Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 009

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P009

Einreichungsdatum

Antragstitel

Arbeitsvermittlung

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Arbeit und Soziales

Antragstext

Es wird beantragt im Programm an geeigneter Stelle einzufügen oder als Positionspapier zu formulieren:

Ziel der Arbeitsvermittlung muß es sein, Arbeitslose nachhaltig zu fördern (Hartz-III und IV), mit dem Ziel, sie dauerhaft zurück in eine feste Beschäftigung zu führen.

Die Ausführung zeigt, dass Angestellte der Arbeitsagenturen (Hartz-II) dazu neigen, Arbeitsuchende als Bittsteller zu behandeln, anstatt mit ihnen partnerschaftlich eine klare Richtung zu erarbeiten und sie dabei zu fördern. Die PIRATEN fordern daher:

  • Nur noch Fördermaßnahmen zu vergeben, die mit einem anerkannten Zertifikat abschließen (dort wo möglich). Fördermaßnahmen, die nur mit einer Bescheinigung des Trägers enden, anstelle eines anerkannten Zertifikats (SAP, Cisco, Microsoft, Linux...) sind in der Praxis wertlos, da auch bei Beschreibung des Lehrplans die Qualität zwischen einzelnen Trägern (i.d.R. gGmbHs) dermaßen schwankt, dass die Teilnahmebescheinigungen für den Arbeitgeber nicht aussagekräftig sind. Im Gegenteil stellt der Arbeitgeber die Frage, warum kein anerkanntes Zertifikat abgelegt wurde. Aus genau diesem Grunde wurden Zertifikatsordnungen verabschiedet. Anerkannte Zertifikate sind fraglos teurer, aber bildungsinterne sind nicht preiswerter. Es ist besser, einige Teilnehmer zu einem anerkannten Zertifikat zu führen, als viele Teilnehmer mittels einer wertlosen Maßnahme die Arbeitslosigkeit zu verlängern.
  • Ein Wiedereingliederungsplan, der auch eine Rehabilitation nach längerer Arbeitslosigkeit beinhalten kann (das Hamburger Modell nach längerer Krankheit ist auch hierfür anwendbar) und der bei Bedarf flexibel angepaßt werden kann, ist wichtiger als Budgettreue. Es widerspricht der Kosten- und Leistungsverantwortung, Maßnahmen nach Budget zu entscheiden, da die Kosten für Maßnahmen erfolgreicher Wiedereingliederung in das Arbeitsleben deutlich von den Einnahmen durch Steuern gedeckt werden (Ammortisation einer Investition) und so automatisch gegenfinanziert werden. Ein starres Budget ist auch unfähig, auf spontane Erfordernisse des Arbeitsmarktes (Schließung von größeren Betrieben, Nachfragespitzen nach Fachkräften mit bestimmter Qualifikation) zeitnah zu reagieren. Daher lehnen die PIRATEN ab, die Bewilligung von Fördermaßnahmen vom Budget des Kreises abhängig zu machen.
  • Dieser Wiedereingliederungsplan muss vom Arbeitslosen und vom Sachbearbeiter in Zusammenarbeit und Beratung mit Berufskammern (IHK, HWK) oder Wirtschaftsverbänden erarbeitet werden; bei angestrebter Selbständigkeit (Hartz-II) ist auf die Vorstellungen und eigene Innovationen des Förderempfängers besondere Rücksicht zu nehmen. Ein verbindlicher, kompletter und nicht budgetabhängiger Förderungsplan schafft hierbei Planbarkeit und Sicherheit sowohl für die Arbeitsagentur, als auch für den Förderempfänger, der damit ein klares Ziel vor Augen hat. Die Erfahrung zeigt, dass damit auch die Akzeptanz von niedrigen, aber vorübergehenden ALG-II-Sätzen steigt. Bei Bedarf (Erkennung besonderer Fähigkeiten, die den Förderempfänger dazu bringen, eine höhere und gesuchtere Fachqualifikation anzustreben, besonderem Ausbildungsbedarf zur Erreichung des Förderzieles oder auch nur dem Kompetenzgewinn des Förderempfängers nach Einarbeitung in einen gewünschten Bereich, z.B. nach Betriebspraktika, betrieblichen Ausbildungen oder einfach privater Recherche) muß dieser Plan flexibel anpassbar sein (z.B. durch die Aufnahme von Wiedereingliederungsmaßnahmen wie durch ein modifiziertes Hamburger Modell).
  • Alle in einem EU-Nachbarland lebenden Deutschen, die vorher in Deutschland gearbeitet haben (Pendler) müssen die Möglichkeit bekommen, sich auch von der nächsten deutschen Arbeitsagentur betreuen zu lassen.

Antragsbegründung

Es hat sich in Gesprächen mit Betroffenen gezeigt, daß diese weniger Problem mit der Höhe des ALG-II hatten als mit dem Umgang und der konzeptlosen Förderungsplanung durch den Betreuer beim Arbeitsamt. Daher sollte das bisher vernachlässigte "fördern" im Zweiklang "fördern und fordern" zur Geltung gebracht werden.

Grenzpendler haben i.d.R. keine Möglichkeit, "tiefer" im Wohnland zu arbeiten; trotzdem ist für sie offiziell die Arbeitsvermittlung des Wohnortlandes zuständig, die keine Angebote aus Deutschland bekommt. Eine Möglichkeit wäre ein Kooperationsabkommen der deutschen Agenturen mit denen des Nachbarlandes im Grenzlandraum. Daher für Pendler besonders wichtig.

Liquid Feedback

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Piratenpad

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Antragsfabrik

Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Programmänderung 014

Datum der letzten Änderung

31.03.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft