Diskussion:PG Ständige Mitgliederversammlung/SMVcon3 Antrag

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Feedback und Vorschläge zum Antragstext

BEO, Trollbarkeit durch geheime Abstimmung

Wir haben den BEO verabschiedet. Erachtet ihr es nicht als Sinnvoll eure Kraft dort rein zu stecken? Alle Probleme, welche bisher die Annahme der SMV verhindert haben sind nach wie vor da. Der Antrag auf geheime Abstimmungen kann die gesammte SMV für 1/2 Jahr lahmlegen. Damit ist die SMV de facto komplett trollbar. Wie genau die Zuordnung von Pseudonym zu Klarnamen und damit die Überprüfbarkeit erfolgen soll ist nicht definiert. Tbe

Antrag auf geheime Abstimmung bezieht sich nur auf einzelne Abstimmungen und unterliegt einem Quorum von 5% der stimmberechtigten Mitglieder (ohne Stimmrechtsübertragungen). Erweist sich das als zu wenig gegen Trollbefall, kann es durch eine Satzungsänderung auf dem nächsten Parteitag erhöht werden. Wir wollen die Hürde aus Respekt vor Minderheiten aber auch nicht künstlich hoch setzen.

Katze im Sack (1)

Auch bei diesem Antrag gibt es wieder das Problem, dass man die Katze im Sack kauft. Denn zuerst wird ja das Modul 0 abgestimmt. Bei dieser Abstimmung stimmt man wieder darüber ab, ob man eine SVM haben möchte, während sich das wie erst bei den Abstimmungen über die folgenden Module entscheidet. Wenn ich also z.B. eine SMV nur ohne Kettendelegation möchte, bleibt mir nur, auch gegen das Modul 0 zu stimmen. Dieses Problem lässt sich nur lösen, indem man in einem umfassenden Antrag alle entscheidenden Fragen beantwortet. Falls die Möglichkeit gegeben werden soll, die einzelnen Parameter getrennt zu bestimmen, müssen entweder mehrere umfassende Anträge gestellt werden oder die gewünschten Parameter müssen vorher bestimmt werden. In ersterem Fall bräuchten wir endlich ein geeignetes Wahlverfahren für geheime Abstimmungen über konkurrierende Anträge. Approval Voting ist dafür offensichtlich ungeeignet. Am sinnvollsten und praktikabelsten erscheint mir eine Bewertungswahl. In zweiterem Fall müssten die Parameter entweder noch vor dem Parteitag bestimmt werden oder ein Verfahren zur Änderung eingereichter Anträge eingeführt werden, wie es bei anderen Parteien üblich ist. cmrcx

Antwort steht im nächsten Abschnitt

Katze im Sack (2)

GENAU dies macht diesen Antrag wieder zu einem Lotterielos. Wenn die wirklichen Interessenten einer SMV nicht bald kapieren, dass diese sinnlosen "ich kauf die Katze im Sack" - Modulanträge zu keinem Ergebnis führen, dann viel Spaß mit "Ewig grüßt das Murmeltier" Parteitagen. Selbst wenn ich Konsensbereitschaft zeige, und mich mit Modul 0 anfreunden könnte, was dann ? Ich muss immer damit rechnen dass Modul 5, oder schlimmer Modul 7 oder 12 auch angenommen werden. Deshalb lehne ich sicherheitshalber auch Modul 0 ab, obwohl ich mich damit als "Versuch" für einen vorher genau festgelegten Zeitraum arragieren könnte.

Und genau so werden sehr viele abstimmen, wer will schon eine Wundertüte ? Und all die viele Arbeit auf den SMVcon ist wieder dahin. Jürgen

Nachfrage zu Katze im Sack (2)

Es handelt sich hierbei meines Wissen nach um den ersten Modulantrag zu einer SMV auf Bundesebene. "Katze im Sack" wurde den Anträgen in Neumarkt vorgeworfen, wohl da wesentliche Diskussionspunkte erst in einer später nachzuliefernden GO festgelegt werden sollten, die dann ggf. mit einfacher Mehrheit beschlossen worden wäre. Dies ist bei diesem Antrag nicht der Fall: Alle liegen in der Satzung und damit sowohl im 2/3-Mehrheits-Bereich als auch auf demselben Parteitag.

