MV:Landesmitgliederversammlung 2015.1

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Landesmitgliederversammlung 2015.1.

Termin

24. Oktober 2015
11 Uhr bis 18 Uhr


Ort

Technologiezentrum Schwerin
Hagenower Straße 73
19061 Schwerin


Hashtag

#lmvmv


Vorläufige Tagesordnung

  1. Begrüßung durch ein Vorstandsmitglied
  2. Wahl der Versammlungsämter
    1. Versammlungsleiter/in
    2. Protokollant/in
    3. Wahlleiter/in
  3. Beschluss der Tagesordnung
  4. Beschluss einer Wahl- und Geschäftsordnung
  5. Wahl von zwei Rechnungsprüfer/n/innen
  6. Bericht des Vorstands
  7. Entlastung des Vorstands
  8. Wahl eines neuen Vorstands
    1. Wahl Vorsitzende/r
    2. Wahl stellv. Vorsitzende/r
    3. Wahl Schatzmeister/in
    4. Wahl Beisitzer/in
  9. Wahl von zwei Kassenprüfer/innen
  10. Satzungsänderungsanträge (SÄA)
  11. Programmanträge (PA)
  12. sonstige Anträge (SA)
  13. Schluss der Versammlung


Teilnehmer/innen

Ich nehme voraussichtlich teil

Ich nehme voraussichtlich nicht teil

  • du?

Ich weiß noch nicht, ob ich teilnehme

  • du?


Gäste

  • du?


Kandidat/innen

Versammlungsämter

Versammlungsleiter/in
Protokollant/in
  • du?
Wahlleiter/in
  • du?

Parteiämter

Vorstand
Vorsitzende/r
Stellvertretende/r Vorsitzende/r
Schatzmeister/in
Beisitzer/in
Kassenprüfer
Rechnungsprüfer/in
  • du?

Anträge

Satzungsänderungsanträge

SÄA001: Digitales Meinungsbild

Antrag

In die Satzung wird folgender Absatz 11 in den § 9b eingefügt:

(11) Zwischen den Landesmitgliederversammlungen kann der Landesvorstand mittels eines geeigneten Umfragewerkzeugs zu allen Angelegenheiten des Landesverbands digitale Meinungsbilder unter den Mitgliedern des Landesverbands einholen. Fünf Piraten des Landesverbands können verlangen, dass ein digitales Meinungsbild eingeholt wird. Der Landesvorstand bestimmt den Zeitraum der Umfrage und veröffentlicht das Ergebnis. Die Meinungsbilder sind nicht verbindlich.

Begründung

Falls wir die Ständige Mitgliederversammlung verlieren, wäre es schön, auch zwischen den Mitgliederversammlungen eine einfache Möglichkeit zur Unterstützung der Meinungsbildung im Landesverband zu haben. Der Antrag ist möglichst unbürokratisch gehalten. Damit das Werkzeug nicht zu Spam im Maileingang der Mitglieder führt, gibt es ein Quorum. Der Landesvorstand darf mehrere Meinungsbilder bündeln, indem er den Zeitraum der Umfrage selbst bestimmen kann.

SÄA002: SMV aus Satzung streichen

Antrag

Die Landesmitgliederversammlung beschließt, die Punkte

§ 9b Absatz 8 bis Absatz 10, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15 Satz 3

aus der Satzung zu streichen.

Begründung

Wir können technisch keine SMV mehr halten. Bei der geringen Anzahl Piraten im Land ist eine SMV nach unserem bisherigen Regelwerk jedoch auch mit Skepsis zu betrachten. Quorenmechanismen verlieren beispielsweise ihre Wirksamkeit, wenn die notwendige Grundgesamtheit nicht mehr erreicht wird.

Programmanträge

PA001: Trennung von Staat und Kirche

Antrag

In das Landesprogramm soll folgender Absatz aufgenommen werden:

Trennung von Staat und Kirche

Die Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern setzt sich für die weitere Trennung von Staat und Kirche ein. Entsprechend des Auftrags in der Landesverfassung sollen deshalb die jährlichen Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften durch eine einmalige Zahlung endgültig abgelöst werden. Die Staatskirchenverträge mit dem Heiligen Stuhl, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und der Evangelisch-reformierten Kirche Bützow sind entsprechend anzupassen. Die Staatsleistungen an die jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern wollen wir in historischer Verantwortung fortführen.

