NDS:Mitgliederversammlungen/2022.1/sae-Antraege

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Wichtig!

Die Fristen für die Einreichung von Satzungsänderungsanträgen (SÄAs) ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS13.3 in der Satzung folgendermaßen geregelt:

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung ...
4. Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind fristgerecht vor der Versammlung beim Landesvorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später gestellte Anträge können während der Landesmitgliederversammlung nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden.
a. Einreichungsfrist: Anträge sind bis 23 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand einzureichen.
b. Änderungsfrist: Fristgerecht eingereichte Anträge sind bis 16 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen beim Landesvorstand eingereicht werden.


Durch Annahme des Antrags https://ticket.piraten-nds.de/issues/13611 müsst ihr folgendermaßen verfahren, um einen Antrag fristgerecht und gültig einzureichen:

Bis zum 03.02.2022 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden!

Bis zum 10.02.2022 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen).

Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder

- ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken)

- der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket-piraten-nds.de/projects/lmv-antraege )

- der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen)

DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich "Satzungsänderungen außerhalb der AG Satzung" selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit dieser jemanden beauftragt, das für euch zu tun.

Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen.

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Bitte verwendet die Vorlage der AG Satzung, selbst direkt hier unten eintragt.

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Die Anträge im Ticketingsystem stehen dort um überprüft, verarbeitet und dokumentiert zu werden. Die Tickets dienen nicht der Diskussion oder Kommentierung der Anträge, macht das bitte in der ML oder in Pads.

Nur die Antragsteller und die "Ticketschubser" schreiben etwas in diesen Tickets!


Satzungsänderungsantrag zu §'12345 Ich mach mir die Welt' von 'Max Mustermann'

Antragsteller: Max Mustermann
Ticket:

Thematik

  • Anpassung an Bundessatzung

Änderung

  • § 12345 Ich mach mir die Welt, Anpassung an Bundessatzung:

Gegenargumente


ORIGINAL Überarbeitung

§ 12345 Ich mach mir die Welt

  1. "Wir lieben Lebensmittel"

§ 12345 Ich mach mir die Welt

  1. "Wir lieben Lebensmittel insbesondere das Obst "

Begründung

  • Obst ist gesund, das sollte hervorgehoben werden.

Ergebnis


SÄA 001 - § '19 Finanzordnung' von 'Thomas Ganskow'

Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket: 4361

Thematik

  • Notwenigkeit der Kassenprüfer

Änderung

  • § 19 Finanzordnung, Notwendigkeit der Kassenprüfer:

Gegenargumente

ORIGINAL Überarbeitung

§ 19 Finanzordnung

  1. "Mit jedem Landesvorstand werden von der Landesmitgliederversammlung zwei Kassenprüfer und zwei Stellvertreter gewählt. Diese amtieren bis zur Neuwahl des Vorstandes auf einer Landesmitgliederversammlung."

§ 19 Finanzordnung

  1. "Mit jedem Landesvorstand sollen von der Landesmitgliederversammlung zwei Kassenprüfer undbis zu' zwei Stellvertreter gewählt werden. Diese amtieren bis zur Neuwahl des Vorstandes auf einer Landesmitgliederversammlung. Werden weniger als zwei Kassenprüfer gewählt, kann deren Wahl auf der nächsten zur selben Amtszeit des Landesvorstandes gehörenden Landesmitgliederversammlung gewählt werden."

Begründung

  • Notwenigkeiten sollten begrenzt sein, zwei Stellvertreter hatten wir schon beim letzten Mal nicht.

Ergebnis

  • angenommen

SÄA 002 - § '12 Die Landesmitgliederversammlung' von 'Thomas Ganskow'

Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket: 4362

Thematik

  • Möglichkeit einer hybriden Landesmitgliederversammlung schaffen

Änderung

  • § 12 Die Landesmitgliederversammlung hier: Hybride Landesmitgliederversammlung:

Gegenargumente

ORIGINAL Überarbeitung

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung

  1. ...

