HE:Landesparteitage/2012.3/Dringlichkeitsanträge

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Dringlichkeitsanträge

DA-01

Urabstimmung anstelle bzw. in Ergänzung der Programmparteitage

Text

Resolution

Angesichts der Unmöglichkeit, mit unseren heutigen Arbeitsstrukturen in der nächsten Zeit ein Bundespolitisches Programm zu verabschieden, spricht sich der Hessische LPT 2012.3 dafür aus, dieses in erster Instanz in regelmäßigen Urabstimmungen durch alle Parteimitglieder beschließen zu lassen.

Das Verfahren könnte in etwa so aussehen: Programmanträge zum BPT müssen entweder von n [optional 20/40/100] Mitgliedern oder von einem Landesparteitag mit einer einfachen Mehrheit unterstützt werden. Es geht hier in erster Linie um Spamschutz/Trollabwehr, daher sollte eine relativ kleine Anzahl von Unterstützern, die allerdings eindeutig identifizierbar sein müssen (Klarnamen etc.), ausreichen. Bei Verabschiedung durch einen LPT hätte man zusätzlich den Vorteil, dass bereits eine gewisse Diskussion stattgefunden hat und im Regelfall auch per Stream/Aufnahme/Protokoll zugänglich und nachvollziehbar ist.

Über die eingereichten Anträge wird nach einer gewissen Diskussionsphase, die im Netz oder/und auf Barcamps und ähnlichen Veranstaltungen stattfindet, per Zustimmungswahl in einer Mitgliederurabstimmung entschieden. Dies kann auch mehrmals im Jahr geschehen. Stringenz und Lesbarkeit (Vermeidung von vielen Wiederholungen und Dopplungen, sprachliche Qualität) liegen grundsätzlich in der Verantwortung der Mitglieder. Ein Bundesparteitag kann mit 90%-prozentiger Mehrheit Programmentscheidungen treffen und ist insbesondere dann dazu aufgerufen, wenn nach seiner Auffassung beschlossene Programmpunkte einander deutlich widersprechen oder sich sinnvoll zusammenfassen lassen. Es ist eine Möglichkeit vorzusehen, während eines Programm-BPT Änderungsanträge einzubringen (mit Unterstützerquorum).

Begründung: Das heutige Verfahren ist teuer, anstrengend, langsam, kaum partizipativ und bringt nur sehr eingeschränkt wirklich gute Ergebnisse. Die Probleme sind:

- Demokratiedefizit: Es kann faktisch doch nur ein Teil der Basis an BPTs teilnehmen (aus räumlichen und finanziellen Gründen),

- Umso größer der BPT wird, desto arbeitsunfähiger ist er. Begrenzungen der Redezeit sowie der Rednerzahl sind grundsätzlich schlechte Kompromisse, denn man weiß einfach nicht, ob der 25. Redebeitrag vielleicht noch etwas sehr Wichtiges und substanziell Neues bringt, auch wenn vorher 20 Leute mehr oder weniger nur immer das Gleiche gesagt haben. Das Verfahren ist absolut nicht gegen manipulative Eingriffe sicher, es müssen sich nur 30 Leute absprechen, einen Antrag durchzubringen oder abzuschießen, und sich als erste am Mikro positionieren. Nachdem die Versammlung 30 mal mehr oder weniger die selbe Aussage gehört hat, wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit einer rabiaten Verkürzung der Redezeit oder/und einem Schluss der Debatte zustimmen. Andererseits lässt sich aus Zeitgründen und weil die Aufmerksamkeit der Versammlung massiv leidet, wenn hundert Mal dasselbe gesagt wird, nicht ohne solche Begrenzungen arbeiten.

- Wenn wirklich in der Diskussion auf dem BPT neue Erkenntnisse gewonnen werden, so lassen sich diese doch nicht mehr konstruktiv in Verbesserungsvorschläge umsetzen. Die Hauptprobleme sind hier das Antragsvolumen bzw. das Arbeitspensum insgesamt sowie die Größe des BPT, die es unrealistisch machen, auf dem BPT Änderungsanträge zu gestatten. Weiterhin sind Probleme, dass sehr viele Leute jetzt unbedingt ein breites Programm haben wollen (und dafür gibt es gute Gründe), sich aber einmal beschlossene Positionen dank der an sich sinnvollen 2/3 Hürde nur noch schwer korrigieren lassen. Wenn also in der Diskussion kritische Punkte in Anträgen gefunden und benannt werden, so sind die anwesenden Piraten vor das Dilemma gestellt, entweder alles abzulehnen und wieder ohne Programm da zu stehen, oder an sich inakzeptable Dinge zu beschließen, die sich so bald auch nicht mehr revidieren lassen (auch die nächsten BPTs werden wieder völlig überlastet sein). In dieser Situation kann es durchaus sein, dass das hier vorgeschlagene Verfahren mit Urabstimmung sogar schneller ist.

- Dadurch, dass die Diskussion entschleunigt bzw. über einen längeren Zeitraum gestreckt und vermutlich zum Teil auch verschriftlicht im Netz stattfände, würde sie vermutlich an Sachlichkeit gewinnen. Politische Stimmungsmache mag im Netz ähnlich möglich sein wie im richtigen Leben, es fällt den meisten Leuten jedoch leichter, sich ihrer Wirkung zu entziehen, wenn nicht noch Schlafentzug, Zeitdruck und räumliche Enge dazukommen. Natürlich steht und fällt das auch mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten, die in jedem Fall verbesserungsfähig sind (LQFB, ML, Wiki etc.).

- Viele Leute beschäftigen sich erst mit Anträgen, wenn sie darüber entscheiden müssen. Das ist auch verständlich angesichts der erklecklichen Zahl von sehr schlechten bzw. reinen Trollanträgen. Landesparteitage sind erfahrungsgemäß (bisher) noch einigermaßen arbeitsfähig, was man von Bundesparteitagen nicht sagen kann. Daher bieten LPTs eine praktikable Möglichkeit der Vorauswahl von Anträgen. Vermutlich ergäbe sich auch eine Befruchtung/Synergie mit landespolitischen Themen bzw. bezüglich der Verzahnung von bundes- und landespolitischen Positionen.

- Die Möglichkeit, dass jedes Mitglied einen Antrag stellen kann, sollte auf jeden Fall erhalten bleiben. Abhängig von der zur Verfügung stehenden Infrastruktur sollte er aber einer definierten Zahl von Unterstützern bedürfen, um extrem schlechte Anträge von vornherein auszuschließen.

- Stringenz: Das Verfahren kann zu einem sehr instringenten Programm führen. Das kann allerdings jedes andere Verfahren auch, ausdrücklich auch die Top-Down-Verfahren der etablierten Parteien (es ist z.B. völlig instringent, gleichzeitig Frieden, Vollbeschäftigung (in klassischer Erwerbsarbeit) und wirtschaftlichen Fortschritt zu fordern). Letztlich liegt es immer in der Hand der Entscheidungsträger, für Stringenz in ihrem (letztlich wohl auch subjektiven) Sinne zu sorgen. Bei uns ist das halt die Basis.

- Durch die Schriftlichkeit der Abstimmung lassen sich grundsätzlich eindeutige Ergebnisse erzielen. Die Beteiligung der gesamten Mitgliederbasis (bei nach wie vor 2/3 Zustimmung) dürfte zu einer erheblichen Befriedung der Partei beitragen.

Zum Schluss:

- Dieser Vorschlag ist bislang weder juristisch noch in Bezug auf finanziellen Auswirkungen geprüft.

- Ich bin nicht sicher, ob er nicht als „Sonstiger Parteitagsbeschluss“ auch ohne Unterstützer zulassungsfähig wäre, hätte jedoch gerne im Vorfeld schon eine Diskussion und Rückmeldung über Unterstützung. Es geht hier in erster Linie darum, parteiweit eine Diskussion anzustoßen, dafür braucht das Ding etwas Schwung durch einen LPT.