Begründung:

Das Land zahlt an mehrere Religionsgemeinschaften Staatsleistungen [1]. Gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Landesverfassung und Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung sind diese jährlichen Leistungen durch eine einmalige Schlusszahlung endgültig einzustellen. Wir wollen, dass dieser Verfassungsauftrag endlich durchgesetzt wird. Mittelfristig spart das Land dadurch Geld ein. Die jüdischen Gemeinden sollen dagegen beim Gemeindeaufbau weiter unterstützt werden.

[1] Eine ausführliche Darstellung findet sich in Jan Szymik: Ablösung der Staatsleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (2014)

PDF: https://drive.google.com/file/d/0B-lHzWKJ3fm9WHdDNmtoT1g3Rmc/view

Sonstige Anträge

SA001: Positionsantrag Konstruktive Familienpolitik

Der Landesparteitag möge folgenden Antrag beschließen:

Die Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern bezieht zu familienpolitischen Themen folgende Position:

Ehe und Elternschaft

Wir möchten die Privilegien, welche für Ehe und Elternschaft gewährt werden, deutlicher voneinander unterscheiden. Insbesondere möchten wir die aus der Ehe hervorgehenden Vorteile reduzieren und mit diesen Mitteln die Elternschaft stärker fördern. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Bestehen einer Ehe zu erheblichen Vorteilen in Bezug auf Besteuerung und Sozialleistungen berechtgt, während die in immer weniger Fällen damit verbundene Elternschaft relativ beschränkt gefördert wird. Unser Ziel ist eine Besserstellung von Familien mit Kindern zu Lasten kinderloser Lebensgemeinschaften. Die Unterstützungsleistungen für die Elternschaft und die damit verbundene Erziehung sollen auch im Fall einer gescheiterten Beziehung der Eltern weiterbestehen. Auch nach einer Trennung wollen und müssen Kinder versorgt und erzogen werden, folglich müssen auch die Unterstützungsleistungen unverändert gewährt werden. Wir unterstützen somit Eltern - unabhängig vom Beziehungsstatus - mehr, während kinderlose Paare weniger Förderung erfahren sollen. Solche Vorteile können steuerliche Vergünstigungen, geringere Sozialabgaben, Sachleistungen oder bessere Sozialleistungen sein. Betreuung und Erziehung von Trennungskindern Die heutige Praxis von Betreuung und Wahrnehmung der Interessen von Scheidungskindern durch Jugendämter und andere staatliche Institutionen ist mangelhaft. Auch mit der jüngsten Neuregelung [2] durch die etablierten Parteien wurde noch keine grundlegende Verbesserung zur Förderung des Kindeswohls und zur Gleichberechtigung beider Elternteile erreicht. Wir möchten unabhängig vom elterlichen Beziehungsstatus standardmäßig ein gemeinsames Sorgerecht beider Eltern ab Geburt des Kindes. Ausnahmen davon soll es nur in Sonderfällen geben. Bei getrennt lebenden Eltern soll in der Regel ein Wechselmodell für die Betreuung der Kinder angestrebt werden. Abweichungen davon sollen die Eltern im Trennungsfall nach Bedarf regeln können. Es gibt keine Musterlösung für die Vielzahl der verschiedenen Lebenswirklichkeiten. Die Regelung der Betreuung der Kinder muss vor negativen Einflüssen und Beweggründen - etwa aufgrund finanzieller Interessen - geschützt werden, egal ob diese von den Eltern, dem Sozialstaat oder den beteiligten Anwälten ausgehen. Desweiteren soll eine proportionale Aufteilung des Kindesunterhalts nach Betreuungsanteil und Einkommensverhältnissen beider Eltern als Norm gelten, wobei die Eltern im Trennungsfall eine abweichende Regelung treffen können. Aktuell kann der Unterhalt entweder nur dem einen oder dem anderen Elternteil zugewiesen werden. Eine flexiblere Aufteilung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Motivation und Bereitschaft zur gemeinsamen Elternschaft. Zudem soll die gesetzliche Regelung einen Entfremdungsschutz beinhalten. Eine Entfremdung durch gezielten Entzug eines Elternteils und deren Folgen lassen sich praktisch nicht rückgängig machen. Das Kind hat ein natürliches Recht auf beide Eltern, dieses Recht muss der Staat im Rahmen seiner Möglichkeiten durchsetzen. Die Möglichkeiten der Einflussnahme und Sanktionen müssen in diesem Bereich verbessert und ausgeweitet werden.

