LSA:Landesverband/Regionen/Halle/Stadtrat/Ausschüsse

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Ausschüsse

Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse

Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Stadtrat gemäß der gültigen Hauptsatzung der Stadt Halle (Saale) Ausschüsse gebildet, die als beschließende oder beratende Ausschüsse tätig werden. Unbeschadet des § 44 Abs. 3 GO LSA sind dabei bestimmte Angelegenheiten den beschließenden Ausschüssen durch die Hauptsatzung zur Beschlussfassung übertragen worden.

Die beschließenden Ausschüsse entscheiden über die im Folgenden aufgeführten Aufgaben und beraten Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches vor, soweit diese einer Entscheidung des Stadtrates bedürfen.

Die beratenden Ausschüsse bereiten die vom Stadtrat zu treffenden Entscheidungen vor und geben eine Beschlussempfehlung an den Stadtrat.

Jeder Ausschuss einschließlich der Betriebsausschüsse berät im Rahmen seines Geschäftsbereiches über seinen Haushaltsansatz und gibt seine Empfehlung an den Finanzausschuss.

Die Regelungen, wonach der Stadtrat jede Angelegenheit an sich ziehen und Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben kann, bleiben unberührt. Der Stadtrat kann im Einzelfall eine andere Zuständigkeitsregelung treffen.


Beschließende Ausschüsse im Sinne des § 47 Abs. 1 GO LSA

Ausschuss für Personal - und allgemeine Angelegenheiten, einschließlich Funktional-, Verwaltungs- und Strukturreform (Hauptausschuss)

  • Empfehlungsrechte
    1. Wichtige Gemeindeangelegenheiten im Sinne des § 26 Abs. 2 GO LSA,
    2. Angelegenheiten, für die eine Zuständigkeit der Fachausschüsse nicht gegeben ist,
    3. Koordinierung von inhaltlich widersprüchlichen Empfehlungen von Fachausschüssen und Abgabe einer abschließenden Empfehlung an den Stadtrat.
  • Entscheidungsbefugnisse
    1. Kompetenzfragen,
    2. Bürgerbeschwerden, soweit nicht die Zuständigkeit des Stadtrates gegeben ist,
    3. Ernennung, Einstellung und Entlassung der Fachbereichsleiter, Beauftragten und Leiter der Regiebetriebe einschließlich der Intendanten der kulturellen Einrichtungen mit Ausnahme der Eigenbetriebsleiter sowie über die Festsetzung von Vergütungen, auf die kein Anspruch aufgrund eines Tarifvertrages besteht, im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin. Im Übrigen entscheidet in Personalangelegenheiten die Oberbürgermeisterin, soweit diese nicht ausschließlich dem Stadtrat vorbehalten sind.


Ausschuss für Finanzen und städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften (Finanzausschuss)

  • Empfehlungsrechte
    1. Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen über 500.000 Euro Mehrausgabe je Einzelansatz,
    2. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 44 Abs. 3 Nr. 10 und 16 GO LSA, deren Vermögenswert 250.000 Euro übersteigt,
    3. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 44 Abs. 3 Nr. 7 GO LSA mit Ausnahme von Schenkungen und Darlehen der Stadt Halle (Saale), soweit deren Vermögenswert 1.000.000 Euro übersteigt,
    4. abschließende Empfehlung zum Haushaltsplan
    5. Angelegenheiten im Sinne der §§ 116 ff. GO LSA,
    6. Gebührensatzungen, Entgelt- und Honorarordnungen,
    7. Angelegenheiten der Bauleitplanung,
    8. Abschluss befristeter Miet-, Pacht- und sonstiger Nutzungsverträge, deren Nettoentgelt ohne Nebenkosten für die Gesamtlaufzeit 1.000.000 Euro übersteigt.
  • Entscheidungsbefugnisse
    1. Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen von 100.000 Euro bis einschließlich 500.000 Euro Mehrausgabe je Einzelansatz,
    2. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 44 Abs. 3 Nr. 10 und 16 GO LSA, deren Vermögenswert über 50.000 Euro liegt und 250.000 Euro nicht übersteigt,
    3. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 44 Abs. 3 Nr. 7 GO LSA mit Ausnahme von Schenkungen und Darlehen der Stadt Halle (Saale), soweit deren Vermögenswert über 250.000 Euro beträgt und 1.000.000 Euro nicht übersteigt,
    4. Abschluss befristeter Miet-, Pacht- oder sonstiger Nutzungsverträge, deren Nettoentgelt ohne Nebenkosten für die Gesamtlaufzeit über 250.000 Euro liegt und 1.000.000 Euro nicht übersteigt.

Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben nach VOB, VOL und HOAI (Vergabeausschuss)

  • Empfehlungsrechte
    1. Baubeschlüsse über städtische Hochbauten (Neu-, Um-, Erweiterungsausbau) sowie Verkehrsbauten (Straße, Platz, Weg) ab 150.000 Euro und sofern dieser Beschluss nicht vom Betriebsausschuss Zentrales Gebäude Management gefasst wird,
    2. Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für Erschließungsmaßnahmen,
    3. Baubeschlüsse über Grünanlagen, Friedhöfe, Sportanlagen und Erholungsgebiete von gesamtstädtischer Bedeutung,
    4. Teile des investiven Haushaltes, sofern andere Ausschüsse nicht fachlich zuständig sind,
    5. Vergabe von Leistungen nach VOB, VOL und HOAI, soweit die Auftragsvolumina die Entscheidungskompetenz des Ausschusses überschreiten,
    6. Ausführung von Bauvorhaben – Hoch-, Tief- und Gartenbau – bei Gesamtkosten von über 1.000.000 Euro (Baubeschluss)
    7. Vergabe von Städtebaufördermitteln einschließlich der städtischen Anteile von über 1.000.000 Euro.
  • Entscheidungsbefugnisse
    1. Vergaben städtischer Aufträge, soweit die Auftragssumme im Einzelfall nach der VOB den Betrag von über 150.000 Euro bis 1.000.000 Euro, nach der VOL den Betrag von über 40.000 Euro bis einschließlich 250.000 Euro und nach der HOAI den Betrag von über 100.000 Euro bis einschließlich 200.000 Euro sowie bei sonstigen Leistungen analog der VOF einen Betrag von 15.000 Euro bis 200.000 Euro nicht überschreitet (Netto, ohne Umsatzsteuer),
    2. Ausführung von Bauvorhaben – Hoch-, Tief- und Gartenbau – bei Gesamtkosten von über 150.000 Euro bis zu einschließlich 1.000.000 Euro (Baubeschluss)
    3. Vergabe von Städtebaufördermitteln einschließlich der städtischen Anteile von über 150.000 Euro bis einschließlich 1.000.000 Euro.

Jugendhilfeausschuss

  • Empfehlungsrechte
    1. Haushaltsplan für die Aufgaben der Jugendhilfe,
    2. Anhörung vor Berufung des Jugendamtsleiters gemäß § 71 Abs. 3 SGB VIII,
    3. Vorschlagsrecht für die Wahl von Jugendschöffen gemäß § 35 JGG,
    4. Vorschlag der Beisitzer und Beisitzerinnen für den Ausschuss und die Kammern für Kriegsdienstverweigerung gem. § 1 der Verordnung über die Anerkennungsverfahren nach dem 3. Abschnitt des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes,
    5. Jugendhilfeplanung.
  • Entscheidungsbefugnisse
    1. Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Rahmen der Haushaltsansätze,
    2. Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Jugendamtes und der freien Träger der Jugendhilfe nach Maßgabe der Richtlinien und der vom Stadtrat bereitgestellten Haushaltsmittel,
    3. Aufgaben nach den Vorschriften des SGB VIII sowie landesrechtlichen Vorschriften, insbesondere
      • Beteiligung von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe an der Durchführung von Aufgaben und der Übertragung dieser Aufgaben gemäß § 76 SGB VIII,
      • Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII im Bereich des Jugendamtes.

Beratende Ausschüsse im Sinne des § 48 Abs. 1 GO LSA

Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Beschäftigung

  • Empfehlungsrechte
    1. Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung,
    2. Angelegenheiten der Arbeitsförderung,
    3. Fremdenverkehrsangelegenheiten und Fragen der Stadtwerbung,
    4. Angelegenheiten des Marktwesens, von Messen und Ausstellungen.

Bildungsausschuss

  • Empfehlungsrechte
    1. Schulentwicklungsplanung der Stadt Halle (Saale),
    2. Satzungen sowie anderen Regelungen u.a. zur Volkshochschule, zu Schullandheimen, zur Schülerbeförderung und zur Schulspeisung,
    3. investive Maßnahmen im Schulbereich einschließlich Investitionszuschüssen an freie Träger,
    4. Zusammenarbeit mit freien Trägern, Verbänden und Vereinen auf dem Bildungssektor.

Rechnungsprüfungsausschuss

  • Empfehlungsrechte
    1. Begleitung der Haushaltsführung der Stadt Halle (Saale),
    2. Veranlassung von Prüfungen oder Beauftragung durch Beschluss des Stadtrates und durch beschließende Ausschüsse,
    3. Jahresabschlussberichte gemäß § 108 GO LSA,
    4. Jahresrechnung und Entlastung des Oberbürgermeisters.

