Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Wahlprogramm/Europa/Ablage Backup
Inhaltsverzeichnis
- 1 Verbesserung der europäischen Institutionen
- 2 Strikte Einhaltung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (überschneidend)
- 3 Auflistung zurückgezogener Anträge
- 3.1 Europäisches Transparenzgesetz (zurückgezogen)
- 3.2 Legislative: Initiativrecht und Beschlussrecht (zurückgezogen)
- 3.3 Legislative: Neustrukturierung des Europa-Parlaments (zurückgezogen)
- 3.4 Legislative: Direktdemokratische Verfahren (zurückgezogen)
- 3.5 Legislative: EU-Liquid (zurückgezogen)
- 3.6 Legislative: Wahlrecht zum Europaparlament (zurückgezogen)
- 3.7 Judikative: Europäische Gerichtsbarkeit (zurückgezogen)
- 3.8 Währungsraum Europa aus gesamteuropäischer Perspektive (zurückgezogen, hier nur noch zur Info)
- 4 = Hintergrund Textvariante neu (zurückgezogen)
- 4.1 Hintergrund Textvariante Vorversion (zurückgezogen)
- 4.2 Alternative 1 (zurückgezogen)
- 4.3 Alternative 2 (konkurrierend zu 1)(zurückgezogen)
- 4.4 Alternative 3 (konkurrierend zu 1 und 2)(zurückgezogen)
- 4.5 Euro durch Lohnsteigerungen erhalten (konkurierend zu Alterantiven 1,2,3)(zurückgezogen)
- 4.6 Euro beibehalten (zurückgezogen)
- 4.7 Entwicklung neuer Ansätze (ergänzend) (zurückgezogen)
- 5 Auszug aus PA063 gemeinsame Verteidigungs- und Friedenspolitik:
- 6 Rüstung und Militäreinsätze im Rahmen der EU
- 7 PA 063
- 8 Wertewandel in Wirtschaft in Europa
- 9 Demokratisches Europa statt Post-Demokratie
- 9.1 (1) Für die europäische Einigung
- 9.2 (2) Einigung aber nicht durch Entzug von Rechten und Finanzen
- 9.3 (3) Entzug führt in die Post-Demokratie
- 9.4 (4) Einheit Europas nur auf demokratischer Grundlage
- 9.5 (5) Grundsätze einer Verfassung
- 9.6 (6) Finanzkrise erfordert Solidarität - gegen Post-Demokratie
- 9.7 (7) Kernpunkte von neuer Finanzverfassung und Währungssystem
- 9.8 (8) Für einen Konvent
- 10 EU-weite Einführung von landesspezifischen Mindestlöhnen
- 11 Europäisches bedingungsloses Sockeleinkommen
- 12 Europäisches BGE
- 13 Bessere Mindeststandards für Arbeitsbedingungen
- 14 Ausweitung Europäsicher Sozialfonds und ggbf. eines Investitionsfonds
Verbesserung der europäischen Institutionen
Zur stärkeren Einbindung der Bevölkerung sollen die technischen wie bürokratischen Hürden einer Europäischen Bürgerinitiative wirksam gesenkt werden. Jede erfolgreiche Initiative wird zu einer Gesetzesinitiative.
Das Europäische Parlament soll ein vollständiges Initiativrecht bekommen und insgesamt gestärkt werden. Die legislativen Rechte liegen primär beim Parlament.
Die Europäische Union soll weiter darauf hinarbeiten, die Integration zu vertiefen. Dabei soll das Ziel einer demokratisch entwickelten Verfassung, die von den europäischen Bürgern beschlossen werden muss, mit Nachdruck verfolgt werden
Dies sehen wir als einen ersten Schritt auf dem Weg zu der in unserem Grundsatzprogramm formulierten Vision für das Europa der Zukunft.
http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA134
Strikte Einhaltung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (überschneidend)
Die Piratenpartei Deutschland ist der Auffassung, dass die Wirtschaftsleistung in Deutschland (auch als europäisches Bundesland) nicht überfordert werden darf. Es muss klar sein, dass Deutschland - alleine - die europäische Union insgesamt wirtschaftspolitisch und fiskalpolitisch nicht retten kann. Deutschland muss es innerhalb der europäischen Gemeinschaft erlaubt sein die eignen Staatsschulden zu reduzieren und die eigne Verantwortung zur Vermeidung von Staatsschulden gemäß des Grundgesetzes zu wahren. In diesem Zusammenhang sieht die Piratenpartei Deutschland auch die Verantwortung, dass auf die nachfolgenden Generationen eine - nicht mehr refinanzierbare - Staatsschuldenlast nicht zu hinterlassen ist. Die Piratenpartei Deutschland wird daher im Rahmen der Europapolitik darauf hinwirken, dass Deutschland im Sinne der Haushaltspolitik und des Haushaltsrechts nicht mehr - verfassungswidrig - für andere europäische Länder finanziell haften wird. Eine Bankenrettung oder eine Rettung anderer in finanzielle Not geratene europäische Länder schließt die Piratenpartei Deutschland dann aus, wenn dadurch die Staatsschuldenlast in Deutschland erhöht wird oder nicht abgebaut werden kann. Die Piratenpartei Deutschland wird daher im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) strikt auf dessen Einhaltung einwirken, z. B.:
- Art. 123 AEUV: Verbot der Kreditgewährung an den öffentlichen Sektor durch die Notenbanken: Art. 123 Abs.1 AEUV wird die Piratenpartei Deutschland als verpflichtend ansehen.
Art. 123 Abs.1 AEUV: Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (im Folgenden als "nationale Zentralbanken" bezeichnet) für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.
- Art. 124 AEUV, Verbot des bevorrechtigten Zugangs von Einrichtungen des
öffentlichen Sektors zu Finanzinstituten: Maßnahmen, die nicht aus aufsichtsrechtlichen Gründen getroffen werden und einen bevorrechtigten Zugang der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen der Mitgliedstaaten zu den Finanzinstituten schaffen, sind verboten.
- Art. 125 AEUV, Keine wechselseitige Haftung, Verbot der Haftungsübernahme:
Insbesondere Art. 125 Abs. 1 AEUV wird die Piratenpartei Deutschland als verpflichtend ansehen und auf dessen strikte Einhaltung hinwirken.
Art. 125 Abs. 1 AEUV: Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens.
- Art. 126 AEUV: Haushaltsdisziplin, Vermeidung übermäßiger Defizite.-
Den Art. 126 AEUV sieht die Piratenpartei Deutschland als wichtiges Instrument, damit sie ihre wirtschaftspolischen und finanzpolitischen Ziele verfolgen kann. Insbesondere Art. 126 Abs. 1 AEUV ist für die Piratenpartei Deutschland vorrangig und im Zusammenhang mit dem Grundgesetz beachtlich.
Unter Art. 126 Abs. 1 AEUV steht: Die Mitgliedstaaten vermeiden übermäßige öffentliche Defizite.
Leider nicht zuordnenbar von wem dieser Antrag stammt, kein klarer Antragsteaxt, daher ins Backup verschoben --Thomas Gerwert 11:19, 7. Feb. 2013 (CET)
Auflistung zurückgezogener Anträge
Europäisches Transparenzgesetz (zurückgezogen)
Legislative: Initiativrecht und Beschlussrecht (zurückgezogen)
Legislative: Neustrukturierung des Europa-Parlaments (zurückgezogen)
Legislative: Direktdemokratische Verfahren (zurückgezogen)
Legislative: EU-Liquid (zurückgezogen)
Legislative: Wahlrecht zum Europaparlament (zurückgezogen)
Judikative: Europäische Gerichtsbarkeit (zurückgezogen)
Währungsraum Europa aus gesamteuropäischer Perspektive (zurückgezogen, hier nur noch zur Info)
https://lqfb.piratenpartei.de/lf/issue/show/3120.html
= Hintergrund Textvariante neu (zurückgezogen)
https://projektgruppe-esm.piratenpad.de/euro4
Hintergrund Textvariante Vorversion (zurückgezogen)
https://projektgruppe-esm.piratenpad.de/euro3
Alternative 1 (zurückgezogen)
https://projektgruppe-esm.piratenpad.de/euro5
Alternative 2 (konkurrierend zu 1)(zurückgezogen)
Alternative 3 (konkurrierend zu 1 und 2)(zurückgezogen)
Euro durch Lohnsteigerungen erhalten (konkurierend zu Alterantiven 1,2,3)(zurückgezogen)
Euro beibehalten (zurückgezogen)
Entwicklung neuer Ansätze (ergänzend) (zurückgezogen)
Auszug aus PA063 gemeinsame Verteidigungs- und Friedenspolitik:
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine endnationalisierte Verteidigungspolitik der europäischen Union ein. Die nationalen Streitkräfte sind in eine gemeinsame europäische Verteidigungsarmee einzubinden, die nach notwendigen Reformen zur Demokratisierung der EU der Kontrolle eines Gremiums des europäischen Parlaments unterstellt werden kann. Eine Einbindung weiterer Staaten, die nicht Mitglied der EU sind, wird angestrebt, da eine gemeinsame Verteidigungspolitik die Stabilität der gesamten Region fördert. Es soll jedoch keine große Verteidigungsstreitmacht aufgebaut, sondern das Militär innerhalb Europas zunehmend verkleinert werden. Langfristig soll das Militär langsam abgebaut und an dessen Stelle eine EU-weite Organisation von Friedensfachkräften eingerichtet werden. Vorrangig gilt es Strukturen, die zu Gewalt führen, vor Ort mit zivilen Mitteln abzubauen.