Dennoch kann ich das Problem nachvollziehen: Menschen, die 2/3-Mehrheiten für z.B. Modul 12 nicht akzeptieren würden, könnten versuchen, bereits bei Modul 0 "taktisch abstimmen", um damit die Abstimmung über das "böse Modul" optimalerweise zu verhindern. Das ist dann so etwa auf der Ebene der GO-Schlacht in Neumarkt. Ich vermute auch, dass das passieren wird, vermutlich mit ähnlich viel Erfolg wie in Neumarkt, denn es handelt sich nur um eine kleine Minderheit, denen die realen Mehrheiten nicht so entscheidend erscheinen.

Trotzdem wäre natürlich ein Abstimmungsverfahren zu bevorzugen, welches die reale Zustimmung zu den Modulen ermittelt, ohne "taktische" Verzerrungen. Hast Du, Jürgen, einen Vorschlag für ein solches Verfahren? moonopool

Leider nur sehr langwierige. Entweder wir entscheiden uns für alle möglichen Optionen zu einzelnen längeren Anträgen, ohne dass diese durch Zusatzmodule verändert werden können. Oder wir versuchen erst mal die Piraten langsam mitzunehmen. Dies würde ich bevorzugen. Also erst mal nur einen Antrag mit einem Minimalkonsens (ähnlich Modul 0) erstellen, der auch noch zeitlich begrenzt wird. Kommt während dieser "Versuchsphase" heraus, dass andere Möglichkeiten (z.B. Themendelegationen,etc.) gewünscht sind, oder sogar fehlen, kann man mit Anträgen ähnlichen den Modulanträgen nachbessern. Ich denke wenn Piraten sich erst mal mit der Online-Abstimmung bewusst und aktiv beschäftigen müssen, kommt es auch zu konstruktivem Nachdenken und alternativen Lösungen. Wenn man 2009 mit dieser Minimalkonfiguration gestartet wäre, könnte jetzt schon ein Entscheidungstool vorhanden sein. Wäre auf jeden Fall mehr als jetzt vorhanden ist.

Vielleicht sollte sich jeder mal fragen, möchte er eine, oder seine SMV ? Jürgen

Die "Katze im Sack" ist ein Scheinproblem. Wenn das unbeliebte Modul 12 eine 2/3 Mehrheit hat, wird diese Mehrheit auch für das Modul 0 stimmen müssen, weil es ansonsten nicht zu einer Abstimmung über Modul 12 kommen wird. Wenn es keine 2/3 Mehrheit hat, braucht man sich auch bei Modul 0 keine Sorgen zu machen. nutella

Wir respektieren diese Bedenken. Vorschlag; Entscheidungsumfang als letztes Modul abstimmen. Dann kommt die Frage, ob auch Programm oder sogar Satzung geändert werden kann, nachdem klar ist, ob mit Pseudonym oder bürgerlichem Namen abgestimmt wird und wieviel Delegation möglich ist.

Wer implementiert das?

Bei all den möglichen und unmöglichen Kombinationen, die theoretisch bei den Abstimmungen herauskommen können, fragt sich natürlich, wer das dann implementieren wird. Die Entwickler von Liquid Feedback werden das ja sicher nicht machen. Falls sich Leute finden lassen sollten, die dazu in Lage wären, fragt sich auch, ob sie immer noch dazu bereit sind, wenn sie Entscheidungen umsetzen sollen, die sie womöglich für absolut unsinnig halten oder die ihrer Meinung nach gar nicht funktionieren können. Sollte der Antrag also beschossen werden, wird wahrscheinlich niemand ihn umsetzen. cmrcx

Übernahme von §3.2 von liquidlabs

Die Formulierung des §3.2 erscheint mir sehr gut gelungen und ich würde mir wünschen, dass wir davon so viel wie möglich in die module übernehmen moonopool

abgelehnt, weil die Formulierung zwar sehr anmutig ist, aber die aktive Vermeidung eines kritischen Begriffs als auf-den-Arm-nehmen empfunden werden könnte.

