Diskussion:Bundesparteitag 2013.2/Geschäftsordnung

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§ 4 Präferenzwahl

(4) Es ist derjenige Antrag angenommen bzw. der*die Kandidierende gewählt, der*die die folgenden Bedingungen erfüllt:

a) Der Antrag ist angenommen bzw. der*die Kandidierende wird gewählt, der*die die erforderliche Mehrheit erhält. Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn mindestens mehr "Ja" als "Nein" Stimmen erreicht werden. Doppelt so viele Ja- wie Nein-Stimmen stellen eine 2/3-Mehrheit dar. Enthaltungen bleiben jeweils unberücksichtigt.

Der fette Satz ist zwar richtig, aber beschränkt das erfolgreiche Ergebnis aus nur genau den Fall, dass exakt 2 mal so viele Ja- wie Nein-Stimmen ausgezählt worden.

Besser wäre:

Mehr als doppelt so viele Ja- wie Nein-Stimmen stellen eine Zweidrittelmehrheit dar.

--Darkwind 20:39, 18. Nov. 2013 (CET)

Das wäre mathematisch leider nicht korrekt. „Mehr als doppelt so viele Ja- wie Nein-Stimmen“ würde an einem praktischen Beispiel demonstriert bedeuten, dass bei einer Nein-Stimme drei Ja-Stimmen für die Zweidrittelmehrheit nötig wären. Man hätte ursprünglichen Formulierung nur ein „Mindestens“ voranstellen brauchen: Mindestens doppelt so viele Ja- wie Nein-Stimmen stellen eine 2/3-Mehrheit dar.

Mich stört an der Formulierung jedoch, dass Mehrheiten nicht „dargestellt“, sondern „erreicht“ werden. Im ganzen Satz müsste es also heißen:

Eine Zweidrittelmehrheit wird erreicht durch mindestens doppelt so viele Ja- wie Nein-Stimmen.

-- Mike Nolte 09:40, 21. Nov. 2013 (CET)

Ich schließe mich in diesem Punkt Mike an. Auch genau mehr Ja wie Nein Stimmen ist bereits eine 2/3 Mehrheit und würde Mikes Formulierung übernehmen.

-- Sofakante 13:25, 21. Nov. 2013 (CET)

Ja stimmt. Das Verwenden von "erreicht" löst das Problem. :)

-- Darkwind 19:44, 22. Nov. 2013 (CET)

§ 8 Versammlungleiter

Wenn ihr schon diesen Genderwahnsinn in eine GO packen müsst, dann macht es gefälligst auch vernünftig. So fühle ich mich als Mann diskriminiert! m)

Versammlungsleitungshelfer*innen können die*den Versammlungsleiter*in bei Aufgaben helfen bzw. Aufgaben übernehmen sowie die Versammlungsleitung auf deren*ihren Wunsch vertreten.

Falls es euch nicht auffällt, es wird in beiden Fällen die weibliche Form verwendet.

Korrigieren könnt ihr das alleine, bei so einem Unsinn bringe ich mich nicht ein.

--Darkwind 20:58, 18. Nov. 2013 (CET)

Upps. Ja. Wird korrigiert, etschuldige. Und Danke :)

-- Sofakante 13:28, 21. Nov. 2013 (CET)

Redezeit zu bzw. entzieht dieses, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Mitglieder sichergestellt werden muss.

Das sollte wohl personelle heißen, denke ich.

--Darkwind 23:34, 18. Nov. 2013 (CET)

wird übernommen.

-- Sofakante 13:28, 21. Nov. 2013 (CET)

§ 9 Wahlleitung

Feststellung der Anzahl der abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidierenden entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,

Das der fehlt hier. --Darkwind 00:35, 19. Nov. 2013 (CET)

Danke. --Sofakante 13:31, 21. Nov. 2013 (CET)

§ 15 Aussprache zu Anträgen

Bei einer Aussprache zu Anträgen werden zwei Redelisten gebildet, eine Pro und eine Contra den Antrag. Verständnisfragen können vor Beginn der Debatte gestellt werden.