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung

  1. ...
  2. Der Landesvorstand kann vorsehen, dass Piraten an der Landesmitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen, und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können oder müssen. In diesem Fall erfolgt die Schlussabstimmung bei Satzungsänderungen, bei geheimen Abstimmungen und bei Wahlen nach § 9 Absatz 4 des Parteiengesetzes per Briefwahl. Den zum Zeitpunkt der Versammlung stimmberechtigten Mitgliedern werden die Briefwahlunterlagen auf Kosten des Landesverbandes zugesendet. Die Kosten für die Rücksendung tragen die jeweiligen Mitglieder. Die Wahlleitung legt einen Termin zur Auszählung der Stimmen fest, der nicht früher als 12 Werktage nach Absenden der Briefwahlunterlagen an die akkreditierten Mitglieder liegen darf. Das Risiko einer verspäteten Postzustellung tragen die jeweiligen Mitglieder.
  3. ist das ehemalige 2, alle weiteren Punkte erhöhen sich ebenfalls um 1

Begründung

  • Diese Änderung gibt uns die Möglichkeit, Onlineparteitage auch nach Auslaufen der Corona-Gesetze durchzuführen. Sie entspricht der Regelung in Hessen.

Ergebnis

  • angenommen

SÄA 003 A - § '2 Mitgliedschaft' von 'Florian Voigts, Pamela Kuhn, Dirk Nowak, Antonia Hörster'

Antragsteller: Florian Voigts, Pamela Kuhn, Dirk Nowak, Antonia Hörster
Ticket: 4540

Thematik

  • Erweiterung Unvereinbarkeit, in Konkurrenz zu SÄA 003 B

Änderung

  • § 2 Mitgliedschaft, hier: Erweiterung Unvereinbarkeit:

Gegenargumente

  • Eine Unvereinbarkeit einer Mitgliedschaft mit einer Mitgliedschaft in der AfD ist bereits beschlossene Position auf Bundesebene. Diese lokal nochmals abzubilden ergibt wenig Sinn.
  • Die Partei dieBasis widerspricht programmatisch dem Piratenprogramm, die Behauptung, sie würde als grundlegend basisdemokratisch organisierte Partei "in ihrem Auftreten, ihren Ideologien und ihren Zielen" aber der Piratenpartei zuwiderhandeln, ist doch etwas dünn belegt. Hier wären genauere Ausführungen möglicherweise sinnvoll, damit der Antrag nicht abgeschmettert wird.
ORIGINAL Überarbeitung

§ 2 Mitgliedschaft

  1. ...
  2. ...
  3. ...

§ 2 Mitgliedschaft

  1. ...
  2. ...
  3. ...
  4. Die Ziele und Werte der Piratenpartei Niedersachsen sind unvereinbar mit denen der Parteien und politischen Organisationen "Alternative für Deutschland" (AfD), "Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)", "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD), "Die Rechte – Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz", "Der Dritte Weg" (III. Weg), "Wir2020" und "WiR2020" sowie ihren Untergliederungen, Arbeitsgruppen, Stiftungen und Jugendorganisationen. § 2 Nr. 3 Satz 2 findet Anwendung. Die PIRATEN Niedersachsen lehnen jegliche politische Zusammenarbeit mit den genannten Parteien und politischen Organisationen ab."

Begründung

  • Die Piratenpartei vereinigt nach § 1 Abs. 1 der Bundessatzung Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab. Die oben genannten Parteien widersprechen in ihrem Auftreten, ihren Ideologien und ihren Zielen grundsätzlich diesem piratigen Verständnis von Demokratie und Gesellschaft. Eine Doppelmitgliedschaft oder eine politische Zusammenarbeit sind daher abzulehnen.

Ergebnis

SÄA 003 B - § '2 Mitgliedschaft' von 'Richard Klaus'

Antragsteller: Richard Klaus
Ticket: 4655

Thematik

  • Erweiterung Unvereinbarkeit, in Konkurrenz zu SÄA 003 a

Änderung

  • § 2 Mitgliedschaft, hier: Erweiterung Unvereinbarkeit:

Gegenargumente

ORIGINAL Überarbeitung

§ 2 Mitgliedschaft

  1. ...
  2. ...
  3. ...