Dokumentation verwendeter Stimmrechtsübertragungen

Auf der Mailingliste schieb ein Teilnehmer: "DU HAST FUER X, Y, Z abgestimmt und unterstuetzt damit diese Antraege persoenlich und vollumfaenglich. In Wahrheit hat derjenige abgestimmt an den die eigene Stimme delegiert wurde) Ohne so ein Feature ist Delegation vollkommen wertlos!" Ich schlage vor, ein solches Feature verbindlich in die Module 5,6, und 7 einzubauen. Formulierungsvorschlag: "Die Verwendung eines Übertragenen Stimmrechts wird den Übertragenden in Textform mitgeteilt." moonopool

angenommen

Ergänzung des Moduls 0

Da mit dem BEO bereits etwas beschlossen ist, was in Richtung SMV geht, bzw. in Richtung dessen, was damit erreicht werden soll, macht ein Beschluss von etwas weiterem ähnlichen (d.h. eine SMV) zusätzlich keinen Sinn mehr. Ansonsten wird nämlich die SMV durch den BEO getrollt und auch andersherum.

Deshalb macht es meiner Meinung nach keinen Sinn beides in der Satzung zu haben. Einer SMV könnte nur dann sinnvoll zugestimmt werden, wenn gleichzeitig der BEO wieder abgeschafft wird.

Daher schlage ich folgende Ergänzung für Modul 0 vor (Ergänzung kursiv):

"Der Bundesparteitag möge beschließen, den Abschnitt A der Satzung der Piratenpartei Deutschland in §9b um den folgenden Absatz (10) zu ergänzen und den ebenfalls folgenden §9c in den Abschnitt A der Satzung der Piratenpartei Deutschland aufzunehmen. Weiterhin den gesamten §16 "Basisentscheid und Basisbefragung" in Abschnitt A der Satzung, inklusive der zugehörigen Entscheidsordnung „Entscheidsordnung für Basisentscheid“ (https://wiki.piratenpartei.de/Entscheidsordnung) zu streichen." Sl basilisk 19:38, 21. Okt. 2013 (CEST)

Wir erachten eine Dopplung für nicht akut schädlich und wenn sich eines der Verfahren als nicht rechtssicher erweist, haben wir eins in Reserve. Die Auflösung kann also noch etwas warten.

Basisvariante mit Pseudonym

Bitte die Basisvariante Modul 0 Abs. 7, 1. Satz ersetzen durch "Die Teilnehmer werden im System durch ein selbst gewähltes Pseudonym identifiziert. " Details zur Änderung dieses Pseudonyms können in die Nutzungsbedingungen. moonopool

angenommen

Absatz (10) enthält Delegation

Der Basistext definiert in Abschnitt (5) "keine Delegationen", aber Abschnitt (10) redet dann davon (Feedback von Piratos im Mumble)

jep. Fehler. Wird gefixt: Das muss wie die Abschnitte (5) und (6) in den Modulen 3 und 4 behandelt werden. Moonopool 21:49, 24. Okt. 2013 (CEST)

Anmerkung zu Modul 4

In Modul 4 (5) ändert sich die Formulierung stärker als in den beiden Modulen davor. Das ist nicht nötig (und klingt auch komplizierter). Arndot 02:48, 25. Okt. 2013 (CEST)