Rüstung und Militäreinsätze im Rahmen der EU
Die EU muss als Kern für die Stärkung und Entwicklung von regionalen Sicherheitspartnerschaften und Abrüstungsbemühungen genutzt werden. Einsätze von deutschen Soldaten im Rahmen der EU dürfen nicht ausgeweitet und nur unter in Deutschland gültigen Gesetzen durchgeführt werden. {So lange keine demokratisch legitimierte EU-Verfassung gültig ist.}
Wer mit uns über eine Verschmelzung oder Änderung des Antrags sprechen will, wende sich bitte an h.balzus@gmx.de (Derzeitiger Koordinator AG Friedenspolitik) Basiert auf: https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA204 Verkürzung von: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Friedenspolitik/Positionspapier#04_EU
1) Die Piratenpartei wendet sich gegen eine Ausweitung der Aufgaben der Verteidigungsagentur in der EU. Erst wenn die EU eine gewachsene demokratische politische Einheit darstellt, kann und soll die militärische Integration weiter vorangetrieben werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Deutschland immer mehr die Kontrolle über die Aktionen der Sicherheitskräfte verliert, und so die Forderungen des Grundgesetzes unterminiert wird.
2) Die Piratenpartei fordert, dass die Europäische Rüstungsagentur von einer reinen Rüstungsagentur in eine europäische Rüstungs- und Abrüstungsagentur umgewandelt wird. Diese unterstützt nach den Vorstellungen der Piratenpartei einerseits Modernisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen, die den defensiven Charakter der Verteidigungspolitik deutlich macht, sowie Einsätze im Rahmen der UNO ermöglicht. Andererseits werden auch Abrüstungsbemühungen im EU-Raum unterstützt. Die EU-Battle-Groups, die vorwiegend zum Einsatz außerhalb der eigenen Grenzen geschaffen wurden, dürfen ausschließlich im Rahmen von UN-Missionen eingesetzt werden. Langfristig setzt sich die Piratenpartei für eine Politik ein, die die EU-Battle-Groups unnötig macht.
3) Die Piratenpartei verlangt, dass die Teilnahme deutscher Truppenteile an europäischen Militärmissionen den gleichen Auflagen unterliegen muss wie direkte eigene Militär-Einsätze. Es darf auch keine Verschleierung von Einsätzen z.B. durch logistische Hilfe, Überflugrechte für Kampfeinsätze, usw. geben.
4) Als Piratenpartei stehen wir für eine konsequente Rückbesinnung auf die Werte der Väter und Mütter des Grundgesetzes. Wir fordern daher, dass die Militarisierung der Außenpolitik und ihre Unterordnung unter die neue Sicherheitsdoktrin teilweise rückgängig gemacht wird. Weder darf es Grundsatz sein, dass die Verteidigung des eigenen Territoriums auf der ganzen Welt stattfindet, noch darf "Verteidigung" definiert werden als die Verteidigung bzw. Sicherung von Wirtschaftsinteressen, z.B. der Rohstoffsicherung im Ausland, außerhalb von Aktionen, die durch die Vollversammlung oder den Sicherheitsrat der UN legitimiert wurde. In diesem Fall handelt es sich um eine international legitimierte Friedensmission.
5) Neben der umfassenden Stärkung der UNO zur Bewältigung globaler Probleme benötigen die Völker Europas auch regionale Systeme gegenseitiger, kollektiver Sicherheit. Die Piratenpartei wird sich hierfür einsetzen. Ein solches regionales Sicherheitskollektiv ist gemäß des Subsidiaritätsprinzips der UNO (Art. 52 UNO-Charta) von dieser gewünscht und wird durch den Maastricht-Vertrag der EU von 1992 ausdrücklich gefordert. Dieses regionale System kollektiver Sicherheit muss auf Landesverteidigung, gemeinsamen Sicherheitsverpflichtungen sowie Abrüstungs- und vertrauensbildenden Maßnahmen beruhen. Darüber hinaus müssen in dieser Organisation nichtmilitärische Verfahren, Strukturen und Instrumente etabliert werden, mit denen Sicherheitsrisiken präventiv oder reaktiv erfolgreich bearbeitet werden können. Durch dieses Vorgehen können dann auch Länder einbezogen werden, die bisher die NATO als Gefahr betrachten. Hierdurch wird die durch die NATO erzeugte Frontsituation aufgeweicht und auch an den Rändern Europas mehr Vertrauen und Sicherheit geschaffen. Mittel- und langfristig tritt die Piratenpartei dafür ein, dass Aufgaben der NATO für Europa zunehmend auf diese regionalen Systeme übertragen werden.
7) Die Piraten treten dafür ein, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zu demokratisieren und zu stärken. Die Piraten fordern, dass die Bundesregierung an die letzte Sitzung der OSZE vom Jahr 2010 anknüpft und den Dialog mit allen beteiligten Ländern sucht, um die Organisation wieder aufzuwerten und ihr eine größere Rolle in der Suche nach Lösungen für Konflikte, entsprechend den Prinzipien in Punkt 6), einzuräumen.
PA 063
Antrag: http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA063
Nicht ein zuviel, sondern ein zuwenig an demokratischer Teilhabe charakterisiert die Krise des Politischen der in die Jahre gekommenen westlichen Demokratien. Die Möglichkeiten kleinteiliger, technokratischer Integration sind endgültig erschöpft. Die wirtschaftliche und politische Krise Europas wird alleine mit einem weiterem Vertrag und noch einem Krisengipfel nicht mehr gelöst werden können. Europa benötigt eine Neuerfindung seiner selbst - und diese kann nicht von oben herab verordnet werden. Wenn ein neu strukturiertes Europa von den europäischen Bürgern akzeptiert und unterstützt werden soll, dann bedarf es einer echten Verfassung, in deren Ausarbeitung seine Bürger von Anfang an einbezogen werden. Ein Scheitern wie mit dem Vertrag über eine Verfassung für Europa können wir uns heute nicht mehr leisten.
Europa als Informationsgesellschaft:
Mit einer Strukturreform allein aber ist es nicht getan. Eine Europäische Verfassung muss zugleich den Grundstein für eine gemeinsame ökonomische und kulturelle Zukunft legen; sie muss auch der jungen Generation, von der das Wohl und Wehe des europäischen Projekts letztlich abhängt, eine erstrebenswerte Perspektive bieten. Daher werben wir für eine Europäische Verfassung, die sich an den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts orientiert und auf der Europa als eine freiheitliche, demokratische und solidarische Informationsgesellschaft neu aufgebaut werden kann. Demokratie, Rechtsstaat und Solidarität müssen in die europäische Struktur eingewoben werden, wenn Europa eine Zukunft haben soll. Ein neu verfasstes Europa darf aber kein Zentralstaat werden, sondern muss die Vielfalt der Völker und Regionen in Europa achten und bewahren. Deshalb muss die europäische Struktur dem Grundsatz der Subsidiarität folgen und eine abschließende Definition europäischer Kompetenzen aufweisen. Als elementarer Teil parlamentarischer Souveränität ist der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) im Rahmen einer gemeinsamen Fiskal- und Wirtschaftspolitik der Hoheit des Parlamentes zu unterstellen.