Begründung

Die Begründung der Dringlichkeit ergibt sich aus dem Verlauf des BPT 2012.2 und dem Herannahen verschiedener Wahltermine (BTW, EPW, einige Landtagswahlen)

Antragsteller

Eric Manneschmidt


DA-02

Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz

Text

Der Landesparteitag beschließt folgenden Programmpunkt:

"Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz ein.

Eine Institution, deren Aufgaben im Bereich der Überwachung und Kontrolle der politischen, gesellschaftlichen und religiösen Gesinnungen der hier lebenden Menschen ausgerichtet ist, ist mit den Werten einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft nicht zu vereinbaren und gehört ersatzlos abgeschafft.

Desweiteren sprechen sich die hessischen PIRATEN für eine Abschaffung sämtlicher Landesämter für Verfassungsschutz aus, und werden über Bundesratsinitiativen auf die Abschaffung des Bundesamts für Verfassungsschutz hinarbeiten."

Begründung

Zum Inhalt:

Die Abschaffung des Landes- und Bundesamts für Verfassungsschutz ist notwendig, da es eine Überwachungsinstitution ist, die einer Demokratie nicht gerecht wird und in den letzten Monaten bewiesen wurde, wie schlecht der Verfassungsschutz aktuell arbeitet.

Der Antrag von Thumay und Emanuel fordert lediglich die Abschaffung des Landesamts und zielt darauf hin, den Antrag zur Abschaffung des Bundesamts auf einem BPT zu beschließen. Wir hätten das ganz gerne möglichst schnell schon im Programm und wollen hier auch unser Maximalziel formulieren.

Zur Dringlichkeit:

Bisher gibt es lediglich einen Antrag zur Abschaffung des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Dieser Antrag soll eine Ergänzung und eine Alternative zu diesem bieten und einen Schritt weiter gehen.

Zwar fallen die anderen Landesämter nicht und das Bundesamt nur über Umwege in die Hoheit des hessischen Landtags, eine Positionierung ist jedoch gerade im Hinblick auf die zukünftige Arbeit der hessischen Piratenpartei durchaus wichtig.

Inhaltich gilt die Begründung des Antrags an den letzten Bundesparteitag: http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA186

Antragsteller

Kevin Culina (stellt vor), Michael Starck, Emanuel Schach, Jan Leutert, Biggi Datzer

DA-03

Nicht medizinisch indizierte Eingriffe / Beschneidung

Text

Die Piratenpartei Hessen lehnt sämtliche nicht medizinisch indizierten chirurgischen Eingriffe ohne wirksame Einwilligung des Betroffenen ab. Wir setzen uns daher dafür ein, dass solche Eingriffe an Kindern unter 14 Jahren grundsätzlich verboten und als Körperverletzung strafbar sind. Ab diesem Alter sollen solche Eingriffe zulässig sein, wenn der durchführende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der oder die Betroffene über den Eingriff aufgeklärt wurde und wirksam eingewilligt hat.

Unter diese Regelung fallen beispielsweise Schönheitsoperationen, aber auch rituelle Beschneidungen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes wiegt schwerer als die Entscheidungsfreiheit (und im Falle von rituellen Beschneidungen Religionsfreiheit) der Eltern.

Auf Landesebene setzten wir uns dafür ein, dass das Land Hessen auf Bundesebene entsprechende Initiativen über die Gesundheits- bzw. Justizministerkonferenz in den Bundesrat einbringt.

Falls bereits ein Antrag zur Beschneidung beschlossen wurde, wird dieser durch diesen Antrag ersetzt.

