LSA:Landesverband/Regionen/Halle/Stadtrat
Informationen über den Stadtrat
Hier werden alle Informationen über den Stadtrat von Halle gesammelt
Wahlergebniss der Stadtratswahl 2009
Partei | Sitze | Anteil in Prozent |
---|---|---|
CDU | 14 | 24,67 |
DIE LINKE | 14 | 24,29 |
SPD | 11 | 19,23 |
FDP | 5 | 8,79 |
GRÜNE | 5 | 8,68 |
MitBürger für Halle | 4 | 7,66 |
WG Graue/VS | 1 | 2,57 |
NEUES FORUM | 1 | 2,07 |
NPD | 1 | 2,04 |
Gesamt: | 56 | |
Oberbürgermeisterin | 1 |
Ausschüsse
Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Stadtrat gemäß der gültigen Hauptsatzung der Stadt Halle (Saale) Ausschüsse gebildet, die als beschließende oder beratende Ausschüsse tätig werden.
Unbeschadet des § 44 Abs. 3 GO LSA sind dabei bestimmte Angelegenheiten den beschließenden Ausschüssen durch die Hauptsatzung zur Beschlussfassung übertragen worden.
Die beschließenden Ausschüsse entscheiden über die im Folgenden aufgeführten Aufgaben und beraten Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches vor, soweit diese einer Entscheidung des Stadtrates bedürfen.
Die beratenden Ausschüsse bereiten die vom Stadtrat zu treffenden Entscheidungen vor und geben eine Beschlussempfehlung an den Stadtrat.
Jeder Ausschuss einschließlich der Betriebsausschüsse berät im Rahmen seines Geschäftsbereiches über seinen Haushaltsansatz und gibt seine Empfehlung an den Finanzausschuss.
Die Regelungen, wonach der Stadtrat jede Angelegenheit an sich ziehen und Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben kann, bleiben unberührt. Der Stadtrat kann im Einzelfall eine andere Zuständigkeitsregelung treffen.