Grundrechte und Rechtsstaat:
Die Einführung der Europäischen Grundrechte-Charta hat den Schutz grundlegender Rechte der Menschen in Europa gestärkt. Der Wert von Grundrechten steht und fällt jedoch mit der Möglichkeit, diese gegen den Staat effektiv vor Gericht durchsetzen zu können. Leider zeigt die Erfahrung, dass es den Bürgern an brauchbaren rechtsstaatlichen Möglichkeiten fehlt, sich gegen grundrechtsverletzende Rechtsakte der Europäischen Union effektiv zu wehr zu setzen. Daher ist ein dem Europäischen Gerichtshof übergeordneter Europäischer Verfassungsgerichtshof zu schaffen, vor dem jeder Bürger seine Grundrechte gegen europäische Rechtsakte und sonstiges staatliches Handeln mittels einer europäischen Verfassungsklage verteidigen kann.
Europäische Solidarität und soziale Sicherheit:
Sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe:
Weiterhin geht mit einer gemeinsamen Fiskal- und Wirtschaftspolitik die Verpflichtung einher, die sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen in Europa zu sichern, wenn die sozialen Errungenschaften erhalten bleiben sollen.
Grundrechtliche Garantien in der Informationsgesellschaft:
Für eine Informationsgesellschaft ist ein möglichst hoher Bildungsstand der Bürger und die Sicherung der Grundlagen einer freien und ungehinderten Kommunikation existentiell.
Freier Zugang zu Bildung:
Freie, gebildete und mündige Menschen tragen mit ihren Entscheidungen zur Produktivität, Weiterentwicklung und Verbesserung einer Gesellschaft bei. Je demokratischer eine Gemeinschaft organisiert ist, desto gewichtiger werden ihre Entscheidungen. Um die Konsequenzen von Entscheidungen zu verstehen, braucht der Mensch nicht nur freien Zugang zu Information, sondern muss den Umgang mit ihnen beherrschen. Das betrifft die Suche, die Bewertung und die Einordnung von Wissen. Die Fähigkeit dazu muss jedem Menschen ab Kindesalter bedingungslos gegeben werden. Staatliche Bildung muss kritisches Denken, Bewusstsein für demokratische Rechte und Verantwortung sowie Respekt gegenüber den Rechten und der Freiheit anderer Menschen anstreben. Der freie Zugang zu Bildung ist grundrechtlich zu garantieren.
Freiheit der Kommunikation:
Der Keim einer Informationsgesellschaft ist die Freiheit, ungehindert zu kommunizieren. Dies beinhaltet die Freiheit, Informationen zu publizieren und öffentliche Informationen abzurufen, sowie den Schutz der hierzu notwendigen Informationsmittler vor einer Inanspruchnahme für den Inhalt der von ihnen gemittelten Informationen. Um die Gleichberechtigung in der Informationsgesellschaft zu sichern, muss zudem der Grundsatz der Neutralität beim Transport von Informationen verfassungsrechtlich geschützt werden.
Schutz des Vertrauens in Informationstechnische Systeme:
Das Vorhalten und Verarbeiten von Daten erfasst in einer Informationsgesellschaft weite Teile des Sozial-, Privat- und Intimlebens der Menschen. Mit der zunehmenden Verbreitung von Informationstechnischen Systemen in allen Lebensbereichen geht daher ein gesteigertes Vertrauen in die Vertraulichkeit und Integrität derselben und ihrer Kommunikation untereinander einher. Dieses Vertrauen bedarf eines besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes vor einer Verletzung durch den Staat oder durch Dritte.
Immaterialgüter und Allgemeinheit:
Die breite Verfügbarkeit von Wissen und Kultur ist Grundlage der Prosperität einer Informationsgesellschaft. Der Monopolisierung derselben sind deshalb zum Wohle der Allgemeinheit Grenzen zu setzen. Geistige Werke, die wegen des technischen Fortschrittes unbegrenzt verfügbar gemacht werden können, dürfen nicht mit der Natur nach knappem, materiellem Eigentum gleichgesetzt werden. Daher bedarf es einer verfassungsrechtlichen Absicherung, dass der Staat Monopolrechte an Immaterialgütern nur einräumen darf, soweit dies der Allgemeinheit dient. Außerdem müssen sie zeitlich begrenzt sein und dürfen rückwirkend weder inhaltlich noch zeitlich erweitert werden.
Transparenz staatlichen Handelns:
Demokratische Teilhabe erfordert die Möglichkeit, sich ein Bild von staatlichem Handeln machen zu können. Daher ist, wenn dem keine überwiegenden Belange entgegenstehen, das staatliche Handeln aller Staatsgewalten ohne besonderen Antrag und ohne Erhebung von Gebühren transparent zu machen.
Aufnahmekriterien:
Für eine Aufnahme in die Europäische Union sind die EU-Standards (Kopenhagener Kriterien) insbesondere in Bezug auf demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Menschenrechte, Minderheitenschutz, Religionsfreiheit als Voraussetzung zu erfüllen. Eine Mitgliedschaftsperspektive in der EU kann ein wichtiger Beitrag zur demokratischen Entwicklung eines Landes und zur Stabilisierung der Region darstellen. Bei einer Beitrittsverhandlung sollen Staaten, wie die Türkei, nicht auf Grund von ethnischen und kulturellen Unterschieden ausgeschlossen werden. Geografische Einteilungen, wie etwa die Kontinentalgrenzen, sollen ebenfalls kein grundlegendes Hindernis darstellen. Vielmehr soll die Union langfristig über Europa hinaus kontinuierlich weiterentwickelt und ihr Name entsprechend angepasst werden.
innereuropäischer Handel:
Für Reisende ist das Europa ohne Grenzen bereits seit Eintreten des Schengen-Abkommens eine Realität und niemand stellt heute noch den Nutzen dieses Abkommens in Frage. Gleichzeitig findet man im "vereinten Europa" immer wieder künstliche Grenzen, die rein virtueller Natur sind. Sei es der Pay-TV-Sender, der nur in bestimmten Ländern zu empfangen ist und dann auch noch mit jeweils unterschiedlichen Kanälen, Kinofilme, die an unterschiedlichen Startterminen herauskommen, oder Internetgeschäfte, die nur in bestimmte Staaten liefern. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass künstliche Einschränkungen im innereuropäischen Handel abgebaut werden und Händler sowie Service-Anbieter dabei unterstützt werden, ihr Angebot auf die gesamte Europäische Union auszudehnen.
gemeinsame Verteidigungs- und Friedenspolitik:
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine endnationalisierte Verteidigungspolitik der europäischen Union ein. Die nationalen Streitkräfte sind in eine gemeinsame europäische Verteidigungsarmee einzubinden, die nach notwendigen Reformen zur Demokratisierung der EU der Kontrolle eines Gremiums des europäischen Parlaments unterstellt werden kann. Eine Einbindung weiterer Staaten, die nicht Mitglied der EU sind, wird angestrebt, da eine gemeinsame Verteidigungspolitik die Stabilität der gesamten Region fördert. Es soll jedoch keine große Verteidigungsstreitmacht aufgebaut, sondern das Militär innerhalb Europas zunehmend verkleinert werden. Langfristig soll das Militär langsam abgebaut und an dessen Stelle eine EU-weite Organisation von Friedensfachkräften eingerichtet werden. Vorrangig gilt es Strukturen, die zu Gewalt führen, vor Ort mit zivilen Mitteln abzubauen.
Wertewandel in Wirtschaft in Europa
Antrag Wertewandel in der Wirtschaft in Europa
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass humanistische Werte wie Respekt und Selbstbestimmung für jeden einzelnen Menschen, der Menschheit und der Gesamtheit der Natur oberste Priorität eingeräumt werden. Soziale Gerechtigkeit und Verantwortung stehen höher als Gewinnstreben und Wirtschaftswachstum. Die Werte orientieren sich an dem UN Charta und dürfen nicht durch andere Gesetze oder juristische Beiwerke ausgehebelt werden. Alle bestehenden Gesetze sind daraufhin zu überprüfen.
