NDS:Mitgliederversammlungen/2022.1/hygiene

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Neufassung vom 24.02.22


1. Beim Zutritt wird die Dokumentation des Impfstatus gegen COVID-19 erbeten.

2. Ergibt sich die Situation, dass 10 % oder mehr der akkreditierten Mitglieder keinen ausreichenden Impfnachweis (Zweifache Impfung) bestätigen bzw. keinen zertifizierten Schnelltest (Gültigkeit 24 Stunden) oder PCR-Test (Gültigkeit 48 Stunden) vorlegen und keinem Schnelltest vor Ort zustimmen, gilt eine obligatorische Maskenpflicht für alle im gesamten Gebäude. Die Gültigkeit des Tests darf zum Zeitpunkt der Vorlage die entsprechende Frist nicht überschritten haben.

3. Beim Zutritt gibt es die Möglichkeit, einen kostenlosen Schnelltest zu absolvieren und sich die Hände zu desinfizieren.

4. An der Akkreditierung ist ein QR-Code zur Registrierung mittels Corona-WarnApp ausgehängt. Die Mitglieder werden gebeten, diese nach Akkreditierung zu nutzen.

5. Bis zu einem Beschluss der LMV über eine Maskenpflicht (FFP2) ist auf dem Weg zum Platz und in den Gängen eine derartige Maske zu tragen. Mit Beginn der LMV wird über die Maskenpflicht eine Abstimmung erfolgen. Hierbei gilt der Minderheitenschutz. Eine einzige Stimme für eine Maskenpflicht in den Gängen oder am Platz ist ausreichend, um dies verbindlich zu regeln. FFP2-Masken werden wenn notwendig gestellt.

6. Die üblichen Abstände, möglichst nicht weniger als 1,50 Meter zwischen zwei Personen aus zwei oder mehr Haushalten, sind einzuhalten.

7. Lüftungen werden im Rahmen der Möglichkeiten in regelmäßigen Abständen vorgenommen.

8. Desinfektionen der relevanten Flächen werden situativ vorgenommen.

9. Infizierte akkreditierte Mitglieder werden deakkreditiert und haben sich gemäß gesetzlicher Vorgabe in häusliche Isolation zu begeben.

10. Alle vorgenannten Punkte gelten ebenfalls für Gäste.