Rolle der Familiengerichte bei Trennung und Scheidung

Das aktuelle Familienrecht begünstigt in vielen Fällen die Entstehung von Streitigkeiten oder trägt zur Eskalation bei. In diesem Zusammenhang mischt sich der Staat im Zuge einer Trennung häufig invasiver als nötig in die Lebensführung der Beteiligten ein, meist ohne die Lebensumstände und Bedürfnisse insbesondere der Kinder ausreichend bewerten zu können. Anstatt eines Verfahrens vor dem Familiengericht möchten wir in möglichst vielen Fällen eine einvernehmliche und deeskalative Regelung von Unterhalt, Betreuung der Kinder und sorgerechtlicher Fragen durch die Eltern erreichen. Zumindest die meisten Scheidungsfälle kommen ohnehin ohne Sorgerechtsentscheidung vor Gericht aus [1]. Daher möchten wir Methoden wie Mediation und Schlichtung zum Regelfall machen. Diese Methoden machen es notwendig, dass die Elternteile miteinander kooperieren. Die Möglichkeit sich selbst vor den Familiengerichten mittels vorgetäuschter Streitigkeiten Vorteile zu verschaffen, motiviert in vielen Fällen zur Eskalation der Konflikte. Weder Mütter noch Väter dürfen dafür belohnt werden, den anderen Elternteil schlecht zu machen. Festgehalten werden die Regelungen in einem Eltern-Vertrag zwischen den Beteiligten, der bis zu einem festzulegenden Zeitpunkt läuft und danach verlängert oder neu verhandelt wird. Dieses Vorgehen ist flexibler und unbürokratischer als ein Gerichtsverfahren. Die Familiengerichte und das beteiligte Jugendamt sollen ein Widerspruchsrecht haben. Die Familiengerichte greifen ein, wenn seitens der Eltern keine Einigung erfolgt oder möglich ist oder wenn der Eltern-Vertrag verletzt wird. Dabei sollen die Gericht jedoch die eigenverantwortliche Einigung der Eltern befördern und bevorzugen. Der Staat sollte sich nach Möglichkeit nicht in die Details der Lebensführung der Trennungsfamilie einmischen. Rechtsstaat und Justiz sollen sich auf die Rolle beschränken, zu der sie auch fähig sind, anstatt zu versuchen, die Eltern im Fall einer Trennung zu entrechten oder gar zu ersetzen [3]. Bei Eltern, die zusammenleben - egal ob friedlich oder im Streit - findet in der Regel auch keine Einmischung in dieser Form statt. Der Zwang zur Wahrheitsfindung und die qualitativen Anforderungen an die Urteilsfindung der Familiengerichte soll erhöht werden. Dies betrifft insbesondere hinzugezogene Gutachten und Aussagen von Eltern. Gegeneinander vorgebrachte Anschuldigungen, insbesondere in Bezug auf Straftaten, dürfen nur dann zu einem substanziellen Entzug von Elternrechten führen, wenn diese von Strafgerichten festgestellt wurden oder offensichtlich sind. Behauptungen vor dem Familiengericht dürfen nicht zu einer indirekten Bestrafung ohne Beweispflicht und Strafrechtsurteil führen. Desweiteren sollen Verhandlungen vor Gericht neben den Eltern auch nahen Verwandten grundsätzlich zugänglich sein.

Warum sollte sich die Piratenpartei mit diesem Thema beschäftigen?