Begründung:
Das Wirtschaftswachstum darf nicht auf Kosten von Schwachen erkauft werden. Rüstungsindustrie ist abzulehnen, da ihre Produkte den Tod von Menschen implizieren. Wegwerfprodukte und eingebaute Verfallsdaten sind ebenso wie schnelllebige Moden und künstlich generierter Bedarf abzulehnen. Sie vergeuden Ressourcen und menschlichen Lebenszeit. Verdrängungswettbewerb bedarf keiner Unterstützung, da er nicht zum Wohle der Gemeinschaft beiträgt. Die Piraten unterstützen Rechtssicherheit und eine verantwortungsvolle soziale Marktwirtschaft mit Barriere freiem Zugang für jeden Menschen. Deutschland versteht sich als Unternehmen in einer Weltbilanz, die ausgewogen für Mensch und Natur sein muss. Deutschland versteht sich als Unternehmen in der Volkswirtschaft Europa, deren Bilanz ausgeglichen sein muss. Keine Volkswirtschaft steht für sich alleine. Globalisierung bedeutet Verantwortung aller für unsere Welt und ihre Lebewesen.
Demokratisches Europa statt Post-Demokratie
Gemeinsames Wahlprogramm - Teil Europapolitik --- Eine Zusammenführung vorhandener Beschlüsse und Materialien (IL Karl Pitz)
(1) Für die europäische Einigung
Wir Piraten sind uns der Bedeutung der europäischen Einigung für Frieden, Freiheit, Wohlstand und Rechtsstaatlichkeit auf diesem Kontinent bewusst. Diese Errungenschaften sind weder selbstverständlich noch garantiert, sondern bedürfen eines ständigen aktiven Einsatzes und der Ausgestaltung durch die Bürger Europas. Als Teil einer transnationalen politischen Bewegung, deren Kommunikationsraum keine staatlichen Grenzen kennt, sehen wir uns in einer besonderen Verantwortung, den Bestand der europäischen Idee sicherzustellen. Ziel ist es, sie unter Einbeziehung der historisch gewachsenen kulturellen Unterschiede innerhalb Europas fortzuentwickeln. Dabei sehen wir unsere europäischen Nachbarn als Mitglieder einer Familie. Europapolitik ist keine Außenpolitik. (Quelle: Q065 CrackPille BPT-OF; PA093 Europaprogramm BPT-BO)
(2) Einigung aber nicht durch Entzug von Rechten und Finanzen
Wir Piraten nehmen aber zugleich die wachsende Kritik der Bürgerinnen und Bürger am tatsächlich eingeschlagenen Weg der Vereinigung unseres Kontinents auf: - Den Nationalstaaten sind in 50 Jahren bereits ein Großteil ihrer Rechte entzogen worden. An ihnen jedoch hängen unsere demokratischen Verfassungen. Eine Abtretung dieser Rechte an lediglich völkerrechtliche Organisationen (EU und Eurozone) ist identisch mit schleichender Entdemokratisierung. Die immer stärkere Steuerung von oben (Governance) anstelle der Steuerung über gewählte Parlamente und Regierungen, höhlt die Basis der Interessenvertretung der Bürger aus. - Den Bürgern und Bürgerinnen in der Peripherie sowie im Zentrum werden überdies seit Beginn der Europa-Krise Einkommen und Vermögen entzogen. Die große Deregulierung der Finanzmärkte hat die globale Vermögenskonzentration weit voran getrieben. Europa soll nun über den Aufbau einer Transferunion immer stärker in diesen Umverteilungsprozess eingebettet werden. (Quelle: PA 474 Karl BPT-BO)
(3) Entzug führt in die Post-Demokratie
Der Abbau unserer demokratischen Rechte sowie der eingeleitete Transfer von Einkommen und Vermögen haben uns bereits merklich in die Post-Demokratie hineingeführt. Mit der weiteren „Vertiefung Europas“ sollen wir noch tiefer in sie hineingezogen werden. (Quelle: PA 474 Karl BPT-BO)
(4) Einheit Europas nur auf demokratischer Grundlage
Wir Piraten widersetzen uns diesem, von den Altparteien betriebenen Übergang in die Post-Demokratie. Eine Verlagerung von mehr Rechten nach Brüssel ist nur auf der Basis eines demokratischen europäischen Rechtsstaates mit eigener europäischer Verfassung akzeptabel. Unser Ziel ist daher, ein durch eine gemeinsame Verfassung konstituiertes rechtsstaatliches, demokratisches und soziales Europa zu schaffen. (Quelle: Q065 CrackPille BPT-OF; PA093 Europaprogramm BPT-BO; PA063 Lord Snow BPT-BO)
(5) Grundsätze einer Verfassung
Als Grundsätze für eine europäische demokratische Verfassung benennen wir: (Quelle: Verdichtung von JayKay Demokratiepaket)
(a) Bürgerinnen und Bürger sind unmittelbar am politischen Prozess auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu beteiligen. Deswegen muss dieser transparent, einfach wahrzunehmen, barriere- und kostenfrei sein. (Quelle: PA093 Europaprogramm BPT-BO; PA474 Karl BPT-BO)
(b) Den demokratischen Rechtsstaat wollen wir nicht als zentralistischen Bundesstaat, sondern mit durchgehend flachen Hierarchien. (Quelle: PA 474 Karl BPT-BO)
(c) Wir wollen den Grundsatz der Subsidiarität vom Kopf wieder auf die Füße stellen: Jeder institutionellen Ebene sind klar voneinander abgegrenzte Aufgaben zuzuweisen und verfassungsrechtlich festzuschreiben. (Quelle: PA 474 Karl BPT-BO)
(6) Finanzkrise erfordert Solidarität - gegen Post-Demokratie
Die gegenwärtige europäische Finanzkrise zeigt, wie mühelos sich ohne demokratischen europäischen Rechtsstaat die Interessen der derzeitigen finanz-ökonomischen Eliten durchsetzen lassen. Alle von der globalen und europäischen Ebene nach unten weitergegebenen Lösungen werden von den nationalen Politiker-Eliten als alternativlos durchgesetzt. Die Interessen der europäischen Bürger drohen dabei vollends unter die Räder zu geraten. Europäische Solidarität heißt deshalb zuvorderst, gemeinsam diesen Scheinlösungen entgegenzutreten. In der Peripherie wie im Zentrum gleichermaßen. (Quelle: Frank Giebel Entwurf GemWP + Karl Pitz – einige Rahmensätze) Wir Piraten sehen deshalb eine demokratisch erarbeitete europäische Finanzverfassung und ein demokratisch beschlossenes gemeinsames Währungssystem als zentralen Bestandteil eines europäischen Rechtsstaates an. (Quelle: Squad-Systemisch Föderationsmodell)
(7) Kernpunkte von neuer Finanzverfassung und Währungssystem
Als Kernpunkte für das Projekt einer solchen europäischen Finanzverfassung und eines Währungssystems benennen wir:
(a) Dem Marsch von ESFS über ESM und Targetfalle hin in die Transferunion treten wir entgegen. Solidarität in Europa ja, aber nicht durch Vergemeinschaftung von Schulden; die Verantwortung für die jeweiligen Staatsausgaben bleibt im jeweiligen Land. Da die bisher lediglich völkerrechtlich gefassten europäischen Verträge sich als leicht verflüchtigend erwiesen haben, sind Maastricht-Regeln und „No bail-out“–Klausel verfassungsrechtlich festzuschreiben. (Quelle: Frank Giebel Entwurf GemWP + Karl Pitz - einige Rahmensätze)
(b) Eine strikte Regulierung des Finanzsektors ist überfällig. Kernpunkte sind: Strikte Trennung von Geschäfts- und Investmentbanking. Volle Haftung der Eigentümer von Investmentbanken auch im Krisenfall. Alle Regulierungsvorschriften sind gleichermaßen auf Schattenbanken anzuwenden. Verbot von Warentermingeschäften auf Nahrungsmittel und Agrarrohstoffe ohne konkreten Bezug zu realwirtschaftlichen Warentransaktionen. Regulierung des OTC-Handels mit Derivaten; Handel mit Derivaten ausschließlich über Börsen. Ausweitung des Verbots von spekulativen Geschäften mit Kreditderivaten auf Kreditderivate auf Banken und Unternehmen. Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Regulierung variabler bzw. erfolgsabhängiger Vergütung im Bankensektor. (Quelle: PA078 Hilmar BPT-BO)
