Landesverband Niedersachsen/LPT2011.1/Satzungsänderungen

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6. Landesparteitag der Piratenpartei Niedersachsen


§12

Änderung der Ladungsfristen für reguläre Parteitage von zwei Wochen auf zwei Monate.

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der PIRATEN Niedersachsen welche der Landesvorstand umzusetzen hat. Er ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.
  2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Hierbei zählen sowohl reguläre als auch außerordentliche Parteitage. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn mindestens 10% der Piraten in Niedersachsen es beantragen.
  3. Die Einladung hat zwei Wochen für reguläre bzw. eine Woche für außerordentliche Parteitage schriftlich zu erfolgen. Sie hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Die elektronische Zusendung ist zulässig wenn das Mitglied dem nicht widersprochen hat. Stehen Satzungsänderungen oder Wahlen an, so gelten die in § 17 und § 21 genannten Fristen entsprechend.
  4. Weiteres wird in der Geschäftsordnung geregelt.
  1. Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der PIRATEN Niedersachsen welche der Landesvorstand umzusetzen hat. Er ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.
  2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Hierbei zählen sowohl reguläre als auch außerordentliche Parteitage. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn mindestens 10% der Piraten in Niedersachsen es beantragen.
  3. Die Einladung hat zwei Monate für reguläre bzw. eine Woche für außerordentliche Parteitage schriftlich zu erfolgen. Sie hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Die elektronische Zusendung ist zulässig wenn das Mitglied dem nicht widersprochen hat. Stehen Satzungsänderungen oder Wahlen an, so gelten die in § 17 und § 21 genannten Fristen entsprechend.
  4. Weiteres wird in der Geschäftsordnung geregelt.

Antragsteller & Bearbeiter

Max

Begründung

  1. Wahl der Räumlichkeit: Erfolgt die Einladungen kurzfristig, startet üblicherweise auch die Planung kurzfristig. Dadurch sind etliche geeignete Veranstaltungszentren ausgebucht.
  2. Vorbereitung durch die Organisatoren: Bedingt durch die kurze Planungsphase sehen sich viele KV’s nicht in der Lage einen LPT auszurichten.
  3. Persönliches Zeitmanagement: Bedingt durch die kurzfristige Einladung ist der Termin bei etlichen Piraten bereits durch anderweitige Termine blockiert, die nicht abgesagt werden können. Damit werden Menschen mit familiärer & sozialer Vernetzung von den Parteitagen ausgegrenzt.

§22

Streichen §22

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 08.07.2007. Auf der Gründungsversammlung wird der erste Landesvorstand gemäß dieser Satzung gewählt.
  2. Diese Satzung tritt mit Verabschiedung durch die Gründungsversammlung in Kraft.
(entfällt)

Implizite Änderung §11

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Organe sind der Landesparteitag, die Delegiertenversammlung, der Vorstand, das Landeschiedsgericht und die Gründungsversammlung.
  1. Organe sind der Landesparteitag, die Delegiertenversammlung, der Vorstand und das Landeschiedsgericht.

Antragsteller & Bearbeiter

Max

Begründung

Bei der Gründungsversammlung handelte es sich um ein einmaliges Ereignis in der Vergangenheit. Damit gehört §22 nicht mehr in die aktuelle Satzung.

§12

Grammatikkorrektur im Punkt 3 (auf LPT gestellt)

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der PIRATEN Niedersachsen welche der Landesvorstand umzusetzen hat. Er ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.
  2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Hierbei zählen sowohl reguläre als auch außerordentliche Parteitage. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn mindestens 10% der Piraten in Niedersachsen es beantragen.
  3. Die Einladung hat vier Wochen für reguläre bzw. eine Woche für außerordentliche Parteitage schriftlich zu erfolgen. Sie hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Die elektronische Zusendung ist zulässig wenn das Mitglied dem nicht widersprochen hat. Stehen Satzungsänderungen oder Wahlen an, so gelten die in § 17 und § 21 genannten Fristen entsprechend.
  4. Weiteres wird in der Geschäftsordnung geregelt.
  1. Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der PIRATEN Niedersachsen welche der Landesvorstand umzusetzen hat. Er ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.
  2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Hierbei zählen sowohl reguläre als auch außerordentliche Parteitage. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn mindestens 10% der Piraten in Niedersachsen es beantragen.
  3. Die Einladung hat spätestens vier Wochen vor regulären bzw. eine Woche vor außerordentlichen Parteitagen schriftlich zu erfolgen. Sie hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Die elektronische Zusendung ist zulässig wenn das Mitglied dem nicht widersprochen hat. Stehen Satzungsänderungen oder Wahlen an, so gelten die in § 17 und § 21 genannten Fristen entsprechend.
  4. Weiteres wird in der Geschäftsordnung geregelt.