Auf welches Modul bezieht sich die Bemerkung? Modul 4 ändert nur wenige Wörter, um in §9c(5,6) die globale Stimmrechtsübertragung reinzubasteln. Die einzige größere Änderung wird durch Modul 2 gemacht, weil da die komplette Grundlage für Stimmrechtsübertragungen mit dabei ist. Moonopool 08:57, 25. Okt. 2013 (CEST)
Betriebsblind wa? ;-)
* Modul 3 erster Satz: (5) Jedes stimmberechtigte Mitglied der Ständigen Mitgliederversammlung kann jederzeit sein Stimmrecht ausüben oder für eine einzelne Abstimmung oder einen Themenbereich sein Stimmgewicht widerruflich auf ein anderes Mitglied übertragen.
* Modul 4 erster Satz: (5) Jedes stimmberechtigte Mitglied der Ständigen Mitgliederversammlung hat das Recht, seine Stimme selbst auszuüben oder für eine einzelne Abstimmung, einzelne Themenbereiche oder für alle Abstimmungen im System sein Stimmgewicht jederzeit widerruflich auf ein anderes Mitglied zu übertragen.
Ist mir auch nur durch das "zu übertragen" aufgefallen. Modul 3 klingt besser. Richtig wäre dann:
* (5) Jedes stimmberechtigte Mitglied der Ständigen Mitgliederversammlung kann jederzeit sein Stimmrecht ausüben oder für eine einzelne Abstimmung , einen Themenbereich oder für alle Abstimmungen sein Stimmgewicht widerruflich auf ein anderes Mitglied übertragen.
#gnihihi Danke. Moonopool 14:14, 25. Okt. 2013 (CEST)

Andere Betrachtungen

Rückschritt gegenüber Basisentscheid

Alleine einen erneuten SMV Antrag zu stellen, zeugt von einem "mit dem Kopf durch die Wand" und "Abstimmen bis das Ergebnis passt" Ansatz. Der bereits beschlossene Basisentscheid ist

  • ein Kompromiss zwischen SMV-Fans und und Kritikern, der sowohl online-Abstimmung als auch Datenschutz und Sicherheit bietet;
  • reizt bereits den durch das Parteiengesetz gegebenen Gestaltungsraum weitestgehend aus;
  • trifft sogar sehr gut die Wünsche der Mitglieder in den bisherigen grossen Umfragen zum Thema.

Obwohl am nächsten BPT kaum Zeit für Anträge bleibt und das Europawahlprogramm beschlossen werden soll, soll mit diesem Antrag wieder die schmerzhafte und spaltende Debatte aus Neumarkt wiederholt werden. Und das, obwohl es keinen Zeitdruck gibt (z.B. sind Empfehlungen an Mandatsträger genauso mit dem Basisentscheid möglich), und die Umsetzung selbst laut SMV-Fans mindestens 1 Jahr dauern würde. Stattdessen wäre die Energie besser darin aufgehoben, zu helfen das Beteiligungsinstrument Basisentscheid umzusetzen und zu verbessern. Aber offenbar gilt "Beteiligung ja, aber nur wenn es 100% meinen Vorstellungen entspricht" :(

Der BPT, also das Organ, das über die Anträge entscheidet, beantwortete bereits die Fragen zu Parametern der Mitbestimmung wie folgt (ab 2013-05-12 09:38:19, 9 Meinungsbilder, thematisch sortiert):

  1. Soll die SMV nach Prinzip des LD funktionieren. Leicht positiv.
  2. Soll die Möglichkeit von Delegation geschaffen werden? Absolut gemischt. Wir können keine Mehrheit erkennen.
  3. Sollen die Beschlussfassungen regelmäßig (Ja) oder ständig (Nein) stattfinden? Regelmäßig ist "Ja", ständig ist "Nein". Überwiegend grün, alse regelmäißg.
  4. Sollen die SMV ein mit dem BPT gleichgestelltes Organ sein? Leicht positiv.
  5. Sollen die Abstimmungen online erfolgen? Das ist sehr positiv.
  6. Sollen Abstimmungen der SMV geheim sein. Sehr gemicht, leicht positiv.
  7. Sollen von der SMV Beschlüsse zum Wahl... Wow, moment. Erst konzentrieren. ... wahl und grundsatzprogramm getroffen wmerden. Positiv.
  8. Sollen von der SMV Beschlüsse über die Satzung getroffen werden. Leichte tendenz zu nein.
  9. Sollen Personenwahlen durch SMV möglich sein. Überwiegend nein.