Das derzeitige Familienrecht trägt durch seine Mängel in vielen Fällen zu Eskalation oder zur Entstehung von Streitigkeiten bei. Darüber hinaus mischt sich der Staat invasiver als nötig in die Lebensführung und die Privatsphäre der Beteiligten ein. Dies führt zur Gefährdung der Rechte des Einzelnen, insbesondere im Bereich der Lebensführung und der Privatsphäre von Eltern und Kindern. Wir haben bisher zu den herkömmlichen familienpolitischen Themen so gut wie keine Positionen, weder in MV noch im Bund. Dabei sind selbst viele unserer eigenen Mitglieder und Anhänger, insbesondere aufgrund ihres Alters, als Eltern oder Scheidungskinder betroffen. Auch in der breiten Bevölkerung sind Menschen oft intensiv persönlich vom Familienrecht betroffen.

Was ist der Sinn dieses Antrags?

Das Thema ist weniger für das politische Schaufenster oder Wahlplakate gedacht. Wir wollen jedoch die politischen Grundwerte der Piraten auch bei diesem Thema anwenden, da eine Positionierung für viele betroffene Wähler sehr wichtig ist. Das Ziel ist also primär eine Aufnahme in Wahlprogramme im Einklang mit den politischen Kernbotschaften der Piratenpartei.

Wie geht es danach weiter?

Wir möchten zunächst prüfen, ob die formulierten Ansätze und Ziele Zustimmung auf dem Parteitag finden. Ausgehend davon möchten möchten wir einen detaillierteren Vorschlag erarbeiten. Auf dieser Basis wollen wir Inhalte für das Wahlprogramm - insbesondere im Bund - entwickeln und evtl. die Essenz davon für das Grundsatzprogramm ausformulieren.

[1] (Video nicht mehr abrufbar) [2] http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/...erecht-neu [3] https://www.youtube.com/watch?v=kRIx7XOIQZs


SA002: Sonstiger Antrag: Auflösung des Landesverbands

Antrag

Die Landesmitgliederversammlung beschließt die Auflösung des Landesverbandes,

Begründung

Der Antrag muss laut § 12 Absatz 2 der Satzung mindestens zwei Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung beim betreffenden Vorstand eingegangen sein und vom Vorstand spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung im Wortlaut veröffentlicht sein. Er kann also nicht spontan während der Landesmitgliederversammlung gestellt werden. Dieser Antrag ist deshalb auf Vorrat angekündigt, damit wir die Möglichkeit haben, notfalls den Landesverband aufzulösen, falls wir feststellen, dass wir zu wenig Leute geworden sind, keinen Vorstand wählen oder überhaupt die Lust verloren haben.

Der Auflösungsbeschluss muss anschließend durch eine Urabstimmung und den Bundesparteitag bestätigt werden.


SA003: Positionsantrag: Arbeit der Jugendämter

Der Landesparteitag möge folgenden Antrag beschließen:

Die Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern bezieht zu familienpolitischen Themen folgende Position:

Arbeit der Jugendämter

Zum Problem

Derzeit ist die öffentliche Wahrnehmung der verantwortungsvollen Arbeit vieler Sozialpädagogen durch unverantwortliches Handeln einzelner Jugendamtsmitarbeiter oder gar ganzer Jugendämter und mangelhafte gesetzliche Vorgaben getrübt. Zudem darf ein/e Jugendamtsmitarbeiter/in nicht in eine Rolle und Verantwortlichkeit gedrängt werden, die er/sie [und alles dazwischen] nicht erfüllen kann. Die verzerrte mediale Darstellung einzelner grausamer Schicksale vernachlässigter Kinder hat hier eine Schieflage der öffentlichen Wahrnehmung erzeugt. Tatsächlich erfolgt zunehmend eine Bevormundung sorgeberechtigter Personen und es waltet mitunter eine beispiellose Willkür, welcher die Betroffenen ausgeliefert sind. Der Staat kann nicht alle Konflikte lösen und ist der Rolle sich in zwischenmenschliche Beziehungen einzumischen nicht gewachsen.[¹] Es macht leider nicht nur den Eindruck, dass in diesem Zusammenhang das Rechtsstaatsprinzip auf den Kopf gestellt und ausgehebelt wird. Die legitimierte und notwendige Funktion des Staates auf Basis erlassener Gesetze ist damit nicht mehr sicher gestellt. Es gibt quasi einen rechtsfreien Raum, welcher durch einzelne Lobbies zum Nachteil der Betroffenen entgegen grundlegenden Menschenrechten ausgenutzt wird.