(c) Wir Piraten halten die Parole „Scheitert der Euro, scheitert Europa“ für eine maßlose Übertreibung. Europa wird nie scheitern, allenfalls die Währungsunion oder auch die EU. Das aber dann ausschließlich wegen derer abenteuerlichen Fehlkonstruktion. Wir treten dafür ein, Europa und den Europäischen Währungsraum so zu gestalten, wie es am besten ist. Die wirtschaftlichen Leistungsunterschiede vieler Länder innerhalb der Eurozone sind so groß und die Verbindung der jeweiligen Arbeitsmärkte so gering, dass viele Länder in Südeuropa des Schutzes flexibler Wechselkurse für ihre Währungen bedurft hätten. Die jetzige Versteifung auf den Euro führt in Spanien und Griechenland zu einer skandalösen Jugendarbeitslosigkeit von über 50% mit der Aussicht, dass diese für ein Jahrzehnt sehr hoch bleibt. Dies führt dort zu Armut und zu riesigen Sozialtransfers aus anderen €-Ländern, in denen wachsende Teile der Bevölkerung ebenfalls von Armut bedroht sind. Andere reiche EU-Länder hingegen, wie Dänemark oder Schweden, beteiligen sich daran überhaupt nicht. Der exzessive Kurs in der Geldpolitik der EZB wird die Krise nicht lösen, sondern eher verschärfen. Es besteht die Gefahr von hoher Inflation. Dies alles gefährdet den europäischen Zusammenhalt, dies gefährdet die Idee der Einigung Europas. Deshalb sind wir für eine Ergänzung des Euros um Landeswährungen in den Ländern, die diese benötigen wie in Griechenland oder Spanien, auf freiwilliger Basis. Als Parallelwährung könnte der Euro dort weiter genutzt werden. Sollte dies dort nicht umgesetzt werden und die Krise sich weiter verschärfen, ist die Option eines Nord-Euro zu prüfen. (Quelle: Frank Giebel Entwurf GemWP + Karl Pitz wenige Ergänzungen)
(8) Für einen Konvent
Unverzichtbare Voraussetzung jeder europäischen Politik ist für uns Piraten die demokratische Verfasstheit unseres Kontinents. Nur so lassen sich Bürgerinteressen überhaupt in den politischen Prozess einbringen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, einen basisdemokratischen Konvent einzuberufen, der die Grundlage des rechtsstaatlichen, demokratischen und sozialen Europas schaffen soll. (Quelle: diverse Anträge; und PA136 JayKay+ThomasGerwert BPT-BO)
Wir Piraten sehen die Krise des Euro, die Überschuldung der öffentlichen Haushalte und die Probleme der europäischen Institutionen, politische und wirtschaftliche Stabilität sowie soziale Sicherheit zu gewährleisten, mit großer Sorge, denn sie erschüttern das Fundament der europäischen Idee. Wir Piraten sind für ein Europa, das sich nicht aus dem Krisenaktionismus schlecht legitimierter europäischer Institutionen herleitet. Wie wollen kein Europa, das nur noch von Eliten gesteuert wird. Wir wollen einen gemeinsam von allen Europäern gestaltetes Europa - so wie sie es wollen. Das große Ganze darf nicht aus den Augen verloren werden – das ist nicht der Common Market, das ist vielmehr die Demokratie selbst. Wir Piraten appellieren an alle Europäer, mit uns dieses neue Europa durchzusetzen. (Quelle: Frank Giebel Entwurf GemWP + Karl Pitz Ergänzung Common Market)
(Roh-Entwurf einer Zusammenfassung vorhandener Beschlüsse und Materialien)
EU-weite Einführung von landesspezifischen Mindestlöhnen
Hinweis an den Verfasser: Da hier noch kein Inhalt steht wird das Kapitel am 12.02.2013 gelöscht --Thomas Gerwert 11:37, 7. Feb. 2013 (CET)
Europäisches bedingungsloses Sockeleinkommen
Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA416
Der Bundesparteitag möge beschließen, dass folgende Position an geeigneter Stelle ins Programm aufgenommen wird:
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass auf EU-Ebene auf alle unbaren Geldtransaktionen eine Abgabe von 0,1 bis 0,2% erhoben und aus dem Aufkommen allen Bürgern der EU monatlich ein individuelles bedingungsloses Sockeleinkommen ausgezahlt wird. Die Transaktionsabgabe wird jeweils zur Hälfte vom Überweisenden und vom Zahlungsempfänger getragen und automatisch von der ausführenden Bank abgeführt. Sie wird ebenfalls fällig beim Aus- oder Einzahlen von Bargeld. Das Europäische Individuelle Sockeleinkommen (EISE) soll für alle Bürger gleich hoch sein, für Minderjährige wird es an die Erziehungsberechtigen ausgezahlt. Es unterliegt keiner Einkommensbesteuerung. Um Einnahmeschwankungen zu kompensieren kann ein Puffer gebildet werden und der Steuersatz in dem oben beschriebenen Korridor variiert werden. Weder die Abgabe noch das EISE werden von anderen möglichen Transaktionssteuern oder Transferleistungen auf europäischer oder nationaler Ebene tangiert, sie können durch solche Maßnahmen ergänzt und z.B. aus nationalen Mitteln zu einem Existenz und Teilhabe sichernden bedingungslosen Grundeinkommen aufgestockt werden. Sollte es infolge der Transaktionssteuer zu einer massiven Ausweichbewegung in den Bargeldverkehr kommen, könnte die Bereitstellung (d.h. Ausgabe) von Bargeld mit einer zusätzlichen Gebühr belegt werden. Begründung
Das EISE ist ein Experiment, aber auch eine Reaktion auf die europäische Krise. In der Diskussion der Eliten bzw. der Mainstreammedien haben Maßnahmen bislang keinen Platz, die unmittelbar die finanzielle Situation der europäischen Bevölkerung und den Zusammenhalt des europäischen Wirtschaftsraumes verbessern - ganz im Gegenteil werden mit der Forderung der "Konkurrenzfähigkeit" Volkswirtschaften und Gesellschaften gegeneinander ausgespielt, obwohl die Steigerung der Konkurrenzfähigkeit des einen zwangsläufig den nächsten Staat (und seine Bevölkerung) wieder in Probleme bringen muss. (Echte Konkurrenz von Volkswirtschaften ist sowieso Unsinn, weil wir Staaten genauso wie Bundesländer nicht einfach so pleite gehen lassen können wie Unternehmen, die keiner mehr braucht.) Es muss uns darum gehen, die Schwächsten zu stärken und da das EISE überall gleich hoch ist, profitieren die Menschen in den ärmsten Regionen davon am meisten. Die entscheidende Frage muss nicht sein, ob Griechenland oder Spanien gerettet wird, sondern wie die Bevölkerung in die Lage versetzt wird, sich in Gesellschaft und Wirtschaftsleben sinnvoll und sinnstiftend einzubringen. Das gilt auch für alle anderen europäischen Länder, in denen Armut und Angst vor der Armut ein - wenngleich nicht immer offenkundiges - Problem darstellen. Europäische Solidarität, gerne in den Sonntagsreden von Politikern nahezu aller Parteien bemüht, kann jedoch nicht Solidarität mit europäischen (und anderen) Banken, Wirtschafts- und Verwaltungseliten bedeuten, sondern nur die mit der Bevölkerung.
Ziele
Das EISE ist eine unmittelbar hochwirksame Maßnahme zur Armutsbekämpfung. Nur bedingungslose (und daher verwaltungsarme) und stigmafreie Direktzahlungen an die gesamte Bevölkerung beheben auch das Problem der verdeckten Armut. Durch die Stärkung der Kaufkraft wird eine korruptionsfreie und marktkompatible Förderung wirtschaftsschwacher Regionen und Länder im Sinne der "Angleichung der Lebensbedingungen" geleistet. Der gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Zusammenhalt innerhalb der EU, mittlerweile durch Schuldenkrise, Inkompetenz, Selbstbetrug und Korruptheit der Eliten, einschlägigen Populismus und zunehmende Medienhetze stark gefährdet, wird gestärkt.