In der LD-Umfrage vom Bundesvorstand ergab sich:

  • laufende Abstimungen 32,6%, (un)regelmässige 67,4%
  • Online verbindlich 79,7%
  • Urnenabstimmung 82,8%
  • Briefabstimmung 56,1%
  • Online Meinungsbilder 91,7%
  • verbindliche online Beschlüsse zu: Stellungsnahmen 54,5%, Positionspapier 53,1%, Programm 48,0%, Pressemitteilung 36,5%, Satzung 32,1%, Verschmelzung 13,5%, Auflösung 12,3%

Was lernen wir daraus? Achtung: für eine Satzungsänderung ist eine 2/3 Mehrheit notwendig!

Wir lernen daraus, dass sich Meinungsbilder hervorragend zur Manipulation eignen --StopSecret 09:34, 22. Okt. 2013 (CEST)
Delegation
keine Mehrheit, wobei LD leicht positiv ist - was auch immer man unter Liquid democracy versteht (umfasst auch Beschlussempfehlungen). Der Basisentscheid (und Gesetz, Ossege 2012) lässt keine Stimmrechtsübertragung zu, einer der Kernforderungen (direkt oder indirekt) einer SMV sind aber genau das. Die Gründe, warum delegated voting schwerwiegende Nachteile hat und die Ziele viel besser durch Beschlussempfehlungen erreicht werden können, habe ich an anderer Stelle schon ausgeführt.
Abstimmungshäufigkeit/zeiträume
ständig/laufend nicht einmal 1/3, klare Mehrheit für (un)regelmässig. Die SMV hat ständig schon im Namen und impliziert genau das, was im übrigen auch gesetzwidrig wäre (Einberufung, Tagungshäufigkeit) wäre. Der Basisentscheid gibt "zumutbar" vor und konkretisiert dies in der Entscheidsordnung durch Stichtage für gebündelte Abstimmungen (synchron) mit mindestens 4 Wochen Abstand (regel- oder unregelmässig) und 2 Wochen Abstimmungsdauer. Am Ende kann man die Ergebnisse wunderbar gebündelt an die Presse weitergeben. Wenn sich wirklich eine Mehrheit für "ständig" begeistern würden, so könnte diese einen Antrag stellen und die Entscheidsordnung entsprechend anpassen. Auch eine Zwischenlösung von z.B. Stichtagen alle zwei Wochen denkbar. Ein SÄA oder Überbordwerfen der Konzepte des Basisentscheids ist dafür jedenfalls nicht notwendig.
online/offline Abstimmung
sowohl Basisentscheid als auch SMV sollen online Abstimmungen ermöglichen. Während die SMV aber die Möglichkeit für geheime Abstimmung explizit ausschliesst (kann auch nicht per GO überschrieben werden) und bestenfalls auf den nächsten BPT vertragen soll (was dann immer geschehen wird), kann man beim Basisentscheid bei Bedarf kontroverse Abstimmungen auf offline per Urne und Brief durchführen. Dabei ist Urne klar favorisiert (wie in der Umfrage) und Briefabstimmung nur als Ausnahme vorgesehen. Zusätzlich ist beim Basisentscheid die Teilnahme von Offlinern per Brief auch bei einer pseudonymen (online) Abstimmung vorgesehen. Von den SMV Befürwortern hört man hingegen sinngemäß "Pech gehabt" oder "die sollen sich nicht so anstellen".
"Von den SMV Befürwortern hört man hingegen 'Pech gehabt' oder 'die sollen sich nicht so anstellen'" -> dies entspricht nicht den Tatsachen. Das konntest Du aus der ausführlichen Diskussion am Montag, bei der Du anwesend warst, auch entnehmen. Moonopool 21:20, 24. Okt. 2013 (CEST)
das Wort "sinngemäß" hatte ich vergessen. genau das war mein Eindruck in der Diskussion. Als Zeuge TomJong Thomas 21:24, 24. Okt. 2013 (CEST)