Lösungsvorschläge

Wir möchten dazu beitragen, dass das Jugendamt seinen Zielen, dem Schutz von Kindern und gegebenenfalls der Förderung eines eigenständigen Lebens der Familien mit Hilfen zur Erziehung, welche leider des öfteren verfehlt werden, gerecht wird.

Die Rolle des Jugendamtes sollte es sein Hilfe anzubieten, wo welche gebraucht wird und bedarf einer öffentlichen Diskussion. Die Einschränkung von Rechten Erziehungsberechtigter darf nur das letzte Mittel bei nachweisbaren Notwendigkeit sein. Indizien und Beweise sind gründlich zu prüfen. Vermutungen haben hier nichts zu suchen. Gerade wenn es um die Sorge über die Kinder und deren Erziehung geht, müssen Entscheidungsprozesse transparent und nachvollziehbar sein und den Betroffenen nicht erst nach Abschluss klar und verständlich erläutert werden. Einsicht in die sozialpädagogische Akte ist zumindest im Nachhinein ohne gesonderte Begründung jederzeit zu gewähren. Die Akte muss revisionssicher geführt sein. Gespräche sind von der Behörde zu protokollieren und Protokolle an die Betroffenen auszuhändigen. Im Falle einer tatsächlich unabwendbaren Inobhutnahme erfolgt grundsätzlich keine Einschränkung des Umgangs, welcher, so oft es geht, möglich sein muß.

In Konfliktfällen erfolgt eine Mediation durch von beiden Parteien bestimmte Mediatoren. Ergebnisse der Entscheidungsfindung sind gerade für das Jugendamt bindend. Sollte es zu einer Auseinandersetzung vor dem Familiengericht kommen, müssen Kinder immer angehört werden, unabhängig ihres Alters. Zeugen werden grundsätzlich auf Antrag zugelassen. Es wird zudem eine für alle verbindliche Definition von "Kindeswohlgefährdung" angestrebt. Wir drängen darauf, dass die Einhaltung wissenschaftlicher Mindeststandards bei familienpsychologischen Gutachten erfolgt[²,³] und eine Kontrolle der Einhaltung erfolgt.

Wir fordern zudem die Einrichtung einer Ombudsstelle, die bei Konflikten mit dem Jugendamt angerufen werden kann.

Begründung

Im Falle der Arbeit der Jugendämter sind leider zwingende Vorgaben für amtliches Handeln zur Vermeidung von Situationen, welche eine andauernde Verletzung von Menschenrechten darstellen, konkret erforderlich geworden. Die BRD hat sich bereits mehrfach wegen der Arbeit der kommunalen Jugendämter vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verantworten. Es häufen sich und drohen weiterhin auch in einigen Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns Fälle, in denen Kinder gewaltsam auf verantwortungslose Weise von ihren Eltern getrennt werden, mit Unterstützung aller möglichen staatlichen Institutionen und oft sogar unter fadenscheinigen Vorwürfen, welche vor Gericht keinen Bestand haben. Dem muss dringend Einhalt geboten werden. Kein Kind hat das verdient und jeder solche Fall ist einer zu viel. Jedwedes Vertrauen in eine staatliche Autorität wird damit untergraben und zerstört. Leider sind diese Fälle aufgrund der psychischen Verfassung der Betroffenen oft nicht z.B. auf youtube dokumentiert. Das Problem taucht dann und wann in den Medien auf, ohne dass für Betroffene eine Lösung in Aussicht ist.

Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist als alleinige Ombudsstelle in Sachen Jugendamt überfordert und kann keine notwendige Hilfe anbieten. Private Unterlagen sind vorhanden und können dies belegen. Andere Angebote, wie z.B. die Kinderschutzhotline, versagen in diesem Fall und erweisen sich als nicht geeignet.

Das Familiengericht prüft nach Aktenlage und unter Einbeziehung fragwürdiger familienpsychologischer Gutachten[²,³] . So ist allein eine sinnvolle Entscheidung, welche oft über Jahre das Leben der Betroffenen prägt, nicht möglich.

