HE:Landesparteitage/2012.3/Sonstige Anträge
Satzungsänderungsanträge | Programmanträge | Änderungsanträge | Positionspapiere | Sonstige Anträge | Dringlichkeitsanträge | Antragsbesprechung
Inhaltsverzeichnis
- 1 Sonstige Anträge
- 1.1 Parteitage
- 1.2 Syncom
- 1.3 SA-03 HGO Änderung: Öffentliche Sitzungen des Gemeindevorstands / Magistrats
- 1.4 SA-04 - Änderung HGO: Stärkung der Befugnisse des Ausländerbeirats
- 1.5 SA-05 - Änderung der HGO: Implementierung des Jugendparlamentes in die HGO
- 1.6 SA-06 - Änderung der HGO: Veröffentlichungen in kostenlosen Zeitungen und im Internet
- 1.7 SA-07: Einrichtung eines Landesnewsletters
- 1.8 SA-08
- 1.9 SA-XX
Sonstige Anträge
Parteitage
SA-01a: 2ter Programmatischer LPT 2013 (zw. BTW und LTW)
Text
Begründung
- Unser Programm ist leider noch weit entfernt von einem finalen Stand
- Mit einem programmatischen LPT nach der BTW und vor der LTW bekommen wir neben 2 weiteren Tagen Zeit für unser Programm einen zusätzlichen Aufschlag in Hessen, um zwischen BTW und LTW noch mal "punkten" zu können
Antragsteller
SA-01b: Wahl-LPT nach der LTW
Text
Begründung
- Wir werden jede freie Zeit in inhaltliche und organisatorische Arbeit für BTW und LTW stecken müssen
Antragsteller
Syncom
SA-02: Korrektur des Syncom-Beschlusses SA-4c vom LPT 2011.1
Text
Begründung
Antragsteller
SA-02b: Syncom-Empfehlung
Text
Begründung
- Die Nutzung von Syncforum und Newsserver machen nur dann wirklich Sinn, wenn möglichst alle Regionen und alle öffentliche Listen mitmachen
Antragsteller
SA-03 HGO Änderung: Öffentliche Sitzungen des Gemeindevorstands / Magistrats
Text
Die Piratenpartei Hessen fordert die Landesregierung auf, in der HGO den § 67 in folgender Weise zu ändern:
§ 67 (1) Alt: Der Gemeindevorstand faßt seine Beschlüsse in Sitzungen, die in der Regel nichtöffentlich sind. In einfachen Angelegenheiten können die Beschlüsse im Umlaufverfahrengefaßt werden, wenn niemand widerspricht.
Neu:
Der Gemeindevorstand faßt seine Beschlüsse in Sitzungen, die in der Regel öffentlich sind.Begründung
Antragsteller
SA-04 - Änderung HGO: Stärkung der Befugnisse des Ausländerbeirats
Text
Die Piratenpartei Hessen fordert die Landesregierung auf, in der HGO den § 88 in folgender Weise zu ändern:
§ 88
Aufgaben, Befugnisse des Ausländerbeirats (2) Alt: Der Gemeindevorstand hat den Ausländerbeirat rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist. Der Ausländerbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Der Ausländerbeirat ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu hören. Gemeindevertretung und Gemeindevorstand können, Ausschüsse der Gemeindevertretung müssen in ihren Sitzungen den Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der ausländischen Einwohner berühren.
Neu:
Der Gemeindevorstand hat den Ausländerbeirat rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dem Ausländerbeirat ist die Einsicht in alle Sitzungsunterlagen, die ausländische Einwohner betreffen zu gewähren. Der Ausländerbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Der Ausländerbeirat ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu hören. Gemeindevertretung, Gemeindevorstand und Ausschüsse der Gemeindevertretung müssen in ihren Sitzungen dem Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der ausländischen Einwohner berühren. Die Gemeindevertretung kann dem Ausländerbeirat darüber hinaus Antragsrechte geben.Begründung
Antragsteller
SA-05 - Änderung der HGO: Implementierung des Jugendparlamentes in die HGO
Text
Die Piratenpartei Hessen fordert die Landesregierung auf, in der HGO den § 4c in folgender Weise zu ändern:
§ 4 c Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
alt
Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.
Neu (1)Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen.
(2)Jugendparlament
Zur Interessensvertretung kann ein Jugendparlament gebildet werden. Die Gemeinde hat die Jugendlichen auf dem Weg zur Bildung eines solchen Jugendparlamentes mit allen erforderlichen Mitteln, auch finanzieller Art, zu unterstützen. Gemeindevertretung, Gemeindevorstand und Ausschüsse der Gemeindevertretung müssen in ihren Sitzungen gewählten Vertretern des Jugendparlamentes zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der Jugendlichen berühren. Die Gemeindevertretung kann dem Jugendparlament darüber hinaus Antragsrechte geben.Begründung
Antragsteller
SA-06 - Änderung der HGO: Veröffentlichungen in kostenlosen Zeitungen und im Internet
Text
Die Piratenpartei Hessen fordert die Landesregierung auf, in der HGO den § 7 in folgender Weise zu ändern:
§ 7 Öffentliche Bekanntmachungen (1) ALT:
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden erfolgen in einer örtlich verbreiteten,mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitung oder in einem Amtsblatt.