Sozial- und Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss

  • Empfehlungsrechte
    1. Grundsätze, Richtlinien und Vergabeempfehlungen bei der Vergabe freiwilliger Fördermittel der Stadt Halle (Saale) im sozialen Bereich im Rahmen der im Stadtrat bereitgestellten Haushaltsmittel, soweit nicht der Jugendhilfeausschuss zuständig ist,
    2. Angelegenheiten in Bezug auf soziale Leistungen, Dienste und Einrichtungen der Stadt Halle (Saale),
    3. soziale Betreuungsmaßnahmen einschließlich Alten-, Behinderten- und Ausländerbetreuung,
    4. Angelegenheiten des sozialen Wohnungsbaues,
    5. Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen im sozialen Bereich,
    6. Angelegenheiten des öffentlichen Gesundheitswesens, des Veterinärwesens und des Lebensmittelwesens,
    7. Zusammenarbeit mit freien Trägern, Verbänden und Vereinen,
    8. Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männer,
    9. Umsetzung des Frauenfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt,
    10. Fragen der Gleichstellung unter besonderer Berücksichtigung gesellschaftspolitischer Aspekte der gleichgeschlechtlichen Lebensweise, der Ausländerinnen und Ausländer und der Behinderten,
    11. Vergabe von Fördermitteln durch das Referat für Gleichstellung.

Sportausschuss

  • Empfehlungsrechte
    1. Angelegenheiten der Vereins- und Sportartenentwicklung sowie der Förderung des Sportes (Vergabe der Sportfördermittel und Investitionszuschüsse),
    2. Entscheidungen der Stadtplanung und Stadtentwicklung, die Angelegenheiten der Sportentwicklung sowie der Standorte für Sporteinrichtungen und Bäder betreffen,
    3. Festlegung von Nutzungsmöglichkeiten und von Gebühren für die Nutzung von Sport- und Bädereinrichtungen.

Kulturausschuss

  • Empfehlungsrechte
    1. Angelegenheiten der städtischen Kultureinrichtungen sowie sonstige Angelegenheiten zur Förderung kultureller Einrichtungen (Vergabe von Fördermitteln),
    2. Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen,
    3. Gebühren, Entgelte für Archive, Bibliotheken und Eintrittspreise für kulturelle Einrichtungen,
    4. Zusammenarbeit mit freien Trägern, Verbänden und Vereinen auf dem Kultursektor,
    5. Angelegenheiten der Kultur- und Heimatpflege, einschließlich der Aufgaben städtischer Denkmalpflege und Förderung denkmalerhaltender Aufgaben der Stadt Halle (Saale).

Ausschuss für Planungsangelegenheiten

  • Empfehlungsrechte
    1. Angelegenheiten der Regionalplanung,
    2. Einzelplanung städtischer Hoch- und Verkehrsbauten,
    3. Fragen der Stadtgestaltung,
    4. Bauleitplanung ( z.B. Flächennutzungsplan, Rahmenpläne, Bebauungspläne, Grünordnungspläne),
    5. Aufgaben der Verkehrsplanung ( z.B. Verkehrsentwicklungsplanung, grundsätzliche Angelegenheiten des Straßenverkehrs, Vorentwurfsplanungen für Straßen und Straßenbahntrassen),
    6. Nahverkehrsplan sowie ÖPNV-Investitions- und Finanzierungsplan nach §§ 6 - 8 ÖPNVG-LSA,
    7. Pflege und Erhaltung von Baudenkmälern,
    8. Bewertung der Bewerberkonzepte bei Grundstücksverkäufen, die hinsichtlich Denkmalpflege, Stadt- und Landschaftsplanung bedeutsam sind,
    9. Ausführung von Bauvorhaben – Hoch-, Tief- und Gartenbau – bei Gesamtkosten von über 1.000.000 Euro (Baubeschluss)
    10. Vergabe von Städtebaufördermitteln einschließlich der städtischen Anteile von über 1.000.000 Euro
    11. Einzelplanung von Grünanlagen, Friedhöfen, Sportanlagen und Erholungsgebieten von gesamtstädtischer Bedeutung.

Ausschuss für Ordnung und Umweltangelegenheiten

  • Empfehlungsrechte
    1. Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen der städtischen Zuständigkeit, soweit nicht die ausschließliche Zuständigkeit der Oberbürgermeisterin gemäß § 63 (4) GO LSA gegeben ist,
    2. Angelegenheiten des Brand- und Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes im eigenen Wirkungskreis,
    3. Straßenverkehrsregelungen im eigenen Wirkungskreis, soweit nicht andere Ausschüsse zuständig sind,
    4. Gefahrenabwehrverordnung (Stadtordnung) im eigenen Wirkungskreis,
    5. Angelegenheiten des Gewerberechts im eigenen Wirkungskreis,
    6. Angelegenheiten der Märkte im eigenen Wirkungskreis,
    7. Beratung auf den Gebieten des Umweltschutzes auf der Grundlage von Bundes- und Landesrecht sowie Rechtsverordnungen und Satzungen insbesondere in den Bereichen:
      • Naturschutz
      • Immissionsschutz
      • Abfall und Altlasten sowie Wasser (einschl. Gewässer und Grundwasser) und Abwasser
    8. Angelegenheiten, die der Verbesserung der Umweltqualität dienen.