Hier sind die Ä-Striche wohl verloren gegangen.

--Darkwind 00:49, 19. Nov. 2013 (CET)

Danke. -- Sofakante 13:33, 21. Nov. 2013 (CET)

§ 16 Abstimmungen über Anträge

(7) Die Antragskommission entscheidet im Einvernehmen mit den Antragsstellern über die Konkurrenz von Anträgen. Im Zweifel entscheidet die Versammlung.

Die Antragskommission ist nirgendwo definiert oder legitimiert. Das sollte nachgeholt werden, zumal sie nach der genannten Regelung Entscheidungsbefugnisse hat.

--Darkwind 01:05, 19. Nov. 2013 (CET)

Die AKO ist vom BuVo eingesetzt (gibt es jetzt auch schon seit mehr als einem BPT) und da steht ja auch explizit im "Einvernehmen" mit den Antragsstelern und das im Zweifelsfall immer die Versammlung gefragt wird.
Zumal es da ja auch noch den GO Antrag 17p Feststellung von Antragskonkurrenzen gibt. Im Grunde genommen ist das also nur ein Service, der mit den Antragsstellern abgesprochen wird.

-- Sofakante 14:14, 21. Nov. 2013 (CET)

Dann macht doch die AKO einfach zu Helfern der Versammlungsleitung. Damit wäre die Zuordnung klar geregelt. Und es hat nicht den faden Beigeschmack, dass ein Organ (der Bundesvorstand) einem anderen Organ (dem Bundesparteitag) Dinge vorgibt. So wird die AKO vom Parteitag mit abgesegnet.

-- Darkwind 19:47, 22. Nov. 2013 (CET)

Allgemeine Anmerkung

Der Begriff Akkreditierter und Mitglied werden hier teils synonym verwendet. Das kann ggf. fehlerhaft sein, da nicht jedes Mitglied ein Akkreditierter sein muss. Hier sollte generell ausschließlich der Begriff des Akkreditierten verwendet werden.

--Darkwind 01:14, 19. Nov. 2013 (CET)

Immer wenn von Mitglied geredet wird, wird vom Mitglied der Versammlung geredet, das ist das selbe, wie Akkreditierter. Wir definieren das auch in §1 (1)

-- Sofakante 13:36, 21. Nov. 2013 (CET)

§ 17e Wiederholung der Wahl/Abstimmung

Verweist auf § 2 (12). Dieser regelt Video- und Tonaufnahmen. Gemeint ist aber wohl § 2 (10).

Und zudem ist der Absatz 2 überflüssig, aa alle GO-Anträge IMMER mit einfacher Mehrheit angenommen werden. Also bitte weglassen. Danke.

Ein fehlender zeitlicher Abstand zum beanstandeten Antrag macht diesen GO-Antrag zu einem großen Missbrauchspotential. Da Abstimmungen so einfach zu einem "günstigeren" Zeitpunkt wiederholt werden können.

--Darkwind 01:22, 19. Nov. 2013 (CET)

Nicht alle GO Anträge sind mit einfacher Mehrheit zu beschließen und wir haben es bei kritischeren als Hinweis drinnen gelassen, ja, könnte man weglassen. Schmerzt aber auch niemanden, wenn es drinnen ist.
Wir haben ausserdem in §2 (10) (die Zahl ist bereits geänder) festgelegt, dass es "unmittelbar" sein muss.

-- Sofakante 13:45, 21. Nov. 2013 (CET)

§ 17f Auszählung einer Wahl/Abstimmung

Auch hier ist der Absatz 2 überflüssig. Gleiche Begründung. Alles wird grundsätzlich mit einfacher Mehrheit beschlossen.

Außerdem regelt der Abschnitt nicht die Vorgänge bei Wahlen, trotz anders lautender Überschrift!

--Darkwind 01:27, 19. Nov. 2013 (CET)

Gleiche Begründung wie oben ;)
Was meinst du mit dem zweiten Teil? §2 (1) heißt "Allgemeine Regeln zu Wahlen und Abstimmungen", der GO Antrag ist unter GO Anträge.