Alternativ möge der Parteitag beschließen, den obigen Text zusammen mit folgender Ergänzung an geeigneter Stelle in das Programm aufzunehmen. Die Ergänzung wird vor dem letzten Absatz eingefügt:

Da ein Verbot der rituellen Beschneidung einen erheblichen Eingriff in die Ausübung der Religion vieler Menschen in unserem Land darstellt, setzen wir uns außerdem für eine zeitlich begrenztes Ausnahme für rituelle Beschneidungen ein. Während dieses Moratoriums bleibt die rituelle Beschneidung von nicht einwilligungsfähigen Jungen straffrei, sofern folgende Bedingungen analog den Mindestanforderungen des Ethikrates erfüllt sind:

  1. Durch eine Bescheinigung wurde nachgewiesen, dass sich die Erziehungsberechtigten mindestens drei Tage vor dem Eingriff haben umfassend beraten lassen (über kulturelle und rechtliche Aspekte, über Alternativen etc.),
  2. Beide erziehungsberechtigten Elternteile haben schriftlich ihre Zustimmung erklärt,
  3. Der Eingriff wurde von einem Arzt fachgerecht, nach vorheriger medizinischer Aufklärung und unter qualifizierter Schmerzbehandlung vorgenommen und
  4. Ein entwicklungsabhängiges Vetorecht des Betroffenen wurde beachtet.

Begründung

Dieser Antrag ist eine überarbeitete Variante der Meinungsbilder und diverser anderer Beschneidungsanträge. Er wurde genauso zum BPT eingereicht (wo er eigentlich hingehört, da es ein Bundesthema ist), ist dort aber nicht behandelt worden. Es wurde lediglich der "Auf Landesebene..."-Absatz aus dem anderen gestellten Antrag übernommen und "Piratenpartei Hessen" eingesetzt. Er ist deutlich näher an den Meinungsbildern, berücksichtigt aber die Kritik vom letzten LPT.

Zum Thema selbst wurde schon an allen möglichen Stellen alles gesagt.

Antragsteller

DA-04

Keine Ökonomisierung des Gesundheitssystems

Text

Der Landesparteitag möge beschliessen:

  • in den Wahlprogram zu den kommenden Landtagswahlen folgenden Text an geeigneter Stelle aufzunehmen:

Die Privatisierung von Klinkbetrieben, die sich in gemeinnütziger Trägerschaft befinden, wird von der Piratenpartei Hessen grundsätzlich abgelehnt. Kommunale Krankenhäuser sollen durch kompetente Führungskräfte gelenkt werden, deren Zielvorgabe neben wirtschaftlichen Belangen auch das Wohl der Patienten und die Zufriedenheit der Mitarbeiter sein muss. Sollen Teilbereiche an private Betreiber übertragen werden, so sind an einen solchen Prozess hohe Anforderungen bezüglich der Qualität der medizinischer Versorgung, der Situation der Belegschaft und der Mitsprache der Bürger zu stellen. Wir beurteilen die Krankenhaus-Verkäufe der Vergangenen Jahre (wie das Uniklinikum Gießen/Marburg und die Horst-Schmidt-Klinken in Wiesbaden) als gescheitert und werden uns für eine baldige Zurückführung in öffentliche Hand einsetzen.

Wir setzen uns dafür ein, dass das Land Hessen auf Bundesebene Initiativen für ein gerechtes Gesundheitssystem, welche die finanzielle Ausstattung der Kliniken und Krankenhäuser langfristig sicherstellen, in den Bundesrat und in die Gesundheitskonferenz einbringt

  • weiter soll der Parteitag folgende Stellungnahme als Positionspapier beschließen:
Der Landesverband Hessen der Piratenpartei begrüßt und unterstützt das Bürgerbegehren "Gegen den Zwangsverkauf des Klinikums Offenbach", das von einem Bündnis gegen die Privatisierung des Klinikums Offenbach initiiert worden ist. Das Klinikum Offenbach ist kein Einzelfall, überall in Hessen werden nach und nach Krankenhäuser privatisiert, ohne dass die Politik eingreifen würde. Dabei hat sich gezeigt, dass eine Privatisierung zumeist mit einer Verschlechterung der Versorgung und der Situation der Belegschaft einher kommt. Da der Krankenhausbetrieb zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehört, muss der Steuerzahler auch für privat geführte Krankenhäuser einspringen. Deshalb, und auch im Interesse aller Menschen in Hessen bitten wir alle Offenbacherinnen und Offenbacher, die Durchführung des Bürgerbegehrens mit ihrer Unterschrift zu unterstützen und anschließend bei dem Bürgerentscheid ihre Stimme abzugeben.