NEU:
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden erfolgen in mindestens einer örtlich verbreiteten, mindestens einmal wöchentlich erscheinenden kostenlosen Zeitung oder in einem Amtsblatt sowie auf der Webseite der Gemeinde.Begründung
Antragsteller
SA-07: Einrichtung eines Landesnewsletters
Text
Antragsteller
SA-08
Text
Der Landesparteitag Hessen möge beschließen: 1. Die Piratenpartei Hessen und ihre Untergliederung setzen Online-Werkzeuge ein, um die Beteiligung der Mitglieder bei Angelegenheiten der Piratenpartei Hessen und inhaltlicher Arbeit der Partei zu verbessern. 2. Diese Instrumente werden zweistufig eingesetzt:
a. Liquid Feedback mit den bisher vom Landesverband Hessen eingesetzten Nutzungsbedingungen wird genutzt, um gemeinsam Iniativen auszuarbeiten und eine Reihenfolge von konkurrierenden Initiativen festzulegen.
b. Virtuelle Meinungsbilder (vMB) bzw. LimeSurvey (LS) werden alternativ zueinander genutzt, um eine breitere Abstimmungsbasis der im Liquid Feedback erarbeiteten Initiativen zu generieren. Dabei werden im vMB bzw. LS alle Initiativen gegeneinander abgestimmt, die im Liquid Feedback eine Zustimmung von mindestens 50% erhalten haben. Die Laufzeit dieser Abstimmung beträgt eine Woche.
c. Abstimmungen über vMB bzw. LS können nur gestartet werden, wenn diese im Liquid Feedback abgestimmt wurden. Dies gilt nicht für Abstimmungen zur Terminfindung.
3. Anträge auf Landesparteitagen, die auf der zweiten Abstimmungsebene die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, aber mindestens 50% der abgegebenen Stimmen, erreicht haben, sind auf Landesparteitagen vorrangig vor Anträgen zu behandeln, die nicht über die genannten Online-Tools eingebracht wurden. 4. Jeder Kreisverband ernennt einen Verantwortlichen, der Mitgliedern des Kreisverbands, die über keinen Online-Zugang verfügen, die Möglichkeit gibt, Anträge im Liquid Feedback einzustellen. In kreisfreien Regionen kann der Landesvorstand auf Antragg einen Piraten pro Stammtisch mit der Aufgabe betrauen, den Zugang zu vermitteln.
5. Der Vorstand wird spätestens eine Woche nach einer Abstimmung im Liquid Feedback die erfolgreichen Initiativen nach seiner Wahl entweder in ein vMB oder eine LS-Umfrage zur Abstimmung stellen.Begründung
Zu 1. Wir brauchen Werkzeuge, um zwischen Parteitagen an Inhalten zu arbeiten und die Anträge so weit zu verbessern, dass sie im Idealfall auf Parteitagen einfach abgestimmt werden können. Ansonsten werden zu viele Anträge nicht behandelt, weil Diskussionen über mögliche Varianten erst auf dem Parteitag stattfinden können. Zu 2. Als Tools werden im LV Hessen bereits mit unterschiedlicher Intensität vMB, LS und Liquid Feedback genutzt. Diese haben jedoch unterschiedliche Stärken und Schwächen, so dass ein Tool alleine nicht geeignet ist, Anträge sinnvoll zu diskutieren und abstimmungsreif vorzubereiten. Dies geht allerdings durch die vorgeschlagene Kombination der Tools. Durch die Vorbereitung der Anträge im Liquid Feedback wird die Qualität der ursprünglichen Anträge stark verbessert, so dass auch prinzipiell sinnvolle, aber schlecht formulierte Anträge zustimmungsfähig werden können und nicht aus formellen Gründen abgelehnt werden müssen. Allerdings scheint Liquid Feedback vielen Piraten als Tool zu kompliziert zu sein, wodurch die Nutzung noch stark ausbaufähig ist. vMB und LS stellen niedrigschwellige Tools zur Verfügung, die gewöhnlich eine recht hohe Beteiligungsquote ermöglichen und so eine höhere Legitimation der abgestimmten Anträge vermitteln. Allerdings skaliert die Nutzung relativ schlecht, so dass immer die Gefahr besteht, dass die Admins durch eine Flut von schlecht vorbereiteten oder formulierten Anträgen geDDOSt werden. Der Zwang zur Nutzung von Liquid Feedback soll verhindern, dass einerseits der Vorstand unter einer Flut schlecht vorbereiteter oder formulierter Anträge für vMB/LS untergeht und andererseits die Basis anregen, stärker inhaltlich an Anträgen zu arbeiten. Zu 3. Der Vorrang von abgestimmten Anträgen sorgt dafür, dass Anträge, bei denen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie schon konsensfähig sind, ohne lange Diskussionen abgearbeitet werden können und so der "Durchsatz" eines LPT erhöht wird. Dies kann allerdings keine Verpflichtung auslösen, da der LPT in der Gestaltung seiner Tagesordnung frei ist. Zu 4. Hiermit soll auch für die Mitglieder, die keinen Zugang zum Internet oder zu Liquid Feedback besitzen, die Möglichkeit zur Beteiligung eröffnet werden.
zu 5. Das ist reiner Formalfoo, aber trotzdem notwendig.Antragsteller
SA-XX
Text
Begründung
Antragsteller