinde- Orts- und Stadträte immer mindestens 30 Unterstützerstimmen benötigt werden. Als Puffer sollten 10 Stimmen reichen. Die gesammelten Stimmen werden auf der Kandidatenseite erfasst.

NDS-Kommunalwahlgesetz §21 Abs. 9 - Punkt 1 bis 3:

(9) Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Er muss außerdem persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein

1. für die Gemeindewahl oder die Samtgemeindewahl in einer Gemeinde oder Samtgemeinde mit einer Einwohnerzahl
a) bis zu 2000 von mindestens 10,
b) von 2001 bis 20 000 von mindestens 20 und
c) von über 20 000 von mindestens 30,
2. für die Kreiswahl von mindestens 30 und
3. für die Regionswahl von mindestens 40 Wahlberechtigten des Wahlbereichs.

Für uns gilt, dass der Wahlvorschlag vom zuständigen Parteiorgan zu unterzeichnen ist. Wäre das der Landesverband?

Unterschriftsberechtigt

Sie/Er erfüllt die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen des § 34 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), des § 29 Abs. 1 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO), des § 38 Abs. 1 des Gesetzes über die Region Hannover, ist nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen (§ 34 Abs. 2 NGO, § 29 Abs. 2 NLO, § 38 Abs. 2 des Gesetzes über die Region Hannover) und in dem oben bezeichneten Wahlbereich am Tag der Unterschriftsleistung wahlberechtigt.

§ 29 Recht zur Wahl der Kreistagsmitglieder (NLO)

(1)

  1. Zur Wahl der Kreistagsabgeordneten und der Landrätin oder des Landrats ist berechtigt, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger) und am Wahltage
    1. das 16. Lebensjahr vollendet hat und
    2. seit mindestens drei Monaten im Kreisgebiet seinen Wohnsitz hat.
  2. Der Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist der Ort der Wohnung im Sinne des Melderechts.
  3. Hat eine Person im Bundesgebiet mehrere Wohnungen, so ist ihr Wohnsitz der Ort der Hauptwohnung.
  4. Weist sie jedoch nach, dass sich der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen am Ort der Nebenwohnung befindet, so ist dieser ihr Wohnsitz.
  5. Bei Personen ohne Wohnung gilt der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts als Wohnsitz.

(2)

Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,

  1. wem zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten eine Betreuerin oder ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis der Betreuerin oder des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst,
  2. wer infolge Richterspruchs nach deutschem Recht das Wahlrecht nicht besitzt,
  3. wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuchs in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.


§ 34 Recht zur Wahl der Ratsmitglieder (NGO)

(1)

Zur Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren und der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ist berechtigt, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger) und am Wahltag

  1. das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  2. seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat.

Der Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist der Ort der Wohnung im Sinne des Melderechts.

Hat eine Person im Bundesgebiet mehrere Wohnungen, so ist ihr Wohnsitz der Ort der Hauptwohnung.

Weist sie jedoch nach, dass sich der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen am Ort der Nebenwohnung befindet, so ist dieser ihr Wohnsitz.

Bei Personen ohne Wohnung gilt der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts als Wohnsitz.

(2)

Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,

  1. wem zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten eine Betreuerin oder ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis der Betreuerin oder des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst,
  2. wer infolge Richterspruchs nach deutschem Recht das Wahlrecht nicht besitzt,
  3. wer sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuchs in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.

Dokumente

Beim Landeswahlleiter Niedersachsen finden sich die Vordrucke der Dokumente für die für die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen.

Dokumente dürfen nur auf weißem (oder Umwelt-) Papier ausgedruckt werden. Es dürfen niemals Rückseiten bedruckt/beschrieben werden. Soweit nicht anders im Dokument angegeben müssen alle Daten handschriftlich ausgefüllt werden.