auch nicht sinngemäß. Es wurden viele Vorschläge gemacht und Barrierearmut wird auch im vorgeschlagenen SÄA vorkommen. Gute Umsetzungsvorschläge für die GO werden gerne entgegengenommen! Moonopool 21:35, 24. Okt. 2013 (CEST)
geheim/Datenschutz
Einer Mehrheit sind geheime Abstimmungen wichtig. Beim Basisentscheid sind Abstimmungen entweder online pseudonym (für andere nicht ohne Einverständnis zuordenbar, aber für die Verantwortlichen für 1 Woche) und nachweisbar (Beleg), oder offline geheim (für alle). Bei einer SMV hingegen wird (insbesondere wegen Delegationen und mangelndem Sicherheitskonzept) eine prinzipielle Zuordenbarkeit jeder Stimme und Offenlegung jeder Identität für jedes Mitglied gefordert, die dennoch nicht vor Manipulation schützt. Dies widerspricht eindeutig dem BDSG und wäre nichtig. Es ist ein Ammenmärchen, dass durch Klarnamen Manipulation von Online-Abstimmungen verhindert wäre, da der Hauptangriffspunkt - die Manipulation der Stimmen - weiter besteht. Selbst bei der einmaligen Verifizierung für den Basisentscheid muss nicht seinen Personalausweis mit allen Daten vorzeigen, wie das bei der Bundeskiste geplant wird. Die Identität bleibt weiterhin nur der Verwaltung bekannt und geschützt. Auch die Zuordnung von Stimme zum Einmal-Pseudonym ist nur dem Mitglied und den Verantwortlichen bekannt, wobei sie nach Ende der Anfechtungsfrist gelöscht wird. Damit kann z.B. das Schiedsgericht Manipulationen aufdecken ohne dass es eine öffentliche "Gesinnungsdatenbank" gäbe. Da beim Basisentscheid geheime Abstimmungen offline erfolgen, und dies anders als online nicht kontrovers ist, können damit auch Personenwahlen stattfinden.
Mitgliederversammlung
Ob eine Urabstimmung wie der Basisentscheid/SMV vollkommen mit dem BPT gleichgestellt sein kann, müssen Gerichte entscheiden. Jedenfalls ist dies beim Basisentscheid für alles, was nicht der Parteitagsvorbehalt abgedeckt, der Fall und damit für andere Organe verbindlich. Anders als eine SMV wird nicht in der Satzung behauptet, die Urabstimmung wäre eine Form des Bundesparteitags - rechtlicher Unfug, der die SMV schon von vorneherein nichtig macht. Und eine SMV ist definitiv nicht das, was in der Literatur (Robbe 2011, Ossege 2012) unter strengen Bedingungen als Online-Parteitag gilt. Das träfe allenfalls auf einen dezentralen Parteitag zu.
Sachverhalte
Stellungnahmen, Positionspapiere und Pressemitteilungen (Unterschiede?) kann ohnehin der BPT oder ein gleichgestelltes Verfahren wie der Basisentscheid für den Bundesvorstand verbindlich beschliessen. Beim Programm, das teils nur knapp eine Mehrheit erreicht, wird mit dem SÄA004 die Möglichkeit geschaffen, Programmänderungen per Basisentscheid "verbindlich" zu beschliessen, auch wenn dies de facto bereits möglich ist (Verbindlichkeit entsteht durch demokratische Legitimation und nur nachrangig durch irgendwelche verstaubte Paragraphen). Zusätzlich wird damit die Möglichkeit geschaffen, gerichtlich prüfen zu lassen, ob dies überhaupt mit einem Urabstimmungsverfahren (Basisentscheid und auch SMV) gesetzkonform geht oder gar das Parteiengesetz verfassungwidrig ist. Satzungsänderungen sind jedenfalls beim Basisentscheid ausgeschlossen. Auflösung und Verschmelzung muss ohnehin in einer Urabstimmung bestätigt werden, die der Basisentscheid darstellt.