Vorteile der automatisierten Transaktionsabgabe
Die automatisierte Transaktionsabgabe geht auf die Automated Payment Transaction Tax von Edgar Feige zurück (siehe http://www.brandeins.de/archiv/magazin/-afc796490a/artikel/weniger-bringt-mehr.html, http://www.freitag.de/autoren/wulewuu/die-automatisierte-universelle-transaktionssteuer und http://www.apttax.com). Diese Steuer/Abgabe ist sehr einfach und absolut bürokratiearm. Durch die sehr geringen Steuersätze lohnen sich Umgehungsversuche kaum, sie sind zudem extrem aufwändig. Die Steuer ist sozial ausgewogen, da Vermögende überproportional mehr Transaktionen vornehmen (auch indirekt, indem sie z.B. Fondsanteile besitzen) als weniger Vermögende. Eher spekulative Geschäfte mit vielen Transaktionen werden gegenüber realwirtschaftlichen stärker belastet, insbesondere wird der Hochfrequenzhandel (also sehr schnelle Transaktionen mit sehr geringer Gewinnspanne) völlig unwirtschaftlich. Die APT-Steuer dürfte daher zu einer Stabilisierung der Wirtschaft beitragen und übernimmt insofern auch die Funktion, die von Teilen der Wissenschaft und gesellschaftlichen Bewegungen (wie z.B. Attac) den Transaktionssteuern nach Tobin oder/und Keynes zugeschrieben wird.
Perspektiven
Das EISE ist grundsätzlich ausbaufähig zu einem Existenz und Teilhabe sichernden bedingungslosen Grundeinkommen (BGE). Es kann eine Vorstufe dafür sein oder als Experiment bzw. Pilotprojekt für die weitere Diskussion des BGE dienen. Es kann dazu beitragen, dass administrative und psychologische Voraussetzungen für ein europäisches BGE geschaffen werden. Dennoch ist es unabhängig vom BGE und mündet nicht zwingend in ein solches. Die APT-Abgabe bzw. -Steuer kann unter Umständen später erhöht werden und eine Schlüsselfunktion zur Finanzierung der Staatsausgaben einnehmen. Auch für solche Überlegungen bzw. Pläne können hier Erfahrungen gesammelt werden. Konkrete Berechnungen des Aufkommens aus der Abgabe sind dem Antragsteller nicht möglich (wenn sich aber jemand findet, der das macht, werde ich das Ergebnis hier aufnehmen). Solche Zahlen sind allerdings sowieso nur bedingt aussagekräftig, weil sich die Reaktion der Wirtschaftsakteure nur eingeschränkt vorhersagen lässt. Es geht hier in erster Linie um den Einstieg in ein anderes Modell der Sozialen (Teil-)Sicherung und seiner Finanzierung, und es geht um ein Signal für eine andere Europäische Union - ein Europa der Bürger. Links
LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3716.html Antragsportal: http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA416 Antragsteller
Eric Manneschmidt
Arbeitspad zur weiteren Bearbeitung / Diskussion: https://squad-zukunft_europa.piratenpad.de/EU-Sockeleinkommen
Europäisches BGE
Antragsportal: http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA554
Konzept in Kurzform
Der BPT möge beschließen, dass ausnahmslos allen Menschen eine faire Teilhabe an der Wertschöpfung der Wirtschaft in Deutschland ermöglicht wird. Um dies im Unterschied zu allen anderen Parteien auch realisieren zu können, verknüpft sie in Deutschland Geschäfte mit Beschäftigung.
Dazu führen wir eine neue Steuer mit der Bezeichnung „Marktausgleich“ ein. Sofern der parallel eingereichte Programmantrag „Finanzierung der öffentlichen Haushalte durch Umsatzprovisionen“ Eingang ins Programm findet, können im Gegenzug alle anderen Steuern entfallen.
Die Wirkung dieser Steuer ist, sowohl den Arbeitsmarkt als auch die Wettbewerbsnachteile der kleinen und mittleren Unternehmen gegenüber multinationalen Unternehmen und Importeuren aus Billigstandorten weitgehend auszugleichen, so dass eine maximale Balance zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Staat entsteht.
Es ist das erklärte Ziel dieser Steuer, keinerlei Einnahmen zu generieren, sondern das Verhalten der Unternehmen durch Motivation so zu steuern, daß Sie jedem Bundesbürger ein Einkommen bieten. Dabei ist das Konzept u.a. durch die daraus entstehende Kaufkraft auch das unternehmerfreundlichste Konzept.
Der Marktausgleich ist mit der Beschäftigungsintensität verknüpft: Unternehmen, die im Inland eine ausreichend hohe Beschäftigungsintensität mit hohen Mindesteinkommen bieten, erhalten einen Steuersatz von 0%. Nur Unternehmen, deren inländische Beschäftigungsintensität zu gering ist, zahlen überhaupt diese Steuer. Je weiter die Unternehmen von einer ausreichenden Beschäftigungsintensität entfernt sind, desto höher ist der Steuersatz, der auf den Nettobetrag jeder Rechnung aufgeschlagen werden muss.
Die Beschäftigungsintensität wird gemessen durch das „Verhältnis Inlandsmitarbeiter pro Inlands-Umsatzmillion“. Es kommt also nicht darauf an, wie viele Mitarbeiter ein Unternehmen hat, sondern auf die Proportion zum Umsatz.
Die Zielgröße der Beschäftigungsintensität liegt bei z.B. 8 Mitarbeitern pro Umsatzmillion (siehe unten, Anlage 2). Das heißt: Ein Unternehmen, das 1 Million € Jahresumsatz erzielt und 8 Mitarbeiter beschäftigt, genießt ebenso den Mindestsatz von Null % wie ein Unternehmen mit 1 Milliarde € Jahresumsatz, das 8.000 Mitarbeiter beschäftigt. Unternehmen, die im Inland z.B. weniger als 6 Mitarbeiter pro Umsatzmillion beschäftigen, müssen z.B. 200% Marktausgleichsteuer auf ihre Produkte aufschlagen.
Unternehmen mit einer zu geringen Beschäftigungsintensität wären also nicht mehr wettbewerbsfähig. Das veranlasst die Unternehmen, so viele Menschen auf der Gehaltsliste zu führen, wie sie zur Erreichung des wettbewerbsfähigen Steuersatzes benötigen. Dazu gibt es 5 Möglichkeiten:
Vollzeitarbeitnehmer mit einem ausreichend hohen Mindestgehalt von z.B. 40.000 € und einer maximalen Arbeitszeit von z.B. 1.200 Stunden / Jahr
Teilzeitarbeitnehmer mit einem ausreichend hohen Mindestgehalt von z.B. 32.000 € und einer maximalen Arbeitszeit von z.B. 600 Stunden / Jahr
Auszubildende mit einem ausreichend hohen Mindestgehalt von z.B. 24.000 € und einer maximalen Arbeitszeit von z.B. 1.200 Stunden / Jahr
„abwesende Arbeitnehmer“ mit einem ausreichend hohen Mindestgehalt von z.B. 24.000 € und einer maximalen Arbeitszeit von 0 Stunden / Jahr
In einer späteren Phase: Umstellung des Kindergeldes auf das Modell „abwesende Arbeitnehmer“ (nicht so hoch wie der Betrag für Erwachsene)
Dies dreht den Arbeitsmarkt um 180 Grad in einen Arbeitnehmer-orientierten Markt. Arbeitgeber sind extrem motiviert, nicht nur bei Produkten, Technologien und Kunden, sondern nun auch bei Arbeitsbedingungen in einen Wettbewerb untereinander zu treten, und zwar nicht nur um hochqualifizierte Arbeitnehmer, sondern um allen Menschen. Das beinhaltet auch, dass Arbeitgeber nicht wettbewerbsfähig sind, wenn sie nicht die Beschäftigungsmodelle am Markt anbieten, die die Menschen nachfragen. Menschen, die ein bestimmtes Beschäftigungsmodell nachfragen, wählen aus einem Überangebot an dringend zu besetzenden Arbeitsplätzen einen Arbeitgeber, der das Gesuchte zu den besten Konditionen anbietet.