-- Sofakante 13:47, 21. Nov. 2013 (CET)

Schaue dir bitte den Wortlaut des Textes an. Da wird nur von Abstimmungen geredet, jedoch nicht von Wahlen. Kein Text, keine Regelung. Und das wäre doch Schade, oder? ;)

-- Darkwind 19:50, 22. Nov. 2013 (CET)

Kein GO-Antrag auf geheime Wahl

Es gibt keinen GO-Antrag auf geheime Wahl. Lediglich für geheime Abstimmung. § 17 d

--Darkwind 01:30, 19. Nov. 2013 (CET)

  • Das ist nicht notwendig, da §13 (1) besagt, dass bei Wahlen, die offen geführt werden dürfen, gefragt werden muss, ob es zu einer offenen Wahl einen Widerspruch gibt. Hier ist also die Konzentration der Versammlungs- und Wahlleitung gefragt.--protter 09:13, 21. Nov. 2013 (CET)

§ 17k Änderung der Redezeit

Es ist keine Mindestredezeit, die nicht unterschritten werden darf festgesetzt. Somit könnte auch 0 möglich sein. Die Ganzzahligkeit der Minuten, kann ein Nachteil sein. Besser wäre die Regelung in Sekunden. Mit einer angemessenen Untergrenze von beispielsweise 30-60 Sekunden.

--Darkwind 01:43, 19. Nov. 2013 (CET)

  • Die Standardredezeit ist ja mit 3 Minuten definiert. Eine Änderung kann nur in Angabe von Minuten erfolgen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Versammlung einen entsprechenden GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf 0 Minuten annimmt, tendiert gegen 0. Ob die VL dies überhaupt als zulässigen Antrag annimmt, steht dabei auf einem anderen Blatt.--protter 09:09, 21. Nov. 2013 (CET)

§ 17l Einholung eines Meinungsbildes

Die Einschränkung auf das Thema ist ungünstig. So können keine Meinungsbilder abgefragt werden, die sich auf den Zeitpunkt von Pausen oder dem sonstigen Fortgang der Versammlung beziehen.

--Darkwind 01:45, 19. Nov. 2013 (CET)

  • Die Einschränkung ist beabsichtigt, da die Versammlung sonst mit einer Flut von unsinnigen Meinungsbildern genervt wird. Ansonsten müsste man Meinungsbilder nur schriftlich zulassen, was wiederum das Meinungsbild, wer sich vorstellen könnte, dem aktuell diskutierten Antrag zuzustimmen, erheblich erschwert. -- protter 09:03, 21. Nov. 2013 (CET)
  • Diese Einschränkung erfolgte als Reaktion auf den BPT 2012.1 (Neumünster). Dort wurden Meinungsbilder wiederholt dazu genutzt, politische Äußerungen, die es nicht als Antrag auf die Tagesordnung geschafft haben, abzufragen. Puck.152 14:46, 21. Nov. 2013 (CET)
Wie wäre es dann mit Meinungsbilder, die den Ablauf- oder Struktur der Versammlung berühren dürfen nach einem abgeschlossenen Tagesordnungspunkt gestellt werden? - So könnte man erfahren, ob die Versammlung sich noch für arbeitsfähig hält oder gewisse Dinge wie einen Gastredner oder eine offene Aussprache zu einem bestimmten Zeitpunkt prinzipiell durchführen möchte. Sonst müsste man ganz genau einen GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung stellen ohne zu wissen, ob das im Sinne der Mehrheit der Versammlung ist.

-- Darkwind 19:56, 22. Nov. 2013 (CET)

Danke

Danke für deine Mühe. Eine Frage hatte ich noch irgendwo in den Punkten, ich hoffe, der Rest konnte geklärt werden. (Anmerkung am Rande: Alle Änderungen, die ich übernommen habe, hab ich vorher mit Puck.152 abgesprochen) -- Sofakante 13:56, 21. Nov. 2013 (CET)