Für die Zukunft wird es erforderlich werden, dass wir eindeutiger zur Frage, in wie weit sich der Staat allgemein in das Zwischenmenschliche einmischen darf, Stellung beziehen, insbesondere, was die Jugendhilfe und damit unsere Kinder, den schwächsten und schützenswertesten Teil der Gesellschaft, betrifft.

Dieser Antrag ist ein Notbehelf, durch den dringend notwendig politisch Stellung bezogen wird. Er soll dabei helfen in Zukunft möglichst auf Bundesebene eine Position zu bestimmen. Da die Jugendämter kommunal agieren, macht dieser Antrag zudem konkret auf Landesebene Sinn, wenigstens so lange nicht durch Bundesgesetze eindeutige Vorgaben erfolgt sind.

[1]https://www.youtube.com/watch?v=kRIx7XOIQZs&list=UU6e1R1-c2BkSOPukWFSi5sA [2]https://www.youtube.com/watch?v=Fv-Jo7PL-RE [3]http://www.mdr.de/exakt/die-story/eds-gutachten100.html

SA004: Positionsantrag Notunterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:

Positionsantrag Notunterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge

Die Piratenpartei MV lehnt die bisherige und zukünftig geplante weiter verschärfte Lagerpraxis für Asylbewerber und Flüchtlinge ab. Eine Überbelegung von Einrichtungen ist verantwortungslos und in keiner Weise eine akzeptable Problemlösung. Die Unterbringung in Notunterkünften darf nur bei überprüfbaren Fehlen von Alternativen erfolgen. Zelte jeder Art sind als Unterkünfte im Winter menschenverachtend. Wie Flüchtlinge und Asylbewerber verpflichtet sind unsere Gesetzgebung zu achten, genauso sind deutsche Behörden an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden. So eine bisher praktizierte Aufbewahrung von Menschen in Massen ist jedenfalls mit der Menschenwürde (Artikel 1 GG) nicht vereinbar. Jedes Abweichen davon ist als Dienstvergehen bzw. als ein Verstoß gegen geleistete Amtseide einzustufen und zu ahnden. Nicht ausreichende oder Fehlversorgung mit Lebensmitteln ist ebenfalls ein unakzeptabler Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit (Artikel 2 GG) und das Recht auf Leben von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Besondere Umstände, Herausforderungen und Krisen sind jedenfalls nach den Vorstellungen der Piratenpartei kein Freibrief für willkürliche Grundrechtseinschränkungen. Auch die Belegung von Turnhallen für den Schulsport ist unverhältnismäßig solange es Unterbringungsmöglichkeiten in Pensionen, Hotels und Ferienwohnungen gibt.

SA005: Sonstiger Antrag: Unkomplizierte Onlineabstimmungen als Ersatz für eine ständige Mitgliederversammlung

Antrag

Der Landesvorstand wird beauftragt, bei Bedarf Meinungsbilder unter allen Mitgliedern des Landesverbandes einzuholen. Hierfür steht ihm die Wahl geeigneter Werkzeuge (z.B. Limesurvey) frei. Der Landesvorstand soll hierbei selbst über die Notwendigkeit solcher Meinungsbilder entscheiden. Die Gestaltung derartiger Befragungen obliegt dem Landesvorstand. Der Landesvorstand wird weiterhin damit beauftragt, Ergebnisse solcher Meinungsbilder zu veröffentlichen und, sofern die Fragestellung noch aktuell und/oder relevant ist, die Fragestellungen auf der nächsten Landesmitgliederversammlung einzubringen. Die Meinungsbilder selbst sind nicht bindend.