Eine Sonderform der Beschäftigung sind die „abwesenden Arbeitnehmer“. Diese Gruppe macht ein Geschäft mit der Wirtschaft: Unternehmen bieten Einkommensplätze ohne Arbeit, dafür können sie die Einkommensbezieher quasi als Betriebsrentner von der Steuer absetzen. Diese Gruppe beinhaltet Rentner, Studenten, Hausfrauen, Hausmänner, Erwerbsunfähige und auch Erwerbsarbeitsunwillige. Das heißt: 2.000 € monatliche Mindestrente, 2.000 € monatlich für’s Studieren, 2.000 € monatlich als bezahlte Hausarbeit, usw.
Mit den „abwesenden Arbeitnehmern“ beinhaltet der Marktausgleich also ein bedingungsloses Grundeinkommen 2.0 mit einer voll gegenfinanzierten Höhe von 2.000 €:
Das BGE 2.0
Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) gibt es in vielen Variationen. Ihnen allen gemein ist zunächst, dass es nicht bedingungslos ist, weil 1 Bedingung erfüllt sein muss: Die deutsche Staatsbürgerschaft oder ersatzweise ein legaler Aufenthalt in Deutschland (andernfalls hätte jeder der 7 Milliarden Weltbürger das Recht, ein Grundeinkommen in Deutschland zu beziehen). Eine weitere Gemeinsamkeit ist die Zwickmühle der Finanzierung.
Jedes BGE kann nur so viel Geld auszahlen, wie es einnimmt. Alle bisherigen BGE-Modelle, die finanzierbar sind, bieten ein BGE auf ALG2-Niveau, während die Modelle, die ein höheres BGE bieten wollen, vollkommen unfinanzierbar sind. Behauptungen, es sei finanzierbar, folgen keine konkreten Rechnungen. Daher überzeugen die bisherigen BGE-Modelle niemanden, der sich für Details interessiert. Wahlen kann man damit nicht gewinnen.
Ein verheerender Nachteil der meisten bisherigen BGE-Modelle ist, dass sie die Arbeitslosigkeit zu reduzieren versuchen, indem die Arbeitgeber das BGE vom Gehalt abziehen. Das macht zwar Arbeit billiger, ist aber auch eine Einladung zum massiven Ausbau des Niedriglohnsektors und der Leiharbeit. Das zieht wiederum auch die Gehälter der Mittelschicht nach unten, zumal ein enormer Anreiz besteht, Vollzeitjobs in mehrere schlecht bezahlte Teilzeitjobs zu zerlegen. Durch den Kombilohn-Effekt bisheriger BGE-Modelle lassen sich die Unternehmenseigentümer dabei auch noch von Staat und Gesellschaft subventionieren, was die Schere zwischen Arm und Reich weiter vergrößert. Weitere Nachteile und Probleme bisheriger BGE-Modelle lassen sich im weiterführenden Link der Antragsbegründung nachlesen.
Das BGE 2.0 hat diese Probleme nicht, weil es direkt aus den Umsätzen der Wirtschaft finanziert wird. Dies ist für Unternehmen sogar besonders lohnend, weil die „abwesenden Arbeitnehmer“ des BGE die billigste Lösung sind, um „Einkommensplätze“ als Steuersparmodell zu besetzen. Ein BGE 2.0 von 2.000 € als „Betriebsrente und Steuersparmodell“ kostet die Unternehmen kaum mehr als halb so viel wie ein Vollzeit-Arbeitsplatz. Die Tatsache, dass die Wirtschaft heute keinen einzigen zusätzlichen Arbeitnehmer benötigt, um das heutige Überfluss-Warenangebot zu produzieren, macht die „abwesenden Arbeitnehmer“ zusätzlich interessant. Und schließlich ist auch zu berücksichtigen, wie viele Menschen für ein BGE ohne Erwerbsarbeit infrage kommen.
Zieht man von der Gesamtbevölkerung die Erwerbstätigen und Kinder ab (die erst in einer späteren Phase zu den „„abwesenden Arbeitnehmern“ hinzukommen, liegt der Bedarf je nachdem, wie sich verschiedene Faktoren entwickeln, bei 20-40 Mio. reinen BGE-Empfängern. Die Faktoren sind vor allem die Entwicklung von Automation und Rationalisierungen sowie die Entscheidung der Menschen, erwerbstätig zu sein oder auch nicht. Wenn die Hälfte aller Erwerbsfähigen nicht erwerbstätig sein will, ändert sich im Vergleich zu heute nichts.
Das BGE 2.0 ist also mit mindestens 2.000 € monatlich nicht nur hoch, sondern auch problemlos finanzierbar. Nachteile gibt es nicht. Mehr dazu im Link der Antragsbegründung
Ein konkreter Gesetzentwurf
Der nachfolgende Gesetzentwurf ist von vielen Menschen durchdacht und geprüft worden. Jeder Einwand wurde nachweislich entkräftet. Aber natürlich ist das Konzept und der nachfolgende Gesetzentwurf auch eine Diskussionsgrundlage, die flexibel den Wünsche und Präferenzen der konstruktiv mitwirkenden Mitglieder der Piratenpartei Deutschland angepasst werden kann.
Jede politische bzw. wirtschaftspolitische Idee muss konkret werden, wenn sie jemals umgesetzt werden soll. Der letzte Schritt vor der Umsetzung eines politischen Ziels ist ein Gesetzentwurf. Wie sähe das Bandbreitenmodell als Gesetzestext aus?
Das Marktausgleichgesetz
Auf jeden Umsatz, den in- und ausländische Unternehmen in Deutschland an inländische Kunden fakturieren, ist ein Marktausgleich aufzuschlagen. Der Marktausgleich ist eine Steuer, die wie eine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt wird. Einen Vorsteuerabzug gibt es nicht. Die Steuerpflicht beginnt ab 250.000 € Jahresumsatz, bezogen auf den rollierenden Wert der jeweils letzten 12 Monate. Die Höhe des Marktausgleichs ist abhängig vom Verhältnis der Inlandsarbeitsplätze zum Inlandsumsatz. Die Details sind Anlage 1 dieses Gesetzes zu entnehmen. Steuermindernd wirken nur folgende Angestellte: deutsche Staatsbürger, Angehörige ersten Grades deutscher Staatsbürger, Inhaber einer deutschen Arbeitserlaubnis. Die EU-Richtlinie 2006/123 berechtigt zur Arbeit in Deutschland, nicht jedoch zur Anrechnung auf den Marktausgleich. Mindernd auf den Marktausgleich wirken nur Inlandsarbeitsplätze, die die Arbeitszeit- und Gehaltskriterien lt. Anlage 2 erfüllen. Unternehmensinhaber und Teilhaber mit mindestens je 5% Unternehmensanteil wirken unabhängig von ihrem Einkommen und ihrer Arbeitszeit wie je 1 Arbeitnehmer mindernd auf den Marktausgleich. Unternehmer mit einem Jahresumsatz von bis zu 250.000 € Umsatz (rollierender Wert der jeweils vorangegangenen 12 Monate) können sich selbst auf die Gehaltsliste eines anderen Unternehmens setzen lassen und dort ein Gehalt beziehen. Sobald sie die 250.000 € Umsatzgrenze überschreiten, wirkt ihr Gehalt bei einem anderen Unternehmens nicht mehr mindernd auf den Marktausgleich.
Jeder deutsche Staatsbürger bzw. Inhaber einer deutschen Arbeitserlaubnis kann grundsätzlich nur bei einem einzigen Arbeitgeber mindernd auf den Marktausgleich wirken. Die „Deutsche Rentenversicherung Bund“ prüft anhand der von ihr verwalteten Sozialversicherungsnummern, dass kein Bürger von mehr als 1 Unternehmen von der Marktausgleichsteuer abgesetzt wird. Ausnahme von diesem Grundsatz sind Tätigkeiten in Berufen lt. Anlage 3.