Hier aber noch mal direkte Links (leider Word-Dokumente):

Für die kommunalen Vertretungen (Gemeinderat, Samtgemeinderat, Kreistag und Regionsversammlung)

  1. Anlage 5 zu § 32 Abs. 1 Satz 1 NKWO - Wahlvorschlag für die Vertretung DOC, 41 KB
  2. Anlage 6 zu § 32 Abs. 2 Satz 2 NKWO - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift DOC, 36 KB
    Die Formblätter für Unterstützungsunterschriften (Anlagen 6 und 6 a) werden von der zuständigen Wahlleitung ausgegeben. Bei der Sammlung von Unterstützungsunterschriften dürfen nur Formblätter mit Sichtvermerk des Wahlleiters verwendet werden!
  3. Anlage 7 zu § 32 Abs. 3 Satz 2 NKWO - Bescheinigung des Wahlrechts DOC, 31 KB
  4. Anlage 8 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 NKWO - Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt der Bewerberin oder des Bewerbers DOC, 31 KB
  5. Anlage 10 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 NKWO - Bescheinigung der Wählbarkeit DOC, 27 KB
  6. Anlage 11 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 NKWO - Niederschrift Aufstellungsversammlung DOC, 52 KB
  7. Anlage 12 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 NKWO - Versicherung an Eides statt DOC, 30 KB

Formulare

PDF Formulare für das selber Ausdrucken und ans uns verschicken:

Northeim/KWNOM2011/UUFormulare

Technisches

Logos

Pp-nom-logo.png


Gemeinden im Landkreis Northeim

Zur Übersicht die Gemeinden im Landkreis Northeim.

Gemeinden

Statistiken

Statistiken zur Bundestagswahl 2009

Alle Werte von Kommunale Datenverarbeitungszentrale Südniedersachsen / KDS.

Zum Zeitpunkt der Bundestagswahl 2009 (Landkreis Northeim inkl. Uslar und Bodenfelde):

Stimmberechtigte: 114.154

Wähler: 84.302


Die Auszählung nach Wahlbezirken (zugeordnet nach neuen Wahlbereichen für die Kommunalwahl) ergibt 1430 Stimmen (Landkreis Northeim ohne Uslar und Bodenfelde: 1235 [1] + Uslar: 143 [2]) + Bodenfelde: 52 [3].

Die genaue Aufschlüsselung nach neuen Wahlbereichen (Kreistag):

Wahlbereich I

Summe: 292 Zweitstimmen, 1,67%

Heute ist Uslar im Wahlbereich I mit Dassel und Bodenfelde zusammengefasst.

Uslar

143 Zweitstimmen, 1,61% [4]

Dassel

97 Zweitstimmen, 1,49% [5]

Bodenfelde

52 Zweitstimmen, 2,52% [6]

Wahlbereich II

Summe: 344 Zweitstimmen, 1,80%

Heute ist Moringen mit Hardegsen, Nörten-Hardenberg und Katlenburg-Lindau im Wahlbereich II zusammengefasst

Moringen

90 Zweitstimmen, 2,13% [7]

Hardegsen

80 Zweitstimmen, 1,60% [8]

Nörten-Hardenberg

86 Zweitstimmen, 1,64% [9]

Katlenburg-Lindau

88 Zweitstimmen, 1,90% [10]

Wahlbereich III

Summe: 311 Zweitstimmen, 1,86% Heute im Wahlbereich III

Northeim

311 Zweitstimmen, 1,86% [11]

Wahlbereich IV

Summe: 271 Zweitstimmen, 1,75% Heute ist Einbeck im Wahlbereich IV

Einbeck

271 Zweitstimmen, 1,75% [12]

Wahlbereich V

Summe: 212 Zweitstimmen, 1,47% Heute ist Kreiensen mit Kalefeld und Bad Gandersheim im Wahlbereich V zusammengefasst.

Kreiensen

83 Zweitstimmen, 1,98% [13]

Kalefeld

59 Zweitstimmen, 1,42% [14]

Bad Gandersheim

70 Zweitstimmen, 1,16% [15]