Fazit

Da Modul 1 und 14 bereits fast genau dem Basisentscheid entsprechen, können alle, die weitere Module (Delegation, Klarnamen) nicht wollen, bereits Modul 1 ablehnen. Wer Modul 11 will, kann stattdessen einfach für SÄA004 stimmen. Beim Basisentscheid können Amts- und Mandatsträger ihre Stimmen sogar verifiziert veröffentlichen (Modul 7).

Zu all diesen Optionen könnte stattdessen zunächst per Basisentscheid die Meinung aller Mitglieder und nicht nur des BPTs eingeholt werden, und daraufhin Verbesserungen durchgeführt werden. Dafür gibt es weder Zeitdruck, noch würde durch einen übereilten SMV-Beschluss viel Zeit gewonnen werden, da auch eine Umsetzung einer SMV sehr lange dauern würde.

Der Basisentscheid bietet bereits das was die Mitglieder mehrheitlich wollen, und zwar gesetzeskonform und dazu noch Möglichkeiten, die eine SMV nicht liefert (offline Abstimmung). Eine SMV wäre nicht nur laut PartG-Kommentaren gesetzeswidrig, sondern entspricht auch nicht den Wünschen der Mehrheit. Unter all diesen Umständen ist es für mich schlichtweg nicht nachvollziehbar, warum wieder eine solcher SMV Antrag eingereicht werden soll. Jedenfalls nicht aus sachlichen Gründen. Thomas

Das was Thomas sagt

Das was Thomas sagt Markus_von_Krella

Fortschritt gegenüber dem BEO

Die SMV ist ein Fortschritt gegenüber dem BEO, weil sie zumindest potentiell in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, die die Partei weiter bringen können. Dazu habe ich im Mai dargestellt, was wir mit dem BEO eigentlich beschlossen haben (1. Blogpost) und wo die Haken darin liegen (2. Blogpost). Was ist der BEO? http://gedankenundrecht.wordpress.com/2013/05/13/mutiger-als-gedacht/ Wieso es so nicht geht: http://gedankenundrecht.wordpress.com/2013/05/31/aber-schlecht-gemacht/

Disclaimer: Ich weiß, dass entropy der Meinung ist, ich würde vollkommenen Unsinn erzählen. Er hat das bisher aber noch nicht begründet. Wenn dies so offensichtlich ist, wäre es seit Mai ein leichtes gewesen, das darzulegen und zu begründen. nutella

ganz einfach: auf dem Niveau dieses Verrisses lasse ich mich nicht trollen. Anderen nie getätigte Aussagen in den Mund zu legen (z.B. "dass Online Abstimmung generell unzulässig wären"), unsachliche , feige Schimpftiraden (z.B. SMVcon2-Vortrag, "BSE") abzulassen und sich Mühe zu geben, alles möglichst falsch zu verstehen, führt nicht zu erhöhter Diskussionsbereitschaft. Man könnte auch trotz abweichender Ansichten ein Mindestniveau einer Debatte erhalten. Selbst nicht-Juristen haben eine tiefergehendere sachliche Analyse zu Stande gebracht. Dafür stecke ich meine knappe Zeit lieber in die Umsetzung von BEO. Wer die rechtlichen Hintergründe besser verstehen will, kann sich u.a. den Entwurf der langen Antwort auf streetdogg, etwas zur Problematik des Parteitagsvorbehalts oder auch den Entwurf der überarbeiteten Entscheidsordnung durchlesen. Thomas 21:41, 24. Okt. 2013 (CEST)