Begründung

Seit Jahrhunderten war es normal dass Krankenhäuser ausschliesslich von gemeinnützigen Einrichtungen - den Kommunen, Kirchen und Stiftungen betrieben worden sind. In den letzten Jahren ist ein Trend aufgekommen, die Krankenhäuser wegen ihren hohen Kosten an private Investoren zu übertragen. Dabei handelt es sich um eine Form von "Private Public Partnership" mit einem hohen Risiko für die öffentliche Hand, denn es besteht meist eine gesetzliche Pflicht ein Krankenhaus als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu betreiben, so dass im Falle von finanziellen Schwierigkeiten eine Pflicht entsteht die entstehenden Schulden zu übernehmen. So zahlt mittlerweile das Land Hessen an den privaten Betreiber Rhön Kliniken jährlich eine Zuwendung von 13 Millionen Euro für das Uniklinikum Gießen/Marburg welches sich trotz der Privatisierung in finanziell schwierigere Lage befindet, und das obwohl der Rhön Konzern weiterhin Dividende an seine Aktionäre auszahlt.

Besonders die aktuelle Situation in Offenbach hat gezeigt, dass kompetente Führungskräfte für den Erfolg einer Klinik essentiell sind. Auch die Stimmung unter den Mitarbeitern, die sich direkt auf die Patienten auswirkt hängt von einer erfolgreichen Führung ab, die diesen Erfolg allen Beteiligten zu vermitteln weis. Erfolg kann aber in einem Krankenhaus nicht in Geld gemessen werden. Zwar muss die Leitung die Finanzen im Griff haben, da sonst der Betrieb leidet, es darf aber keinesfalls der wirkliche Erfolg eines Krankenhauses, nämlich die Gesundung der Patienten deswegen zurückstecken.

Letztendlich stehen fast alle Krankenhäuser vor der Situation, dass ein Kosten deckender Betrieb unmöglich scheint. Hier ist dann der Bund und das Gesundheitssystem an sich gefragt, die tatsächlich anfallenden Kosten zu tragen.

Antragsteller

Fraktion Piraten Offenbach am Main

DA-05

Keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Text

Der Landesparteitag möge beschließen folgende Ergänzung an geeigneter Stelle ins Programm zu den kommenden Landtagswahlen aufzunehmen:

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die Umsetzung der ILO Konvention 182 gegen die ausbeuterische Kinderarbeit ein.

So wollen wir, dass auf den Hessischen Friedhöfen ausschließlich Grabsteine verwendet werden dürfen, die nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Hierfür sind die dafür nötigen gesetzlichen Regelungen zu schaffen.

Begründung

Es gibt seit einigen Jahren zertifizierte Steine, die nachweislich nicht durch Kinderarbeit hergestellt werden. In einigen Bundesländern sind bereits Gesetze erlassen worden, die die Aufstellung in Kinderarbeit hergestellter Steine verbieten und nur zertifizierte Steine auf den Friedhöfen gestatten. In Hessen gibt es ein solches Gesetz noch nicht, und das wollen wir das ändern, damit die Kommunen eine Handlungsgrundlage bekommen.

Einige Organisationen, die in Indien aktiv die Einhaltung der ILO Übereinkunft 182 überwachen und entsprechende Zertifikate ausstellen sind unter anderem Fairstone, IGEP India, Rugmark Foundation India, XertifiX:

Antragsteller

Gregory Engels, Vecih Yasaner, Hendrik Seipel-Rotter, Helmut Eisenkolb, Christian Hufgart, Michael Starck

DA-XX

Text

Begründung

Antragsteller