Unternehmen, die mindestens eines der nachfolgenden Ausschlußkriterien verletzen, müssen den vollen Marktausgleich an das Finanzamt abführen: Mindestens 1 Angestellter erfüllt die Kriterien lt. Anlage 1 (Arbeitszeit und Gehalt) nicht. Der Altersdurchschnitt der Angestellten liegt unter 42 Jahren (Ausnahmen: Bergbau und Luftfahrt). Weniger als 40% der Angestellten sind weiblich (Ausnahmen: schwere körperliche Arbeit). etc. (Gehaltsunterschiede, Diskriminierungen, Umweltschutz, Verbraucherschutz, …) Als 1 Unternehmen im Sinne von Punkt 10. gelten Unternehmen, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 50% gleiche Eigentümer (auch indirekt, z.B. über Beteiligungsgesellschaften) Marktauftritt unter gleicher Marke gemeinsamer Einkauf gemeinsamer Vertrieb
Anlage 1: Marktausgleich Steuersätze
Mitarbeiter pro Umsatzmillion / Marktausgleich
unter 6 / 200%
6 bis unter 7 / 100%
7 bis unter 8 / 50%
ab 8 / 0%
(Anmerkung: Die Zahlen sind für Änderungswünsche offen)
Anlage 2: Gehalts- und Arbeitszeitvoraussetzungen
Gehalt / Jahresarbeitszeit maximal
24.000 € / 0 Stunden ("abwesende Arbeitnehmer", siehe "BGE 2.0")
32.000 € / 600 Stunden (Teilzeit)
40.000 € / 1.200 Stunden (Vollzeit)
(Anmerkung: Die Zahlen sind für Änderungswünsche offen)
Anlage 3: Kombilohn-Branchen
Arbeitnehmer aus den unten genannten Branchen dürfen sich von einem zweiten Unternehmen als "abwesende Arbeitnehmer" (lt. Anlage 2) als Steuersparmodell auf die Gehaltsliste setzen lassen. Das Gehalt der Arbeitgeber aus den unten genannten Branchen wird so zum Kombilohn:
Gastronomie Friseurhandwerk (und evtl. weitere preisempfindliche, haushaltsnahe Dienstleistungen) Landwirtschaft Fischerei
Begründung
Dieser Programmpunkt ist DIE Chance für die Piratenpartei Deutschland, mit einer Lösung für das Problem aufzutrumpfen, das fast allen Bürgern Deutschland mit Abstand am wichtigsten ist: Der Arbeitsmarkt - mit allem, was davon abhängt (Einkommen, Lebensqualität, Familienplanung, etc.)
Mit diesem Programmpunkt hätte die Piratenpartei Deutschland ein Alleinstellungsmerkmal, mit dem sie nicht nur die Defensive verlassen könnte, in die sie die etablierten Parteien (und Medien) getrieben haben, weil solche konkreten Antworten bisher fehlen. Die Piratenpartei Deutschland könnte in die Offensive gehen und nachweisen, dass sie mit diesem Programmpunkt die einzige Partei ist, die überhaupt eine Lösung anbietet, während die etablierten Parteien komplett ratlos sind oder das Problem der Bürger sogar ignorieren bzw. leugnen.
Zudem ist dieser Programmpunkt der Schlüssel zur Erfüllung vieler Programmpunkte der Piratenpartei. Nehmen wir als Beispiel PA002 mit u.a. mit folgenden Forderungen:
„Wettbewerbswirtschaft mit sozialem Ausgleich“
„sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe“
„freie und selbstbestimmte Entfaltung von Lebens- und Erwerbsentwürfen“
„Wohlbefinden und Zufriedenheit der Bevölkerung“
„Schutz der Bevölkerung vor ausbeuterischen Abhängigkeitsverhältnissen“
All dies wird mit diesem Programmpunkt von der Forderung zur realisierbaren Möglichkeit, indem es (um wieder PA 002 zu zitieren) „Marktgeschehen ergänzt und korrigiert“ und einen „wirtschaftspolitischen Ordnungsrahmen“ konkret und problemlösend definiert.
Auch PA091, PA093, PA102, PA105 und viele andere werden durch diesen Programmpunkt von der Forderung zur realisierbaren Möglichkeit.
Dieses Konzept erfüllt alle 3 Killkriterien für Programmpunkte: Nachhaltige und wirkliche Lösung eines Problems, realistische Umsetzbarkeit sowie Mehrheitsfähigkeit bei den Wählern. Damit ist es nicht nur mehr als eine bloße Forderung, sondern auch den etablierten Parteien weit voraus, die seit Jahrzehnten an diesem Problem scheitern und lediglich hilflos an den Schrauben eines durch und durch fehlkonstruierten Systems hin- und herdrehen.
Mit dem beinhalteten „BGE 2.0“ versucht dieser Programmantrag, sowohl den vielen Unterstützern bisheriger BGE-Modelle (u.a. PA016, PA108, PA250) einen Ausweg aus der Unrealisierbarkeit dieser Modelle anzubieten, als auch die Argumente der BGE-Kritiker durch einen ganz neuen Ansatz zu entkräften.
Das Konzept bedeutet nicht weniger als eine neue, menschenfreundliche Welt. Ausreichend viele (und ausreichend gut bezahlte) Arbeitsplätze im Inland werden damit zur Bedingung, um im Inland Geschäfte machen zu können. Unternehmen, denen es nicht gelingt, genügend Arbeitsplätze zu besetzen, scheiden aus dem Markt aus.
Schlecht bezahlte Jobs anzubieten bleibt zwar möglich, aber erstens sind sie betriebswirtschaftlich sinnlos, weil die Unternehmen sie nicht von der Steuer absetzen können, und zweitens wird es niemanden mehr geben, der solche Jobs annimmt. Leiharbeit wird es ebenfalls nicht mehr geben, weil nur eigene Angestellte von der Steuer abgesetzt werden können.
Das Konzept eignet sich ebenso für Wahlkampfgespräche mit einzelnen Bürgern wie für Flyer, Webseiten, Interviews in Medien und den Schlagabtausch in Talkshows.
Es ist durchgerechnet auf Basis der amtlichen Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes. Noch niemand hat beim „Ideen-Grillen“ des Konzeptes einen Haken finden können außer „kenne ich nicht, will ich nicht“. In zahllosen Debatten hat sich gezeigt, dass sich dieses Konzept hervorragend eignet, um Zuhörern/Zuschauern/Lesern zu demonstrieren, wie fehlkonstruiert das heutige System ist und dass es auf jeden Einwand eine überzeugende Antwort gibt.
Es ist so detailliert verfasst, dass es sofort umgesetzt werden könnte, aber auch eine flexible Diskussionsgrundlage, auf deren Basis die AGs und Mitglieder der Piratenpartei Deutschland Änderungswünsche und Verbesserungen einbringen können.
Wenn die Piratenpartei etwas wirklich dringend braucht, dann sind es wirkliche Alternativen zum heutigen System. Alle Piraten sind gebeten, die Idee zu durchdenken und bei einem Informationsdefizit oder Fragen einfach den Antragsteller zu kontaktieren, gern auch im Mumble.
Weitere Infos unter http://www.bandbreitenmodell.de/piratenpartei
Die bisher ausführlichste Diskussion im Internet: Blog „Uhupardo“, Posting „Der Tag nach dem Crash – Das Bandbreitenmodell“, http://uhupardo.wordpress.com/2011/11/06/serie-der-tag-nach-dem-crash-teil-1-das-bandbreitenmodell/ Links
Peter Wittfeld
Pad für die weitere Bearbeitung: https://squad-zukunft_europa.piratenpad.de/EU-BGE
Bessere Mindeststandards für Arbeitsbedingungen
HInweis für den Verfasser: Dies stellt kein Antragstext dar. Bitte ergänzen, ausformulieren. Ansonsten wird dieses Kapitel am 12.02.2013 gelöscht --Thomas Gerwert 12:34, 7. Feb. 2013 (CET)
zum Beispiel bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz, Mutterschaftsurlaub, Urlaubszeiten, EU-weite Entlastung der Arbeitnehmer beim Erwerb von Rentenansprüchen zu Lasten staatlicher Rentenzuschüsse und Arbeitgeberbeiträge, weitere Sozialstandards (auch bei bei länderübergreifender Beschäftigung).
Ausweitung Europäsicher Sozialfonds und ggbf. eines Investitionsfonds
zur Linderung der von Krise der betroffen Länder an der Staatsschuldenkrise
Hinweis für den Verfasser: Dies stellt kein Antragstext dar. Bitte ergänzen, ausformulieren. Ansonsten wird dieses Kapitel am 12.02.2013 gelöscht --Thomas Gerwert 12:35, 7. Feb. 2013 (CET)