Begründung

Sollte sich die Landesmitgliedersammlung für eine satzungsmäßige Abschaffung der SMV aussprechen, möchte ich einen unkomplizierten Weg schaffen, bei Bedarf Meinungsbilder einzuholen. Hierfür möchte ich mich nicht an den Prinzipien geheimer Wahlen bzw. Abstimmungen oder Transparenzerwägungen abarbeiten. Ich erwarte, dass bei einem kleinen Landesverband unkomplizierte Verfahren ausreichend sind. Durch die geringere Bedeutung der Ergebnisse (keine Bindung wie bei einem SMV-Programmantrag) halte ich es auch für nicht unbedingt notwendig, die Erfüllung solcher Prinzipien anzustreben. Eine demokratisch legitimierte Behandlung der Themen soll stattdessen auf einer Landesmitgliederversammlung erfolgen. In meinem Antrag erhält der Landesvorstand die Aufgabe, sehr frei bei der Einholung solcher Meinungsbilder zu agieren. Damit geht auch eine gewisse Verantwortung einher, die Aufgabe gewissenhaft zu erledigen. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass die Landesmitgliederversammlung in jedem Fall einen Vorstand wählen wird, der dieser Aufgabe gewachsen ist.

SA006: Sonstiger Antrag: Kandidatenaufstellung LTW 2016

Die Landesmitgliederversammlung beschließt im Hinblick auf den 2016 bevorstehenden Landtagswahlkampf:

a) Wir wollen eine Landesliste aufstellen. b) Wir wollen Kandidaten für Direktmandate nur dort aufstellen, wo sich geeignete Kandidaten frühzeitig melden (d.h. keine Aufstellungsversammlung auf Verdacht)

Begründung

Die Landesmitgliederversammlung soll dem Landesvorstand durch dieses Votum einen Arbeitsauftrag erteilen, was formal sicher nicht nötig wäre. Im Hinblick auf die Direktkandidaten nimmt die Landesmitgliederversammlung den Landesvorstand jedoch aus der Pflicht.

SA007: Sonstiger Antrag: Wahlkampfmittel LTW 2016

Die Landesmitgliederversammlung beschließt im Hinblick auf den 2016 bevorstehenden Landtagswahlkampf auf folgende Wahlkampfmittel zu verzichten:

a) klassische Wahlplakate (A1) b) Großplakate c) gedruckte Broschüren d) Programmhefte e) Radiowerbung f) Fernsehwerbung g) kommerzielle Werbung in sozialen Netzwerken (speziell: Facebook) h) sonstige Onlinewerbung i) Informationsstände

Begründung:

Es ist davon auszugehen, dass wir personell und finanziell nicht in der Lage sein werden, einen Vollwahlkampf zu führen. Der Landesvorstand sowie ein sich formierendens Wahlkampfteam sollen durch dieses Votum einen Anhaltspunkt dafür bekommen, welche Wahlkampfbestandteile zu planen sind und worauf verzichtet werden kann.

SA008: Positionsantrag: Unterbringung von Geflüchteten

Die LMV möge folgende Position der Piratenpartei MV beschliessen:

Es ist (außerdem) zu prüfen, in wie weit leerstehende Immobilien notfalls enteignet werden können um dem Notstand der Unterbringung von Geflüchteten abzuhelfen, neben der Räumung von Immobilien in öffentlichem Besitz oder der Beschlagnahmung auch teilweise genutzter privater Immobilien. Sollte dies notwendig werden, sollte zuerst geprüft werden, ob nicht Amtsgebäude geräumt werden können, dann Schulen. Wir fordern hier eine langfristig vertretbare Lösung.

Begründung: Die Flüchtlingskrise ist ein Notfall. Hier ist allgemeinverträglich zu handeln, so dass nach Möglichkeit auch auf lange Sicht nicht weitere Probleme entstehen. Es müssen nicht genutzte Immobilien wie z.B. Turnhallen o.ä. herhalten, wenn es leerstehende Gebäude gibt. Zum Einen werden so Folgeprobleme wegen der Nutzung eigentlich anderweitig genutzter Gebäude vermieden. Zum Anderen entschärft es auch auf lange Sicht ein mögliches Problem von Wohnungsnotstand. Davon abgesehen, sind natürlich dringend auf europäischer Ebene Lösungen zur Beendigung der Flüchtlingskrise zu erarbeiten. Dieser Antrag stellt eine Ergänzung oder Alternative zum Antrag über die menschenwürdige Unterbringung Geflüchteter dar.

Protokoll

Geschäftsordnung

GO von 2014 wird übernommen MV:LMV/GO 2014

Protokoll

https://meck-pom.piratenpad.de/852