§ 2 Mitgliedschaft

  1. ...
  2. ...
  3. ...
  4. Die Mitgliedschaft in einer Partei, Organisation, Verein oder sonstigen Gruppierung, die den Werten und Grundsätzen der Piratenpartei Niedersachsen widersprechen oder auf die Beseitigung, den Ersatz oder die Einschränkung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist, ist unzulässig. Die Zusammenarbeit und die Verwendung von Symbolen derartiger Parteien, Organisationen, Vereinen oder sonstigen Gruppierungen ist im Zusammenhang mit der Piratenpartei nicht zulässig."

Begründung

Ergebnis

  • zurückgezogen

SÄA 004 - § '17 Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms' von 'Stephan Franzelius'

Antragsteller: Stephan Franzelius
Ticket: 4593

Thematik

  • Antragsberechtigung

Änderung

  • § 17 Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms, hier: Antragsberechtigung:

Gegenargumente

ORIGINAL Überarbeitung

§ 17 Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms

  1. ...
  2. ...
  3. ...

§ 17 Änderungen der Satzung, des Parteiprogramms und von Wahlprogrammen

  1. ...
  2. ...
  3. ...
  4. Anträge für Wahlprogramme können von allen Menschen eingereicht werden. Die Landesmitgliederversammlung beschließt wie in Satz 1 beschrieben über gestellte Anträge. Verstößt ein Antrag gegen die Satzung, ein Grundsatzprogramm oder die freiheitlich demokratische Ordnung kann der Landesvorstand ihn nach Einreichung zurückweisen.
  5. Anträge die offensichtlich der Störung von Versammlungen dienen wie Spamanträge oder Anträge für die der Landesverband offensichtlich der falsche Ansprechpartner ist, können durch die Antragskommission oder den Landesvorstand zurück gewiesen werden.

Begründung

  • Die Piratenpartei ist eine Basisdemokratische Partei die sich für die Rechte der Bürger einsetzt. Grundsätzlich sind wir für die Teilhabe der Menschen am politischen Geschehen. Deswegen sollten wir uns nicht vor Input von außen verschließen. Eine Lösung ein Mitglied als Proxy zu nutzen, ist in sofern nur bedingt geeignet, da der Proxy Einfluss auf den Antrag nehmen kann ohne das der Initiator etwas dagegen tun kann. Dies stellt keine "echte" Teilhabe dar.

Ergebnis

  • angenommen

SÄA 005 - 'Präambel, hier: Klarstellung, Erweiterung Ablehnungspunkte' von 'Wolf Vincent Lübcke, Richard Klaus, Stephan Franzelius'

Antragsteller: Stephan Franzelius
Ticket: 4605

Thematik

  • Klarstellung, Erweiterung Ablehnungspunkte

Änderung

  • Präambel, hier: Klarstellung, Erweiterung Ablehnungspunkte:

Gegenargumente

ORIGINAL Überarbeitung

Präambel

... Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.

Präambel

... Totalitäre, diktatorische, anarchistische" und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Niedersachsen" entschieden ab.

Begründung

  • Anarchistische Bestrebungen haben die Aufhebung staatlicher Herrschafts- und Organisationsstrukturen zum Ziel. Die Aufhebung staatlicher Ordnung führt aber dazu, das die Schwachen sich dem Willen der Stärkeren unterordnen müssen. Das steht im Widerspruch zum Anspruch der Piratenpartei Chancengleichheit für alle zu gewährleisten und im Widerspruch zu dem Selbstverständnis, die Partei des Schutzes der Grundrechte zu sein. Grundrechte sind Schutzrechte der Bürger gegen den Staat. Um diese aber durchsetzen zu können bedarf es staatlich gesicherter Strukturen wie die der Gerichte. Die Auszahlung staatlicher Transferleistungen bedarf einer funktionierenden Finanzverwaltung die zunächst Gelder einnimmt diese an den Staat weiterleitet welcher dann das Geld verteilt. Ohne eine staatliche Ordnung ist Verteilung sozialer Transferleistungen nicht möglich.

Ergebnis

  • zurückgezogen